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RUNDBRIEF Nr. 09

09.09.2022

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

wie gewohnt haben wir Ihnen aktuelle Branchenthemen übersichtlich und mit Quellenangaben zusammengestellt. Wir freuen uns über Ihr Feedback und wünschen eine interessante Lektüre!

Ihr Team der AöW-Geschäftsstelle
Dr. Durmus Ünlü, Leonie Hilmers und Anja Kutzsch

AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland

AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland
Das CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland hat sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben. Im Folgenden werden die aus AöW-Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.

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AÖW in der Verbändeanhörung zur Novelle der Trinkwasserverordnung

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Die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie schreitet voran. Das BMG hat in den Sommermonaten eine Verbändeanhörung zur Neufassung der Trinkwasserverordnung durchgeführt, an der auch die AöW beteiligt wurde. Die vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen beruhen vor allem auf die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie, die bis zum 12. Januar 2023 umgesetzt werden muss. Die AöW hat sich bei ihrer Stellungnahme auf die Aspekte Untersuchungsumfang für die Wasserversorger, Rechtsklarheit hinsichtlich Verantwortlichkeiten, Informationspflichten und Transparenzpflichten konzentriert.

Der Referentenentwurf und die abgegebenen Stellungnahmen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht - unten auf der verlinkten Webseite unter „Stellungnahmen“ [Extern]: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/verordnungen-zur-aenderung-der-trinkwasserverordnung.html

Bundesregierung: Änderungen im WHG beschlossen

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Die Bundesregierung hat am 10. August 2022 beschlossen, dass künftig Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an möglichst vielen öffentlichen Orten frei verfügbar sein muss, sofern dies technisch machbar ist und dem lokalen Bedarf entspricht. Städte und Gemeinden haben dabei weitgehende Flexibilität, was Lage, Zahl und Art der Trinkwasserbrunnen angeht. Sie sollten möglichst an zentralen, frequentierten und für die Allgemeinheit gut erreichbaren öffentlichen Orten, wie Plätzen, Fußgängerzonen oder Parks, aufgestellt werden. Derzeit gibt es laut BMUV deutschlandweit bereits schätzungsweise mehr als 1.300 öffentliche Trinkwasserbrunnen. In einem ersten Schritt sollen Städte und Gemeinden nun etwa 1.000 zusätzliche Trinkwasserbrunnen aufstellen.

Darüber hinaus schafft der Gesetzesentwurf eine Ermächtigungsgrundlage im WHG für den Erlass einer Verordnung zur Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie und betrifft die Risikobewertung und Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser zur Verwendung als Trinkwasser.

Die Gesetzesnovelle passiert zunächst den Bundesrat, bevor der Bundestag sie verabschieden kann.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:

BMUV, Meldung vom 10.08.2022

Gesetzes-Entwurf

Referentenentwurf und Stellungnahmen der beteiligten Verbände

AöW-Stellungnahme

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© Pohlmann/DBU; Schröer/ZGF

Deutscher Umweltpreis 2022 bekanntgegeben

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) hat die diesjährigen Träger des Deutschen Umweltpreises bekannt gegeben. Sie werden für ihre herausragenden Leistungen für „Erfindergeist, Unternehmermut, Wildnisschutz und Schulterschluss statt Grabenkämpfen zwischen Umwelt und Landwirtschaft“ gewürdigt – innovativ und kreativ für Klima und biologische Vielfalt, so die DBU in ihrer Mitteilung. Den Deutschen Umweltpreis 2022 teilt sich das Ingenieur-Gespann Friedrich Mewis und Dirk Lehmann mit dem Biologen Dr. Christof Schenck. Der Ehrenpreis geht zu gleichen Teilen an ein Duo: Myriam Rapior vom Umweltverband BUND und Kathrin Muus als Vertreterin der Landwirtschaft. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nimmt die Ehrung am Sonntag, 30. Oktober, in einem Festakt in Magdeburg vor.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
DBU, Meldung vom 05.09.2022

CETA: Klarstellungen zum Investitionsschutz durch eine „Interpretationserklärung“

