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RUNDBRIEF Nr. 12

12.12.2023

Liebe Leserinnen und Leser,

mit diesem letzten Newsletter in diesem Jahr möchten wir uns bei Ihnen für Ihr Interesse bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine angenehme Adventszeit, ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

In den letzten Wochen hat es bedeutende Entwicklungen im Wasserbereich gegeben. Wir haben für Sie wie gewohnt aktuelle Branchenthemen übersichtlich und mit Quellenangaben zusammengestellt. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.

Save the Date: Merken Sie sich schon jetzt den 08. April 2024 ab Nachmittag für die AöW in Berlin vor. Wir freuen uns, Ihnen ein interessantes Programm in den Tagungsräumen des VKU-Forums anzubieten. Der Schwerpunkt unserer Jahresveranstaltung liegt auf der Gemeinwohlorientierung und Nachhaltigkeit in der öffentlichen Wasserwirtschaft. Am Folgetag wird unsere Mitgliederversammlung stattfinden. Details hierzu werden noch bekanntgegeben.

Wir würden uns freuen, auch im nächsten Jahr mit Ihnen in Kontakt zu bleiben,

Ihr Team der AöW-Geschäftsstelle
Dr. Durmus Ünlü, Leonie Spahr und Anja Kutzsch

Bundesrat beschließt Trinkwassereinzugsgebiete-Verordnung

Der Bundesrat hat am 24. November der Trinkwassereinzugsgebiete-Verordnung (TrinkwEGV) zugestimmt und eine Entschließung gefasst. Die TrinkwEGV sieht u.a. die Implementierung eines risikobasierten Ansatzes für die Sicherheit der Trinkwasserversorgung vor. Dieser umfasst die gesamte Versorgungskette von der Wassergewinnung in den Einzugsgebieten über die Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung, die Aufbereitung und Speicherung bis zur Verteilung des Wassers. Mit der Verordnung wird die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie umgesetzt. Bis zum 12. November 2025 müssen die Wasserversorgungsunternehmen eine Risikobewertung für die Einzugsgebiete ihrer Entnahmestellen durchführen und ein auf die identifizierten Risiken zugeschnittenes Untersuchungsprogramm für das Grund-, das Oberflächen- oder das Rohwasser festlegen.

Der Bundesrat weißt in seiner Entschließung jedoch auf einige Unklarheiten hin und kritisiert den um ein Vielfaches unterschätzten Erfüllungsaufwand und die kurzen Fristen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Berichts- und Dokumentationspflichten auf ein Mindestmaß zu reduzieren und diese in enger Abstimmung mit den Ländern schlank und vollzugstauglich auszugestalten.

Quelle und weitere Informationen: [Extern|PDF]
Bundesrat, Beschluss und Entschließung vom 24.11.23

Bundestag beschließt Klimaanpassungsgesetz

Der Bundestag hat am 16. November 2023 den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesklimaanpassungsgesetz beschlossen. Das Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zur Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien und -konzepten und schafft erstmals einen strategischen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung in Deutschland.

Die zu erarbeitende Strategie soll alle vier Jahre „unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse“ fortgeschrieben werden und messbare Ziele sowie Indikatoren für die Zielerreichung enthalten. Die Ziele sollen zudem mit geeigneten Maßnahmen auf Bundesebene unterlegt werden. Die Strategie soll auch Empfehlungen für Maßnahmen der Länder sowie ein verbindliches Monitoring enthalten. Für die Länder sieht der Entwurf zudem vor, dass sie eigene vorsorgende Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen zur Begrenzung der Auswirkungen und Risiken der Folgen des Klimawandels vorlegen und umsetzen. Darüber hinaus soll für das Gebiet jeder Gemeinde und jedes Landkreises ein integriertes Klimaanpassungskonzept erstellt werden. Die Länder können aber bestimmen, dass für das Gebiet einer Gemeinde unterhalb einer von den Ländern zu bestimmenden Größe kein Klimaanpassungskonzept erstellt werden muss, sofern die Gemeinde durch ein Klimaanpassungskonzept des zugehörigen Kreises abgedeckt ist.

