AoeW_Logo_klein

RUNDBRIEF Nr. 03

17.03.2025

Liebe Leserinnen und Leser,

wir danken Ihnen für Ihr stetes Interesse an unseren aktuellen Informationen.

Wie gewohnt haben wir für Sie aktuelle Branchenthemen übersichtlich und mit Quellenangaben zusammengestellt.

Der Austausch mit Ihnen ist uns wichtig, um aktuelle Themen und Positionen weiterzuentwickeln. Wenn Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind, empfehlen Sie uns bitte an Ihre Kolleg:innen weiter.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und freuen uns auf Ihre wertvollen Rückmeldungen!

Ihr Team der AöW-Geschäftsstelle
Dr. Durmus Ünlü, Leonie Spahr und Anja Kutzsch

AöW-Position: Sondervermögen für Infrastruktur – Öffentliche Wasserwirtschaft berücksichtigen

AöW-Position: Sondervermögen für Infrastruktur – Öffentliche Wasserwirtschaft berücksichtigen
Die AöW hat während der Sondierungsgespräche auf die Bedeutung der öffentlichen Wasserwirtschaft im Zusammenhang mit dem geplanten Sondervermögen für Infrastruktur hingewiesen. Eine krisenresiliente Wasserwirtschaft ist essenziell, um den steigenden Anforderungen an Sicherheit und Qualität gerecht zu werden. Angesichts von Klimawandel, demografischem Wandel und wachsendem Finanzierungsbedarf bietet ein Sondervermögen die Chance, die öffentliche Wasserwirtschaft nachhaltig zu stärken und zukunftssicher aufzustellen.

Das geplante Sondervermögen Infrastruktur soll mit einem Gesamtvolumen von 500 Milliarden Euro ausgestattet werden und eine Laufzeit von 12 Jahren haben. Davon sind 100 Milliarden Euro speziell für die Länder vorgesehen. Der Zeitplan für die Umsetzung ist ambitioniert: Nachdem am vergangenen Donnerstag die sogenannte Erste Lesung des Entwurfs stattgefunden hat, beriet der Haushaltsausschuss noch am selben Nachmittag darüber. Am Dienstag soll schon in einer zweiten Sondersitzung über das Gesetz abgestimmt werden, damit es rechtzeitig am 21. März dem Bundesrat vorgelegt werden kann.

Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die Regelung des Artikels 143h GG, die es dem Bund ermöglicht, ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für Infrastrukturinvestitionen in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro einzurichten. Die Ausgestaltung dieses Sondervermögens soll durch ein entsprechendes Bundesgesetz erfolgen. Die AöW wird diesen Prozess weiterhin aufmerksam verfolgen und Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Quelle und weitere Informationen:
AöW-Positionspapier Sondervermögen für Infrastruktur – Öffentliche Wasserwirtschaft berücksichtigen"
Übersicht Gesetzgebungsverfahren im Bundestag [Extern]

12.05.2025 in Kiel | Jahresveranstaltung von AöW und LWBV: Vorrang wasserwirtschaftlicher Belange und Kooperationen – Aktuelle Herausforderungen und bewährte Ansätze

Die AöW und der LWBV laden Sie herzlich zur Jahresveranstaltung am 12. Mai 2025 in Kiel ein.
Klimawandel und menschliche Aktivitäten beeinflussen die Wasserressourcen und stellen die öffentliche Wasserwirtschaft vor Herausforderungen. Die Veranstaltung beleuchtet, wie Ziel- und Nutzungskonflikte vermieden und welche Rolle Kooperationen dabei spielen. Erfolgsmodelle wie die „Allianz Gewässerschutz“ in Schleswig-Holstein bieten Ansätze zum langfristigen Schutz von Wasserressourcen. Zentrale Themen wie die kommunale Abwasserrichtlinie, die geplante EU-Wasserstrategie und Finanzierungsfragen künftiger Herausforderungen werden diskutiert. Zudem werden Erfolgsmodelle in Bereichen wie Cybersicherheit, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Pestizidvermeidung in der Landwirtschaft vorgestellt.

Ein Get-together bietet Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung.

Mehr erfahren

EU-Wasserstrategie: AöW fordert Stärkung öffentlicher Wasserwirtschaft

Die AöW hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation (sog. „Sondierung“) der EU-Kommission ihre Positionen zur „Europäischen Strategie für eine resiliente Wasserversorgung“ sowie zur „Wassereffizienz an erster Stelle“ eingereicht.

