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RUNDBRIEF Nr. 12

11.12.2025

Liebe Leserinnen und Leser,

herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserem Rundbrief.

In dieser Ausgabe geben wir einen Ausblick auf die Themen-Schwerpunkte der letzten Wochen, darunter die neue AöW-Positionierung zu PFAS. Darüber hinaus informieren wir über den gemeinsamen Spendenaufruf zur Ukraine-Hilfe und halten Sie zu aktuellen Entwicklungen aus Bund und der EU auf dem Laufenden. Auch die jüngsten Beschlüsse zum Umwelt-Omnibuspaket und zur Beibehaltung der Herstellerverantwortung auf EU-Ebene werden kurz beleuchtet.

Wir freuen uns, Ihnen damit wieder eine kompakte Übersicht über relevante Aktivitäten in der Wasserwirtschaft bieten zu können.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Adventszeit, frohe Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr – der nächste Rundbrief erscheint dann Anfang 2026.

Ihr Team der AöW-Geschäftsstelle
Dr. Durmus Ünlü, Leonie Spahr und Anja Kutzsch

PFAS: AöW fordert eine wirksame Strategie zum Schutz unserer Gewässer

PFAS: AöW fordert eine wirksame Strategie zum Schutz unserer Gewässer
Die AöW hat ihre Position zum Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Darin mahnt sie entschlossenes Handeln zum Schutz der Wasserressourcen an. Hintergrund sind aktuelle Debatten über PFAS-Funde im Trinkwasser, die bundesweit Aufmerksamkeit erhalten haben. Branchenverbände weisen zwar auf die begrenzte Aussagekraft der Einzelmessungen hin, machen aber zugleich deutlich, dass PFAS-Einträge technisch und wirtschaftlich zunehmend herausfordernd werden können.

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Gemeinsamer Spendenaufruf Ukraine-Hilfe

Gemeinsamer Spendenaufruf Ukraine-Hilfe
Verbände aus der Wasserwirtschaft haben einen gemeinsamen Spendenaufruf für die Ukraine gestartet. Der Bedarf der Wasserbetriebe bleibt hoch, deshalb wird weitere Unterstützung gesammelt.

Informationen zum Aufruf, Bedarfslisten und Hinweise zum Ablauf der Spenden sind online verfügbar. Am 12. Januar 2026 findet außerdem eine Info-Session statt.

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EU veröffentlicht Umwelt-Omnibuspaket – Relevantes für den Wasserbereich

Die Europäische Kommission hat am 10. Dezember ein umfassendes Paket zur Vereinfachung von Umweltvorschriften veröffentlicht. Nach Angaben der Kommission soll der Verwaltungsaufwand sinken, während ehrgeizige Umwelt- und Gesundheitsziele erhalten bleiben. Vorgesehen sind demnach beschleunigte Genehmigungen, insbesondere für Projekte in strategischen Sektoren. Das Paket umfasst sechs Legislativvorschläge und betrifft unter anderem Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft und Umweltprüfungen. Unternehmen könnten demnach jährlich rund eine Milliarde Euro einsparen.

Für den Wasserbereich ist bedeutsam, dass die Herstellerverantwortung in der kommunalen Abwasserrichtlinie unverändert bestehen bleiben soll. Parallel dazu veröffentlichte die Kommission eine aktualisierte Kostenstudie, die weitgehend die Schätzungen der Folgenabschätzung von 2022 bestätige. Die Kommission betonte, dass sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an der Umsetzung weiterarbeiten werde.

Hinsichtlich der Wasserrahmenrichtlinie plant die EU-Kommission, die Umsetzung im Jahr 2026 zu prüfen und ggf. Leitlinien vorzulegen. Auch eine Überarbeitung der Richtlinie werde für 2026 vorbereitet, um Vereinfachungen und mögliche Engpässe zu adressieren.