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Am 29. August hat die EU-Kommission in einer Pressemeldung bestätigt, dass mit der Bundesregierung gemeinsam einen Text ausgearbeitet wurde, der einige Bestimmungen des CETA-Abkommens präzisiert. Die Diskussionen auf technischer Ebene befassten sich demnach vor allem mit einer genaueren Definition der Begriffe „indirekte Enteignung“ und „faire und billige Behandlung“ von Investoren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Parteien unter anderem im Rahmen der Klima-, Energie- und Gesundheitspolitik gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen können, um legitime öffentliche Ziele zu verfolgen und gleichzeitig ein möglicher Missbrauch des Streitbeilegungsmechanismus durch Investoren verhindert werden kann.

Der neue Textentwurf, auf den sich die Kommission und die Bundesregierung geeinigt haben, müsse nun von allen anderen EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden. Sobald dies der Fall ist, sollen die kanadischen Partner konsultieren, damit die neuen Begriffsbestimmungen so bald wie möglich vom Gemischten CETA-Ausschuss angenommen werden können. Wie die EU-Kommission später mitteilte, werde der Textentwurf noch veröffentlicht.
Ein Rechtgutachten im Auftrag des Umweltinstitut München e. V. kommt zu dem Ergebnis, dass eine „Interpretationserklärung“ des Gemeinsamen Ausschusses, die den Investitionsschutz auf Fälle direkter Enteignung und Diskriminierung beschränkt, über die Grenzen der Auslegung der CETA-Bestimmungen hinausgehen und faktisch den Vertragstext ändern. Hierzu sei der Ausschuss aber nicht befugt. „Eine entsprechende Erklärung würde also – weil sie die potentiell geschädigten Investoren belastet – mit hoher Wahrscheinlichkeit von CETA-Schiedsgerichten, die an den Vertragstext gebunden sind und diesen auslegen müssen (vgl. Art. 8.31 Abs. 1 CETA), nicht beachtet werden“, so in dem Rechtsgutachten der Rechtsanwält:innen Dr. Roda Verheyen und Dr. Johannes Franke der Kanzlei Rechtsanwälte Günther.

Quelle und weiter Informationen:

EU-Kommission, Meldung vom 29.08.2022

Umweltinstitut München, Meldung vom 25.08.2022

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz: Entwurf vorgestellt und Dialog-Format gestartet

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Bundesumweltministerin Lemke hat am 31.08.2022 den Entwurf für das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) vorgestellt. Ziel des Programms ist es, Ökosysteme zu stärken, wiederherzustellen und zu bewahren, damit sie gleichzeitig Klimaschützer und Lebensraum für Pflanzen und Tiere sein können. Bis 2026 stehen vier Milliarden Euro für 64 Maßnahmen in zehn Bereichen des Natürlichen Klimaschutzes zu Verfügung. Die Handlungsfelder, in denen der natürliche Klimaschutz vorangebracht werden soll, sind:
  • Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen,
  • Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen,
  • Meere und Küsten
  • Wildnis und Schutzgebiete
  • Waldökosysteme
  • Böden als Kohlenstoffspeicher
  • Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen
  • Datenerhebung, Monitoring, Modellierung und Berichterstattung
  • Forschung und Kompetenzaufbau
  • Zusammenarbeit in der EU und international
Bis zum 28. Oktober können alle Interessierten ihre Anregungen einbringen. Für den Beteiligungsprozess steht eine Online-Dialog-Plattform des Bundesumweltministeriums zur Verfügung. Der Kabinettbeschluss soll möglichst früh im Jahr 2023 gefasst werden. Einige Maßnahmen werden bereits parallel zum finalen Abstimmungsprozess für das Programm angestoßen.

Quelle und weiter Informationen:
BMUV, Online-Dialog zum "Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz"
BMUV, Meldung vom 31.08.2022
BMUV, Meldung vom 05.09.2022

IGB-Updates zur Umweltkatastrophe an der Oder

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Das Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) forscht und arbeitet schon seit Jahrzehnten an der Oder, insbesondere zur Flussökologie und den Fischartengemeinschaften. Zudem koordiniert das Institut das Wiederansiedlungsprogramm des Baltischen Störs in der Oder. Deshalb ist das Institut auch mit eigenen Untersuchungen zu der Umweltkatastrophe aktiv geworden.

