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RUNDBRIEF Nr. 11

12.11.2025

Liebe Leserinnen und Leser,

herzlichen Dank für Ihr anhaltendes Interesse an unserem Rundbrief.

Auch in dieser Ausgabe erwarten Sie wieder spannende Neuigkeiten aus der Wasserwirtschaft. Das Bundesverwaltungsgericht hat die bayerische Düngeregelung für unwirksam erklärt – ein Urteil mit Signalwirkung über Bayern hinaus. Zudem informieren wir über die vom Bundestag beschlossene Novelle zur CO₂-Speicherung, die den rechtlichen Rahmen für künftige CCS-Vorhaben neu regelt. Weitere Themen sind die Diskussion um PFAS im Trinkwasser, neue Leitlinien der EU-Kommission zur Herstellerverantwortung bei Feuchttüchern sowie die Veröffentlichung des Water Diplomacy Handbook als frei zugängliche Ressource.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und einen guten Start in die Winterzeit.

Ihr Team der AöW-Geschäftsstelle
Dr. Durmus Ünlü, Leonie Spahr und Anja Kutzsch

Bundesverwaltungsgericht erklärt bayerische Düngeregelung für unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 24. Oktober 2025 entschieden, dass die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) keine wirksame Rechtsgrundlage hat und daher gegen höherrangiges Recht verstößt. Nach Angaben des Gerichts genüge die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage in § 13a Abs. 1 der Düngeverordnung (DüV) nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Sie sei zu unbestimmt, um Eingriffe in das Eigentum und die Berufsfreiheit der Landwirte rechtfertigen zu können.

Die AVDüV regelte die Ausweisung sogenannter „roter“ und „gelber“ Gebiete, die aufgrund erhöhter Nitratbelastung oder Eutrophierung besonderen Düngeregeln unterliegen. Mehrere Landwirte hatten gegen die Verordnung geklagt, weil ihre Flächen in betroffene Gebiete einbezogen wurden. Nach Auffassung des Gerichts reicht die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) nicht aus, da sie allein Behörden bindet und keine Außenwirkung entfaltet. Die grundlegenden Vorgaben für die Gebietsausweisung, die den Umfang der ausgewiesenen Gebiete maßgeblich beeinflussen, müssten in einer Rechtsnorm mit Außenwirkung geregelt werden. Dazu zählen insbesondere die Anforderungen an die Messstellendichte, das Verfahren zur Abgrenzung von unbelasteten und belasteten Gebieten sowie die Frage, in welchem Umfang Randflächen einzubeziehen sind.

Die Entscheidung hat Signalwirkung über Bayern hinaus. Da die bundesrechtliche Grundlage derzeit als unzureichend gilt, muss nun eine Überarbeitung des Düngerechts auf Bundesebene erfolgen. Die Mitteilung beruht auf einer Presseinformation des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2025; der vollständige Entscheidungstext liegt derzeit noch nicht vor.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 24.10.2025

CCS: Bundestag beschließt Novelle zur CO₂-Speicherung

Der Bundestag hat die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen. Wie die Bundesregierung am 6. November 2025 mitteilte, schafft der Bund damit den rechtlichen Rahmen, um die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid künftig auch über Forschungszwecke hinaus zu ermöglichen. Errichtung, Betrieb und Änderung von Kohlendioxidleitungen gelten nach den beschlossenen §§ 4 und 4a KSpG als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse; Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren sollen dadurch beschleunigt und priorisiert werden. Ob und wo CO₂-Speicher auf dem Festland zugelassen werden, bleibt Entscheidung der Länder, die entsprechende Gebiete bestimmen oder ausschließen können.

Nach Angaben des Bundestages hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie dem Gesetz mit Änderungen zugestimmt. Im Mittelpunkt standen Regelungen zum Schutz von Meeresschutzgebieten, eine erweiterte Öffentlichkeitsbeteiligung sowie ein Parlamentsvorbehalt für Rechtsverordnungen.