Quellen und weitere Informationen [Extern]:
EU-Kommission, Meldung vom 10.12.2025
EU-Kommission, Fragen und Antworten zum Umweltvereinfachungspaket, relevant ist der Punkt „URBAN WASTEWATER BEHANDLUNG“
EU-Kommission, Updated estimation of the costs of quaternary wastewater treatment in the EU, 2025
EU-Kommission, Paket zur Vereinfachung der Umweltpolitik

Bundestag beschließt Änderung des Stromsteuergesetzes

Am 13. November hat der Bundestag die Reform des Energie- und Stromsteuergesetzes verabschiedet. Die Änderungen entsprechen den Empfehlungen des federführenden Finanzausschusses. Dieser hat die bisherige stromsteuerrechtliche Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern aufgehoben. Anstelle der bisherigen Legaldefinition werden die weiterhin begünstigten Energieträger – Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme und Wasserkraft – nun an den jeweiligen Stellen im Stromsteuerrecht einzeln genannt. In der Folge ist Strom aus Klär-, Deponie- und Biogasanlagen mit einer größeren Leistung künftig nicht mehr steuerbefreit, sofern keine Ausnahme für hocheffiziente KWK-Anlagen greift.

Der Bundesrat hatte zuvor kritisiert, dass Klärgas und Biomasse nicht länger berücksichtigt werden, und zugleich eine allgemeine Senkung der Stromsteuer gefordert. Der Finanzausschuss des Bundesrates empfahl nach der Verabschiedung im Bundestag, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Folgt das Plenum am 19. Dezember dieser Empfehlung, kann das Gesetz zeitnah verkündet werden.

Im Gesetzgebungsverfahren hatte sich die AöW für den Erhalt der Steuerbefreiung von Klärgas eingesetzt und darauf verwiesen, dass dessen Nutzung bislang als erneuerbarer Beitrag zur Energieerzeugung galt.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
AöW-Stellungnahme vom 03.11.2025
Bundestag, Meldung vom 13.11.2025
Bundestag, Verfahrensgang

Bund und Länder vereinbaren Maßnahmen zur Staatsmodernisierung

Am 04.12.2025 verständigten sich Bund und Länder auf ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Staatsmodernisierung. Im Mittelpunkt stehen schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und eine engere Zusammenarbeit.

Besondere Bedeutung wird dem beschleunigten Ausbau der Infrastruktur zugeschrieben. Laut Vorlage soll ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz die Möglichkeiten für Planung, Genehmigung und Vergabe ausschöpfen. Ersatzneubauten an Bundesautobahnen, Straßen, Eisenbahnen, Bundeswasserstraßen sowie Anlagen des Hochwasser- und Küstenschutzes sollen künftig ohne Planfeststellungsverfahren auskommen. Auch auf Umweltverträglichkeitsprüfungen soll teilweise verzichtet werden, sofern dies europarechtlich möglich ist.

Im Bereich Wasser und Umwelt sieht das Paket präzisere rechtliche Rahmenbedingungen vor. So soll der Gemeingebrauch von Gewässern „auf eigene Gefahr“ erfolgen und Haftungsansprüche sollen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt werden.

Darüber hinaus soll das Wasserhaushaltsgesetz bis Mitte 2026 dahingehend überprüft werden, ob Klarstellungen und Erleichterungen möglich sind, um Planungsverfahren zu harmonisieren und zu beschleunigen.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Bundesregierung, Mitschrift Pressekonferenz, 04.12.2025
Beschlüsse der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Ländern am 4. Dezember 2025, AG Staatsmodernisierung [Extern | PDF]

Bundestag verabschiedet Geothermie-Beschleunigungsgesetz

Am 4. Dezember 2025 hat der Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern“ beschlossen. Demnach soll der Ausbau klimaneutraler Wärme deutlich schneller erfolgen. Dafür sind digitale, vereinfachte und beschleunigte Genehmigungsverfahren insbesondere im Wasser- und Bergrecht vorgesehen. Zugleich soll ein eigener Planfeststellungstatbestand geschaffen werden, um das Zulassungsverfahren für Wärmeleitungen zu beschleunigen und es mit dem für Gas- und Wasserstoffleitungen gleichzustellen. Dies soll die Nutzung von Abwärme, etwa aus Rechenzentren oder Klärwerken, verbessern und Hemmnisse abbauen.