Zur Strategie für eine resiliente Wasserversorgung betont die AöW, dass Marktmechanismen Risiken für die Daseinsvorsorge bergen und den langfristigen Schutz des öffentlichen Gutes Wasser gefährden können. Notwendig ist eine konsequente Stärkung bewährter öffentlicher Strukturen, um Innovation und Leistungsfähigkeit im Wassersektor zu sichern. Das Menschenrecht auf Wasser muss im Mittelpunkt stehen, während das Subsidiaritätsprinzip zur Umsetzung auf nationaler Ebene beachtet werden muss. Auch ist ein grenzüberschreitender Ansatz nur dort sinnvoll, wo er aus umweltpolitischen Gründen erforderlich ist. Die AöW fordert klare Strategien zum Schutz des Wassers als öffentliches Gut, eine gemeinwohlorientierte Finanzierung der öffentlichen Hand sowie die konsequente Anwendung des Verursacherprinzips.

In Bezug auf die Wassereffizienz kritisiert die AöW, dass die Initiative der EU-Kommission keine spezifische Definition von „Wassereffizienz an erster Stelle“ enthält. Die Diskussion darf sich nicht allein auf die Effizienz einzelner Nutzer beschränken, sondern muss Ziel- und Nutzungskonflikte stärker berücksichtigen. Vorrang muss das Menschenrecht auf Wasser im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge haben. Die AöW lehnt eine wettbewerbsorientierte Effizienzdiskussion ab, die auf eine Kommerzialisierung des Wassers abzielt. Notwendig ist ein differenzierter Ansatz, der geeignete Anreize für verschiedene Nutzergruppen schafft und das Verursacherprinzip konsequent anwendet.

Die AöW-Stellungnahmen können auf der Webseite der EU-Kommission abgerufen werden:

AöW-Stellungnahme vom 03.03.2025, Initiative „Europäische Strategie für eine resiliente Wasserversorgung“ [Externer link | Webseite der EU-Kommission]
AöW-Stellungnahme vom 03.03.2025, Initiative „Wassereffizienz an erster Stelle – Leitprinzipien“ [Externer Link | Webseite der EU-Kommission]

Nitratbelastungen: Niedersachsen und NRW müssen Maßnahmenprogramm nachbessern

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihr Maßnahmenprogramm zur Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers im Ems-Gebiet überarbeiten müssen. Die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg von November 2023 wurde in wesentlichen Punkten zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hatte der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), unterstützt durch den BUND Niedersachsen, stattgegeben und festgestellt, dass die bisherigen Maßnahmen zur Verringerung der Nitratbelastung unzureichend sind. Die betroffenen Bundesländer müssen nun Maßnahmen ergreifen, um eine weitere Verschlechterung des Grundwasserzustands zu verhindern und steigende Nitrattrends umzukehren.

Ein dritter Klageantrag zum sogenannten Verbesserungsgebot wurde an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen.

Die DUH fordert nun bundesweit strengere Düngeregeln, eine verstärkte Kontrolle sowie Anreize für eine umweltfreundlichere Landwirtschaft, um den Schutz von Grund- und Trinkwasser langfristig zu gewährleisten.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Bundesverwaltungsgericht, Pressemeldung vom Nr. 15/2025 vom 06.03.2025
Deutsche Umwelthilfe, Meldung vom 06.03.2025

VKU/BBH-Studie: Investitionen in Wasser- und Abwasserinfrastruktur bis 2045

Laut einer Studie von Becker Büttner Held im Auftrag des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) sind in den nächsten 20 Jahren Investitionen von 800 Milliarden Euro erforderlich, um die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Deutschland langfristig zu sichern. Der VKU weist darauf hin, dass die jährlichen Investitionen von derzeit 10 Milliarden Euro auf durchschnittlich 40 Milliarden Euro erhöht werden müssen.

