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RUNDBRIEF Nr. 12

19.12.2022

Weihnachten6
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit diesem letzten Rundbrief für dieses Jahr möchten wir uns bei Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, herzlich für Ihr Interesse bedanken. Wir freuen uns darauf, im nächsten Jahr wieder mit Ihnen in den Austausch zu gehen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie geruhsame und friedliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Wie gewohnt haben wir Ihnen aktuelle Branchenthemen übersichtlich und mit Quellenangaben zusammengestellt. Wir freuen uns über Ihr Feedback und wünschen eine interessante Lektüre!

Ihr Team der AöW-Geschäftsstelle
Dr. Durmus Ünlü, Leonie Hilmers und Anja Kutzsch

Gemeinsamer Spendenaufruf der Wasserwirtschaft: Hilfe für die Ukraine 

Gemeinsamer Spendenaufruf der Wasserwirtschaft: Hilfe für die Ukraine 
Zusammen mit anderen Verbänden der Wasserwirtschaft unterstützt die AöW den Spendenaufruf für Wasserversorger und Abwasserbetriebe in der Ukraine. Für sie wird die Erfüllung der Aufgaben der Daseinsvorsorge zunehmend schwieriger. Dringend benötigt werden technische Hilfsgüter sowie finanzielle Spenden.

Gemeinsamer Spendenaufruf der Wasserwirtschaft herunterladen

Nach den ersten Erfahrungen mit den Strukturen zur Hilfeleistung von Deutschland nach Ukraine wurden nun einige Erleichterungen geschaffen:

  • Es besteht nun ein neuer Ablaufplan für die Abwicklung der Spenden für die ukrainische Wasserwirtschaft. Es wurde ein neuer Logistikprozess der Spendenabwicklung in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) geschaffen. Damit sollten künftige Spenden deutlich schneller und mit weniger bürokratischem Aufwand für die spendenden Unternehmen abgewickelt werden können.
  • Der VKU bleibt im ersten Schritt mit seiner Task Force weiterhin involviert. Es werden Spendenangebote angenommen und der Bedarf und Bestimmungsort mit den ukrainischen Kollegen geklärt.
  • Das BMF hat die relevanten Anwendungsschreiben zu steuerlichen Fragen verlängert (siehe hier: Bundesfinanzministerium - Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten).
Auf der VKU-Webseite ist der neue Ablaufplan hinterlegt und auch die Informationen aktualisiert.
Für die VKU-Initiative, aber auch für die bisherige Bereitschaft und Hilfeleistungen aus der gesamten Wasserwirtschaft – auch aus dem AöW-Mitgliederkreis – bedanken wir uns ausdrücklich und bitten um Ihre Unterstützung.

Weitere Informationen [Extern]:
BMUV, Meldung vom 9.12.2022, Bundesumweltministerium unterstützt Ukraine im Umweltbereich mit 20 Millionen Euro Soforthilfe [Extern]

CETA-Abkommen: Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat abgeschlossen