Begleitend zum Gesetz verabschiedete der Bundestag eine Entschließung. Demnach soll die Bundesregierung bis Juni 2026 ein Ausbauziel für Abwasserwärme vorlegen und ein Abwasserwärmebeschleunigungsgesetz ausarbeiten. Dieses soll Hindernisse beseitigen, Schnittstellen zu anderen Regelwerken klären und die Nutzung von Abwasserwärme stärker sichtbar machen.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Bundestag, Verfahrensgang
Bundestag, Meldung vom 04.12.2025
Bundestag, Entschließung vom 4.12.2025 [PDF]

Hinweis: Petition zur Beibehaltung der Herstellerverantwortung

In ihrem am 10. Dezember 2025 vorgestellten Omnibuspaket Umwelt hat die EU-Kommission keine Änderungen an der Kommunalabwasserrichtlinie vorgeschlagen. Damit bleibt die bestehende Regelung zur Herstellerverantwortung vorerst unverändert.

Um die Herstellerverantwortung zu bekräftigen, hat die Europaabgeordnete Jutta Paulus, umweltpolitische Sprecherin der Grünen/EFA im Europäischen Parlament, eine Petition initiiert. Die Initiative richtet sich an Bundeskanzler Friedrich Merz, den EVP-Fraktionsvorsitzenden Manfred Weber und den CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn. In der Petition wird gefordert, sich gegen eine Abschwächung oder Streichung der Herstellerverantwortung auszusprechen und sicherzustellen, dass Verursacher weiterhin angemessen an den entstehenden Kosten beteiligt werden.

Die Petition verzeichnet derzeit rund 18.500 Unterstützende. Die Unterzeichnung ist für Privatpersonen möglich, die das Anliegen teilen.

Quelle und weitere Informationen:
Petitions-Webseite: Wasser für alle statt Profite für Wenige! [Extern „Action Network“]

Bund verabschiedet NIS-2-Gesetz: Neue Pflichten für kritische Versorgungsbereiche

Mit dem nun verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie führt die Bundesregierung nach Angaben aus Bundestag und Bundesrat erweiterte Anforderungen an die Cybersicherheit ein. Als Reaktion auf eine anhaltend angespannte Bedrohungslage im digitalen Raum soll das Gesetz die Sicherheitslage in Wirtschaft und Verwaltung verbessern. Die EU-Richtlinie verpflichtet deutlich mehr Unternehmen und Infrastrukturbereiche zu einheitlichen Anforderungen, verbunden mit strengeren Meldepflichten und möglichen Sanktionen.

Der Bundestag hat das Gesetz Mitte November verabschiedet. Das Gesetz erweitert die Pflichten für deutlich mehr Einrichtungen, die künftig Mindeststandards der Informationssicherheit einhalten, Vorfälle melden und ein Risikomanagement etablieren müssen. Neben Betreibern Kritischer Infrastrukturen und Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse werden nun auch „wichtige“ und „besonders wichtige“ Einrichtungen einbezogen, wodurch sich der Kreis der beaufsichtigten Unternehmen nach Angaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von rund 4.500 auf etwa 29.500 erhöht. Diese Betriebe müssen sich beim BSI registrieren und erhebliche Sicherheitsvorfälle melden.

Für Betreiber kritischer Anlagen erhält das Innenministerium die Möglichkeit, den Einsatz bestimmter Komponenten zu untersagen, wenn Risiken für die öffentliche Sicherheit gesehen werden. Besonders relevant für die Wasser- und Abwasserwirtschaft ist, dass sich die Regulierung künftig stärker am Hauptsektor orientieren soll. Einrichtungen wie Klärwerke, die nur im Nebenzweck Energie erzeugen, werden damit weiterhin primär nach den Vorgaben des BSI-Gesetzes eingestuft und bleiben von zusätzlichen Meldepflichten aus dem Energierecht entlastet.

Quellen und weitere Informationen [Extern]:
Deutscher Bundestag, Meldung vom 12.11.2025
Bundesregierung, Meldung vom 21.11.2025
BSI, Webseite: „#nis2know: Schneller Einstieg in NIS-2“

EU-Kommission startet Konsultation zu Klimarisiken und Anpassung

Die EU-Kommission hat zum 1. Dezember 2025 eine öffentliche Konsultation Klimaresilienz und -risikomanagement gestartet. Bis zum 23. Februar 2026 können Einzelpersonen, Organisationen und Behörden online an der Konsultation teilnehmen. Ziel sei es laut Kommission, das Verständnis für die geplante Initiative zu erhöhen und eine breite Beteiligung zu fördern. Rückmeldungen sollen in die Entwicklung eines europäischen Rahmens einfließen, der Europa besser auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten soll – geplant für das IV. Quartal 2026.

