Umfrage zu Energiepotenzialen in der öffentlichen Wasserwirtschaft
Erläuterung :
Um die Relevanz des Papiers und unserer Forderungen hervorzuheben, fragen wir unsere Mitglieder nach ihrem Istzustand und ihren Potentialen für Erneuerbare Energien. Somit möchten wir der Politik aufzeigen, was die öffentliche Wasserwirtschaft bereits leistet und welche Potentiale – im Umfang und der Vielfalt – in der öffentlichen Wasserwirtschaft liegen.
Die Umfrage wird anonymisiert werden. Es gibt eine Möglichkeit Kontaktinformationen für Rückfragen anzugeben, die nur intern verwendet werden. Ihre Angaben helfen uns, dem beigefügten Papier zu Hürden-Konsequenzen-Lösungswege Gehör zu verschaffen – Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Beginn der Umfrage:
AöW-Stellungnahme zur geplanten Änderung des Stromsteuergesetzes
Die AöW hat zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes (BT-Drs. 21/1866) Stellung genommen. Kritisch bewertet wird die geplante Herausnahme von Klärgas aus der Definition erneuerbarer Energieträger.
AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Die AöW kritisiert die Streichung von Klärgas als erneuerbaren Energieträger im Referentenentwurf. Diese Maßnahme belastet Kläranlagenbetreiber und hindert die Nutzung von Energiepotenzialen in der Abwasserwirtschaft. Klärgas spielt eine wichtige Rolle bei der Reduzierung von CO2-Emissionen und der Förderung der Energiewende. Die Streichung benachteiligt Klärgas im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien und steht im Widerspruch zur neuen Kommunalabwasserrichtlinie, die die Nutzung von Klärgas unterstützt, um bis 2045 den Energiebedarf von Kläranlagen zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken.
AöW zum EEG-Entwurf: Ausnahme von energiesteuerlichen Kosten gefordert
Euwid Wasser Abwasser | 23.03.2022
Im Zusammenhang mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes fordert die AöW, die öffentliche Wasserwirtschaft aus Gründen des Gemeinwohls von energiesteuerlichen Kostenbelastungen auszunehmen.