EU-Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA): AöW zur Abstimmung im Bundestag am 01.12.2022
Der Bundesrat hat am 16. Dezember dem Ratifizierungsgesetz zum CETA-Abkommen zugestimmt, zuvor hatte der Bundestag das Gesetz am 1. Dezember verabschiedet. Das Abkommen war schon nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments seit dem 21. September 2017 in vorläufiger Anwendung. Weiterhin müssen noch 12 Mitgliedstaaten das Abkommen ratifizieren, damit es vollständig in Kraft treten kann.
Die vorläufige Anwendung erstreckt sich nur auf solche Bereiche, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der Europäischen Union liegen. Von der vorläufigen Anwendung ausgenommen sind unter anderem der Investitionsschutz oder die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten. Vor der Abstimmung im Bundestag war von den Regierungsfraktionen erklärt worden, dass eine Ratifizierung nur dann stattfinden soll, sobald der gemeinsame Ausschuss des CETA-Abkommens (das sogenannte Joint Committee) eine Erklärung verabschiedet hat, die eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ verhindert – dies ist nicht geschehen. Außerdem ist völlig unklar, ob mit einer solchen Erklärung eine ausreichende Verbindlichkeit erreicht werden kann. Gleichwohl haben der Bundestag und der Bundesrat die Ratifizierung verabschiedet bzw. ihr zugestimmt.
Die AöW hat sich zuletzt im Hinblick auf wasserrelevante Themen und Investitionsschutz kritisch geäußert. Wenn die weiteren 12 Mitgliedstaaten das Abkommen ebenfalls ratifiziert haben und das CETA-Abkommen vollständig in Kraft ist, steht ein sog. „Review“-Prozess (Überprüfungsprozess) an. Hier wird sich die AöW ebenfalls für die Belange des Wassers weiterhin einbringen.
Im Vorfeld der Abstimmung im Bundestag erklärte AöW-Präsident Prof. Scheuer (Auszug): „Angesichts der Folgen des Ukraine-Krieges und der Klimakrise erkennen wir die Bedeutung von zukunftsorientierten Wirtschafts- und Handelsabkommen mit wichtigen Handelspartnern an – dazu gehört in jedem Falle auch Kanada. Gleichzeitig erfordern die Krisen und Herausforderungen neue Prioritäten – und dazu gehört auch die Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Diesem Zeitenwandel und den Erfordernissen muss auch das CETA-Abkommen gerecht werden. Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung geschwächt. Es ist zu erwarten, dass sich dies in weiteren Abkommen weiter fortsetzen wird. Es kommt jetzt und für die zukünftigen Herausforderungen darauf an, dass auf nationaler und vor allem kommunaler Ebene die Strukturen für die öffentliche Wasserwirtschaft bekräftigt werden. Es darf hierbei nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben. Für Marktmechanismen und Gewinnmaximierung ist kein Platz, vielmehr gilt es, die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand als starke Partnerin für Kommunen und Gemeinden zur Bewältigung der Herausforderungen zu stärken. Dazu bedarf es vor allem der Anpassung der Rahmenbedingungen, um Planungs- und Investitionssicherheit für die öffentliche Wasserwirtschaft gemeinwohlorientiert zu verbessern.“

Die gesamte AöW-Pressemitteilung können Sie hier abrufen:
https://aoew.de/daseinsvorsorge/liberalisierung_privatisierung/eu-wirtschafts-und-handelsabkommen-mit-kanada-ceta-aoew-zur-abstimmung-im-bundestag-am-01-12-2022/

AöW zur Verbändeanhörung zur Nationalen Wasserstrategie

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Das BMUV führt derzeit die Verbändeanhörung zur Nationalen Wasserstrategie durch. Geplant ist, die Nationale Wasserstrategie bis Ende März 2023 zu veröffentlichen.

Die AöW ist seit Oktober 2018 an dem Prozess beteiligt. Die Kernanliegen der AöW – in den Bereichen Finanzierung, und -anpassung und vieles mehr – sind in dem umfassenden Papier berücksichtigt. Auch bei der laufenden Verbändeanhörung hat sich die AöW mit wichtigen Hinweisen zur Stärkung der öffentlichen Wasserwirtschaft eingebracht, um den Vorrang der Daseinsvorsorge zu bekräftigen und die öffentliche Wasserwirtschaft zu stärken. Einige Schwerpunkte hieraus:

Die Wasserwirtschaft leistet wertvolle Beiträge zur Klimaanpassung und muss daher konsequent und frühzeitig in die Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen einbezogen werden.

Interkommunale Zusammenarbeiten haben das Ziel sowohl einer finanziellen Entlastung der Bürger*innen als auch einer besseren Aufgabenerfüllung im Hinblick auf zukünftige Herausforderungen. Daher muss die Interkommunale Zusammenarbeit erleichtert und gefördert werden.

Die Finanzierungslast für allgemeine Gewässerschutzmaßnahmen darf nicht der öffentlichen Wasserwirtschaft aufgebürdet werden. Die AöW spricht sich für die konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips aus, was sich auch auf die Kostentragung für die von der Wasserwirtschaft ergriffenen und zukünftig zu ergreifenden Maßnahmen beziehen muss.

NRW: Fällungsmittelmangellage für Abwasserbetriebe

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Ende November hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen den Umwelt-Ausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen über die derzeitige Fällmittelmangellage der Abwasserbetriebe informiert. Das Ministerium betont, dass die geschilderte Problematik zu den Fällmitteln für die Abwasserreinigung sich nicht nur auf Nordrhein-Westfalen beschränkt, sondern auch bundesweit und über die Grenzen Deutschlands hinweg in den Nachbarländern ein Problem ist.