Im parlamentarischen Verfahren wurden im Umweltausschuss Änderungsanträge und ein Entschließungsantrag der Ampelfraktionen angenommen. Dies führte zu einer Erweiterung der vorrangigen Maßnahmen, insbesondere solcher, die Synergien mit Maßnahmen des resilienten Wasserhaushalts und der blau-grünen Infrastruktur aufweisen. Die Länder haben bis zum 31. Januar 2027 Zeit, ihre Klimaanpassungsstrategien vorzulegen. In ihrem Entschließungsantrag drängen die Koalitionsfraktionen darauf, eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern zur Klimavorsorge und Klimaanpassung anzustreben und mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten.

Quelle und weitere Informationen (Extern):
Bundestag (Online-Dienste), Themenseite: Bundesklimaanpassungsgesetz im Bundestag beschlossen

Monitoringbericht zur Anpassungsstrategie an den Klimawandel vorgestellt

Bundesumweltministerin Steffi Lemke und UBA-Präsident Dirk Messner haben am 28. November den dritten Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) vorgestellt. Der Bericht zeigt, dass Deutschland weltweit zu den Regionen mit den höchsten Wasserverlusten gehört. Besonders betroffen sind die Wälder, die stark unter klimabedingter Trockenheit leiden. In der Landwirtschaft führt dieser Wassermangel zu spürbaren Ernteeinbußen. Trotz dieser Herausforderungen betonten Lemke und Messner erste Erfolge von Hitzeschutzmaßnahmen und positive Effekte lokaler Anpassungsmaßnahmen. Die Bundesregierung setzt auf fünf zentrale Hebel, darunter die Nationale Wasserstrategie, um die Wasserversorgung in Deutschland zu sichern. Der Monitoringbericht dient als wichtiges Instrument zur Überwachung und Umsetzung messbarer Ziele im Wasserressourcenmanagement. Diese Entwicklungen unterstreichen die Dringlichkeit, die Anstrengungen zur Anpassung an den Klimawandel zu verstärken.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
BMUV/UBA, Pressemitteilung vom 28.11.2023

EU-Kommission verlängert Zulassung von Glyphosat

Die EU-Kommission hat die Zulassung von Glyphosat um zehn Jahre verlängert. Die Verlängerung enthält die Beschränkung und Bedingung, dass die Verwendung zur Austrocknung vor der Ernte verboten ist und bestimmte Maßnahmen zum Schutz von Organismen, die nicht zu den Zielgruppen gehören, ergriffen werden müssen. Wie in der Mitteilung der EU-Kommission erwähnt, können die Mitgliedstaaten die nationale Anwendung weiter einschränken. Sie können deren Anwendung auf nationaler und regionaler Ebene weiterhin beschränken, wenn sie dies aufgrund der Ergebnisse von Risikobewertungen, insbesondere zum Schutz der biologischen Vielfalt, für erforderlich halten.

Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für oder gegen eine weitere Zulassung von Glyphosat war vor der Entscheidung der EU-Kommission nicht zustande gekommen. Nach EU-Recht war die EU-Kommission dadurch verpflichtet, bis zum 15. Dezember 2023 eine Entscheidung zu treffen.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Meldung vom 16.11.2023

Antwort der Bundesregierung zum Wassermanagement in der Landwirtschaft

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Wassermanagement in der Landwirtschaft geantwortet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Wasser- und Bewässerungsbedarfs in der deutschen Landwirtschaft aufgrund des Klimawandels voraussichtlich steigen wird. Die zukünftige Entwicklung der Bewässerungsflächen hänge von verschiedenen Faktoren ab, u.a. von Anpassungsmaßnahmen in der Landwirtschaft, der Wasserverfügbarkeit, den Preisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und den Investitionen in die Bewässerungsinfrastruktur.

Die Bundesregierung sieht aufbereitetes Abwasser und Prozesswasser als potenzielle alternative Wasserquellen für die landwirtschaftliche Bewässerung. Obwohl die EU-Verordnung 2020/741 eine verstärkte Nutzung von aufbereitetem Abwasser ermögliche, seien noch praktische Herausforderungen und Haftungsfragen zu klären. Die Frischwassergewinnung aus Meerwasserentsalzungsanlagen spiele in der Nationalen Wasserstrategie aufgrund des hohen Energieaufwands und der Umweltauswirkungen durch das anfallende Abwasser keine Rolle.

Die Bundesregierung überprüfe das Wasserhaushaltsgesetz und andere wasserrelevante Vorschriften, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit Wasser, Klimakrise und Biodiversitätsverlust zu begegnen.

