Parlament nimmt Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik endgültig an 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Reformierte Agrarpolitik stärkt Artenvielfalt im Einklang mit Vorschriften und Verpflichtungen der EU für Umwelt- und Klimaschutz 
  • 10 % der Direktzahlungen an kleine und mittlere Betriebe 
  • Ständige Krisenreserve soll bei Preis- und Marktinstabilität helfen 
  • Sanktionen für Verstöße gegen Arbeitsvorschriften 
Die neue EU-Agrarpolitik wird mit dem Europäischen Grünen Deal in Einklang gebracht © ValentinValkov / AdobeStock  

m Dienstag gab das Parlament grünes Licht für die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik der EU. Sie soll umweltfreundlicher, fairer, flexibler und transparenter werden.

Bei den Verhandlungen über das Reformpaket hatte das Parlament Nachdruck darauf gelegt, dass die Stärkung der Artenvielfalt und die Einhaltung der Vorschriften und Verpflichtungen der EU im Umwelt- und Klimaschutzbereich der Schlüssel für die Umsetzung der 2023 in Kraft tretenden reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind. Die Kommission wird bewerten, ob die Mitgliedstaaten mit ihren GAP-Strategieplänen diesen Verpflichtungen entsprechen. Landwirtinnen und Landwirte müssen derweil künftig klima- und umweltfreundliche Verfahren anwenden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass mindestens 35 % der Haushaltsgelder für die Entwicklung des ländlichen Raums und mindestens 25 % der Direktzahlungen für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden.


Mehr Unterstützung für kleine Betriebe und Junglandwirte


Das Parlament setzte durch, dass mindestens 10 % der Direktzahlungen für die Unterstützung kleiner und mittlerer Agrarbetriebe verwendet werden und mindestens 3 % des GAP-Haushalts an Junglandwirte gehen. Es bestand auch auf einer ständigen Krisenreserve mit einem Jahresbudget von 450 Mio. EUR (zu aktuellen Preisen), die Landwirtinnen und Landwirten bei Preis- oder Marktinstabilität helfen soll.


Mehr Transparenz und bessere Einhaltung der Arbeitsvorschriften


Das Parlament drängte mit Erfolg darauf, dass die EU-Arbeitsvorschriften im Agrarbereich besser überwacht und Verstöße geahndet werden. Erreicht werden soll das durch die Zusammenarbeit der Arbeitsinspektoren der Mitgliedstaaten und der GAP-Zahlstellen.


Ein EU-Instrument zur Datenauswertung sorgt künftig für transparentere Informationen über die Endbegünstigten von EU-Fördergeldern. Dieses den Mitgliedstaaten zugängliche Instrument hilft, Informationen öffentlicher Datenbanken abzugleichen und so zu erkennen, ob und wo Betrug droht.



Die Verordnung über die GAP-Strategiepläne wurde mit 452 zu 178 Stimmen bei 57 Enthaltungen, die Horizontale Verordnung mit 485 zu 142 Stimmen bei 61 Enthaltungen und die Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation mit 487 zu 130 Stimmen bei 71 Enthaltungen angenommen.



Zitate


Der Berichterstatter für die Verordnung über die GAP-Strategiepläne, Peter Jahr (EPP, DE), sagte: „Mit der Verabschiedung der GAP-Reform garantieren wir Planungssicherheit nicht nur für die Mitgliedstaaten, sondern vor allem für die europäischen Landwirte. Wir haben dafür gesorgt, dass die GAP nachhaltiger, transparenter und berechenbarer wird. Das neue Umsetzungsmodell wird den bürokratischen Aufwand der Agrarpolitik für die Landwirte verringern. Unsere heutige Abstimmung hat gezeigt, dass wir die bäuerlichen Familienbetriebe, die unsere Kulturlandschaft pflegen und erhalten, schützen und fördern wollen."


Die Berichterstatterin für die Horizontale Verordnung, Ulrike Müller (RE, Deutschland), kommentierte dies wie folgt: „Heute ist ein historischer Tag für die neue Gemeinsame Agrarpolitik, ein Tag, an dem wir auf dem Weg zu einer ökologisch ehrgeizigen, sozial verantwortungsbewussten und leistungsorientierten Agrarpolitik vorankommen. Das neue Umsetzungsmodell wird sicherstellen, dass der Schwerpunkt der GAP mehr auf der Erreichung ihrer Ziele und weniger auf der bloßen Einhaltung der Vorschriften liegt. Wir haben auch dafür gesorgt, dass die Zahlungen transparenter sind und die finanziellen Interessen der EU besser geschützt werden. Diese GAP wird ein Erfolg werden."


Der Berichterstatter für die Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation, Eric Andrieu (S&D, Frankreich), sagte: „Zum ersten Mal seit über 30 Jahren wird dank der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation diese Reform mit mehr Marktregulierung als Deregulierung abgeschlossen. Wir können stolz auf den zurückgelegten Weg sein, denn die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation erzielten Fortschritte sind wichtig, sowohl für die Landwirte, den Sektor als auch für die Verbraucher. Diese Verordnung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.“


Nächste Schritte


Die bisherigen GAP-Vorschriften wurden nach dem 31. Dezember 2020 durch bis Ende 2022 geltende Übergangsvorschriften ersetzt. Wenn sie vom Rat genehmigt werden, gelten die neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2023.