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Document 52022IP0330

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2022 zu den Auswirkungen von Dürre, Bränden und anderen extremen Wetterereignissen: verstärkte Bemühungen der EU zur Bekämpfung des Klimawandels (2022/2829(RSP))

OJ C 125, 5.4.2023, p. 135–148 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
OJ C 125, 5.4.2023, p. 129–129 (GA)

5.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 125/135


P9_TA(2022)0330

Die Auswirkungen von Dürre, Bränden und anderen extremen Wetterereignissen: verstärkte Bemühungen der EU zur Bekämpfung des Klimawandels

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2022 zu den Auswirkungen von Dürre, Bränden und anderen extremen Wetterereignissen: verstärkte Bemühungen der EU zur Bekämpfung des Klimawandels (2022/2829(RSP))

(2023/C 125/12)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Umwelt- und Klimanotstand (1),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640) und die Entschließung des Parlaments vom 15. Januar 2020 zu diesem Thema (2),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (3),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 — Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380) und auf die Entschließung des Parlaments vom 9. Juni 2021 zu diesem Thema (4),

unter Hinweis auf die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem (COM(2020)0381) und auf die Entschließung des Parlaments vom 20. Oktober 2021 zu diesem Thema (5),

unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und insbesondere dessen Übereinkommen von Paris aus dem Jahr 2015, das am 4. November 2016 in Kraft trat,

unter Hinweis auf den „Global Assessment Report on Disaster Risk Reduction (GAR) — Special Report on Drought“ (Globaler Sachstandsbericht über die Verringerung des Katastrophenrisikos — Sonderbericht über Dürre) des Büros der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos aus dem Jahr 2021,

unter Hinweis auf die 2015 vereinbarten Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere auf Ziel 15,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD),

unter Hinweis auf die Sonderausgabe 2021 des „Global Wetland Outlook“ (Globale Aussichten für Feuchtgebiete), die vom Sekretariat des Übereinkommens über Feuchtgebiete veröffentlicht wurde,

unter Hinweis auf den Bericht 2022 der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission mit dem Titel „Drought in Europe — August 2022“ (Dürre in Europa — August 2022),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2021 mit dem Titel „Neue EU-Waldstrategie für 2030“ (COM(2021)0572),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 — Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),

unter Hinweis auf den „Global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services“ (Globaler Sachstandsbericht über die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen) des Weltbiodiversitätsrates vom Mai 2019,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2020 zur Strategie der EU zur Anpassung an den Klimawandel (6),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. November 2021 mit dem Titel „EU-Bodenstrategie für 2030: Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen“ (COM(2021)0699) und die Entschließung des Parlaments vom 28. April 2021 zum Bodenschutz (7),

unter Hinweis auf die Europäische Charta über Wasserressourcen,

unter Hinweis auf den Bericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) mit dem Titel „Climate Change 2022: Impacts, Adaptation and Vulnerability“,

unter Hinweis auf die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 28. Juli 2010 verabschiedete Resolution 64/292, mit der das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung anerkannt wurde,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zu den Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser (8),

unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Umweltagentur (EUA) Nr. 17/2020 mit dem Titel „Water and agriculture: towards sustainable solutions“ (Wasser und Landwirtschaft: auf dem Weg zu nachhaltigen Lösungen),

unter Hinweis auf den Bericht des World Resources Institute vom 21. Januar 2020 mit dem Titel „Achieving Abundance: Understanding the Cost of a Sustainable Water Future“ (Abundanz erreichen: die Kosten einer Zukunft mit nachhaltigem Wasser verstehen),

unter Hinweis auf den Bericht der EUA vom 14. Oktober 2021 mit dem Titel „Water Resources across Europe — Confronting Water stress: an updated assessment“ (Wasserressourcen in ganz Europa — Bewältigung von Wasserstress: eine aktualisierte Bewertung),

unter Hinweis auf die Eignungsprüfung 2019 der Wasserrahmenrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie, der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen und der Hochwasserrichtlinie durch die Kommission (SWD(2019)0439),

unter Hinweis auf die Sachstandsberichte und Sonderberichte des IPCC,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Februar 2021 mit dem Titel „Ein klimaresilientes Europa aufbauen — die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“ (COM(2021)0082),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (9) (Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (10),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (11) (EUSF),

gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass nach Angaben der Europäischen Dürrebeobachtungsstelle im August 2022 für 64 % des Kontinents eine Dürrewarnung galt (und für 17 % davon ein Dürre-Alarm); in der Erwägung, dass vorläufige Daten darauf hindeuten, dass die derzeitige Dürre die schlimmste seit mindestens 500 Jahren ist; in der Erwägung, dass für die Durchschnittstemperatur in Europa im Jahr 2022 sowohl für den August als auch für den Zeitraum Juni-August die höchsten Werte seit Beginn der Aufzeichnungen verzeichnet wurden (12); in der Erwägung, dass in weiten Teilen Europas für die kommenden Monate trockenere Bedingungen als normal vorhergesagt werden und Hitzewellen und Trockenheit sich gegenseitig verstärken;

