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RUNDBRIEF Nr. 02

16.02.2026

Liebe Leserinnen und Leser,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Rundbrief und unseren wasser- und umweltpolitischen Themen.

Auch in dieser Ausgabe möchten wir Ihnen wieder einen kompakten Überblick über aktuelle Entwicklungen geben: von der geplanten Aufweichung von Umweltschutzstandards im Omnibuspaket für Lebensmittelsicherheit über unsere AöW-Stellungnahme zur NRW-Wasserstrategie bis hin zur Entscheidung des Umweltministeriums, an der Frist zur Phosphorrückgewinnung ab 2029 festzuhalten. Wir informieren Sie zudem über die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete, über die erwarteten hohen gesellschaftlichen Kosten durch PFAS-Verschmutzung sowie über die Warnung eines UN-Berichts vor einem „globalen Wasserbankrott“. Auch zu europäischen und nationalen Entwicklungen – etwa zu den RENURE-Regeln, zum verabschiedeten Kritis-Dachgesetz und zum neuen UBA-Tool zur Bewertung von Abwasserrisiken – finden Sie in dieser Ausgabe kurze Informationen. Darüber hinaus finden Sie eine Leseempfehlung zur CORRECTIV-Recherche zur Rhein-Verschmutzung, Neuigkeiten aus dem Kreis unserer Mitglieder, ausgewählte Medienbeiträge sowie Veranstaltungshinweise.

Wir wünschen Ihnen einen guten Ausklang des meteorologischen Winters.

Ihr Team der AöW-Geschäftsstelle
Dr. Durmus Ünlü, Leonie Spahr und Anja Kutzsch

Aufweichung des Umweltschutzes im Omnibuspaket für Lebensmittelsicherheit

Die Politik der Europäischen Union hat sich im letzten Jahr den Bürokratieabbau zum Ziel gesetzt. Dazu hat sie insgesamt zehn Omnibus-Pakete erarbeitet und teilweise beschlossen, darunter das im Dezember vorgeschlagene zehnte Omnibuspaket zur Lebensmittelsicherheit. Dieses enthält Vorschläge für grundlegende Änderungen der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung, welche zu einer erheblichen Absenkung des Umweltschutzniveaus führen würden.
Die AöW hat sich in Ihrer Stellungnahme an das Bundesministerium für Landwirtschaft ausdrücklich gegen das Omnibuspaket positioniert und kritisiert insbesondere die vorgeschlagenen unbefristeten Pestizidzulassungen als grob fahrlässig. Angesichts der Belastungen im Grundwasser durch Pestizide und deren Metabolite fordert die AöW eine stärkere Beschränkung von Pestiziden sowie ein Verbot von PFAS-haltigen Pestiziden.

Quelle und weitere Informationen:
AöW, Stellungnahme zum 10. Omnibuspaket vom 10.02.2026

AöW-Stellungnahme zur NRW-Wasserstrategie

Ende Dezember hat das Umweltministerium NRW den Referentenentwurf der „H2O-NRW-Zukunftsstrategie Wasser“ veröffentlicht. Hierzu hat die AöW eine Stellungnahme abgegeben. Die Strategie nennt zahlreiche Ziele, unter anderem zum Hochwasserschutz und zur klimaangepassten Wasserbewirtschaftung. Die AöW begrüßt die Ziele, hat aber auch auf die Notwendigkeit einer weiteren Konkretisierung der Maßnahmen, der Hinterlegung mit messbaren Indikatoren sowie einer langfristig gesicherten Finanzierung hingewiesen. Hemmnisse wie langwierige Genehmigungsverfahren, Zielkonflikte und die Verfügbarkeit von Flächen sollten aus Sicht des AöW stärker adressiert werden.

