AoeW_Logo_klein

RUNDBRIEF Nr. 10

14.10.2025

Liebe Leserinnen und Leser,

herzlichen Dank für Ihr anhaltendes Interesse an unserem Rundbrief.

Wir informieren Sie über relevante Themen und Entwicklungen der öffentlichen Wasserwirtschaft. Ein Fokus liegt auf dem Gutachten des Umweltbundesamts zur gebührenrechtlichen Auslegung der Phosphor-Rückgewinnung. Dieses klärt wichtige Fragen zur Finanzierung künftiger Maßnahmen nach der Klärschlammverordnung. Des Weiteren informieren wir über ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den Gewässerschutz vor Nitrateinträgen betrifft, sowie über die Einigung in Stuttgart in Bezug auf die zukünftige Wasserversorgung. Auf europäischer Ebene steht die vorläufige Einigung zur Aktualisierung der EU-Richtlinien für Oberflächen- und Grundwasser im Mittelpunkt.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und einen angenehmen Herbst.

Ihr Team der AöW-Geschäftsstelle
Dr. Durmus Ünlü, Leonie Spahr und Anja Kutzsch

UBA-Gutachten zur Gebührenfähigkeit der Phosphor-Rückgewinnung veröffentlicht

Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Sachverständigengutachten zur gebührenrechtlichen Auslegung der Phosphor-Rückgewinnung im Rahmen der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vorgelegt. Ziel der Untersuchung war es, zu klären, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt Maßnahmen zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm über Abwassergebühren finanziert werden können. Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung, ab 2029 Phosphor aus dem Abwasserprozess zurückzugewinnen – zunächst für Kläranlagen mit mehr als 100.000 Einwohnerwerten, ab 2032 auch für kleinere Anlagen ab 50.000 Einwohnerwerten.

Das Gutachten stellt fest, dass die generelle Gebührenfähigkeit der Phosphor-Rückgewinnung im Grundsatz zu bejahen sei. Auch Kosten, die bereits vor dem Eintritt der gesetzlichen Pflicht anfallen, könnten unter bestimmten Voraussetzungen über Gebühren gedeckt werden. Dazu zählen insbesondere Planungs- und Entwicklungskosten, soweit sie im Zusammenhang mit der künftigen Umsetzung der Verordnung stehen und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Die Autorinnen und Autoren betonen jedoch, dass eine differenzierte Betrachtung erforderlich sei, insbesondere bei Vorfinanzierungen oder Ausschreibungsverfahren.

Darüber hinaus verweist das Gutachten auf noch bestehende technische und marktbezogene Unsicherheiten. Abschließend wird empfohlen, neben abgabenrechtlichen auch steuer- und vergaberechtliche Aspekte gesondert rechtlich prüfen zu lassen, da künftige Entwicklungen sowohl technische als auch rechtliche Anpassungen erforderlich machen könnten.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
UBA, Gutachten zur Auslegung von mit der Phosphor-Rückgewinnung in der Klärschlammverordnung in Verbindung stehenden gebührenrechtlichen Festlegungen, September 2025.

Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Bund zu neuem Nitrat-Aktionsprogramm

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ein nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen erstellen muss. Die Klägerin, Deutsche Umwelthilfe, hatte vor dem Gericht beantragt, ein solches Programm nach § 3a Absatz 1 des Düngegesetzes zu erarbeiten. Das Gericht gab der Klage statt und verurteilte die Bundesrepublik zur Erstellung des bislang fehlenden Programms.

Nach Auffassung des Gerichts genügt die bestehende Düngeverordnung nicht, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Das neue Aktionsprogramm müsse insbesondere Maßnahmen vorsehen, die den Nitrateintrag aus der Landwirtschaft so weit verringern, dass der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Grundwasser eingehalten wird. Das erstmals zu erstellende Programm soll anschließend in die Beratungen zur nächsten Änderung der Düngeverordnung einfließen. Das Urteil vom 8. Oktober 2025 liegt noch nicht im Volltext vor.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 74/2025 vom 08.10.2025

Einigung zwischen Stuttgart und Netze BW zur Wasserversorgung sorgt für Kritik

Wie die Landeshauptstadt Stuttgart am 10. Oktober mitteilte, hat der Gemeinderat einer Einigung mit der Netze BW Wasser GmbH zur künftigen Wasserversorgung und Löschwasserbereitstellung zugestimmt. Der Vergleich beendet langjährige Rechtsstreitigkeiten und sichert die Versorgung für die kommenden 17 Jahre. Stuttgart erhält laut Pressemitteilung drei Sitze im Aufsichtsrat des Unternehmens und damit Mitspracherechte, ohne eigenes Kapital einbringen zu müssen. Die Wasserversorgung bleibe in öffentlicher Hand, ein Rückkauf des Netzes sei nicht erforderlich.