Nach Angaben der Kommission machen sich klimabedingte Auswirkungen in Europa zunehmend in Form von Zerstörungen und wachsenden Kosten bemerkbar. Häufigere Hitzewellen, Dürren und Starkregen belasteten sowohl Städte als auch ländliche Regionen. In einer jüngsten Klimarisikobewertung seien 36 zentrale Risiken identifiziert worden, die zu systemweiten Herausforderungen für Infrastruktur, Ernährungssysteme, Gesundheit, Wirtschaft, öffentliche Finanzen, Ökosysteme und Gewässer führen könnten. Darauf sei Europa nicht ausreichend vorbereitet, einige Risiken haben demnach bereits ein kritisches Niveau erreicht.

Die Konsultation soll Wissens- und Evidenzlücken schließen und Hindernisse benennen, die wirksamere Vorsorge bislang erschweren. Genannt werden unter anderem Verhaltensmuster, finanzielle und institutionelle Barrieren, regulatorische Hürden sowie Defizite bei Daten und Informationen.

Beiträge können in allen EU-Amtssprachen eingereicht werden, für Organisationen gilt der Hinweis zur Registrierung im Transparenzregister.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
EU-Kommission, Webseite: Europäische Initiative für Klimaresilienz und -risikomanagement
EU-Kommission, Europäische Initiative für Klimaresilienz und -risikomanagement, Sondierung zu einer Folgenabschätzung [PDF]
Zur öffentlichen Konsultation: Europäische Initiative für Klimaresilienz und -risikomanagement – integrierter Rahmen

AöW-Schnuppermitgliedschaft für Unternehmen in der öffentlichen Wasserwirtschaft

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Entdecken Sie unsere Arbeit: Nutzen Sie die beitragsfreie Schnuppermitgliedschaft für Unternehmen, Betriebe und Verbände aus der öffentlichen Wasserwirtschaft. Mit Stimmrecht und einer Laufzeit von 12 Monaten endet die Mitgliedschaft automatisch. Eine ideale Gelegenheit, unsere politische Arbeit kennenzulernen und uns aktiv zu unterstützen.

Näheres: https://aoew.de/ueber-uns/mitglied-werden/

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Neues von AöW-Mitgliedern

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Stadtentwässerung Stuttgart und Tiefbauamt Karlsruhe: Innovationspartnerschaft für nachhaltige Phosphorrückgewinnung

Noch bevor im Jahr 2029 die gesetzliche Verpflichtung zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm in Kraft tritt, handelt die Stadt Karlsruhe schon jetzt innovativ, ressourcenschonend und umweltbewusst. Um den wertvollen Rohstoff Phosphor im Kreislauf zu erhalten, geht die Stadtentwässerung der Stadt Karlsruhe eine zukunftsweisende Kooperation ein. Sie nutzt zukünftig die Ash2Phos-Anlage der Phosphorgewinnung Schkopau GmbH (PGS) zur Verarbeitung von Klärschlammasche.

Diese richtungsweisende Kooperation wurde am 5. November 2025 zwischen der Stadtentwässerung Stuttgart (SES), dem Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe und der PGS GmbH unterzeichnet. Sie vereint Expertise aus kommunaler Abwasserentsorgung und modernste Technologie der Phosphorrückgewinnung. Im Rahmen der Zusammenarbeit werden insgesamt voraussichtlich 1.500 Tonnen Klärschlammasche jährlich in Chargen nach Schkopau geliefert – 1.050 Tonnen stammen aus Stuttgart und 450 Tonnen aus Karlsruhe. Diese Lieferung ermöglicht es der PGS, ihre Ash2Phos-Anlage ab 2027 unter realen Bedingungen zu betreiben und wertvolle Erkenntnisse für den zukünftigen Betrieb zu gewinnen. Meldung Karlsruhe.de vom 17.11.2025 und Meldung Stuttgart.de vom 11.11.2025

EGLV: Unna wird Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk

Die Kreisstadt Unna verstärkt ihre Maßnahmen zur Klimaanpassung und ist nun Mitglied der Zukunftsinitiative Klima.Werk, einem Netzwerk aus Emschergenossenschaft, Lippeverband und inzwischen 21 Kommunen. Ziel ist es, Städte widerstandsfähiger gegen Folgen des Klimawandels wie Starkregen, Hitze und Trockenheit zu machen.

