Unsere Standpunkte

Die AöW vertritt die Kompetenzen und Interessen der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit, um die politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu sichern und zu stärken: Unser Wasser – sicher und sauber aus öffentlicher Hand.

AöW-Positionspapiere und Stellungnahmen

AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes

In der Stellungnahme vom 03. Mai 2023 verdeutlicht die AöW die verschiedenen Aspekte, die für den Erfolg des Klimaanpassungsgesetzes entscheidend sind. Neben besseren rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen ist u.a. eine verlässliche und langfristige Finanzierung durch Einrichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe für Klimaschutz- sowie für Klimaanpassungsmaßnahmen notwendig.

AöW veröffentlicht Stellungnahme zum Referentenentwurf der Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV)

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) hat als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland zum Referentenentwurf der Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds – Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV) Stellung genommen. (Fotoquelle: Wasserverband Eifel-Rur)

AöW-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser

Die AöW begrüßt die Initiative der EU-Kommission für eine Neufassung der kommunalen Abwasserrichtlinie und unterstützt zuvorderst die Ziele des Vorschlags, den Gewässerschutz zu verbessern und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erreichen. Der Regelungsbereich betrifft nach EU-Recht den Bereich der „Dienstleistungen im allgemeinem (wirtschaftlichen) Interesse“ – in Deutschland die „kommunale Daseinsvorsorge“ – und hat die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Bezahlbarkeit für Alle im Fokus. Vor diesem Hintergrund hat sich die AöW positioniert.

Gemeinsame Position für eine erweiterte Herstellerverantwortung in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie

Die Verbände der Wasserwirtschaft und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich in einer gemeinsamen Positionierung für den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen, eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in der Kommunalabwasserrichtlinie zu verankern.
Im gemeinsamen Papier werden Bund und Länder aufgefordert, sich für den Vorschlag einer EPR einzusetzen.

AöW-Positionspapier „Öffentliche Wasserwirtschaft als wichtige Partnerin in der Energiekrise – Forderungen aus der Praxis“

Durch den hohen Energiebedarf und den zu geringen Ausbau Erneuerbarer Energien trifft die Energiekrise Deutschland hart. Als Kritische Infrastruktur hat die öffentliche Wasserwirtschaft besondere Sorgfaltspflichten der Daseinsvorsorge. Zugleich ist sie aufgrund der Energieeinspar- aber auch der großen Energieproduktionspotenziale eine wichtige Partnerin bei der Bewältigung der Energiekrise und zur Erreichung der Energiewende in Deutschland. Hierzu werden aus der Praxis der öffentlichen Wasserwirtschaft konkrete Probleme aufgezeigt, Konsequenzen für die Energiewende hergeleitet und mögliche Lösungswege skizziert.

AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Entwurf Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz (ANK)

Die AöW begrüßt und unterstützt ausdrücklich die Anstrengungen um Klimaschutz, insbesondere beim natürlichen Klimaschutz, dem ganzheitlichen und integrativen Ansatz sowie die Synergiebestrebungen. Wir möchten betonen, dass Wasser eine Schlüsselrolle für natürlichen Klimaschutz darstellt und die Schutzbemühungen daher in allen Bereichen intensiviert werden müssen.

AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland

Das CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland hat sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben. Im Folgenden werden die aus AöW-Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.

AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum CETA-Abkommen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Verbändebeteiligungsverfahren zum CETA-Abkommen mit einer Frist von weniger als 24 Stunden durchgeführt. Bereits im April 2016 hatte die AöW darauf hingewiesen, dass die Wasserwirtschaft vom CETA- Abkommen nicht deutlich ausgenommen ist – und dass das nachteilige Folgen für das Gemeinwohl haben kann. An dem CETA-Text hat sich bisher nichts geändert und auch durch die zum CETA-Text zu Protokoll abgegebenen zwei Erklärungen können unsere Bedenken nicht ausgeräumt werden.