Demnach haben nahezu alle Flächenländer in Deutschland Ministerialerlasse an die Vollzugsbehörden gesendet. Eine Überschreitung der Überwachungswerte werde durch die Länder nicht erlaubt, sondern wahlweise ordnungsrechtlich vorübergehend geduldet oder über Notstandsrecht gerechtfertigt, sofern gemäß den ergangenen Erlassen gehandelt und die Maßnahmen dokumentiert worden sind. Bisher liegen den Vollzugsbehörden noch keine Mitteilungen über die Verletzung des rechtlich verbindlichen Überwachungswertes für den Parameter Phosphor vor.

Das Ministerium setze sich im Rahmen von Gesprächen mit den Wasserverbänden, den Vertretungen von Gemeinden und Städte, der Unternehmervertretung NRW sowie den Industrieverbänden dafür ein, dass die Produktionen für die verantwortlichen Mangelprodukte - wie i.W. die Salzsäure - wieder angestoßen werde, um einer weiteren Verschlechterung der Versorgungslage mit Fällmitteln entgegen zu wirken. Nach aktuellem Stand seien 11 der 18 vom Bund eruierten Industriebetriebe, die eine Salzsäureproduktion ermöglichen könnten, in NRW gelegen.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Schriftlicher Bericht, Fällungsmittelmangellage für Abwasserbetriebe, 25. November 2022

§ 2b UStG : Optionsregelung wird verlängert

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die Optionsregelung nach § 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre (1. Januar 2025) verlängert wird. Bisher konnten juristische Personen des öffentlichen Rechts die Anwendung des § 2b UStG bis zum 1.1.2023 ausschließen, die Option verlängert sich nun um weitere zwei Jahre. Der genaue Wortlaut kann hier abgerufen werden (Extern | PDF | relevant ist PDF-S. 27, Art. 16 Nr. 13): https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0601-0700/627-22(neu).pdf?__blob=publicationFile&v=1#page=27

Die AöW begrüßt die Verlängerung der Optionsregelung. Dies ändert aber nichts an den grundsätzlichen Problemen einer zu engen Auslegung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie und des § 2b UStG, die zu einer Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger führen wird und zu einem erhöhten Bürokratieaufwand bei der Anpassung.

Bundesrat stimmt Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zu

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Am 16.12.2022 hat der Bundesrat der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zugestimmt. Zuvor hatte der Bundestag am 10. November die Änderung beschlossen.
Mit der aktuellen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes sollen die Voraussetzungen für mehr öffentliche Trinkwasserbrunnen in Deutschland geschaffen werden. Die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört demnach künftig zur Aufgabe der Daseinsvorsorge.

Außerdem wird eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Verordnung geschaffen und dient der Umsetzung der Vorgaben der Artikel 7 und 8 der EU-Trinkwasserrichtlinie hinsichtlich der Risikobewertung und des Risikomanagements der Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung im Rahmen des risikobasierten Ansatzes für sicheres Wasser (§ 50 Absatz 4a WHG neu).

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Bundesrat: Verfahrensgang

Stuttgarter Wassernetz: Neuer Anlauf

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Wie aus einer gemeinsamen Pressemitteilung von Stuttgart und NetzeBW zu entnehmen ist, stehen beide Seiten kurz vor einer endgültigen Einigung über die Stuttgarter Wassernetze. Die Auseinandersetzung um das Stuttgarter Trinkwassernetz dauert seit über zehn Jahren. Kern der Einigung ist demnach ein individuell vereinbartes Vorkaufsrecht, das die Stadt Stuttgart für den Fall erhält, dass die Netze BW Wasser GmbH oder ihre Muttergesellschaften nicht länger mehrheitlich in öffentlicher Hand aus Baden‐Württemberg sind. Darüber hinaus räumt die Netze BW der Stadt eine Reihe von Mitwirkungs‐ und Informationsrechten ein. Im Gegenzug zieht die Stadt die laufende Klage auf Herausgabe des Netzes zurück und gewährt der Netze BW Wasser GmbH einen neuen, 20-jährigen Konzessionsvertrag. Dieser enthalte – anders als zuletzt – auch konkrete Bestimmungen für den Übergang in die nächste Konzessionsperiode („Endschaftsklausel“).