Quelle und weitere Informationen [Extern | PDF]:
MUNV NRW, H₂O-NRW Zukunftsstrategie Wasser - Referentenentwurf, 18.12.2025

Phosphorrückgewinnung: Umweltministerium hält an der Frist ab 2029 fest

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hatte sich Ende Dezember 2025 mit einem Schreiben an das Bundesumweltministerium gewandt und eine Verschiebung der verpflichtenden Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm um zehn Jahre vorgeschlagen. Inzwischen ist das Schreiben im Lobbyregister des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Die DWA betont darin die Bedeutung des Rohstoffs Phosphor für Kreislaufwirtschaft und Ressourcensicherung, weist jedoch zugleich auf technische, wirtschaftliche und organisatorische Hürden hin. So sei nach Einschätzung des Verbandes absehbar, dass bis 2029 nur etwa ein Drittel der Klärschlammverbrennungsaschen der Rückgewinnung zugeführt werden könne. Neben fehlenden großtechnischen Erfahrungswerten und langen Planungs- und Genehmigungszeiträumen bemängelte die DWA unzureichende Kapazitäten, ungelöste Rechtsfragen und einen noch nicht etablierten Markt für Phosphor-Rezyklate. Eine vorgeschlagene Zwischenlagerung von Aschen sowie ein Fondskonzept für verzögerte Rückgewinnung wurden als kurzfristige Notlösungen mit erheblichen Risiken bewertet.

Laut einer Meldung der TAZ vom 8. Februar 2026 hält das Bundesumweltministerium an der Frist für die Phosphorrückgewinnung ab 2029 fest. Demnach gelte die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung ab 2029 weiterhin als ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigeren und unabhängigen Rohstoffversorgung. Gleichzeitig werde ein Fondskonzept geprüft, das Kommunen und Betreibern vorübergehend eine Abgabe ermöglicht, um den Ausbau der Rückgewinnungskapazitäten zu fördern.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
TAZ, Meldung vom 8.2.2026
DWA-Schreiben vom 17.12.2025, extern abrufbar (Lobbyregister Bundestag)

Bundesverwaltungsgericht: Urteilsbegründung zur Rechtsgrundlage für Ausweisung nitratbelasteter Gebiete

Mit der Veröffentlichung der Urteilsbegründung zur Ausweisung sogenannter roter Gebiete in Bayern hat das Bundesverwaltungsgericht die Anforderungen an die rechtliche Ausgestaltung des Düngerechts konkretisiert. Nach Auffassung des Gerichts enthält § 13a Abs. 1 der Düngeverordnung keine hinreichend bestimmten bundesrechtlichen Maßgaben für die Abgrenzung nitratbelasteter Gebiete. Angesichts der erheblichen Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe genügten die bisherigen Vorgaben nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bestimmtheitsgebots und des Parlamentsvorbehalts.

Zugleich stellte das Gericht klar, dass die in belasteten Gebieten vorgesehenen zusätzlichen Düngebeschränkungen als solche keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegneten. Der Schutz von Grund- und Oberflächengewässern sei ein besonders gewichtiger Gemeinwohlbelang und auch unionsrechtlich durch die Nitratrichtlinie abgesichert. Beanstandet wird damit nicht das Ziel eines wirksamen Gewässerschutzes oder das Schutzniveau, sondern die unzureichend bestimmte bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Gebietsausweisung.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Bundesverwaltungsgericht, Meldung vom 24.10.2025 mit Verlinkung zu den aktuell veröffentlichten Urteilsbegründungen

Hohe gesellschaftliche Kosten durch PFAS erwartet

Laut einer aktuellen Studie der Europäischen Kommission könnten die anhaltenden Belastungen durch PFAS-Chemikalien, sogenannte „Forever Chemicals“, der Gesellschaft in der EU bis zum Jahr 2050 enorme Kosten verursachen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass unter dem Fortbestehen der derzeitigen Konzentrationen ohne zusätzliche regulatorische Maßnahmen Gesamtkosten von rund 440 Milliarden Euro entstünden. In die Berechnung gingen demnach sowohl gesundheitliche Folgen als auch Ausgaben für die Sanierung von kontaminiertem Wasser und Boden ein; die Schätzung basiere auf begrenzten Daten zu bisher regulierten PFAS-Substanzen und sei daher konservativ. Eine frühzeitige Eindämmung der Emissionen könnte dem Bericht zufolge bis zu 110 Milliarden Euro einsparen, während allein die Behandlung von belastetem Wasser mehr als 1 Billion Euro kosten würde. Die Ergebnisse sollen in die EU-weiten Diskussionen über Emissionsminderung an der Quelle, Sanierung, Überwachung und Forschung zu PFAS einfließen.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
EU-Kommission, Meldung vom 29.01.2026

