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RUNDBRIEF Nr. 01

28.01.2021

Sehr geehrte*r Leser*in,

herzlich willkommen zum AöW-Rundbrief 01/2021. Wir wünschen Ihnen nach diesem turbulenten Jahr einen gesunden Start ins neue Jahr und hoffen auf ein Wiedersehen z.B. auf der AöW-Jahresveranstaltung am 22. Juni. Wie gewohnt informieren wir Sie über aktuelle Branchenthemen. Wir freuen uns über Feedback und wünschen eine interessante Lektüre.

Ihr Team der AöW-Geschäftsstelle

Kirsten Arp, Anja Kutzsch und Dr. Durmus Ünlü

Terminhinweis: Digitale AöW-Mitgliederversammlung am 23. März 2021 / Jahresveranstaltung am 22. Juni 2021

Terminhinweis: Digitale AöW-Mitgliederversammlung am 23. März 2021 / Jahresveranstaltung am 22. Juni 2021
Auch in diesem Jahr wird die AöW ihre Mitgliederversammlung als Online-Veranstaltung durchführen. Bitte merken Sie sich den 23. März 2021 vor. Weitere Informationen gehen allen Mitgliedern rechtzeitig zu.

Unsere Jahresveranstaltung "Schwammstadt, Hochwasserschutz und sichere Trinkwasserversorgung: Potentiale der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand für die Klimafolgenanpassung – rechtliche, organisatorische und finanzielle Hürden beseitigen" wird am 22. Juni 2021 in Berlin stattfinden.

Anmeldung zur Online-Mitgliederversammlung: https://aoew.de/allgemein/anmeldung-zur-online-mitgliederversammlung/

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Reaktionen: Weltweit erste Terminbörse für Wasser

UN-Sonderberichterstatter: Terminbörse für Wasser lädt zu Spekulationen ein und stellt Menschenrechte in Frage
"Man kann Wasser keinen Wert beimessen, wie man es bei anderen gehandelten Gütern tut. Wasser gehört allen und ist ein öffentliches Gut. Es ist eng mit unser aller Leben und Lebensgrundlage verbunden und ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Gesundheit" erklärte Pedro Arrojo-Agudo.

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EU-Trinkwasserrichtlinie in Kraft getreten

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Am 12. Januar 2021 ist die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie in Kraft getreten und muss innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Die Neufassung betrifft die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Sie verfolgt das Ziel, vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser für die menschliche Gesundheit ergeben, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen sowie den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch zu verbessern. Dabei enthält die Richtlinie auch Regelungen, die die Strukturen in der öffentlichen Wasserwirtschaft betreffen. Diese sind Regelungen zum Zugang zu Wasser, Informationspflichten und die Regelungen betreffend kleiner Wasserversorger.

Quelle und weitere Informationen:
AöW-Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwRL-Vorschlag), 22.03.2018

BMG, Mitteilung vom 17.12.2020, Europaparlament verabschiedet Neufassung der Trinkwasserrichtlinie

Europäische Kommission | Vertretung in Deutschland, Dank Bürgerinitiative: Neue EU-Richtlinie setzt höchste Trinkwasserstandards, 16.12.2020

Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung), Abrufbar unter EUR-Lex