Die Initiative „Stuttgarter Wasserforum“ kritisieren die angekündigte Einigung und lehnen die ‚gütliche Einigung‘, die hinter verschlossenen Türen ‚ausgehandelt‘ sei, rundum ab. Am 17. Juni 2010 habe der Stuttgarter Gemeinderat das Bürgerbegehren ‚100-Wasser‘ mit großer Mehrheit beschlossen, wonach die Stadt Stuttgart die Wasserversorgung selbst betreiben soll. Die Begründung des Bürgerbegehrens ‚100-Wasser‘ sei nach wie vor gültig. Die sog. ‚gütliche Einigung‘ sehe eine Konzessionsvergabe an EnBW bis Ende 2042 vor, einen wiederholten Verkauf für entscheidende 20 Jahre, in denen sich die Rechtsgrundlage wesentlich verändern könne. Der vorgesehene Konzessionsvertrag beinhalte außerdem nur das örtliche Wassernetz. Die Anlagen, die zur Einspeisung des Wassers dienen, am Übergang von den Zweckverbänden ins Stuttgarter Netz, seien ausgenommen. Ebenso die 33,3 % Anteile Stuttgarts an der Bodenseewasser- und Landeswasserversorgung, wofür ein zusätzliches Abkommen geschlossen werden solle, aber nicht vorliege. EnBW wolle laut der Initiative diese strategischen Teile dauerhaft behalten. „Wir bekämen ein Netz ohne Wasser. Stuttgart wäre preislich erpressbar.“ so in der Pressemitteilung. Außerdem weist die Initiative daraufhin, dass die Konzession für die Wasserversorgung – wenn die Stadt diese nicht zu 100 % selbst übernimmt, sondern an EnBW vergeben will – womöglich europaweit ausgeschrieben werden muss.

Die für den 15.12.2022 vorgesehene Entscheidung des Gemeinderates wurde nun auf 2023 verschoben. Laut Medienmeldungen wurden rechtliche Bedenken geäußert und Nachverhandlungen gefordert.

Weitere Informationen [Extern]:
Stuttgart.de, Meldung vom 24.11.2022
Stuttgarter Wasserforum „100Wasser“

Aus den Unterlagen des Gemeinderates [Extern | PDF bzw. Word-Dokument]
Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag, 15. Dezember,
Vergleichsvereinbarung zur Beendigung der Rechtsstreitigkeiten Wasser und Löschwasser, 25.11.2022 [PDF]

Anlage 1 20221121 Vergleichsvereinbarung LHS-Netze BW.docx [Word],
Anlage 2 20221122 Konzessionsvertrag.docx [Word],
Anlage 3 20221122 Löschwasservertrag .docx [Word],

UMK fordert klimaangepasstes Wassermengen-Management

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Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat Ende November ein besseres Wassermengen-Management gefordert. Dafür schlägt die UMK eine Anpassung im Wasserhaushaltgesetz des Bundes für den Vorrang der Versickerung vor, sowie eine stärkere finanzielle Unterstützung der Wasserwirtschaft durch den Bund und die Einbeziehung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) in die Nationale Wasserstrategie.

Die Einleitung von Abwässern soll angesichts der Oder-Katastrophe überprüft und stärker begrenzt werden, um Schadstoffeinträge insbesondere bei Niedrigwasser zu verringern. Auch sollen die Auswirkungen von Wasserentnahmen intensiv geprüft werden, eine gemeinsame Regelung für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers sowie eine niedrigere Obergrenze für zulassungsfreie Entnahmen bundesweit verankert werden, um negative Folgen für die öffentliche Wasserversorgung und den Wasserhaushalt abzuwenden.

Außerdem wüschen die Bundesländer einen zügigeren Ausbau Erneuerbarer Energien, um die Klimaziele zu erreichen. Neben einer Beschleunigung diesbezüglicher Planungs- und Genehmigungsverfahren bedürfe es einer finanziellen Unterstützung der Länder durch den Bund für eine ausreichende personelle und technische Ausstattung in den Behörden.

Ebenso müsse die Bodengesundheit gesichert und die Biodiversität gestärkt werden, indem der Düngemittel- und Pflanzenschutzeinsatz reduziert werde sowie Böden und Moore renaturiert werden.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
UMK, 99. Umweltministerkonferenz, Pressemitteilung, 25.11.2022

Roadmap 2030 – DVGW und DWA erarbeiten Handlungsempfehlungen für zukunftsfähige Wasserwirtschaft

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Der Klimawandel zusammen mit gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Veränderungen hat Auswirkungen auf das Wasserdargebot und den Wasserbedarf in Deutschland. Die führenden technisch-wissenschaftlichen Verbände der Wasserwirtschaft, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), haben hierfür am 6. Dezember den Vertrag zur Entwicklung der „Roadmap 2030“ unterzeichnet.

