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RUNDBRIEF Nr. 03

11.03.2026

Liebe Leserinnen und Leser,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserem wasserpolitischen Rundbrief.

Auch in dieser Ausgabe freuen wir uns, über die aktuellen Entwicklungen in der Wasserwirtschaft zu informieren. Aktuell berichtenswert sind unter anderem die Abweisung von Branchenklagen gegen die Herstellerverantwortung in der kommunalen Abwasserrichtlinie, die Verschärfung der EU-Wasserqualitätsnormen sowie die Zustimmung des Bundesrats zum KRITIS-Dachgesetz. Darüber hinaus engagieren sich mehrere Organisationen für den Schutz der Wasserrahmenrichtlinie, und ein neues Rechtsgutachten beleuchtet Risiken bei der Pestizid-Risikoprüfung. Ergänzend stellt die AWBR Grundsätze für die zukunftsfähige Trinkwasserversorgung vor, die Qualität und Bezahlbarkeit sichern sollen.

Wir laden Sie zudem herzlich zu unserer Jahresveranstaltung „Investitionen in die Wasserwirtschaft: Zukunft sichern in Zeiten von Wandel und steigenden Anforderungen“ am 20. April 2026 in Berlin ein.

Mit diesem Überblick wünschen wir Ihnen eine anregende Lektüre und einen gelungenen Start in den Frühling.

Ihr Team der AöW-Geschäftsstelle
Dr. Durmus Ünlü, Leonie Spahr und Anja Kutzsch

AöW-Jahresveranstaltung am 20. April 2026 in Berlin

AöW-Jahresveranstaltung am 20. April 2026 in Berlin
Wasser ist eine zentrale Zukunftsressource. Klimawandel, zunehmende Extremwetterereignisse und steigende Anforderungen an Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung setzen die Systeme der öffentlichen Wasserwirtschaft zunehmend unter Druck und machen ihre Weiterentwicklung notwendig.

Vor diesem Hintergrund lädt die AöW am 20. April 2026 in Berlin zur Jahresveranstaltung „Investitionen in die Wasserwirtschaft: Zukunft sichern in Zeiten von Wandel und steigenden Anforderungen“ ein, bei der Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Praxis und Politik aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze diskutieren.

Mehr erfahren

EuG erklärt Branchenklagen gegen Abwasserrichtlinie für unzulässig

Das Gericht der Europäischen Union hat mehrere Klagen aus der Pharma- und Kosmetikbranche gegen zentrale Regelungen der novellierten EU-Kommunalabwasserrichtlinie als unzulässig abgewiesen. In Beschlüssen vom 18. Februar stellte das Gericht fest, dass die klagenden Verbände und Unternehmen nicht individuell von der Richtlinie betroffen seien und daher keine Klagebefugnis hätten.

Mit der überarbeiteten Richtlinie wurde erstmals eine erweiterte Herstellerverantwortung im europäischen Wasserrecht eingeführt. Danach sollen Hersteller aus der Pharma- und Kosmetikindustrie einen Großteil der Kosten für zusätzliche Reinigungsstufen in Kläranlagen tragen. Mehrere Verbände und Unternehmen hatten versucht, diese Regelung gerichtlich aufheben zu lassen. Ein weiteres Verfahren ist noch anhängig: Polen hat ebenfalls Klage gegen Teile der Richtlinie erhoben. Gegen die Beschlüsse des Gerichts kann binnen zwei Monaten ein Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
EuG-Entscheidung vom 18.02.2026, T 156/25, T 157/25, T 159/25 to T 168/25, T 170/25 und T 171/25

EU aktualisiert Schadstoffliste und verschärft Wasserqualitätsstandards

Der Rat der Europäischen Union hat die EU-Richtlinie zur Aktualisierung der Schadstofflisten für Oberflächen- und Grundwasser verabschiedet. Die EU-Richtlinie ändert mehrere bestehende Rechtsakte, darunter die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen. Damit sollen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Toxizität und Persistenz chemischer Stoffe stärker berücksichtigt werden. Nach Angaben des Rates erweitert die Regelung die EU-weite Liste der zu überwachenden Schadstoffe und verschärft bestehende Umweltqualitätsnormen. Neu aufgenommen wurden unter anderem bestimmte Arzneimittel, Pestizide sowie per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Für diese sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ gelten erstmals EU-weit festgelegte Grenzwerte. Zudem werde erstmals eine wirkungsbasierte Überwachung eingeführt, um die Auswirkungen chemischer Stoffgemische in Gewässern zu bewerten.
Die Mitgliedstaaten müssen künftig umfassender über den Zustand ihrer Gewässer berichten.

