Pressemitteilung

Am 22. März 2023: Tag des Wassers und UN-Weltwasserbericht

AöW zum Motto des Weltwassertages 2023 „Accelerating Change“ (Den Wandel beschleunigen): Interkommunale Zusammenarbeit noch stärker ermöglichen

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AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich vor allem auch beim Thema Wasser. Hierzu richtet der diesjährige UN-Bericht, der am Weltwassertag veröffentlicht wird, den Fokus darauf, inwieweit die Organisationen und Institutionen in der Lage sind, sich in Partnerschaften und Kooperationen zusammenzuschließen, um den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen und die Erreichung des UN-Nachhaltigkeitsziels 6 (Wasser und Sanitärversorgung für alle) zu beschleunigen.
Für Deutschland hat sich dafür die Interkommunale Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen und öffentlichen Strukturen sehr gut bewährt. Im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen muss die Bundesregierung, wie auch in der aktuellen Nationalen Wasserstrategie angekündigt, nun die Interkommunale Zusammenarbeit in der öffentlichen Wasserwirtschaft noch stärker ermöglichen und sich für die Beseitigung der finanziellen und bürokratischen Hindernisse einsetzen.“

Berlin.  Am 22. März ist Weltwassertag und wie jedes Jahr werden die Vereinten Nationen ihren UN-Weltwasserbericht zum Weltwassertag veröffentlichen. Die neue Ausgabe des UN-Berichts für 2023 wird den Titel „Partnerships and Cooperation for Water“ (Partnerschaften und Zusammenarbeit für Wasser) tragen. AöW-Präsident Prof. Scheuer erklärte hierzu weiter: „Infolge des Klimawandels und der immer weiter steigenden Anforderungen zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge für Menschen und Natur, werden Kooperationen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Sie dienen dazu, sowohl einer finanziellen Entlastung der Bürger:innen als auch einer besseren Aufgabenerfüllung im Hinblick auf zukünftige Herausforderungen.

Auch bei aktuellen Herausforderungen wie Klimawandelanpassung oder Klimaschutz ist die öffentliche Wasserwirtschaft eine engagierte und zielorientierte Partnerin für die Kommunen.

Zwischen öffentlichen Einrichtungen und/oder Kommunen werden die Kooperationsmöglichkeiten allerdings durch den neuen § 2b UStG – deren Anwendung aktuell um weitere zwei Jahre verschoben wurde – weiter eingeschränkt. Diese finanziellen und bürokratischen Belastungen müssen durch verbesserte Rechtsrahmen beseitigt werden. Es müssen insgesamt geeignete Rechtsrahmen geschaffen werden, die die Zusammenarbeit finanziell stärken und auf die zukünftigen Herausforderungen zugeschnittene, optimale Organisationformen der Interkommunalen Zusammenarbeit ermöglichen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass dies in der Nationalen Wasserstrategie kurzfristig angegangen werden soll.

Kooperation und Zusammenarbeit bedeutet zudem sämtliche Akteure für unser Wasser mitzunehmen. Dies gelingt durch die Gemeinwohlorientierung der öffentlichen Wasserwirtschaft und der Bindung an den ortsnahen kommunalen Strukturen.

Hierfür benötigt die öffentliche Wasserwirtschaft zuvorderst weiterhin engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich für eine sinnstiftende Aufgabe für Menschen und Umwelt im Rahmen der Daseinsvorsorge vor Ort für unsere Lebensgrundlage Wasser einbringen.

Gerade in den Krisenzeiten hat die öffentliche Wasserwirtschaft gezeigt, dass sie als Kritische Infrastruktur leistungsfähig und günstig ist und rund um die Uhr funktioniert. Die öffentliche Wasserwirtschaft benötigt aber auch insgesamt zuverlässige Partner und Zusammenarbeit innerhalb der gesamten Prozesskette in der öffentlichen Wasserwirtschaft. Es gilt nun, auch aufgrund der Erfahrungen bei Lieferengpässen (z.B. bei Fällmitteln) ein Konzept zur langfristigen Sicherstellung der Liefersicherheit für die gesamte öffentliche Wasserwirtschaft zu schaffen.

Es muss zukünftig auch darum gehen, die Verantwortung weiterer Akteure in die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen einzubeziehen. So müssen für den Gewässerschutz als auch für die Entgeltentlastung der Bürgerinnen und Bürger die erweiterte Herstellerverantwortung zurKostentragung für die von der Wasserwirtschaft zu ergreifenden Maßnahmen geschaffen werden. Wir begrüßen hierzu ausdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung auf der Europäischen Ebene und setzen uns für eine praktikable und wirksame Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung ein.

Weitere Informationen: AöW-Positionspapier: Stark durch Kooperation und Zusammenarbeit

Kontakt:

Dr. Durmus Ünlü
AöW-Geschäftsführer
E-Mail: uenlue(at)aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.

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