Der Klimawandel stellt Städte und Gemeinden vor neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf Starkregen, Dürre und Hitze. Eine Anpassung der Bauleitplanung an die neuen klimatischen Anforderungen ist daher dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die AöW im Rahmen der Verbändeanhörung am 15.08.2024 Stellung genommen.
Die AöW unterstützt die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Begrenzung der Bodenversiegelung und fordert ergänzend eine klare Regelung zur Reduzierung der Einleitung von Niederschlagswasser. Starkregenereignisse können nicht vollständig über die Kanalisation abgeführt werden, daher ist eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung erforderlich. Dies sollte im Einklang mit dem Ziel eines natürlichen Wasserhaushaltes erfolgen.
Darüber hinaus fordert die AöW den Vorrang wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung, insbesondere im Hinblick auf die Klimaanpassung und den Schutz vor Hochwasser und Starkregen. Die frühzeitige Einbindung der Wasserwirtschaft, bereits in der „Planungsphase Null“, wird als entscheidend für die Umsetzung von Maßnahmen wie der „Schwammstadt“ und des Überflutungsschutzes angesehen.
Die AöW spricht sich für die Möglichkeit aus, im Bebauungsplan verbindliche und messbare Konzepte zur Regenwasserbewirtschaftung festzusetzen. Diese sind unerlässlich, um Städte klimaresilient zu gestalten, die Biodiversität zu fördern und die Lebensqualität in urbanen Räumen zu verbessern.
Ergänzend fordert die AöW klare Vorgaben und Zuständigkeiten für die Umsetzung von Maßnahmen der Schwammstadt, rechtssichere Formulierungen bei der Festsetzung sowie die Herstellung von Kohärenz mit bestehenden Normen und Richtlinien. Nur durch eine wirksame und verbindliche Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange kann eine nachhaltige und klimaangepasste Stadtentwicklung gelingen.
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