Schutz der Wasserwirtschaft im Brexit:Blaupause aus aktuellen EU-Handelsabkommen

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Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Europäische Kommission und das Vereinigte Königreich am 24. Dezember 2020 auf ihre zukünftige Zusammenarbeit geeinigt. Das Handels- und Kooperationsabkommen beinhaltet auch Vorbehalte für die Wasser- und Abwasserentsorgung. Insgesamt ist festzustellen, dass gerade in neueren Handelsabkommen der EU die öffentliche Wasserwirtschaft, insbesondere die Abwasserentsorgung, immer schwächer geschützt wird. Dieser Trend hat sich als Blaupause auch aktuell im Abkommen mit Großbritannien fortgesetzt. Dies bedeutet zwar keine direkte Marktöffnung der Wasserwirtschaft, ist aber ein deutliches Zeichen, dass die EU solchen Entwicklungen offen gegenübersteht.
Die relevanten Vorbehalte im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sind in „Anhang Severin-2“ zu finden:
  • Zukünftige Maßnahmen, Vorbehalt Nr. 1 a (Allgemeiner Vorbehalt für die Daseinsvorsorge);
  • Vorbehalt Nr. 15 (Dienstleistungen im Bereich Umwelt, Relevant für den Abwasserbereich);
  • Vorbehalt Nr. 21 c (Wasserentnahme, -aufbereitung und -verteilung).
Quelle und weitere Informationen:
Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits, ABl. EU L 444/14 vom 31.12.2020, abrufbar unter EUR-Lex

EU und GWOPA starten Aufruf: Programm für internationale Partnerschaften zwischen Unternehmen der Wasserwirtschaft

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Das EU-WOP-Programm hat Mitte Januar 2021 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für gemeinnützige internationale Partnerschaften veröffentlicht. Dies ist der erste Schritt in einem vierjährigen Programm, das von der Europäischen Union finanziert und von UN-Habitats GWOPA (Global Water Operators’ Partnerships Alliance) umgesetzt wird.
Das Programm wird zwischen 20 und 30 Partnerschaften von Unternehmen aus der Wasserwirtschaft (WOPs Abk. von Water Operators' Partnerships) mit 250.000 bis 450.000 USD über drei Jahre finanzieren. Gesucht werden Vorschlägen, die:
  • die Kapazitäten und die Leistung von Wasser- und Abwasserbetreibern stärken
  • die betriebliche, finanzielle, soziale oder ökologische Aspekte berücksichtigen
  • Gegenfinanzierungen und Investitionen mobilisieren
  • mit den begünstigten Betreibern arbeiten, um die SDGs zu erreichen und
  • neue Partner in WOPs einbinden
Die Frist für die Einreichung von Phase-I-Anträgen ist am 15. April 2021 um Mitternacht MEZ.

Quelle und weitere Informationen:
EU-WOP Programme

UN-Habitat, Call for Proposal: EU-Water Operators’ Partnerships Programme

IAWR-Appell an die Trilogverhandlungen zur GAP für mehr Trinkwasserschutz

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Die IAWR (Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet) hat eine Intervention zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) zu Beginn der Trilog-Verhandlungen gestartet. Mit einem eindringlichen Appell soll die GAP an den European Green Deal angepasst und so an zentraler Stelle und als Beweisprobe mit Leben erfüllt werden. Damit werde auch die Trinkwasserversorgung gesichert, die durch die bisher beträchtlichen Einträge von Pestiziden und Gülle/Düngemittel in Böden, Grundwasser und Flüssen inzwischen gefährdet ist - insbesondere auch über Pestizid-Metaboliten, einer unterschätzten Problematik. Ein "Weiter so!" komme als Option nicht mehr in Betracht. Zum Schutz unseres Trinkwassers, unseres wertvollsten und allerwichtigsten Lebensmittels, sei eine sozialökologische Agrarwende in der jetzt kommenden GAP alternativlos geboten und sollte nicht mehr als zwei GAP-Perioden bedürfen.
Wie auf der Webseite der IAWR ausgeführt, wurde der GAP-Appell sehr breit und hochrangig versandt. Der GAP-Appell (deutsch, englisch, französisch) inkl. konkreter Vorschläge kann hier abgerufen werden.