Für die Wasserwirtschaft besonders relevant ist, dass ein Plan künftig nur festgestellt oder eine Plangenehmigung nur erteilt werden darf, wenn die Langzeitsicherheit des Kohlendioxidspeichers einschließlich des Schutzes des Grundwassers im Hinblick auf die Trinkwassernutzung gewährleistet ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 KSpG-Beschluss BTag). Damit wird der Gewässerschutz gegenüber der bisherigen Gesetzesfassung deutlich präzisiert.
Es steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus. Erst danach und nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann die Novelle in Kraft treten.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Bundesregierung, Meldung vom 06.11.2025
Heute im Bundestag (hib), Meldung vom 05.11.2025
Verfahrensgangs (Deutscher Bundestag | DIP), Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

PFAS im Trinkwasser: BUND meldet Belastungen – Kritik an Aussagekraft der Ergebnisse

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Anfang November 2025 auf Grundlage eigener Stichproben eine weitverbreitete Belastung des Trinkwassers mit sogenannten Ewigkeitschemikalien (PFAS) gemeldet. Nach Angaben der Umwelt- und Naturschutzorganisation seien in 42 von 46 untersuchten Proben PFAS nachgewiesen worden, teils in Konzentrationen oberhalb der ab Januar 2026 geltenden Grenzwerte. Der BUND sieht darin einen Hinweis auf die umfassende Verbreitung dieser langlebigen Chemikalien, die nach Einschätzung der Organisation zunehmende technische und wirtschaftliche Herausforderungen für die Wasserwirtschaft darstellen könnten.

Besonders häufig seien bislang kaum regulierte PFAS wie Trifluoracetat (TFA) oder Perfluorbutansäure (PFBA) gefunden worden, die als Ersatzstoffe für bereits eingeschränkte Substanzen gelten. Die Organisation fordert daher eine europaweite Beschränkung der gesamten Stoffgruppe sowie eine konsequente Anwendung des Verursacherprinzips.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse führte zu breiter medialer Aufmerksamkeit. Große Boulevardmedien griffen das Thema auf, etwa mit der Schlagzeile wie „Unser Trinkwasser ist voll mit Chemikalien“ auf BILD.de.

Kritik an der Aussagekraft der Ergebnisse kam u.a. auch aus der Politik. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dunja Kreiser bezeichnete die BUND-Untersuchung als nicht repräsentativ und bemängelte, dass die Proben nicht nach wissenschaftlichen Standards entnommen worden seien. Zudem seien die herangezogenen Grenzwerte für 2026 und 2028 noch nicht verbindlich. Nach ihrer Einschätzung sei das Trinkwasser in Deutschland sicher, und die geltenden gesetzlichen Grenzwerte würden von den Versorgern zuverlässig eingehalten.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
BUND, Meldung vom 04.11.2025
Bild.de, Meldung vom 04.11.2025
MdB Dunja Kreiser, Meldung vom 06.11.2025

ECHA konkretisiert PFAS-Nutzungen im SEAC-Entwurf

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 5. November 2025 eine Übersicht zu den derzeit bewerteten Verwendungen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Rahmen der sozioökonomischen Analyse (SEAC) veröffentlicht. Das sogenannte „Use Mapping“ ordnet konkrete Anwendungen insgesamt 14 Industriesektoren zu und dient als Grundlage für die bevorstehende öffentliche Konsultation. Nach Angaben der Behörde sollen interessierte Akteure dadurch besser einschätzen können, welche sektorbezogene Bewertung für ihre jeweilige Nutzung relevant ist.

Bislang habe das SEAC-Gremium vorläufige Bewertungen für 13 Sektoren abgeschlossen, darunter Textilien, Bauprodukte wie Rohrleitungen, Verpackungen, Energie und Medizinprodukte. Die Bereiche Elektronik, Halbleiter und PFAS-Herstellung sollen laut ECHA im Dezember 2025 folgen.

Die Konsultation zum SEAC-Entwurf der PFAS-Beschränkung ist nach derzeitiger Planung für das Frühjahr 2026 vorgesehen. Neben sektorspezifischen Fragen seien auch allgemeine Rückmeldungen zu allen Nutzungsbereichen möglich, einschließlich solcher, die bislang nicht im Entwurfsdokument erfasst sind. Ziel der Konsultation ist es, ein umfassendes Bild über die sozioökonomischen Auswirkungen eines möglichen PFAS-Verbots zu gewinnen und die Grundlage für die spätere Entscheidung der Europäischen Kommission zu schaffen.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
ECHA, Meldung vom 05.11.2025 [PDF-Datei]

Feuchttücher: EU-Kommission konkretisiert Herstellerverantwortung

Die Europäische Kommission hat am 24.10.2025 neue Leitlinien zur Festlegung von Kriterien für die Kosten von Reinigungsaktionen gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2019/904 zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt veröffentlicht (C/2025/5646). Darin präzisiert sie, dass Hersteller von Einwegkunststoffprodukten wie auch von Feuchttüchern künftig auch die Kosten für Reinigungsaktionen im Zusammenhang mit Abfällen aus diesen Produkten tragen sollen. Dies schließe laut Kommission ausdrücklich auch Abfälle ein, die in der Abwasserinfrastruktur anfallen.

