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Liebe Leserinnen und Leser,
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vielen Dank für Ihr fortlaufendes Interesse an unserem AöW-Rundbrief.
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In dieser Ausgabe geben wir Ihnen einen Rückblick auf unsere Jahresveranstaltung. Zudem möchten wir Sie herzlich einladen, uns auf der IFAT in München (04.–07. Mai 2026) zu besuchen, wo wir unter dem Motto „Wasser Leben Wir“ unsere aktuellen Aktivitäten und Anliegen präsentieren.
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Ein weiterer Schwerpunkt ist unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts, in der wir insbesondere die Bedeutung von Klimaanpassung, Hochwasserschutz und nachhaltiger Niederschlagswasserbewirtschaftung hervorheben.
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Darüber hinaus finden Sie wichtige Informationen und Entwicklungen aus der öffentlichen Wasserwirtschaft kompakt für Sie aufbereitet.
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Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit dieser Ausgabe erneut wertvolle Einblicke bieten können, und wünschen Ihnen eine angenehme und inspirierende Lektüre in dieser frühlingshaften Zeit.
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Ihr Team der AöW-Geschäftsstelle Dr. Durmus Ünlü, Leonie Spahr und Anja Kutzsch
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AöW auf der IFAT in München, 04.-07. Mai 2026: „Wasser Leben Wir“
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Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, uns auf der IFAT– der Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft zu besuchen.
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Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) wird vor Ort sein, um Ihnen einen Einblick in unsere aktuellen Themen und Aktivitäten zu geben. Unter dem Motto „Wasser Leben Wir“ setzen wir uns für die Belange der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand ein. Kommen Sie gerne vorbei, um mehr über uns zu erfahren und wie Sie die AöW durch eine Schnuppermitgliedschaft oder andere Möglichkeiten kennenlernen und unterstützen können.
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen oder wiederzusehen.
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Rückblick: AöW-Jahresveranstaltung am 20. April 2026 in Berlin
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Auf der AöW-Jahresveranstaltung am 20. April 2026 in Berlin diskutierten Expert:innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis die Zukunftsthemen der Wasserwirtschaft. Im Fokus standen der enorme Investitionsbedarf in die Infrastruktur, Herausforderungen durch Klimawandel und Wasserknappheit sowie Risiken für die Wasserqualität, etwa durch langlebige Schadstoffe. Deutlich wurde: Eine sichere Wasserversorgung erfordert langfristige Strategien, klare politische Rahmenbedingungen und mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.
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AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Die AöW hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Stellung genommen. Begrüßt werden insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur Klimaanpassung und wassersensiblen Stadtentwicklung. Aus Sicht der AöW sind insbesondere Starkregen- und Hochwasserschutz sowie eine nachhaltige Niederschlagswasserbewirtschaftung stärker zu berücksichtigen.
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Quelle und weitere Informationen:
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Die Stellungnahme der AöW vom 28.04.2026 steht hier zum Download bereit.
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Bundesumweltministerium ruft zur Mitwirkung an Wasserstrategie auf: Evaluation und Praxisbeispiele
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Anlässlich des Weltwassertages hat das Bundesumweltministerium zur Mitwirkung an der Evaluation der Nationalen Wasserstrategie aufgerufen. Wie das Ministerium mitteilt, können Verbände, Kommunen und Unternehmen bis zum 4. Mai 2026 Praxisbeispiele einreichen und Einschätzungen zur Umsetzung abgeben. Ziel ist es, Erfahrungen aus der Praxis systematisch zu erfassen und die Weiterentwicklung der Strategie zu unterstützen.
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Im Mittelpunkt steht auch die Sammlung konkreter Projekte, die auf einer Online-Plattform veröffentlicht und in einer Projektkarte sichtbar gemacht werden sollen. Parallel dazu wird eine kurze Befragung zur Bewertung der bisherigen Maßnahmen durchgeführt, deren Bearbeitung rund 10 bis 15 Minuten in Anspruch nehmen soll.
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Hessischer Verwaltungsgerichtshof erklärt Wiesbadener Wassersteuer für rechtswidrig
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die von der Stadt Wiesbaden eingeführte Wasserverbrauchsteuer für rechtswidrig erklärt. Der 5. Senat hob damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden auf, das die Abgabe zuvor bestätigt hatte. Die Steuer war Anfang 2024 eingeführt worden und sah eine Abgabe von 0,90 Euro pro verbrauchtem Kubikmeter Trinkwasser vor.
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In der mündlichen Urteilsbegründung stellte der Verwaltungsgerichtshof klar, dass Städte und Kommunen grundsätzlich befugt seien, örtliche Verbrauchsteuern mit umweltschützender Lenkungswirkung einzuführen. Die konkrete Wasserverbrauchsteuer verstoße jedoch gegen das Kostendeckungsprinzip. Gebühren müssten zwar die tatsächlichen Aufwendungen einer Einrichtung vollständig decken können, dürften aber keine darüber hinausgehenden Einnahmen erzeugen. Nach Auffassung des Senats wirke die Steuer wirtschaftlich wie eine zusätzliche Wassergebühr neben der bestehenden Grundgebühr und der mengenabhängigen Wassergebühr.