BMU startet Nationalen Bürgerinnen und Bürger Dialog Wasser

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Der zweijährige Nationale Wasserdialog wurde mit dem 2. Nationalen Wasserforum am 8. Oktober 2020 abgeschlossen und das Abschlussdokument zum Nationalen Wasserdialog veröffentlicht. Nach der Beteiligung der Fachwelt sind nun die Meinungen und Perspektiven aller interessierten Bürgerinnen und Bürger gefragt. Ab Februar 2021 werden an vier unterschiedlichen Standorten in Deutschland per Zufall ausgeloste Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit erhalten, ihre Ansichten zu ausgewählten Themen der Wasserwirtschaft zu äußern. Es geht darum, über mögliche Handlungsoptionen für die Wasserwirtschaft und den wasserbezogenen Umweltschutz zu diskutieren sowie Vorschläge, Ideen und Empfehlungen auszutauschen und zu entwickeln.
Diese Bürgerinnen- und Bürgerwerkstätten sollen gemeinsam mit einem Jugendworkshop und einem Online-Dialog die Grundlage für einen "Bürgerinnen- und bürgerratschlag" bilden, der im Juni 2021 Bundesumweltministerin Svenja Schulze übermittelt werden soll. Weitere Informationen zum "Nationalen Bürgerinnen und Bürger Dialog Wasser" finden Sie auf der Online Dialog-Plattform: https://dialog.bmu.de/bmu/de/home/beteiligen

Quelle und weitere Informationen:
BMU, Themenseite: Nationaler Wasserdialog

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen zu Gebührenkalkulation in NRW

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Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen führt eine Kampagne und unterstützt einen Musterprozess gegen die Abwassergebühren. Die Kampagne richtet sich gegen die Kostenkalkulation der Kommunen, die angeblich für ihre Berechnungen einen zu hohen Zinssatz zugrunde legen würden. Gebührenzahler*innen werden dazu aufgefordert, Widerspruch gegen ihren Abwassergebührenbescheid 2021 einzulegen. Wer das Prozessrisiko trägt, wird hingegen nicht erwähnt.
Hiergegen erklärte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des StGB NRW (Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen) am 21.01.2021: "Die Entsorgung des Abwassers zählt zu den zentralen Elementen der kommunalen Daseinsvorsorge. Vorwürfe, die Städte und Gemeinden würden bei der Berechnung der Gebühren auf Gewinne aus sein, entbehren jeder Grundlage. Bau und Betrieb von Kanalnetzen sind aufwendig. Ihre Finanzierung muss verlässlich und mit langem Horizont geplant sein. Darum orientieren sich Städte und Gemeinden bei der Kalkulation von Abwassergebühren an gemittelten Zinswerten, die den Durchschnitt der vorangegangenen 50 Jahre abbilden. Dieses Verfahren vermeidet kurzfristige Schwankungen und ermöglicht Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Städte und Gemeinden. Die Rechtsprechung hat durchgehend bestätigt, dass die Berechnungsmethoden der Kommunen mit den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes im Einklang stehen, wonach das Gebührenaufkommen die Kosten für Betrieb und Bau der Anlage nicht überschreiten dürfen."

Quelle und weitere Informationen:
StGB NRW, Mitteilung v. 21.01.2021, Kalkulation von Abwassergebühren im Einklang mit der Rechtsprechung

Umweltministerium und DWA-Landesverband Baden-Württemberg veröffentlichen Leitfaden „Energiewirtschaft auf Kläranlagen –erfolgreiche Projekte“

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Um das Thema Energie in der Abwasserwirtschaft verstärkt in den Fokus zu rücken, hat das Umweltministerium Baden-Württemberg gemeinsam mit dem DWA-Landesverband Baden-Württemberg das Cluster Energieeffizienz auf Kläranlagen in Baden-Württemberg initiiert. Das Cluster soll neue Impulse und Werkzeuge für die Behörden und Betreiber schaffen, Kompetenzen vernetzen sowie den Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch erleichtern.
In diesem Kontext wurde der Leitfaden „Energiewirtschaft auf Kläranlagen – Erfolgreiche Projekte“ erstellt. Die im November 2020 erschienene Broschüre gibt einen kompakten Überblick über die Randbedingungen sowie die Beurteilung der Energieeffizienz und zeigt für Baden-Württemberg eine Bestandsaufnahme basierend auf den Ergebnissen des jährlichen Leistungsvergleichs der kommunalen Kläranlagen im Land. Zudem werden in Steckbriefen Anlagen vorgestellt, anhand derer beispielhaft zu sehen ist, wie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf Abwasseranlagen aussehen können.