B.

in der Erwägung, dass nach Angaben des IPCC klar ist, dass extreme Wetterereignisse wie Überschwemmungen, Stürme und Hitze aufgrund der Klimakrise zunehmen und an Intensität gewinnen, was dazu führt, dass Niederschläge und Stürme heftiger, Hitzewellen heißer und Dürren immer länger verheerender werden;

C.

in der Erwägung, dass die Klimakrise bereits dramatische Auswirkungen auf die Ökosysteme, die Bevölkerung die Lebensgrundlagen der Menschen hat; in der Erwägung, dass sich der europäische Kontinent nach Angaben des IPCC schneller erwärmt als andere Teile der Welt und 2019 im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter ein Temperaturanstieg von 2 oC verzeichnet wurde, während der weltweite durchschnittliche Temperaturanstieg bei 1,1 oC lag; in der Erwägung, dass die diesjährige beispiellose Dürre das jüngste Beispiel in einer Reihe von extremen klimatischen Ereignissen ist, die zur neuen Normalität werden und in Umfang und Ausmaß zunehmen; in der Erwägung, dass Dürren, Stürme und Überschwemmungen häufiger und intensiver werden, da sich der Wasserkreislauf mit dem Klimawandel verschärft;

D.

in der Erwägung, dass dringend Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels ergriffen werden müssen, indem die Treibhausgasemissionen im Einklang mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und in Kombination mit einer erheblichen Verstärkung der Maßnahmen zur Anpassung und Widerstandsfähigkeit in allen Sektoren gesenkt werden, um die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt, Wohlergehen und Gesundheit zu verringern und zu kontrollieren;

E.

in der Erwägung, dass das Weltressourceninstitut festgestellt hat, dass sechs EU-Länder (Zypern, Belgien, Griechenland, Spanien, Portugal und Italien) einem hohen Wasserstress ausgesetzt sind, und prognostiziert, dass es bis 2030 eine Lücke von 56 % zwischen dem weltweiten Angebot an erneuerbarem Wasser und der Nachfrage geben wird (13); in der Erwägung, dass Schätzungen der EUA zufolge bereits 20 % des europäischen Territoriums und 30 % der Bevölkerung von Wasserstress betroffen sind und die Kosten von Dürren in Europa auf 2-9 Mrd. EUR jährlich geschätzt werden (14);

F.

in der Erwägung, dass der Klimawandel die Wind- und Wettermuster in Europa verändert hat, sodass Hochdrucksysteme anhalten, die zu langen Perioden ohne oder mit nur geringen Niederschlägen führen, was wiederum die Vegetationsperioden trockener werden lässt; in der Erwägung, dass Bodenfeuchtigkeit zu Grundwasserauffüllung, Bodenstruktur und Biota und Bodentemperaturen beiträgt, und dass Wasserknappheit zu Bodenerosion und unter anderem zu einer geringeren pflanzlichen Erzeugung führt; in der Erwägung, dass die Anomalien der Bodenfeuchtigkeit in den meisten europäischen Ländern aufgrund des Niederschlagsmangels und der Hitzewellen in den letzten Monaten im Vergleich zum Juni 2022 weiterhin deutlich negativ sind;

G.

in der Erwägung, dass die Ertragsprognosen der EU für Mais, Sojabohnen und Sonnenblumen am stärksten betroffen sind, wobei der Rückgang (im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Jahre) auf 16 %, 15 % bzw. 12 % geschätzt wird; in der Erwägung, dass andere Kulturen, insbesondere Futterpflanzen, wahrscheinlich stark betroffen sein werden; in der Erwägung, dass sich die Auswirkungen von Dürren und Hitzewellen auf die landwirtschaftliche Produktion in den letzten 50 Jahren ungefähr verdreifacht haben (15); in der Erwägung, dass diese niedrigeren Produktionsniveaus angesichts der Auswirkungen des anhaltenden Konflikts in der Ukraine auf den Lebens- und Futtermittelmarkt besonders besorgniserregend sind;

H.

in der Erwägung, dass nicht nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken, Entwaldung und intensive Urbanisierung die Gefahr des Auftretens von Naturkatastrophen sowie deren Schwere erhöhen;

I.