Zusätzliche Investitionen seien unter anderem aufgrund notwendiger Anpassungen an den Klimawandel erforderlich. Geschätzt wird, dass dies zu einer Erhöhung der Gesamtkosten um 10 bis 15 Prozent führen könnte.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
VKU, Pressemeldung vom 10.03.2025

Pharmaunternehmen gehen juristisch gegen die EU-Abwasserrichtlinie vor

Pharma Deutschland und sechs Mitgliedsunternehmen haben laut einer Pressemeldung von Pharma Deutschland Klage gegen die kommunale Abwasserrichtlinie beim Gericht der Europäischen Union eingereicht. Nach Ansicht der klagenden Unternehmen verstoße ein zentraler Aspekt der Richtlinie gegen geltendes EU-Recht und müsse daher zurückgenommen werden. Dies betreffe insbesondere die erweiterte Herstellerverantwortung, die vorsieht, dass Hersteller von Human-Arzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten für Bau und Betrieb einer zusätzlichen Klärstufe in kommunalen Kläranlagen übernehmen sollen. Diese Regelung sei problematisch, da die Lenkungswirkung des Verursacherprinzips im Bereich von Human-Arzneimitteln nicht erreicht werden könne. Kritisiert werden darüber hinaus die Grundannahmen, die Datengrundlage, die operative Umsetzung und die Kostenabschätzung, auf denen die Richtlinie basiere. Es wird betont, dass die zu beseitigenden Spurenstoffe in kommunalen Abwässern nicht ausschließlich auf Human-Arzneimittel oder Kosmetika zurückzuführen seien.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Pharma Deutschland, Meldung vom 10.03.2025

CSRD: Neue Grundlagen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Wasserwirtschaft

Die Fachverbände BDEW, DVGW, DWA und VKU haben einen Branchenleitfaden entwickelt, der Unternehmen der Wasserwirtschaft bei der Umsetzung der neuen Berichtspflichten unterstützt.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU soll für mehr Transparenz bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung sorgen, auch im Bereich der Wasserwirtschaft. Unternehmen werden demnach künftig verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsleistung umfassend offenzulegen, um Transparenz in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu schaffen.

Aktuell plant die EU-Kommission jedoch im Rahmen des sogenannten „Omnibus-Rechtsetzungsvorschlags“ Anpassungen der CSRD. Ziel ist es nun, den Adressatenkreis einzugrenzen und den Umfang der Berichtspflichten zu reduzieren. Sektorspezifische Standards werden voraussichtlich nicht weiterverfolgt. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll stattdessen ein freiwilliger Standard (VSME) eingeführt werden.
Außerdem steht die nationale Umsetzung der CSRD noch aus.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Der Branchenleitfaden ist auf der Webseite der DWA abrufbar [PDF]

Bundesregierung zu ihrer Umweltpolitik

Mit einer Meldung des Bundestags vom 05.03.2025 wurde die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Bilanz der Bundesregierung zu ihrer Umweltpolitik veröffentlicht. Insbesondere im Bereich Umweltschutz sei laut Bundesregierung ein „Paradigmenwechsel“ eingeleitet worden. Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) sei das größte Förderprogramm für die Natur in Deutschland auf den Weg gebracht worden. Bis 2028 stünden über 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ziel sei es, natürliche CO₂-Speicher zu erhalten und wiederherzustellen, die Artenvielfalt zu fördern und widerstandsfähige Ökosysteme gegen extreme Wetterereignisse zu schaffen.

Ein weiterer Schwerpunkt sei die Nationale Wasserstrategie gewesen, die im März 2023 als ressortübergreifende Strategie verabschiedet worden sei. Sie bündele Maßnahmen zur Sicherstellung eines nachhaltigen und sicheren Umgangs mit Wasser in Zeiten der Klimakrise. Bis 2030 sollen 78 Einzelmaßnahmen in zehn strategischen Themenfeldern umgesetzt werden. Bereits jetzt seien 35 Maßnahmen in der Umsetzung, darunter ein Förderprogramm für klimaangepasste Gewässerentwicklung und eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne unter dem Titel „Weil wir Wasser wertschützen“.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Bundestag (heute im Bundestag), Meldung vom 05.03.2024
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, BTag-Drs. 20/14926 vom 07.02.2025 [PDF]

Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ wird erweitert

Das Bundesumweltministerium und die KfW führen das Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz fort. Neu ist die Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen. Kommunen, kommunale Zweckverbände, Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts können Zuschüsse von bis zu 90 Prozent für Projekte wie Grünflächenmanagement, Baumpflanzungen und die Renaturierung innerörtlicher Gewässer beantragen. Für 2025 stehen insgesamt 178 Millionen Euro bereit, darunter 33 Millionen Euro für Entsiegelungsmaßnahmen. Die Antragstellung ist seit dem 5. März 2025 bei der KfW möglich.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
BMUV, Meldung vom 05.03.2025