UN-Bericht warnt vor „globalem Wasserbankrott“

Die Welt tritt ins „Zeitalter des globalen Wasserbankrotts“ ein, so die United Nations University Institute for Water, Environment and Health. Begriffe wie Wasserkrise oder Wasserknappheit griffen zu kurz, da vielerorts irreversible Verluste von Süßwasserreserven zu verzeichnen seien. Der Verbrauch übersteige langfristig die natürliche Neubildung, zentrale Ressourcen wie Grundwasserleiter, Seen und Gletscher seien teils dauerhaft geschädigt.
Dem Bericht zufolge haben weltweit zahlreiche Wassersysteme unumkehrbare Schwellen überschritten. Rund drei Viertel der Menschheit lebten in wasserunsicheren Ländern. Besonders betroffen seien Regionen im Nahen Osten, in Nordafrika und Südasien. Auch Europa sei über Handelsströme indirekt exponiert. Die Autoren fordern einen grundlegenden Kurswechsel in der Wasserpolitik.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
UNU-INWEH, Meldung vom 20.01.2026

Leseempfehlung: CORRECTIV-Recherche zur Rhein-Verschmutzung

In einer aktuellen Recherche zeigt CORRECTIV, dass der Rhein mit einer Vielzahl chemischer Stoffe belastet ist, von denen viele bislang nicht genau identifiziert oder hinsichtlich ihrer Wirkung auf Umwelt und Gesundheit bewertet werden können.
Die Autor:innen haben Daten aus Messstellen entlang des Flusses ausgewertet und eigene Wasserproben analysiert. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Industrieabwässer zahlreiche teilweise unbekannte Substanzen in den Rhein eintragen – und es noch große Wissenslücken über ihre Folgen gibt.

Zum vollständigen Artikel bei CORRECTIV vom 3. Februar 2016 [Extern]

Kritis-Dachgesetz: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Stärkung kritischer Anlagen

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen beschlossen. Ziel sei es, durch bundeseinheitliche Vorgaben den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen zu verbessern und damit die Versorgungssicherheit sowie die Stabilität der Wirtschaft zu stärken.

Das Gesetz sehe unter anderem vor, Betreiber kritischer Anlagen zu identifizieren und zu registrieren sowie nationale Risikoanalysen und verbindliche Resilienzmaßnahmen einzuführen. Die Bundesregierung verfolge damit das Ziel, die Widerstandsfähigkeit zentraler Dienstleistungen dauerhaft zu erhöhen und Vorfälle künftig systematischer zu erfassen. Außerdem solle ein einheitliches Meldewesen etabliert werden.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Bundestag, Meldung vom 29.01.2023
Bundestag, Verfahrensgang BTag-Drs. 21/2510

RENURE-Nutzung: EU ändert Nitratrichtlinie

Neue Vorschriften zum Einsatz von RENURE-Düngern wurden laut Europäische Kommission durch Änderung der Nitratrichtlinie beschlossen. Ziel sei es, aufbereiteten Stickstoff aus Wirtschaftsdünger stärker zu nutzen und gleichzeitig den Schutz von Grund- und Oberflächengewässern sicherzustellen. RENURE könne nach Angaben der Kommission von Pflanzen schneller aufgenommen werden und berge im Vergleich zu unbehandeltem Dünger ein geringeres Risiko für Gewässerverunreinigungen. Um den Einsatz von RENURE zu fördern, wurde die bestehende gesetzliche Höchstgrenze für die Ausbringung erhöht, was Umweltverbände kritisierten.

Die Annahme erfolgte demnach nach einer Abstimmung der Mitgliedstaaten im Nitratausschuss am 19. September 2025 zur Änderung von Anhang III sowie nach Prüfung durch Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union im Rahmen des Ausschussverfahrens.

Die Regelung gelte nur für Mitgliedstaaten, die RENURE zulassen. Diese müssten die Vorgaben in nationales Recht überführen und dabei Umweltauflagen umsetzen, insbesondere zum Schutz von Gewässern vor Nitratbelastung aus landwirtschaftlichen Quellen.