Nach Angaben der Stadt schafft die Vereinbarung Rechtssicherheit und Planungsklarheit. Netze BW zieht im Gegenzug ihre Klage zur Löschwasservergütung zurück. Oberbürgermeister und Unternehmensvertreter bezeichneten die Einigung als sachgerechten Abschluss und Grundlage für eine verlässliche Zusammenarbeit.

Kritik kam laut Stuttgarter Zeitung vom 10. Oktober vom Stuttgarter Wasserforum, das ein erfolgreiches Bürgerbegehren zur vollständigen Rekommunalisierung initiiert hatte. In einer eigenen Presseerklärung vom 12. Oktober sprach das Forum von einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ und bemängelte eine mangelnde Transparenz des Entscheidungsprozesses. Der Konzessionsvertrag sei den Gemeinderäten erst kurz vor der Abstimmung zugänglich gemacht worden, eine umfassende öffentliche Diskussion habe nicht stattgefunden. Vertreterinnen und Vertreter des Forums erklärten, die Stadt habe das Bürgerbegehren „100-Wasser“ und den Bürgerwillen ignoriert.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Landeshauptstadt Stuttgart, Meldung vom 10.10.2025

Stuttgarter Zeitung (online), Meldung vom 10.10.2025 (Abonnentenseite)

Presse-Erklärung des Stuttgarter Wasserforums zur Vergabe der Konzession für die Stuttgarter Wasserversorgung an EnBW, 12.10.2025

Rat und Parlament erzielen Einigung zur Aktualisierung von EU-Vorschriften über Wasserqualität

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich am 23. September 2025 vorläufig auf eine Aktualisierung der EU-Richtlinien zum Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser geeinigt. Ziel der Einigung ist es, die bestehenden Listen prioritärer Schadstoffe und die dazugehörigen Umweltqualitätsnormen an den neuesten Stand der Wissenschaft anzupassen. Damit soll der rechtliche Rahmen zur Bekämpfung schädlicher Chemikalien gestärkt und die Wasserqualität europaweit verbessert werden.

Neu aufgenommen werden verschiedene Stoffgruppen wie Pestizide, Arzneimittel, Bisphenole sowie per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Zudem wird eine Obergrenze für die Gesamtkonzentration an Pestiziden in Oberflächengewässern festgelegt. Bisphenol A wird künftig als prioritär gefährlicher Stoff eingestuft, während nicht mehr relevante Substanzen entfallen. Die Standards für weitere Stoffe werden verschärft. Da Grundwasser in vielen Mitgliedstaaten die wichtigste Trinkwasserquelle ist, wird mit dem Verhandlungsmandat die PFAS-Anforderung in Bezug auf das Grundwasser an die Trinkwasserrichtlinie angeglichen, in der Qualitätsnormen für 20 PFAS festgelegt sind. Es enthält auch Qualitätsnormen für die vier problematischsten PFAS.

Ein zentrales Element ist die Einführung einer wirkungsbasierten Überwachung, die chemische Gemische und deren Gesamtauswirkungen auf aquatische Ökosysteme erfassen soll. Diese Methode wird zunächst für östrogene Stoffe verpflichtend getestet. Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten prüft die Europäische Kommission die Einrichtung einer gemeinsamen EU-Überwachungsstelle.