Unter der Rubrik „News“ werden aktuelle Updates zu der Umweltkatastrophe veröffentlicht, die wir für Interessierte empfehlen möchten.

Quelle und weiter Informationen [Extern]:
IGB, zum Newsroom
IGB, Meldung vom 17.08.2022

Lesetip: Bericht an den Club of Rome fordert eine Kehrtwende

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50 Jahre nach „Die Grenzen des Wachstums“ fordert ein neuer Bericht an den Club of Rome eine Kehrtwende in der internationalen Wirtschafts- und Klimapolitik für eine lebenswerte Zukunft. Derzeit werde die Saat für den Zusammenbruch ganzer Weltregionen gelegt – ohne eine Umverteilung des Reichtums lasse sich die Klimakrise nicht lösen. “Wir stehen am Scheideweg”, erklärte Jørgen Randers, einer der Autoren des vorgestellten Berichts “Earth4all – Ein Survivalguide für unseren Planeten”. Der Bericht mahnt nicht nur, sondern präsentiert die Vorschläge der unter anderem vom Club of Rome gestarteten Initiative “Earth4All” zu einem Wandel in der internationalen Politik.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Deutsche Gesellschaft Club of Rome, Meldung: Earth4all: "Kehrtwende" zur Rettung des Planeten nötig

GFZ (Helmholtz-Zentrum Potsdam) zu Überschwemmungen und Dürreperioden

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Das GFZ hat Anfang August auf eine in der Fachzeitschrift Nature veröffentlichte Studie hingewiesen. Sie zeige auf, dass es nicht ausreicht, Maßnahmen des Risikomanagements auf den schlimmsten bisher bekannten Fall auszurichten, um die Auswirkungen von noch nie dagewesenen Ereignissen zu verringern. Nur weil man etwas noch nicht erlebt hat, hieße das nicht, dass es nicht passieren könne. Diese Erkenntnis gelte auch für Naturgefahren wie Überschwemmungen und Dürren. In der GFZ-Meldung heißt es, dass den Forschenden zufolge drei Erfolgsfaktoren entscheidend sind: eine wirksame Steuerung des Risiko- und Notfallmanagements, hohe Investitionen in strukturelle und nicht-strukturelle Maßnahmen sowie verbesserte Frühwarn- und Echtzeitkontrollsysteme.

Quelle und weitere Informationen: [Extern]
GFZ, Meldung vom 05.08.2022

EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zur landwirtschaftlichen Wasserwiederverwendung

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Die Europäische Kommission hat Anfang August die Leitlinien für die Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft veröffentlicht. Ziel ist es, kommunales Abwasser sicher für die Bewässerung in der Landwirtschaft wiederverwenden zu können. Europa leide zunehmend unter Dürreperioden. Wiederverwendetes Wasser werde deshalb eine immer wichtigere Bewässerungsquelle und senke auch den Druck auf existierende Gewässer, so die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung.

Um die Sicherheit aufbereiteten Wassers zu gewährleisten, legt die Verordnung über die Wasserwiederverwendung Mindestanforderungen an die Wasserqualität, das Risikomanagement und die Überwachung fest. Sie gilt ab Juni 2023. Auch der jüngste Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen fördere einen effizienteren Wasserverbrauch in allen industriellen Prozessen. Die Kommission sei zudem dabei, die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser zu überarbeiten. Auch dieser Vorschlag werde darauf abzielen, die Wiederverwendung von Wasser zu erleichtern.

EU-Kommission / Vertretung in Deutschland, Meldung vom 03.08.2022

AöW auf LinkedIn

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Wir sind stetig dabei unsere Social Media Präsenz auszubauen, um Sie mit den wichtigsten Informationen über die AöW-Aktivitäten zu versorgen.

Seit Juni sind wir auch auf LinkedIn zu finden und informieren Sie dort regelmäßig über wichtige AöW-Aktivitäten!