Die neuen Grenzwerte für Oberflächengewässer sollen spätestens 2033 gelten, die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Aktualisierung der Schadstofflisten für Oberflächen- und Grundwasser ist bis 2039 vorgesehen. Das Europäisches Parlament muss der Richtlinie noch endgültig zustimmen.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 17.02.2026

Zustimmung des Bundesrats zum KRITIS-Dachgesetz

Der Bundesrat hat dem KRITIS-Dachgesetz zugestimmt, das die Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken und Vorgaben der EU-CER-Richtlinie umsetzen soll. Das Gesetz verpflichtet Betreiber in zehn strategisch wichtigen Sektoren, darunter Energie, Wasser, Gesundheit und Transport, zu Risikoanalysen, Meldungen von Vorfällen sowie zu Maßnahmen für Notfall- und Ausfallsicherheit. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die konkreten Anforderungen in nachgelagerten Rechtsverordnungen festgelegt werden, welche die Grundlage für Risikobewertungen und Resilienzpläne der Betreiber bilden. Behörden und Unternehmen müssen nun die Umsetzung vorbereiten und Schutzkonzepte anpassen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Mit der erfolgten Zustimmung des Bundesrats kann das Gesetz nun ausgefertigt werden und tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Bundesrat, Meldung vom 06.03.2026

Organisationen warnen vor Aufweichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Mehrere Organisationen aus Umweltverbänden, Zivilgesellschaft und Wasserversorgung haben die EU-Kommission in einem offenen Brief aufgefordert, von einer geplanten Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) abzusehen. Hintergrund ist die Ankündigung im ResourceEU-Aktionsplan, die Richtlinie im zweiten Quartal 2026 zu überprüfen. Die Unterzeichnenden äußern die Sorge, eine erneute Öffnung des Gesetzes könne bestehende Standards schwächen und Fortschritte beim Gewässerschutz gefährden.

Die WRRL gilt als zentrale Grundlage der europäischen Wasserpolitik und soll einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer sichern. Laut den Organisationen habe sie über Jahrzehnte zur Verbesserung der Wasserqualität beigetragen und den Zugang zu sauberem Wasser gefördert. Angesichts zunehmender Klimarisiken und Umweltbelastungen sei ein stabiler Rechtsrahmen besonders wichtig.

Statt Änderungen fordern die Verbände nach eigenen Angaben eine konsequentere Umsetzung des bestehenden EU-Wasserrechts. Priorität müsse die vollständige Anwendung und Durchsetzung der geltenden Vorgaben sowie der europäischen Wasserresilienzstrategie haben.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
EEB vom 18.02.2026

Rechtsgutachten: Omnibus-Paket zu Pestiziden rechtswidrig

Eine von mehreren Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen beauftragtes Rechtsgutachten sieht die Pläne der Europäischen Kommission zur Abschaffung regelmäßiger Risikobewertungen für Pestizidwirkstoffe als rechtswidrig an. Laut Gutachten würden die Vorschläge des „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“-Gesetzespakets zu unbefristeten Genehmigungen führen und das Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit erheblich senken. Zudem bestünden Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip und der EU-Rechtsprechung.

Dem Gutachten zufolge widersprechen die Pläne bestehenden EU-Schutzstandards und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Eine unterbliebene Folgenabschätzung und vereinfachte Genehmigungsverfahren könnten gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Vorschläge abzulehnen und eine konsequente Risikokontrolle sicherzustellen.

Parallel haben DUH und PAN Europe Klage gegen die 18-monatige Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist für den PFAS-Wirkstoff Flufenacet eingereicht. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit habe auf hormonelle Risiken und Umweltbelastungen durch Trifluoressigsäure hingewiesen. Ein Faktencheck des BUND widerlege zudem Befürchtungen eines Pestizidmangels, die Zahl der zugelassenen Wirkstoffe sei stabil geblieben.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
DNR | EU-News vom 26.02.2026

AWBR-Trinkwassermemorandum: Zehn Grundsätze für Schutz und Bezahlbarkeit von Trinkwasser vorgestellt

Die Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR) hat ein Trinkwassermemorandum mit zehn Grundsätzen für eine zukunftsfähige öffentliche Trinkwasserversorgung veröffentlicht. Laut Angaben der AWBR, einem Zusammenschluss von über 60 Wasserversorgungsunternehmen in der Schweiz, Deutschland, Frankreich, Österreich und Liechtenstein, soll damit die Qualität und Bezahlbarkeit des Trinkwassers für mehr als zehn Millionen Menschen gesichert werden.