Die Mitgliedstaaten müssen bis 2039 die neuen Vorgaben umsetzen, wobei eine zusätzliche und strikt an bestimmte Bedingungen gebundene Verlängerung bis 2045 möglich ist. Strengere Standards für bestimmte Stoffe sind bereits bis 2033 einzuhalten. Die Richtlinie soll bis Dezember 2027 in nationales Recht überführt werden.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Rat der Europäischen Union, Meldung vom 23.09.2025, aktualisiert am 9.10.2025

Evaluierung des Kostenmodells des Einwegkunststofffonds: Teilnahmefrist bis 26. Oktober verlängert

Das Umweltbundesamt hat das Institut INTECUS mit der Evaluierung des Kostenmodells des Einwegkunststofffonds beauftragt. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens werden Anspruchsberechtigte zur Teilnahme an einer Online-Befragung eingeladen, die als Grundlage für die Weiterentwicklung des Modells sowie die künftige Ausgestaltung von Abgabesätzen und Punktesystemen dienen soll. Aufgrund des bisherigen Rücklaufs wurde die Frist für die Teilnahme an der Befragung bis zum 26. Oktober 2025 verlängert.

Die Teilnahme steht sowohl bereits registrierten als auch potenziellen Anspruchsberechtigten offen, die bislang noch nicht auf der Plattform DIVID erfasst sind. Rückmeldungen dieser Gruppen gelten als besonders wertvoll, um Erkenntnisse über bisherige Hemmnisse bei der Registrierung zu gewinnen und daraus Vorschläge für verbesserte Anreize gegenüber dem Bundesumweltministerium abzuleiten. Zudem besteht im Fragebogen die Möglichkeit, eigene Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge zum bestehenden Kostenmodell sowie zur DIVID-Plattform einzubringen.

Für die Abwasserwirtschaft sind insbesondere die Fragen 71 zu Sinkkästen und 78 zu Sensibilisierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Auswirkungen auf Abwasseranlagen von Bedeutung. Eine Teilnahme ist noch bis zum 26. Oktober 2025 online möglich.

--> Zum Fragebogen [Extern]

EU-Leitlinien zum Schutz kritischer Infrastrukturen

Bedrohungen für kritische Infrastrukturen, einschließlich hybrider Gefahren wie Sabotage und Cyberaktivitäten, stellen die EU vor große Herausforderungen. Die EU-Kommission hat daher Leitlinien veröffentlicht, um die Mitgliedstaaten bei der Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen in der EU zu unterstützen. Die Leitlinien enthalten Empfehlungen und praktische Anleitungen für elf Schlüsselsektoren: dazu gehören u.a. Energie, Trinkwasser- und Abwasserentsorgung und digitale Infrastruktur. Die neuen Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten auch bei der fristgerechten Umsetzung der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen helfen. Sie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten nationale Strategien entwickeln, regelmäßige Risikobewertungen durchführen und kritische Einrichtungen ermitteln. Diese kritischen Einrichtungen müssen dann technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ihre Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten können im Rahmen des EU-Fonds für die innere Sicherheit, der mit 1,93 Milliarden Euro ausgestattet ist (2021-2027), Mittel für den Schutz kritischer Infrastrukturen erhalten. Die Kommission hat außerdem vorgeschlagen, die Mittel für die innere Sicherheit im EU-Haushalt 2028-2034 zu verdreifachen.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
EU Kommission, Pressemitteilung vom 11.09.2025

DWA-Position zu Überwachungsmethodik für Stickstoff und Phosphor

Mit der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen EU-Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens 31. Juli 2027 neue, ambitionierte Anforderungen zur Elimination von Stickstoff und Phosphor umzusetzen. Die Richtlinie sieht eine Überwachung auf Basis von zeit- oder mengenproportionalen 24h-Mischproben und Jahresmittelwerten vor. Die DWA fordert in ihrem aktuellen Positionspapier – wie im vergangenen Jahr schon gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Wasserwirtschaft – die vollständige Übernahme dieser Methodik in deutsches Recht ohne zusätzliche Bürokratie.