Im Mittelpunkt steht der Umbau zur Schwammstadt: Regenwasser soll künftig vor Ort gespeichert, versickert oder zur Kühlung und Bewässerung genutzt werden, statt in die Kanalisation abzufließen. So wird der natürliche Wasserkreislauf gestärkt und das Risiko von Überflutungen oder Hitzeinseln reduziert.

Unna hat bereits erste Maßnahmen angestoßen – wie Dachbegrünungen oder Entsiegelungen – und erwartet vom Netzwerk zusätzliche Impulse und Unterstützung. Mit dem Beitritt verpflichtet sich die Stadt, Klimaanpassung in der Bauleitplanung zu verankern, eigene Flächen klimaresilient zu gestalten und andere Akteure zu unterstützen.

Die Zukunftsinitiative Klima.Werk setzt seit Jahren auf blau-grüne Infrastruktur und bündelt regionale Kräfte, um Projekte schneller und wirksamer umzusetzen. Bis 2030 sollen rund 250 Millionen Euro in die klimaresiliente Transformation der Region investiert werden. EGLV vom 18.11.2025




Wupperverband: Start für neue Klärschlammverbrennungsanlage

Die Gesellschafter der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB) haben sich Mitte November in Wuppertal-Buchenhofen ein Bild vom Baufortschritt der neuen Mono-Klärschlammverbrennungsanlage gemacht. Nach dem Baubeginn im September 2025 entsteht am Standort des Wupperverbands eine hochmoderne Anlage, die ab 2029 jährlich 47.500 Tonnen kommunale Klärschlämme der zehn beteiligten öffentlich-rechtlichen Partner sicher und umweltschonend verwerten soll.

Die neue Anlage soll strom- und wärmeautark betrieben werden und schafft wichtige Voraussetzungen für die gesetzlich vorgeschriebene Phosphorrückgewinnung ab 2029. Verbrennungswärme und Dampf werden dabei als erneuerbare Energieträger genutzt.
Derzeit laufen Tiefbauarbeiten und die Anbindung an die bestehende Infrastruktur. Die KVB, gegründet 2019 und heute mit zehn kommunalen Partnern besetzt (darunter auch der Wupperverband) bündelt Expertise und Ressourcen für eine zukunftsfähige Klärschlammverwertung. Wupperverband vom 17.11.2025

Radio-/TV-Beiträge zu Wasserthemen

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In diesem Rundbrief können wir folgende Beiträge empfehlen (abrufbar in den externen Online-Mediatheken):


Wir möchten Sie über TV- und Radioberichte zu Wasserthemen ständig informieren. Wenn Sie Empfehlungen zu Sendungen haben, die online abrufbar sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).

Veranstaltungshinweise

  • 14.-17.01.2026, Berlin
    18. Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) | „Wasser. Ernten. Unsere Zukunft“
    Externer Link
  • 20.01.2026, online
    Aktuelles zur Cybersicherheit in der Wasserwirtschaft
    Externer Link
  • 21.01. und 12.02.2026, online
    Webinar „Wasserschutzgebiete – Festsetzung und Begleitung von Vorhaben“
    Externer Link
  • 04.02.2026, online
    34. Wassertechnisches Seminar (WTS) - PFAS-Grenzwerte im Trinkwasser – Und was jetzt?
    Externer Link
  • 04.-06.03.2026, Essen
    59. Essener Tagung | Resilienz der Wasserwirtschaft
    Externer Link
  • 24.-25.03.2026, Trier
    Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag 2026 | Klimaneutralität in der Gewässerbewirtschaftung
    Externer Link
  • 20. 04.2026, Berlin - Save the Date
    AöW-Jahrestagung
    weitere Informationen folgen
  • 04.-06.05.2026, Trier
    14. Trierer SummerSchool zum Wasserwirtschaftsrecht
    Externer Link
  • 04.05.-07.05.2026, München
    IFAT Messe
    Wir freuen uns auf Ihren Besuch an unserem Stand in der Eingangshalle West!
    Externer Link
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Invalidenstr. 91, 10115 Berlin
Postfach 40534, 10063 Berlin
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
Fax: 0 30 / 39 74 36 83
E-Mail: info(at)aoew.de
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