Feuchttücher, die in Regenwasserkanälen, Straßenabläufen oder an Zuläufen der Kanalisation entsorgt werden, gelten demnach als Müll im Sinne der Einwegkunststoffrichtlinie. Auch Abfälle, die aus Kanalisations- und Abwassersystemen nach der Ableitung des Regenwassers zurückgewonnen werden, fallen darunter. Zu den relevanten Reinigungsaktivitäten zählen laut Leitlinie insbesondere Maßnahmen zur Entfernung solcher Abfälle aus kommunalen Abwassersammelnetzen und Kläranlagen sowie erforderliche Instandhaltungsarbeiten, um Betriebsstörungen zu vermeiden.

Mit den Leitlinien will die Kommission einheitliche Kriterien schaffen, nach denen Mitgliedstaaten die Kosten ermitteln und auf die Hersteller verteilen können. Das Dokument ist rechtlich nicht verbindlich, soll den Staaten jedoch als Orientierung bei der Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung dienen.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
EUR-Lex, ABl. C, C/2025/5646 vom 24.10.2025

Empfehlung: "Water Diplomacy Handbook" als Open-Access-Ressource verfügbar

Das interdisziplinäre Nachschlagewerk „Water Diplomacy Handbook“ vereint Beiträge von über 80 Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis und umfasst 54 Kapitel. Es richtet sich an alle, die sich mit der Lösung komplexer Wasserfragen befassen – von internationalen Verhandlungen bis hin zu lokalen Konflikten um Wasserressourcen. Die Herausgebenden betonen, dass das Werk praxisorientiert angelegt ist und keine speziellen Vorkenntnisse voraussetzt.
Das Handbuch versteht Wasserprobleme als sogenannte „boundary-crossing challenges“, die natürliche, gesellschaftliche und politische Grenzen überschreiten. Die Wasser-Diplomatie soll als verhandelnder Problemlösungsansatz dienen, der wissenschaftliche Erkenntnisse, unterschiedliche Werte und Interessen zusammenführt. Das Konzept basiere auf der Idee, dass nachhaltige Lösungen nur durch dauerhafte Kooperation und Aushandlung entstehen können.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Routledge “Water Diplomacy Handbook”, Webseite

UBA-Studie zu klimaresilienten Infrastrukturen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im November 2025 den Forschungsbericht „Klimaresiliente kritische Infrastrukturen“ vorgestellt. Die Studie untersucht nach Angaben des UBA, welche Anforderungen sich für Kommunen bei Klimarisikoanalysen und Anpassungskonzepten ergeben. Im Fokus steht die zunehmende Verknüpfung von Klimawandelanpassung, Katastrophenrisikomanagement und Resilienz kritischer Infrastrukturen. Der Bericht identifiziert Gestaltungsoptionen und Koordinationsbedarfe für kommunale Akteure und formuliert 15 Thesen in acht Themenfeldern, darunter rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten, Datenmanagement und Öffentlichkeitsarbeit. Er richtet sich vor allem an Fachleute aus Forschung, Verwaltung und kommunalem Krisenmanagement.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
UBA, Abschlussbericht Klimaresiliente kritische Infrastrukturen, November 2025

AöW-Schnuppermitgliedschaft für Unternehmen in der öffentlichen Wasserwirtschaft

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Entdecken Sie unsere Arbeit: Nutzen Sie die beitragsfreie Schnuppermitgliedschaft für Unternehmen, Betriebe und Verbände aus der öffentlichen Wasserwirtschaft. Mit Stimmrecht und einer Laufzeit von 12 Monaten endet die Mitgliedschaft automatisch. Eine ideale Gelegenheit, unsere politische Arbeit kennenzulernen und uns aktiv zu unterstützen.