Quelle und weitere Informationen [Extern | PDF]:
DWA, Position vom 08.09.2025

Extreme Wetterereignisse verursachen hohe wirtschaftliche Verluste in Europa

Hitzewellen, Dürren und Überschwemmungen haben im Sommer 2025 rund ein Viertel der EU-Regionen betroffen und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht. Einer neuen Studie von Dr. Sehrish Usman von der Universität Mannheim und Forschenden der Europäischen Zentralbank zufolge belaufen sich die Verluste auf rund 43 Milliarden Euro im Jahr 2025 und könnten bis 2029 insgesamt 126 Milliarden Euro erreichen. Besonders stark betroffen seien Regionen in Südeuropa, während nördliche Länder zwar geringere, aber zunehmend häufigere Extremereignisse verzeichneten. Die Untersuchung zeigt, dass Wetterextreme die Wirtschaftsleistung über viele Kanäle beeinträchtigen und ihre Folgen oft erst mit Verzögerung sichtbar werden. Die Forschenden betonen, dass Investitionen in Klimaanpassung – etwa durch Hitzeschutz oder bessere Wasserbewirtschaftung – zwar hohe Kosten verursachen, langfristig jedoch wirtschaftlich vorteilhafter seien als Untätigkeit. Zugleich verweisen sie auf die Notwendigkeit präziser ökonomischer Analysen, um politische Maßnahmen effizient und sozial ausgewogen zu gestalten.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Universität Mannheim, Pressemitteilung vom 15.09.2025

BMUKN legt Vorschlag zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz vor

Das Bundesumweltministerium hat einen Vorschlag zur zweiten Phase des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz vorgestellt. Ziel ist es, geschädigte Wälder, Moore und Böden wieder zu Verbündeten im Klimaschutz zu machen. 41 Maßnahmen sollen dazu beitragen, CO₂ zu binden, Wasserhaushalte zu stabilisieren und Ökosysteme zu stärken. Vorgesehen sind unter anderem die Wiedervernässung von Mooren, der Umbau zu klimaresilienten Mischwäldern sowie Förderungen für klimafreundliche Landwirtschaft. Die Vorschläge werden nun mit anderen Ressorts, Ländern und Verbänden beraten.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
BMUKN, Meldung vom 29.09.2025

AöW-Schnuppermitgliedschaft für Unternehmen in der öffentlichen Wasserwirtschaft

AoeW_Icon-intern2
Entdecken Sie unsere Arbeit: Nutzen Sie die beitragsfreie Schnuppermitgliedschaft für Unternehmen, Betriebe und Verbände aus der öffentlichen Wasserwirtschaft. Mit Stimmrecht und einer Laufzeit von 12 Monaten endet die Mitgliedschaft automatisch. Eine ideale Gelegenheit, unsere politische Arbeit kennenzulernen und uns aktiv zu unterstützen.

Näheres: https://aoew.de/ueber-uns/mitglied-werden/

AöW auf LinkedIn

AoeW_Icon-intern2
Wir sind stetig dabei unsere Social Media Präsenz auszubauen, um Sie mit den wichtigsten Informationen über die AöW-Aktivitäten zu versorgen.

Besuchen Sie uns auch auf LinkedIn und informieren Sie sich dort regelmäßig über wichtige AöW-Aktivitäten!

Folgen Sie uns: https://www.linkedin.com/company/allianz-der-%C3%B6ffentlichen-wasserwirtschaft-e-v-a%C3%B6w/

Neues von AöW-Mitgliedern

AoeW_Icon-intern2

Emscher-Auen: Hochwasserschutz und Renaturierung fast abgeschlossen

Der Ausbau des Hochwasserrückhaltebeckens Emscher-Auen an der Stadtgrenze zwischen Dortmund und Castrop-Rauxel ist weitestgehend abgeschlossen. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Emscher-Umbaus und der damit einhergehenden Abwasserfreiheit der Emscher Ende 2021 konnten die bisherigen Trenndämme entfernt und das vollständige Rückhaltevolumen von 1,1 Millionen Kubikmetern hergestellt werden – genug, um im Ernstfall rund 7 Millionen Badewannen Wasser aufzunehmen. Die Emschergenossenschaft hat rund 70 Millionen Euro in das Projekt investiert, das nicht nur dem Hochwasserschutz dient, sondern auch die ökologische Entwicklung fördert. So wurden unter anderem eine Vogelinsel angelegt, Uferbereiche naturnah umgestaltet und dauerhaft wasserführende Zonen geschaffen. Der Bau der begleitenden Wege ist für Frühjahr 2026 geplant und soll im Sommer desselben Jahres abgeschlossen sein. Euwid, Meldung vom 29.09.2025