Quelle und weiter Informationen [Extern]:
Europäische Kommission, Meldung vom 09.02.2026

Neues UBA-Tool bewertet Abwasserrisiken für Gewässer

Das Umweltbundesamt hat ein interaktives Werkzeug vorgestellt, das Gewässer mit erhöhtem Risiko durch Abwassereinleitungen identifizieren soll. Das öffentlich zugängliche Tool verknüpfe Daten zu chemischen Emissionen aus kommunalen Kläranlagen mit gemessenen Belastungen in Gewässern und ermögliche so eine fundiertere Bewertung der tatsächlichen Einträge. Das Werkzeug biete statische Informationen zu Verdünnungsverhältnissen der Kläranlageneinleitungen und Angaben zu kommunalen Kläranlagen, die laut der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie mit einer 4. Reinigungsstufe ausgestattet werden müssen. Die Kenntnisse zum Abwasseranteil in Gewässern seien auch im Kontext der Wasserwiederverwendung relevant. Laut dem UBA helfen sie abzuschätzen, inwiefern sich saisonale Einleitungsreduzierungen des behandelten Abwassers auf den Abfluss des Gewässerabschnitts und dessen Ökologie auswirken. Diese Informationen würden die Einschätzung von Risiken verbessern, insbesondere bei der Trinkwassergewinnung über Uferfiltration oder der Entnahme von Bewässerungswasser.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
UBA, Meldung vom 28.01.2026

AöW-Schnuppermitgliedschaft für Unternehmen in der öffentlichen Wasserwirtschaft

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30 Jahre Hochwasserschutz in Köln

Seit 30 Jahren schützt das Hochwasserschutzkonzept die Stadt wirksam vor Rhein-Hochwasser. Das Jubiläum feierten die StEB Köln gemeinsam mit Bürger:innen sowie Vertreter:innen aus Politik und Verwaltung mit einem Hochwasserschutz-Tag in der Altstadt.
Neben einer Pressekonferenz und Informationsangeboten stand die jährliche Hochwasserschutzübung im Mittelpunkt, bei der mobile Schutzwände unter realistischen Bedingungen aufgebaut wurden.
Seit 1995 wurden 28 Kilometer neue Schutzmauern errichtet, 27 Kilometer saniert und Retentionsräume entwickelt. Heute sichern rund 70 Kilometer Schutzanlagen das Rheinufer – darunter knapp 11 Kilometer mobile Wände. Das Konzept gilt bundesweit als Vorbild für vorausschauenden Hochwasserschutz – gerade mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels. StEB Köln, Meldung vom 20.01.2026

Ruhrverband übernimmt Gewässerpflege in Halver

Die Unterhaltung der meisten Fließgewässer in Halver wird künftig vom Ruhrverband übernommen. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten Bürgermeister Armin Kibbert und der Vorstandsvorsitzende des Ruhrverbands, Christoph Donner, am 21. Januar 2026.
Konkret geht es um rund 120 Kilometer Fließgewässer im Stadtgebiet, darunter etwa 20 Kilometer mit Berichtspflichten nach EU-Wasserrahmenrichtlinie. Gewässer im Einzugsgebiet des Wupperverbands sind ausgenommen.
Für die Stadt bedeutet der Schritt eine spürbare Entlastung – insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels. Zugleich ist die Gewässerunterhaltung langfristig gesichert und rechtssicher organisiert. Der Ruhrverband bringt seine wasserwirtschaftliche Expertise in Bewertung, ökologische Entwicklung und Hochwasserschutz ein. Ziel ist ein integriertes Flussgebietsmanagement, das ökologische Verbesserungen mit wirtschaftlicher Effizienz verbindet und so auch den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt. Ruhrverband, Meldung vom 21.01.2026