Für die Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie stehe kein eigenes Finanzierungsinstrument zur Verfügung. Die Finanzierung erfolge aus verschiedenen Quellen, unter anderem aus bestehenden Finanzierungsinstrumenten und geplanten Programmen im Bereich des Natürlichen Klimaschutzes und der Städtebauförderung.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Deutscher Bundestag (hib), Meldung vom 22.11.2023

Umweltministerkonferenz beschließt Maßnahmen zur Steigerung des Phosphor-Recyclings in Deutschland

Die kürzlich stattgefundene Umweltministerkonferenz (29. November bis 1. Dezember 2023) hat sich intensiv mit der Klärschlammentsorgung und der Phosphorrückgewinnung befasst. Der dabei gefasste Beschluss sieht konkrete Maßnahmen zur Steigerung des Phosphor-Recyclings in Deutschland vor. Ziel ist es, die Importabhängigkeit zu reduzieren und eine nachhaltige Bewirtschaftung mit dieser entscheidenden Ressource zu fördern. Bisher ist Deutschland bei der Deckung des Phosphorbedarfs weitgehend auf Importe angewiesen. Die Umweltministerkonferenz setzt sich daher mit Nachdruck für eine nachhaltige Bewirtschaftung ein.

Quelle [Extern]:
MUNV NRW, PM vom 01.12.2023, Ergebnisse der 101. Umweltministerkonferenz

Pestizidverordnung: Europäisches Parlament lehnt Vorschlag ab

Das Europäische Parlament konnte sich für eine Position zu dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden nicht einigen. Die Ablehnung erfolgte am 22. November 2023, nach einer Debatte am 21. November. Der Vorschlag, der Teil des Europäischen Green Deals war, zielte darauf ab, die Verwendung von Pestiziden zu begrenzen, um die Umweltauswirkungen des Lebensmittelsystems der EU u.a. in Wasserschutzgebieten zu reduzieren.

299 Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEPs) lehnten den dem Plenum vorgelegten Vorschlag ab, er wurde nicht an den Umweltausschuss zurück überwiesen.

Trotz dieser Ablehnung muss der Rat noch seine Position zu dem Vorschlag festlegen. Die Entscheidung des Rates wird darüber entscheiden, ob der Vorschlag endgültig abgelehnt oder zur zweiten Lesung an das Europäische Parlament zurückkehrt.

Quelle und weiter Informationen [Extern]:
Europäisches Parlament, Meldung vom 22.11.2023

EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: EU-Kommission begrüßt Durchbruch

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich Anfang November auf eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur geeinigt, was die EU-Kommission begrüßt hat. Ziel der Verordnung ist es, bis 2050 klimaneutral zu werden und die Vorsorge und Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu stärken. Die Verordnung fördert dauerhafte und nachhaltige Erholungsmaßnahmen für Naturgebiete in der EU. Die Mitgliedstaaten sollen bis 2030 mindestens 20 % der Landflächen und Meeresgebiete wiederherstellen und bis 2050 sollen solche Maßnahmen für alle Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen, erfolgen. Zu diesem Zweck sollen spezifische nationale Wiederherstellungspläne entwickelt werden.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Verordnung noch formell annehmen. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um ihre ersten Wiederherstellungspläne vorzulegen. Die Initiative zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen von Naturverlusten auf die Wirtschaft zu reduzieren und betont die wirtschaftlichen Vorteile der Wiederherstellung der Natur. Trotz der bisherigen Bemühungen schreitet der Verlust der Biodiversität in der EU voran, weshalb diese Maßnahmen als dringend erforderlich erachtet werden.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Meldung vom 10.11.2023

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StEB Köln: Renaturierung am Flehbach

Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) setzen sich aktiv für den Schutz und die Entwicklung natürlicher Gewässerstrukturen ein. Als ein weiterer Baustein zur ökologischen Verbesserung der Kölner Fließgewässer wird in den kommenden Wochen der Flehbach zwischen Buchheimer Ring und A3 renaturiert. Das Ziel: Die Rückführung des Gewässerverlaufs in einen natürlichen Zustand und die Schaffung eines Lebensraums für heimische Tier- und Pflanzenarten.
Der Maßnahmenabschnitt erstreckt sich über eine Gesamtlänge von 450 Metern und umfasst Flächen in Privateigentum. Die enge Zusammenarbeit mit den Eigentümern ist ein zentraler Bestandteil des Renaturierungsprojekts. StEB vom 22.11.2023