BUND-Forschungspreis 2025 – Schwerpunkt Wasser

Der BUND vergibt 2025 seinen Forschungspreis für wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit der Ressource Wasser im Spannungsfeld zwischen natürlichen Kreisläufen und menschlichen Einflüssen beschäftigen. Themen sind u. a. Trinkwasserversorgung, Ozeanveränderungen, Schadstoffe, Plastikverschmutzung, Flussrenaturierungen und Wasserverbrauch. Besonders erwünscht sind interdisziplinäre Arbeiten mit Bezug zu BUND-Aktivitäten. Der Preis wird in drei Kategorien vergeben: Bachelorarbeiten (500 €), Masterarbeiten (1.000 €) und Dissertationen (2.500 €). Einsendeschluss: 15. Mai 2025.

Details auf der externen Webseite von BUND: https://www.bund.net/ueber-uns/forschungspreis/

Hochwasserpreis 2024/2025: Wettbewerb gestartet

Unter dem Motto „Wassergewalten! Sichtbare Zeichen von Hochwasser und Sturzfluten“ erinnert die Hochwassernotgemeinschaft Rhein (HWNG) an die Jahrhunderthochwasser 1993 und 1995 sowie an aktuelle Ereignisse wie das Hochwasser in Niedersachsen und Bayern 2024. Ziel des Wettbewerbs ist es, das Bewusstsein für Hochwassergefahren zu schärfen und sichtbare Spuren wie Hochwassermarken, Schutzbauwerke, Straßennamen oder natürliche Erosionsspuren in den Fokus zu rücken.

Wer mitmachen möchte, kann bis zu drei Fotos oder kurze Videos (z. B. Zeitzeugenberichte) einreichen. Teilnehmen können Einzelpersonen, Kommunen, Vereine und Initiativen.

Die besten Einsendungen teilen sich ein Preisgeld von 5.000 Euro, der erste Platz erhält 2.500 Euro. Einsendeschluss ist der 30.04.2025.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Hochwassernotgemeinschaft Rhein e.V., Meldung vom 26.11.2024

Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen öffnet Bewerbungsverfahren

Die Exzellenzinitiative Klimaschutz-Unternehmen sucht neue Mitglieder. Unternehmen aller Branchen und Größen, die Klimaschutz, Umweltschutz oder Klimaanpassung als strategisches Ziel verfolgen, können sich bis zum 31. August 2025 bewerben. Ziel ist ein Netzwerk von Vorreitern, die mit Best-Practice-Beispielen zeigen, wie betriebliches Engagement für Klimaschutz Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Nach einem Online-Check entscheidet ein Expertengremium über die Aufnahme. Erfolgreiche Bewerber werden bei einer Veranstaltung ausgezeichnet.

Weitere Informationen [Extern]: https://www.klimaschutz-unternehmen.de/mitglied-werden/

AöW-Schnuppermitgliedschaft für Unternehmen in der öffentlichen Wasserwirtschaft

AoeW_Icon-intern2
Entdecken Sie unsere Arbeit: Nutzen Sie die beitragsfreie Schnuppermitgliedschaft für Unternehmen, Betriebe und Verbände aus der öffentlichen Wasserwirtschaft. Mit Stimmrecht und einer Laufzeit von 12 Monaten endet die Mitgliedschaft automatisch. Eine ideale Gelegenheit, unsere politische Arbeit kennenzulernen und uns aktiv zu unterstützen.

Näheres: https://aoew.de/ueber-uns/mitglied-werden/

AöW auf LinkedIn

AoeW_Icon-intern2
Wir sind stetig dabei unsere Social Media Präsenz auszubauen, um Sie mit den wichtigsten Informationen über die AöW-Aktivitäten zu versorgen.

Besuchen Sie uns auch auf LinkedIn und informieren Sie sich dort regelmäßig über wichtige AöW-Aktivitäten!