Quelle und weitere Informationen:
Baden-Württemberg.de, PM vom 29.12.2020, Leitfaden „Energiewirtschaft auf Kläranlagen“ erschienen

Bayern: Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) werden fortgesetzt

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Der Freistaat wird Bayerns Kommunen bei der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen auch künftig unterstützen. Die Förderung nach den RZWas wird mit den neuen "RZWas 2021" um weitere vier Jahre bis Ende 2024 verlängert. Noch bis zum 1. Februar 2021 können sich Bayerns Kommunen die Förderung nach der bisherigen Förderrichtlinie RZWas 2018 sichern. Die neue Richtlinie tritt am 1. April 2021 in Kraft. Sie setzt die bewährte Härtefall-Förderung zur Sanierung der kommunalen Anlagen fort.

Quelle und weitere Informationen:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, PM v. 28.12.2020, Glauber: Erfolgsprojekt RZWas wird fortgesetzt

Bayerisches Ministerialblatt, Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021), BayMBl. 2020 Nr. 782 vom 23. Dezember 2020 [PDF]

EEG 2021 in Kraft getreten

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Zum 1. Januar 2021 ist das novellierte EEG in Kraft getreten. Unter anderem gibt es für die Eigenversorgung Änderungen im EEG 2021. Die Bagatellgrenze für eigenverbrauchten Strom aus kleinen Anlagen wird angehoben und orientiert sich dabei an den Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union. Die Bagatellgrenze wird von 10 auf 30 Kilowatt für die installierte Leistung privilegierter Anlagen angehoben und es wird ein Verbrauch von 30 Megawattstunden im Jahr von der EEG-Umlage befreit. Geht der Verbrauch über die 30 Megawattstunden hinaus oder sind mehr als 30 Kilowatt Leistung installiert, werden wie gehabt 40 Prozent der EEG-Umlage auf den gesamten Eigenverbrauch fällig. Die Ausweitung der Bagatellgrenze gilt dabei sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen (§ 100 Abs. 2 Nr. 14a). Somit ist die Eigenversorgung mit ausgeförderten Anlagen kleiner 30 Kilowatt ebenfalls vollständig von der EEG-Umlage befreit.

Quelle und weitere Informationen:
Blog Erneuerbare Energien.NRW, EEG 2021: Die wichtigsten Änderungen, Stand 18.12.2020

Clearingstelle EEG|KWKG, EEG 2021, Verfahrensgang

BMWi, Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEG 2021)

Neustart für CEEP: Umbenennung in SGI Europe

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Am Dienstag, den 8. Dezember, hat sich CEEP offiziell in SGI Europe umbenannt. Die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, oder Services of General Interest (SGI), sind nun im Namen des Dachverbands enthalten. Das soll zukünftig klarer ausdrücken wofür der Verband steht und seine Sichtbarkeit in den europäischen Institutionen erhöhen.
Die Deutsche Sektion des SGI Europe ist der Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen (bvöd), in dem die AöW Mitglied ist.

Quelle und weitere Informationen:
bvöd, Mitteilung v. 8.12.2020, Neustart für CEEP: Umbenennung und Wahlen am 8. Dezember

EU-Konsultation: Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft

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Die EU-Kommission hat eine Konsultation über das Thema „Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft“ gestartet. Die EU-Vorschriften (Richtlinie 86/278) sollen sicherstellen, dass die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft der Umwelt, den Tieren und dem Menschen nicht schadet. Die vor 30 Jahren angenommene Richtlinie werde den aktuellen Bedürfnissen und Erwartungen nicht mehr gerecht, beispielsweise in Bezug auf die ordnungsgemäße Regelung von in Schlamm enthaltenen Schadstoffen („neue Kontaminanten“ wie Arzneimittel und Mikroplastik).
Bis zum 5. März 2021 können sich Bürgerinnen und Bürger sowie interessierte Kreise an der Konsultation beteiligen:
EU-Kommission, Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft – Bewertung, [Extern], https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12328-Evaluation-of-the-Sewage-Sludge-Directive-86-278-EEC-