Hoher Besuch im Klärwerk Mannheim

Am 6. Oktober besuchte EU-Umweltkommissarin Jessica Roswall gemeinsam mit der baden-württembergischen Umweltministerin Thekla Walker und der Ersten Bürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell das Klärwerk Mannheim. Vorgestellt wurden innovative Projekte – u.a. eine Power-to-Methanol-Demonstrationsanlage zur Herstellung klimaneutraler Schiffstreibstoffe aus Klärgas und Wasserstoff sowie eine weltweit erstmals großtechnisch eingesetzte vierte Reinigungsstufe mit Pulveraktivkohle. Mannheim.de, Meldung vom 06.10.2025


StEB Köln proben Ernstfall: Hochwasserschutz im großen Maßstab

Ende September führten die Stadtentwässerungsbetriebe Köln ihre jährliche Hochwasserschutzübung durch. Mit rund 240 Einsatzkräften und 26 beteiligten Firmen wurde unter realitätsnahen Bedingungen der Aufbau von mobilen Schutzsystemen an bis zu sechs parallelen Einsatzorten trainiert – eine besondere logistische Herausforderung. Geübt wurde unter anderem an kritischen Abschnitten entlang des Rheins. Für einen reibungslosen Ablauf mussten temporär Fahrspuren, Hafenzufahrten und Parkflächen gesperrt werden. Einen wichtigen Fortschritt für den zukünftigen Hochwasserschutz stellt die erteilte Genehmigung für den Retentionsraum Worringen dar. Ab 2027 soll dieser bis zu 30 Millionen Kubikmeter Wasser aufnehmen und so Hochwasserspitzen am Rhein um bis zu 17 Zentimeter senken können. StEB Köln, Meldung vom 26.09.2025

Radio-/TV-Beiträge zu Wasserthemen

AoeW_Icon-intern2
In diesem Rundbrief können wir folgende Beiträge empfehlen (abrufbar in den externen Online-Mediatheken):


Wir möchten Sie über TV- und Radioberichte zu Wasserthemen ständig informieren. Wenn Sie Empfehlungen zu Sendungen haben, die online abrufbar sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).

Veranstaltungshinweise

  • 18.10., 31.10. und 16.11.2025, Aachen
    „Aquopoly“ – Theater zum Thema Wasser im Rahmen der Reihe „MörgensLab“. Wie präsent das Thema in Aachen ist, zeigen die römischen Thermalbäder, der „Wärm Komp“, die Mühlen der Industriezeit, die Initiative „Aachener Bäche ans Licht“ und die Wasserwirtschaft. Außerdem geht es um Wasserknappheit, Privatisierung und Hochwasser.
    Externer Link
  • 22.-23.10.2025, Nürnberg
    KOMMUNALE - Bundesweite Fachmesse und Kongress für Kommunalbedarf
    Externer Link
  • 27.-29.10.2025, Bonn
    6th Global Water Operators’ Partnerships Congress
    Externer Link
  • 29.-30.10.2025, Berlin
    Fachinformation Trinkwasser und Badebeckenwasser | UBA
    Externer Link
  • 03.-04.11.2025, Berlin
    „Klimaschutz in Zeiten knapper Flächen“
    Externer Link
  • 06.11.2025, Offenbach am Main
    DWD-Klimatagung | Stadt im Wandel - Klimaanpassung gestalten
    Externer Link
  • 11.-12.11.2025, Berlin
    8. ver.di-Konferenz für Ausbildungskräfte in der Ver- und Entsorgung
    Externer Link
  • 12.11.2025, Nürnberg
    Wärme- und Energietransformation von Kommunen und Industrie
    Externer Link
  • 26.11.2025, Berlin
    2. Parlamentarischer Abend Wasserwirtschaft und Stadtentwicklung im Dialog
    Externer Link
  • 26.-27.11.2025, Augsburg
    20. Bayerische Wassertage
    Externer Link
  • 28.11.2025, online
    Gewässerschutzforum der Umweltverbände
    Externer Link
  • 14.-17.01.2026, Berlin
    18. Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) | „Wasser. Ernten. Unsere Zukunft“
    Externer Link
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Invalidenstr. 91, 10115 Berlin
Postfach 40534, 10063 Berlin
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
Fax: 0 30 / 39 74 36 83
E-Mail: info(at)aoew.de
Inhaltlich Verantwortlicher | VisdP
Dr. Durmuş Ünlü, AöW-Geschäftsführer
Impressum | Datenschutzerklärung | Rundbrief abbestellen
Email Marketing Powered by MailPoet