Demnach vereinbaren DVGW und DWA, eine strategische Agenda zu erarbeiten, deren Kernelemente konkrete Maßnahmen- und Forderungskataloge sowie ein Fortschrittsmonitoring zur Umsetzung bis 2030 sein werden. Der Branche sollen praxisorientierte Handlungsempfehlungen für alle Bereiche der Wasserwirtschaft – Trinkwasserversorgung, Siedlungswasserwirtschaft, Hochwasservorsorge, Gewässerschutz – zur Verfügung gestellt werden. Die konsequente Anwendung des Verursacherprinzips, die Nutzung aller digitalen Möglichkeiten und eine gezielte Forschung und Entwicklung sind zentrale Kriterien der Roadmap 2030.

Erster Meilenstein auf dem Weg zur Roadmap 2030 ist die „Vision 2100“, das Leitbild einer wasserbewussten Gesellschaft für das Jahr 2100, die DVGW und DWA Anfang 2023 vorstellen werden. Natürlicher Wasserhaushalt, Wasser keine Handelsware, Vorsorgeprinzip, nachhaltige Nutzung, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung und hohe Resilienz sind hier die wesentlichen Schlagworte.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
DVGW, Pressemitteilung, 06.Dezember 2022

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln: IAWR zur Sitzung des Rates der EU „Landwirtschaft und Fischerei“

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Die Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet (IAWR) fordert in ihrer Pressemitteilung vom 08. Dezember den Rat der EU für „Landwirtschaft und Fischerei“ dazu auf, seiner Verantwortung für die Einhaltung der in der EU-Trinkwasserrichtlinie enthaltenen Grenzwerte für Pestizid(-Metaboliten) zu ermöglichen. Dafür müsse die Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) möglichst zügig verabschiedet werden, welche ein Pestizidverbot in Wasserschutzgebieten vorsieht. Nur so könne die hohe Qualität des Trinkwassers erhalten bleiben. Die Kosten, die durch Installation und Betrieb von zusätzlicher Aufbereitungstechnik zur Entfernung von Pestizid-Abbauprodukten entstehen, müssten laut IAWR zukünftig gemäß Europäischem Primärrecht von den Verursachern getragen werden („polluter pays“). Da viele Pestizid-Metaboliten nur durch eine hochtechnisierte Umkehrosmose entfernt werden können, gingen die Kosten schnell in den Milliardenbereich, so dass deren Finanzierbarkeit nicht überall gegeben sein dürfte, so die IAWR in ihrer Erklärung. Das Europäische Parlament hatte sich bereits am 20.10.2021 in seiner Entschließung zur Farm-to-Fork-Strategie für eine Pestizid-Reduktion um 50 % bis 2030 ausgesprochen, welches nun in der SUR verstätigt werden sollte, so die IAWR.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet (IAWR), Pressemitteilung vom 08. Dezember 2022

BMWK: Verbesserte Förderung für kommunale Wärmepläne

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Wärmepläne liefern die Grundlage für die strategische Ausrichtung der lokalen Wärmeversorgung und Infrastrukturplanungen. Um erneuerbare Wärmeversorgung voranzutreiben, wurde eine verbesserte Förderung für kommunale Wärmepläne vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ins Leben gerufen. Das Förderangebot gilt ab dem 01.11.2022 bis zum 31.12.2023.

Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie unter dem Dach der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Im Zeitraum bis zum 31.12.2023 gelten erhöhte Förderquoten von bis zu 90 Prozent im Regelfördersatz und bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen.

Die Richtlinie bietet strategisch-konzeptionelle Fördermöglichkeiten wie Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen, Machbarkeitsstudien und die Einstellung von Fachpersonal in Verwaltungen. Darüber hinaus gewährt das BMWK Fördermittel für investive Maßnahmen, etwa in den Bereichen Beleuchtung, Abfall und Abwasser und Mobilität. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, BMWK lanciert Impulsförderung zur kommunalen Wärmeplanung, Pressemitteilung vom 01. November 2022

Ausschreibung DWA-Klimapreis 2023

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Die DWA hat anlässlich ihres 75-jährigen Bestehens einen DWA-Klimapreis ausgelobt. Die DWA möchte mit diesem Preis ausschließlich bereits realisierte Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz mit Leuchtturmcharakter auszeichnen. Wichtig hierbei sei, dass das gute Beispiel und die damit verbundenen Maßnahmen geeignet sind, auch in anderen Regionen oder Siedlungen realisiert zu werden. Um den DWA-Klimapreis 2023 sollen sich die Träger der jeweiligen Maßnahme bewerben.