EU-Konsultation zu Null-Schadstoff-Aktionsplan

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Die EU-Kommission will verhindern, dass Luft, Wasser und Boden weiter verschmutzt werden und bittet in Vorbereitung ihres „Null-Schadstoff“-Aktionsplans Bürgerinnen und Bürgerinnen und Interessenvertreter bis zum 10. Februar 2021 um ihre Beiträge.

Quelle und weitere Informationen:
Europäische Kommission | Vertretung in Deutschland, Meldung v. 12.11.2020, Ihre Meinung zum Null-Schadstoff-Aktionsplan ist gefragt

Zur Konsultation: EU Action Plan Towards a Zero Pollution Ambition for air, water and soil

Neues von den AöW-Mitgliedern

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Die AöW-Geschäftsstelle hat den Rundbrief um eine neue Rubrik erweitert. Wir berichten regelmäßig über die wichtigsten Neuigkeiten der AöW-Mitglieder: innovative Projekte, wichtige technische oder organisatorische Neuerungen, Kampagnen, neue Führungskräfte…
Wenn Sie Ihre Themen und Meldungen mit den Kolleginnen und Kollegen in der AöW teilen möchten, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).

Emschergenossenschaft und Lippeverband: Forschungsprojekt mobileVIEW erfolgreich abgeschlossen

In Zusammenarbeit mit dem Anwendungspartner Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) sowie dem Vertreter aus der Autoindustrie, der IAV GmbH, hat das FiW ein Konzept entwickelt, das die Erhebung, Übertragung und Echtzeit-Verarbeitung von im Sekundentakt erhobenen Kfz-Sensordaten ermöglicht. Die Untersuchungen wurden im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe in NRW durchgeführt. Die für den Fahrerkomfort in den Autos verbauten Sensoren bieten bei entsprechender Aufbereitung diverse Mehrwerte für wasserwirtschaftliche Fragestellungen. Extern | 05.01.2021

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Stadtentwässerungsbetriebe Köln: Erster Nachhaltigkeitsbericht der StEB Köln

Gewässerbelastung reduzieren, natürliche Ressourcen schützen und Treibhausgasemissionen mindern: Seit vielen Jahren engagieren die StEB Köln sich zum Thema Nachhaltigkeit und veröffentlichen ihre Fortschritte über verschiedene Kanäle. Ziel ist es, einen positiven Fußabdruck zu hinterlassen.

Im nun vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht führt das Unternehmen sein Engagement für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft erstmals in kompakter und übersichtlicher Form in einer Publikation zusammen. Entstanden ist ein 60 Seiten starker Bericht mit integriertem Geschäftsergebnis, der sich an den Nachhaltigkeitskriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) orientiert. Extern | 17.12.2020:

Weitere Informationen

Emschergenossenschaft: Weltrekord - Sonne trocknet in Bottrop tonnenweise Klärschlamm

Die Emschergenossenschaft baut in der Welheimer Mark die weltweit größte solarthermische Klärschlammtrocknungsanlage. Der Probebetrieb hat jetzt begonnen. Dorstener Zeitung (online), Extern | 19.12.2020

Weitere Informationen

Radio-/TV-Beiträge zu Wasserthemen

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In diesem Rundbrief können wir folgende Beiträge empfehlen (abrufbar in den externen Online-Mediatheken):

Wir möchten Sie über TV- und Radioberichte zu Wasserthemen ständig informieren. Wenn Sie Empfehlungen zu Sendungen haben, die online abrufbar sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).

Veranstaltungshinweise

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Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
Fax: 0 30 / 39 74 36 83
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