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Zudem bewertete das Gericht die Regelung als unverhältnismäßig, weil sie auch den notwendigen und unvermeidbaren Trinkwasserverbrauch als Lebens- und Hygienemittel erfasse. Damit fehle es an einer ausreichenden Differenzierung zwischen vermeidbarem und existenziell notwendigem Verbrauch.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung kann jedoch Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden würde. Eine schriftliche Urteilsbegründung lag zum Zeitpunkt der Pressemitteilung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs noch nicht vor.
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Bundesregierung zur Anfrage zu Schadstoffbelastung von Wasser und Umwelt
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Die Bundesregierung stuft die Schadstoffbelastung des Trinkwassers in Deutschland unter Verweis auf Daten des Umweltbundesamtes in den allermeisten Fällen als gering ein. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Gesundheitsrisiken durch Mikroplastik in Lebensmitteln oder Trinkwasser würden nach Einschätzung der World Health Organization (WHO) und des Bundesinstitut für Risikobewertung derzeit als unwahrscheinlich gelten.
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Auch Rückstände von Arzneimitteln im Trinkwasser bewertet die Bundesregierung als unbedenklich, da die bislang gemessenen Konzentrationen nach heutigem Kenntnisstand deutlich unter therapeutisch wirksamen Mengen liegen. Ähnliches gelte für Pflanzenschutzmittel. Stoffe wie PCB, Bromdiphenylether oder Phosphat spielten laut Antwort im Trinkwasser keine relevante Rolle. Zugleich verweist die Bundesregierung auf die Deutschen Studien zur Gesundheit (GerES), wonach große Teile der Bevölkerung mehrfach mit PFAS, Metallen und Pestiziden belastet seien. Dies könne langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit haben.
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Quelle und weitere Informationen [Extern]:
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PFAS-Belastung: Schadensersatzklage dem Grunde nach erfolgreich
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Das Landgericht Baden-Baden hat die Schadensersatzklage der Stadtwerke Rastatt GmbH gegen die Umweltpartner Vogel AG wegen PFAS-belasteten Grundwassers dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt. Wie das Gericht mitteilte, hafte das Unternehmen grundsätzlich für Schäden, die durch das Ausbringen eines mit PFAS-Vorläufersubstanzen belasteten Gemischs aus Papierabfällen und Kompost entstanden seien. Über die konkrete Höhe des Schadensersatzes von bislang rund 6,4 Millionen Euro soll in einem weiteren Verfahren entschieden werden.
Nach Überzeugung der Kammer gelangten die Schadstoffe aus den zwischen 2006 und 2008 auf landwirtschaftlichen Flächen im Einzugsgebiet der Brunnen ausgebrachten Materialien in das Grundwasser und beeinträchtigten Brunnen der Stadtwerke. Die PFAS-Vorläufersubstanzen seien dabei im Boden durch mikrobielle und UV-bedingte Prozesse in PFAS umgewandelt und anschließend durch Versickerung ins Grundwasser eingetragen worden. Die Beklagte hatte die Belastung bestritten und unter anderem auf Klärschlamm als mögliche Ursache verwiesen. Sachverständigengutachten bestätigten laut des Gerichts jedoch keine anderen Ursachen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle und weitere Informationen [Extern]: Landgericht Baden-Baden, Meldung vom 13.04.2026
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Experten sehen Wasserwirtschaft vor tiefgreifendem Wandel
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Die Wasserwirtschaft in Deutschland steht nach Einschätzung von Fachleuten vor tiefgreifenden Veränderungen. Bei einem Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen erklärten Vertreter aus Wissenschaft und Wasserwirtschaft, die bislang angenommene Stabilität hydrologischer Systeme gelte angesichts der Klimakrise nicht mehr.
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Laut dem Co-Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen, Jörg Drewes, nehmen Extremwetterereignisse mit Phasen von Trockenheit und Starkregen zu. Daraus ergäben sich neue Risiken für Versorgung, Infrastruktur und Wasserqualität. Erforderlich seien anpassungsfähige Systeme, mehr Wasserrückhalt in Städten sowie eine konsequente Vermeidung von Schadstoffeinträgen.
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Der Präsident der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall), Uli Paetzel, erklärte, Wasser werde künftig ein zentrales Thema bei Infrastruktur- und Industrieansiedlungen sein. Zugleich verwies er auf das Konzept der „Schwammstadt“, dessen Wirksamkeit bekannt sei, dessen Umsetzung jedoch häufig an unklaren Zuständigkeiten und mangelnder Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren scheitere. Die Anpassung an die Folgen der Klimakrise müsse daher als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und durch neue Formen verbindlicher Zusammenarbeit mit klarer Verantwortung organisiert werden.
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Förderaufruf für klimaangepasste Kommunen
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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den fünften Förderaufruf „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ gestartet. Kommunen können bis 30. Juni 2026 Projektskizzen einreichen. Aus dem Klima- und Transformationsfonds stehen 80 Millionen Euro bereit. Gefördert werden klimaangepasste Maßnahmen wie blau-grüne Infrastruktur, klimaresiliente Stadtumbauten sowie Projekte zum Wasserrückhalt.