Näheres: https://aoew.de/ueber-uns/mitglied-werden/

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Neues von AöW-Mitgliedern

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Emschergenossenschaft und Lippeverband: Forum „Gemeinsam für Emscher und Lippe“

Wasserwirtschaft und Stadtentwicklung gehören zusammen wie Emscher und Lippe. Wie durch innovatives Zusammenwirken eine nachhaltige, resiliente und attraktive Zukunft für die Städte in der Emscher-Lippe-Region gestalten werden kann, stand am Dienstag (4.11.) in der Stadthalle Datteln im Fokus des Forums „Gemeinsam für Emscher und Lippe“, einer Kooperation zwischen Kommunen, den Wasserwirtschaftsverbänden Emschergenossenschaft/Lippeverband (EGLV) und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW).
Zahlreiche Projekte werden bis 2027 im Rahmen von „Gemeinsam für Emscher und Lippe“ umgesetzt: Freie Flächen in Nähe der Gewässer werden genutzt, um die Freizeit- und Wohnqualität zu verbessern. Zum Beispiel werden in einigen Städten Naschgärten mit Hochbeeten, Beerensträuchern und Obstbäumen entstehen. Menschen aus der Nachbarschaft werden gemeinsam die Gärten pflegen und die Früchte ihrer Arbeit genießen. In Bienengärten und sogenannten „Blauen Klassenzimmern“ in Städten wie Dinslaken, Datteln, Lünen oder Herten werden Kinder und Jugendliche an wichtige Themen wie Natur- und Umweltschutz herangeführt. EGLV vom 05.11.2025

Emschergenossenschaft: Stadtwerke Essen und Emschergenossenschaft unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Die Stadtwerke Essen und die Emschergenossenschaft haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Gegenstand der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit bei Planungsleistungen für sechs ausgewählte Kanalbaumaßnahmen im Einzugsgebiet der Emscher auf dem Essener Stadtgebiet, wie sie als Teil des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) der Stadt Essen vorgesehen sind. EGLV vom 21.10.2025


StEB Köln: Zweite Tunnelbohrmaschine „Janine” unter dem Rhein geborgen – Rohrvortrieb abgeschlossen

Mit der Bergung der Tunnelbohrmaschine „Janine” aus dem Zielschacht in Köln-Niehl haben die StEB Köln den zweiten Rohrvortrieb für den neuen Rheindüker planmäßig beendet.
Der neue Rheindüker ersetzt die bestehende Anlage aus dem Jahr 1928 und ist eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte der Kölner Abwasserwirtschaft. Künftig werden bis zu 6.000 Liter Abwasser pro Sekunde durch die Rohre fließen können. Die StEB Köln investieren rund 110 Millionen Euro, um die Entsorgungssicherheit für eine wachsende Millionenstadt langfristig zu gewährleisten. StEB Köln vom 21.10.2025

Radio-/TV-Beiträge zu Wasserthemen

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In diesem Rundbrief können wir folgende Beiträge empfehlen (abrufbar in den externen Online-Mediatheken):


Wir möchten Sie über TV- und Radioberichte zu Wasserthemen ständig informieren. Wenn Sie Empfehlungen zu Sendungen haben, die online abrufbar sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).

Veranstaltungshinweise

  • 16.11. & 05.12.2025, Aachen
    „Aquopoly“ – Theater zum Thema Wasser im Rahmen der Reihe „MörgensLab“. Wie präsent das Thema in Aachen ist, zeigen die römischen Thermalbäder, der „Wärm Komp“, die Mühlen der Industriezeit, die Initiative „Aachener Bäche ans Licht“ und die Wasserwirtschaft. Außerdem geht es um Wasserknappheit, Privatisierung und Hochwasser.
    Externer Link
  • 17.11.2025, Magdeburg
    Fachveranstaltung „Schadstoffe und Energieeffizienz in wasserwirtschaftlichen Anlagen, Magdeburg
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  • 20.11.2025, Online
    Chemiepolitischer Mittagstalk 2025 | Wenn die Luft zum Atmen belastet ist – Chemikalien und Luftverschmutzung
    Externer Link
  • 26.-27.11.2025, Augsburg
    20. Bayerische Wassertage
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  • 27.11.2025, Online
    Chemiepolitischer Mittagstalk 2025 | Machen uns Chemikalien krank? Gesundheitsauswirkungen einer zunehmenden Chemikalienbelastung
    Externer Link
  • 28.11.2025, online
    Gewässerschutzforum der Umweltverbände
    Externer Link
  • 03.12.2025, Hybrid
    30. TZW-Kolloquium hybrid
    Externer Link
  • 14.-17.01.2026, Berlin
    18. Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) | „Wasser. Ernten. Unsere Zukunft“
    Externer Link
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Invalidenstr. 91, 10115 Berlin
Postfach 40534, 10063 Berlin
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
Fax: 0 30 / 39 74 36 83
E-Mail: info(at)aoew.de
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