Folgen Sie uns: https://www.linkedin.com/company/allianz-der-%C3%B6ffentlichen-wasserwirtschaft-e-v-a%C3%B6w/

Neues von AöW-Mitgliedern

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Auszeichnungen für ehemaligen AöW-Vizepräsident Jürgen Bolder

Dipl.-Ing. Jürgen Bolder aus Freiburg am Breisgau ist von der DWA für sein über 30-jähriges Engagement für die kommunale Wasserwirtschaft mit der Ehrennadel ausgezeichnet worden. Als ehemaliger AöW-Vizepräsident war er bis 2014 Betriebsleiter der Stadtentwässerung Freiburg. Jürgen Bolder zählt zu den herausragendsten Siedlungswasserwirtschaftlern Baden-Württembergs. Die AöW gratuliert zu dieser verdienten Auszeichnung! Meldung auf verbaende.com, 02.09.2022 [Extern]

Emscher-Umbau: Firmen aus dem Ruhrgebiet profitierten erheblich

Der Emscher-Umbau ist das größte europäische Infrastrukturprojekt der vergangenen Jahrzehnte. Mehr als 5,5 Milliarden Euro hat die Emschergenossenschaft in die Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität an den Emscher-Gewässern investiert. Dafür wurden vier neue moderne Großkläranlagen, 430 Kilometer an neuen unterirdischen Abwasserkanälen und drei gigantische Pumpwerke gebaut. Mehr als 150 Kilometer an Flusslandschaften wurden renaturiert, rund 130 Kilometer an neuen Radwegen geschaffen. Nicht weniger beeindruckend als diese Kennzahlen sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie zu den wirtschaftlichen Effekten des Emscher-Umbaus, die von der Technischen Universität Dortmund im Auftrag der Emschergenossenschaft erstellt wurde: Knapp 44.000 Arbeitsplätze sind durch den Emscher-Umbau entstanden, rund 2 Milliarden Euro Auftragssumme gingen an Firmen im Ruhrgebiet. Die Mehrwerte des Emscher-Umbaus gehen dabei weit über die reinen Wirtschaftsdaten hinaus. EGLV vom 22.08.2022

StEB Köln: Wiederholung des Erfolgsprojektes „Auszubildende übernehmen Klärwerk“

Auszubildende der Stadtentwässerungsbetriebe Köln leiteten Ende August dieses Jahres,, wie auch schon in vorherigen Jahren, für einige Zeit die Kläranlage der StEB Köln in Weiden Die Azubis aus verschiedenen Fachrichtungen waren dabei vor Ort auf sich selbst gestellt, wurden aber im Vorfeld intensiv auf diese Aufgabe vorbereitet. StEB Köln vom 19.08.2022 [Extern]

Kläranlage Buchenhofen: Stromverbrauch wird um ca. 2 Mio. Kilowattstunden gesenkt

Der Wupperverband hat in seiner Wuppertaler Kläranlage Buchenhofen die Behandlung des Klärschlamms optimiert. Zwei von insgesamt vier Zentrifugen wurden durch zwei neue Bandeindicker ersetzt. Bei der Abwasserreinigung entsteht überschüssiger Klärschlamm, der eingedickt und anschließend im Faulbehälter ausgefault wird. Da die Zentrifugen viel Strom benötigten, kommen nun zwei Bandeindicker zum Einsatz. Dadurch kann der Wupperverband pro Monat rund 180.000 kWh Strom einsparen. Pro Jahr sind dies 2,16 Mio. kWh. Das entspricht in etwa dem Jahresverbrauch von 540 Vier-Personen-Haushalten. Somit leistet der Wupperverband mit seinem Energiemanagement einen wichtigen Beitrag in der aktuellen Energiekrise. Denn gerade jetzt ist Energieeinsparung das oberste Gebot. Wupperverband vom 11.08.2022 [Extern]

Radio-/TV-Beiträge zu Wasserthemen

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In diesem Rundbrief können wir folgende Beiträge empfehlen (abrufbar in den externen Online-Mediatheken):
Wir möchten Sie über TV- und Radioberichte zu Wasserthemen ständig informieren. Wenn Sie Empfehlungen zu Sendungen haben, die online abrufbar sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).

Veranstaltungshinweise

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Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
Fax: 0 30 / 39 74 36 83
E-Mail: info(at)aoew.de
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