Die Preisträger werden mit einer Urkunde ausgezeichnet und sollen Ihre Projekte auf dem DWA-Dialog Berlin 2023 und in den Mitgliederzeitschriften KA und KW vorstellen. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2023.

Quelle und weitere Informationen: [Extern]
DWA, Presseinformation 45/2022 vom 06. Dezember 2022

AöW auf LinkedIn

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Wir sind stetig dabei unsere Social Media Präsenz auszubauen, um Sie mit den wichtigsten Informationen über die AöW-Aktivitäten zu versorgen.

Seit Juni sind wir auch auf LinkedIn zu finden und informieren Sie dort regelmäßig über wichtige AöW-Aktivitäten!

Folgen Sie uns: https://www.linkedin.com/company/allianz-der-%C3%B6ffentlichen-wasserwirtschaft-e-v-a%C3%B6w/

Neues von AöW-Mitgliedern

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Film des Ruhrverbands zeigt „Die Ruhr im Wandel der Jahreszeiten“

Am 17. November 2022 feierte der Film „Die Ruhr im Wandel der Jahreszeiten“ auf YouTube Premiere. Beeindruckende Luftbildaufnahmen des Ruhrtals, wissenswerten Hintergrundinformationen zu interessanten Landmarken entlang der Ruhr und faszinierenden Tierszenen erwarten die Zuschauerinnen und Zuschauer in der 40-minütigen Story. Die vier Kapitel Winter, Frühling, Sommer und Herbst können sowohl einzeln als auch im Rahmen einer Playlist aufgerufen werden. Der Film liefert zahlreiche Einblicke in die Region und die Arbeit des Ruhrverbands. Ruhrverband vom 16.11.2022 | Link zum Film auf Youtube

3-D-Erfassung des Grundwassers in Augsburg

Die Stadt Augsburg führt derzeit eine groß angelegte Messkampagne durch, um die Grundwasservorkommen der Stadt Augsburg und des Lechtals dreidimensional zu erfasst. Dabei soll die Tiefe, das Volumen sowie die Strömungsrichtung und Temperatur der Grundwasserkörper erfasst werden. Benötigt werden die Daten für den Brunnenbau, Geothermie-Anlagen und Tiefbau. Bayerisches Landesamt für Umwelt, 11. November 2022

Neuer Vorstand beim Wupperverband

Ingo Noppen wird ab Juli 2023 neuer Vorstandsvorsitzende des Wupperverbandes und tritt damit die Nachfolge von Georg Wulf an, der nach 32 Dienstjahren im Verband in den Ruhestand geht. Wupperverband, 09.12.2022

Radio-/TV-Beiträge zu Wasserthemen

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In diesem Rundbrief können wir folgende Beiträge empfehlen (abrufbar in den externen Online-Mediatheken):
  • ARD | Kampf um Wasser (1/3), 14.11.2022
    Externer Link
  • ARD | Mensch gegen Natur (2/3), 15.11.2022
    Externer Link
  • ARD | Die letzten Reserven (3/3), 16.11.2022
    Externer Link
  • ZDF | Extrem verwundbar - Wer schützt Bahn, Strom und Pipelines?, 17.11.2022
    Externer Link
  • NDR | Was läuft falsch beim Trinkwasser?, 21.11.2022
    Externer Link
  • ARTE | Wasser ist Zukunft - Folge 1: Die Emscher: Das Wunder im Kohlenpott, 28.11.2022
    Externer Link

Wir möchten Sie über TV- und Radioberichte zu Wasserthemen ständig informieren. Wenn Sie Empfehlungen zu Sendungen haben, die online abrufbar sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).

Veranstaltungshinweise

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  • 31. Januar 2023, Online
    a tip: tap | Trinkbrunnen im öffentlichen Raum
    Externer Link
  • 09. Februar 2023, Hannover
    5. Hannover-Fachtagung Sicherheit & Resilienz der niedersächsischen Wasserversorgung in Zeiten des Klimawandels
    Externer Link
  • 24. Mai 2023, Hamburg
    2. Kolloquium "Ästuare - Aktuelle Themen aus Gewässerökologie und Wasserbau"
    Weitere Infos folgen
  • 04.-06. Juli 2023, Lindau
    19. Deutsches Talsperrensymposium
    Externer Link
  • 21. September 2023, Fürth
    Nürnberger Kolloquien zur Trinkwasserversorgung
    Externer Link
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
Fax: 0 30 / 39 74 36 83
E-Mail: info(at)aoew.de
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