Wupperverband rüstet Wasserwirtschaft für die Zukunft

Zum Auftakt des Jahres hat der Wupperverband seine zentralen Vorhaben für 2026 und die kommenden Jahre vorgestellt. Im Fokus stehen umfangreiche Investitionen in Anlagen, moderne Steuerungstechnik und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung, um die wasserwirtschaftliche Infrastruktur zukunftssicher weiterzuentwickeln.
Bis 2032 sind rund 600 Mio. Euro für die Siedlungswasserwirtschaft vorgesehen – unter anderem für den Neubau einer innovativen Kläranlage in Leverkusen sowie für Modernisierungen bestehender Anlagen. Auch an Talsperren wie der Bever-Talsperre stehen Baumaßnahmen an.
Mit einem umfangreichen Zukunftsprogramm Hochwasserschutz und rund 200 Maßnahmen treibt der Verband zudem die Klimaanpassung voran. Ziel ist es, die Region langfristig widerstandsfähiger gegenüber Hochwasser und Dürre zu machen. Wupperverband, Meldung vom 28.01.2026

Landespakt Hochwasserschutz NRW: Stärkere Zusammenarbeit für mehr Vorsorge

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit Kommunen und Wasserverbänden den Landespakt Hochwasserschutz unterzeichnet. Ziel ist es, die Hochwasservorsorge in Zeiten des Klimawandels enger abzustimmen und flussgebietsbezogen weiterzuentwickeln.
Die in der AGW-NRW zusammengeschlossenen Wasserverbände begrüßen den ganzheitlichen Ansatz. Vorsitzender Uwe Moshage betonte, dass wirksames Hochwassermanagement eine integrative Handlungsweise erfordert. Die Verbände bringen hierfür ihre langjährige planerische und technische Expertise ein. Erwartet werden unter anderem beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine verbesserte Bereitstellung von Fördermitteln.
Der Wupperverband sieht in dem Landespakt eine wichtige Grundlage, um die Hochwasservorsorge im Wuppergebiet gemeinsam mit Land und Kommunen weiter zu konkretisieren. Aufbauend auf dem bestehenden Zukunftsprogramm Hochwasserschutz soll ein Regionalpakt Wupper die Maßnahmen vor Ort weiter voranbringen. Wupperverband, Meldung vom 09.02.2026

Radio-/TV-Beiträge zu Wasserthemen

In diesem Rundbrief können wir folgende Beiträge empfehlen (abrufbar in den externen Online-Mediatheken):
Wir möchten Sie über TV- und Radioberichte zu Wasserthemen ständig informieren. Wenn Sie Empfehlungen zu Sendungen haben, die online abrufbar sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).

Veranstaltungshinweise

  • 04.-06.03.2026, Essen
    59. Essener Tagung | Resilienz der Wasserwirtschaft
    Externer Link
  • 11.03.2026, Berlin
    Alte Herausforderungen und neue Impulse: Wasserrahmenrichtlinie und Wiederherstellungsverordnung
    Externer Link
  • 13.-14.03.2026, Lichtenfels
    Vision: Ökologisches Deutschland – ein Jahr Schwarz-Rot
    Externer Link
  • 13.-23.03.2026
    Main FlussFilmFest 2026
  • 24.-25.03.2026, Trier
    Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag 2026 | Klimaneutralität in der Gewässerbewirtschaftung
    Externer Link
  • 26.03.2026, Berlin
    Konferenz „Kommunales Infrastruktur-Management“ – KIM 2026
    Externer Link
  • 20.04.2026, Berlin - Save the Date
    AöW-Jahrestagung
    weitere Informationen folgen
  • 04.-06.05.2026, Trier
    14. Trierer SummerSchool zum Wasserwirtschaftsrecht
    Externer Link
  • 04.05.-07.05.2026, München
    IFAT Messe
    Wir freuen uns auf Ihren Besuch an unserem Stand in der Eingangshalle West!
    Externer Link
  • 11.05.2026, Online
    KI in der Aus- und Weiterbildung - Chancen und Praxisbeispiele
    Externer Link

Wenn Sie Empfehlungen zu Veranstaltungen haben, die für die öffentliche Wasserwirtschaft relevant sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Invalidenstr. 91, 10115 Berlin
Postfach 40534, 10063 Berlin
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
Fax: 0 30 / 39 74 36 83
E-Mail: info(at)aoew.de
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Dr. Durmuş Ünlü, AöW-Geschäftsführer
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