Folgen Sie uns: https://www.linkedin.com/company/allianz-der-%C3%B6ffentlichen-wasserwirtschaft-e-v-a%C3%B6w/

Neues von AöW-Mitgliedern

AoeW_Icon-intern2

Wasserverband Eifel-Rur: 30-jährige Partnerschaft zur Klärschlamm-Verwertung vereinbart

Die Klärschlamm Kooperation Rheinland GmbH, bestehend aus dem Wasserverband Eifel-Rur mit Sitz in Düren und dem Erftverband mit Sitz in Bergheim haben mit der RWE Power AG die Klärschlamm Verwertung Rheinland GmbH gegründet, um zukünftig die Klärschlämme, die beim Abwasserreinigungsprozess übrig bleiben, gemeinsam zu verwerten. In einem entsprechenden Vertrag wurde nun konkretisiert, dass die RWE Power AG, die auf dem Knapsacker Hügel den Anlagenstandort stellt und über einschlägige Erfahrung mit Feuerungsanlagen verfügt, die technische Betriebsführung der Anlage übernimmt, während die beiden Verbände die kaufmännische Geschäftsführung inne haben. Die Vereinbarung ist auf 30 Jahre geschlossen, sodass damit durch die Menge des Klärschlamms eine wirtschaftliche Entsorgung und durch die Zusammenarbeit eine Jahrzehnte lange Entsorgungssicherheit gegeben ist. Pressemitteilung vom 12.03.2025

Radio-/TV-Beiträge zu Wasserthemen

AoeW_Icon-intern2
In diesem Rundbrief können wir folgende Beiträge empfehlen (abrufbar in den externen Online-Mediatheken):

Wir möchten Sie über TV- und Radioberichte zu Wasserthemen ständig informieren. Wenn Sie Empfehlungen zu Sendungen haben, die online abrufbar sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).

Veranstaltungshinweise

  • März 2025, verschiedene Orte
    Main FlussFilmFest 2025
    Externer Link
  • 18.03.2025, online
    Nürnberger Kolloquien zur Trinkwasserversorgung: Trinkwassereinzugsgebieteverordnung – Praktische Handreichungen
    Externer Link
  • 19.03.2025, online
    Deutsches Institut für Urbanistik | Keine BauGB-Novelle ist aber auch keine Lösung, oder?
    Externer Link
  • 25.+26.03.2025, Berlin und online
    UBA | PFAS in soil - forever pollution, forever concern?
    Externer Link
  • 26.03.2025, Frankfurt
    VDMA Wasser- und Abwassertagung: Die Abwasserreinigungsanlagen der Zukunft: digitalisiert und KI-optimiert
    Externer Link
  • 26.+27.03.2025, Berlin
    Messe Tausendwasser
    Externer Link
  • 01.04.2025, Berlin
    Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis: Klimaanpassung im Wasserrecht | Zum grundlegenden Reformbedarf im Wasserhaushaltsgesetz
    Externer Link
  • 01.-04.04.2025, Düsseldorf
    20. Deutschen Talsperrensymposium
    Externer Link
  • 08.+09.04.2025, Trier
    9. Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag: „Wassernutzungskonflikte im Klimawandel“
    Externer Link
  • 09.+10.04.2025, Landshut
    8. Süd- und Ostbayerische Wassertagung
    Externer Link
  • 12.05.2025, Kiel
    Jahresveranstaltung AöW und LWBV
    Weitere Informationen
  • 14.05.2025, Bonn
    DStGB-Klimaschutzkonferenz „Kommunen aktiv für den Klimaschutz“
    Externer Link
  • 26.+27.05.2025, Berlin
    Deutsches Institut für Urbanistik | Von Grau zu Grün - Entsiegelung Strategien und Instrumente
    Externer Link
  • 23.-25.06.2025, Trier
    13. Trierer SummerSchool zum Wasserwirtschaftsrecht
    Externer Link

  • 17.+18.09.2025, Paderborn
    7. Westfälische Trinkwassertagung
    Externer Link
  • 18.-21.11.2025, Freiburg
    WaterXChange - Expo & Conference
    Externer Link
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Invalidenstr. 91, 10115 Berlin
Postfach 40534, 10063 Berlin
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
Fax: 0 30 / 39 74 36 83
E-Mail: info(at)aoew.de
Inhaltlich Verantwortlicher | VisdP
Dr. Durmuş Ünlü, AöW-Geschäftsführer
Impressum | Datenschutzerklärung | Rundbrief abbestellen
Email Marketing Powered by MailPoet