Das Memorandum betont die Vorrangstellung des Trinkwassers, fordert die konsequente Umsetzung von Vorsorge- und Verursacherprinzip sowie trinkwassergerechte Produktzulassungen. Zudem wird die öffentliche Hand als alleinige Trägerin der Trinkwasserversorgung hervorgehoben, um Privatisierung und Marktmechanismen auszuschließen. Ferner sollen Digitalisierung, Forschung und überregionale Kooperationen die Effizienz und Klimaresilienz der Wasserversorgung stärken.

Quelle und weitere Informationen [Extern |PDF]:
AWBR, Meldung vom 05.02.2026

AWBR, Trinkwasser-Memorandum - Grundsätze für eine zukunftsfähige öffentliche Trinkwasserversorgung, 2026

AöW-Schnuppermitgliedschaft für Unternehmen in der öffentlichen Wasserwirtschaft

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Entdecken Sie unsere Arbeit: Nutzen Sie die beitragsfreie Schnuppermitgliedschaft für Unternehmen, Betriebe und Verbände aus der öffentlichen Wasserwirtschaft. Mit Stimmrecht und einer Laufzeit von 12 Monaten endet die Mitgliedschaft automatisch. Eine ideale Gelegenheit, unsere politische Arbeit kennenzulernen und uns aktiv zu unterstützen.

Näheres: https://aoew.de/ueber-uns/mitglied-werden/

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Neues von AöW-Mitgliedern

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Ruhrverband übernimmt Gewässerpflege in Halver

Die Unterhaltung der meisten Fließgewässer in Halver wird künftig vom Ruhrverband übernommen. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten Bürgermeister Armin Kibbert und der Vorstandsvorsitzende des Ruhrverbands, Christoph Donner, am 21. Januar 2026.
Konkret geht es um rund 120 Kilometer Fließgewässer im Stadtgebiet, darunter etwa 20 Kilometer mit Berichtspflichten nach EU-Wasserrahmenrichtlinie. Gewässer im Einzugsgebiet des Wupperverbands sind ausgenommen.
Für die Stadt bedeutet der Schritt eine spürbare Entlastung – insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels. Zugleich ist die Gewässerunterhaltung langfristig gesichert und rechtssicher organisiert. Der Ruhrverband bringt seine wasserwirtschaftliche Expertise in Bewertung, ökologische Entwicklung und Hochwasserschutz ein. Ziel ist ein integriertes Flussgebietsmanagement, das ökologische Verbesserungen mit wirtschaftlicher Effizienz verbindet und so auch den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt. Ruhrverband, Meldung vom 21.01.2026

Radio-/TV-Beiträge zu Wasserthemen

In diesem Rundbrief können wir folgende Beiträge empfehlen (abrufbar in den externen Online-Mediatheken):
Wir möchten Sie über TV- und Radioberichte zu Wasserthemen ständig informieren. Wenn Sie Empfehlungen zu Sendungen haben, die online abrufbar sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).

Veranstaltungshinweise

  • 20.04.2026, Berlin
    AöW-Jahrestagung
    Link
  • 13.-14.03.2026, Lichtenfels
    Vision: Ökologisches Deutschland – ein Jahr Schwarz-Rot
    Externer Link
  • 13.-23.03.2026
    Main FlussFilmFest 2026
  • 24.-25.03.2026, Trier
    Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag 2026 | Klimaneutralität in der Gewässerbewirtschaftung
    Externer Link
  • 26.03.2026, Berlin
    Konferenz „Kommunales Infrastruktur-Management“ – KIM 2026
    Externer Link
  • 04.-06.05.2026, Trier
    14. Trierer SummerSchool zum Wasserwirtschaftsrecht
    Externer Link
  • 04.05.-07.05.2026, München
    IFAT Messe
    Wir freuen uns auf Ihren Besuch an unserem Stand in der Eingangshalle West!
    Externer Link
  • 11.05.2026, Online
    KI in der Aus- und Weiterbildung - Chancen und Praxisbeispiele
    Externer Link

Wenn Sie Empfehlungen zu Veranstaltungen haben, die für die öffentliche Wasserwirtschaft relevant sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Invalidenstr. 91, 10115 Berlin
Postfach 40534, 10063 Berlin
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
Fax: 0 30 / 39 74 36 83
E-Mail: info(at)aoew.de
Inhaltlich Verantwortlicher | VisdP
Dr. Durmuş Ünlü, AöW-Geschäftsführer
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