Stadt Freiburg schenkt allen Grundschulkindern eine Trinkflasche

Rund 7000 umweltfreundliche Edelstahlflaschen verteilt das Amt für Kinder, Jugend und Familie von Montag, 4. bis Donnerstag, 7. Dezember, an alle Grundschüler:innen in Freiburg. Die Idee zu den kostenlosen Trinkflaschen hatten Jugendliche der Pestalozzi-Realschule im Rahmen des Jugendforums .komm 2022. Ziel ist es, Plastikmüll zu vermeiden und die Familien darauf aufmerksam zu machen, dass Leitungswasser ein hochwertiges Lebensmittel ist. Die Trinkflaschen passen deshalb unter die Wasserspender in den Schulen, sodass die Kinder sie dort jederzeit befüllen können. Als Teil der Initiative Blue Community fördert die Stadt Freiburg die Nutzung von Leitungswasser als Trinkwasser. Das Zertifikat dafür hat die alternative Nobelpreisträgerin Maude Barlow der Stadt im Mai 2022 übereicht. Stadt Freiburg, PM vom 30.11.23

Wasserverband Peine beschließt Investitionen von 45 Mio. Euro

Der Verband nimmt mit seinen Millioneninvestitionen in seine Leitungssysteme und wassertechnischen Anlagen bereits die Zukunft in den Blick. Investitionen sind in den Bereichen Digitalisierung, Netzerhalt, Fachkräftegewinnung und –Schulung. Außerdem ermöglicht es eine neue Rechtsgrundlage nun auch erneuerbare Energien zu produzieren, was der Wasserverband Peine mit dem Ausbau von Photovoltaik nutzen wird. „Gern würden wir als nachhaltig agierender Verband unser Potenzial für regionale, grüne Energie zur Verfügung stellen, um nicht nur eigene Anlagen zu versorgen, sondern auch überschüssigen Strom einzuspeisen. Ob wir dieses Potenzial einbringen dürfen, wird derzeit noch rechtlich geprüft. Aus unserer Sicht wäre das nur zielführend und effizient. Als kommunaler Dienstleister ohne Gewinnerzielungsabsicht könnten wir einen wertvollen Beitrag zur regionalen Energieerzeugung aus Erneuerbaren leisten“, sind sich Verbandsvorsteher Erwig und Geschäftsführer Schröder sicher. Wasserverband Peine, PM vom 08.12.2023

Wupperverband: Projekt Balkhauser Kotten ist abgeschlossen

Der Uferbereich nahe des Kottens wurde mit Wasserbausteinen vor weiterer Erosion geschützt. Beim Extremhochwasser in 2021 war ein Teil der Wiese am Kotten verloren gegangen und die Wupper näher an das Gebäude gerückt. Durch die Sicherung mit Steinen und Verfüllung mit Wupperkies wird nun ein weiterer Uferabbruch vermieden. Außerdem sind mehrere Buhnen gestaltet worden. Bei den Buhnen, die ebenfalls aus Wasserbausteinen bestehen, handelt es sich um Strukturelemente. Sie haben eine ökologisch relevante Funktion, denn sie verbessern die Strömungsvielfalt und tragen zur eigendynamischen Entwicklung im Flussbett bei. Außerdem wird auf Höhe der neu ausgebildeten Buhnen die Strömung von der Uferseite des Kottens weggelenkt.
Das Projekt ist Bestandteil des Zukunftsprogramms Hochwasserschutz des Wupperverbandes. Wupperverband vom 23.10.2023

Radio-/TV-Beiträge zu Wasserthemen

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In diesem Rundbrief können wir folgende Beiträge empfehlen (abrufbar in den externen Online-Mediatheken):
  • hr-fernsehen | Ressource Wasser - unser wertvollster Rohstoff wird knapp!, 27.11.2023
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  • ARD | Quarks im Ersten: Teurer Aberglaube – Die Lüge vom belebten Wasser, 18.11.2023
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  • SWR | Planet Wissen: Nationale Wasserstrategie, 31.10.2023
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Wir möchten Sie über TV- und Radioberichte zu Wasserthemen ständig informieren. Wenn Sie Empfehlungen zu Sendungen haben, die online abrufbar sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).

Veranstaltungshinweise

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Invalidenstr. 91, 10115 Berlin
Postfach 40534, 10063 Berlin
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
Fax: 0 30 / 39 74 36 83
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