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Bewerbung für Netzwerk der Klimaschutz-Unternehmen gestartet
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Bundeswirtschaftsministerium, Bundesumweltministerium und die Deutsche Industrie- und Handelskammer haben Unternehmen zur Bewerbung für die Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen aufgerufen. Wie die Initiatoren mitteilen, können sich Betriebe aller Größen und Branchen bis zum 31. August 2026 um eine Aufnahme in das bundesweite Netzwerk bewerben. Dieses fördere den Austausch zu Energie- und Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und klimafreundlichen Geschäftsmodellen. Ziel ist es laut den Angaben, unternehmerischen Klimaschutz und nachhaltige Innovationen voranzubringen.
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Wir sind stetig dabei unsere Social Media Präsenz auszubauen, um Sie mit den wichtigsten Informationen über die AöW-Aktivitäten zu versorgen.
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Besuchen Sie uns auch auf LinkedIn und informieren Sie sich dort regelmäßig über wichtige AöW-Aktivitäten!
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Neues von AöW-Mitgliedern
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Wupperverband: 130 Jahre Wupper-Talsperren-Genossenschaft
Der 29. April steht für ein besonderes Ereignis, das das Wuppergebiet nachhaltig geprägt hat: Vor 130 Jahren wurde die „Genossenschaft zur Errichtung von Talsperren“ offiziell gegründet. Sie gilt als Vorgängerorganisation des heutigen Wupperverbandes und markiert im Bergischen Land den Beginn einer ganzheitlichen Wasserwirtschaft über kommunale Grenzen hinweg.
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Bereits im Jahr 1881 wurde die Eschbach-Talsperre in Remscheid als erste Trinkwassertalsperre in Deutschland errichtet. Darüber hinaus sollten im Bergischen Land nun weitere Talsperren gebaut werden. Der Düsseldorfer Regierungspräsident forderte deshalb die Gründung einer Genossenschaft, die den Bau und Betrieb von Talsperren übernehmen sollte. Nachdem die Bildung der Genossenschaft bereits 1895 mit großer Mehrheit in einer Versammlung der Interessenten beschlossen wurde, wurde diese am 29.04.1896 schließlich offiziell genehmigt und gegründet.
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Zu den Mitgliedern zählten damals Kreise und Gemeinden sowie industrielle Unternehmen, z. B. Triebwerksbesitzer, entlang der Wupper. Die Genossenschaft hatte ihren Sitz in Hückeswagen. Wupperverband vom 23.04.2026
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Ruhrverband: Eichen aus eigenem Bestand - Ruhrverband stärkt Wälder mit regionalem Saatgut
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Die Wiederbewaldung der eigenen Wälder gehört zu den zentralen Aufgaben des Ruhrverbands. Nach den großflächigen Schäden durch das Fichtensterben setzt der Verband gezielt auf klimaresiliente und standortgerechte Baumarten. Eine Schlüsselrolle spielt dabei die Nutzung von Saatgut aus eigenen, anerkannten Waldbeständen. Die Ergebnisse der Eichen-Saatguternte seit 2022 belegen, dass dieser Ansatz sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich überzeugt. Ruhrverband vom 02.04.2026
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Radio-/TV-Beiträge zu Wasserthemen
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In diesem Rundbrief können wir folgende Beiträge empfehlen (abrufbar in den externen Online-Mediatheken):
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Wir möchten Sie über TV- und Radioberichte zu Wasserthemen ständig informieren. Wenn Sie Empfehlungen zu Sendungen haben, die online abrufbar sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).
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- 04.05.-07.05.2026, München
IFAT Messe Wir freuen uns auf Ihren Besuch an unserem Stand in der Eingangshalle West! Externer Link
- 04.-06.05.2026, Trier
Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht: 14. Trierer SummerSchool zum Wasserwirtschaftsrecht Externer Link
- 11.05.2026, Online
DVGW: KI in der Aus- und Weiterbildung - Chancen und Praxisbeispiele Externer Link
- 19.05.2026, Karlsruhe
TZW: DAS THEMA: PFAS | Workshop für Forschung und Praxis Externer Link | PDF
- 23.06.2026, Dessau
UBA, IÖW, Landschaftsarchitekt Prof. Dr. Manfred Köhler, Hydrotox, TZW, Goetz & Heintze Garten- und Landschaftsbau Fachsymposium: Schwammstädte stärken – Politikinstrumente des Bundes wirksam gestalten Externer Link
- 18./19.11.2026, Potsdam
INFRA-SPREE Externer Link
- 02./03.02.2027, Offenburg-Ortenau
URBAN TEC | Kongress & Fachmesse für urbane Versorgung Externer Link
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Wenn Sie Empfehlungen zu Veranstaltungen haben, die für die öffentliche Wasserwirtschaft relevant sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).
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Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
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Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Postfach 40534, 10063 Berlin
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Inhaltlich Verantwortlicher | VisdP Dr. Durmuş Ünlü, AöW-Geschäftsführer
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