in der Erwägung, dass laut dem jüngsten Weltatlas der Wüstenbildung mehr als 75 % der Landfläche der Erde bereits degradiert sind und mehr als 90 % bis 2050 geschädigt werden könnten; in der Erwägung, dass auf EU-Ebene 8 % des Hoheitsgebiets hauptsächlich in Süd-, Ost- und Mitteleuropa, d. h. 14 Millionen Hektar, von Wüstenbildung betroffen sind; in der Erwägung, dass 13 Mitgliedstaaten im Rahmen des UNCCD erklärt haben, von Wüstenbildung betroffen zu sein; in der Erwägung, dass die Wüstenbildung unter anderem durch Bodenerosion, Überweidung und Verlust der Vegetationsdecke, insbesondere von Bäumen, Versalzung, Verlust organischer Substanz im Boden und Biota sowie Verschlechterung der biologischen Vielfalt vorangetrieben wird; in der Erwägung, dass sich die EU und die Mitgliedstaaten 2015 verpflichtet haben, bis 2030 Landdegradationsneutralität in der EU zu erreichen;

J.

in der Erwägung, dass in Artikel 4 Absatz 1 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (16) Folgendes festgelegt ist: „Die Mitgliedstaaten schützen, verbessern und sanieren alle Grundwasserkörper und gewährleisten ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und -neubildung mit dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie einen guten Zustand des Grundwassers zu erreichen“; in der Erwägung, dass sich 22 Jahre später nur 40 % der überwachten Seen, Mündungsgebiete, Flüsse und Küstengewässer in dem in der WRRL geforderten „guten“ oder „sehr guten“ ökologischen Zustand befinden; in der Erwägung, dass sich bei der Eignungsprüfung nach der WRRL gezeigt hat, dass für fast 50 % der Wasserressourcen eine Ausnahmeregelung gilt, was nicht zufriedenstellend ist; in der Erwägung, dass in der Vergangenheit schlechte Bewirtschaftungspraktiken und -maßnahmen umgesetzt wurden, die verheerende Auswirkungen auf die Wasserrückhaltung im Boden hatten, etwa die Begradigung von Flüssen und/oder die Betonierung von Flussbetten, die Intensivierung der Flächennutzung und die Trockenlegung von Teichen und Feuchtgebieten;

K.

in der Erwägung, dass Wasser eine wesentliche Komponente des Nahrungskreislaufs ist; in der Erwägung, dass es einer guten Qualität und einer ausreichenden Verfügbarkeit des Grund- und Oberflächenwassers bedarf, um ein faires, gesundes, umweltfreundliches und nachhaltiges Lebensmittelsystem, wie in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ beschrieben, zu erreichen; in der Erwägung, dass ausreichend sauberes Wasser bei der Umsetzung und Verwirklichung einer echten Kreislaufwirtschaft in der EU eine entscheidende Rolle spielt; in der Erwägung, dass in der Verordnung über die Strategiepläne für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) (17) das Ziel festgelegt ist, „die nachhaltige Entwicklung und die effiziente Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Boden und Luft fördern, unter anderem durch die Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien“;

L.

in der Erwägung, dass die Landwirtschaft von der Verfügbarkeit von Wasser abhängt; in der Erwägung, dass Bewässerung dazu beiträgt, Landwirte vor Klimaschwankungen zu schützen und die Erträge zu steigern, aber auch einen erheblichen Druck auf die Wasserressourcen ausübt; in der Erwägung, dass 2016 nur 6 % (18) der landwirtschaftlichen Nutzflächen in der EU bewässert wurden, darauf aber 24 % der gesamten Wasserentnahme in der EU entfielen; in der Erwägung, dass laut dem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) über die nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft die Umsetzung der GAP nicht konsequent mit der Wasserpolitik der EU in Einklang gebracht wurde und dass das Versäumnis, dies zu verbessern, zu einem erhöhten Druck auf die Wasserressourcen führen könnte;

M.

in der Erwägung, dass durch die neue GAP, die 2023 in Kraft treten wird, Investitionen zur Ausweitung der bewässerten Flächen in Gebieten, in denen der Zustand der Wasserkörper „niedriger als gut“ ist, beschränkt wird;

N.

in der Erwägung, dass die Wasserentnahme aus offenen Gewässern und Grundwasser für Trinkwasserkonsum, Industrie und Landwirtschaft in Verbindung mit extrem hohen Temperaturen und fehlenden Niederschlägen zu erhöhten Schadstoff- und Nährstoffkonzentrationen und damit zum Auftreten von toxischen Algenblüten und Krankheitserregern führt, wie sie in den Flusssystemen, Flussmündungen und Gewässern Europas zu beobachten sind, was zu einem Massensterben in Süßwasserläufen, zum Tod von Fischen sowie zum Zusammenbruch der Fischerei und der Lebensgrundlagen führt; in der Erwägung, dass durch hohe Wassertemperaturen auch der Sauerstoffgehalt verringert wird, was dramatische Auswirkungen auf die Fische hat; in der Erwägung, dass eine verringerte Flussströmung in Verbindung mit dem Ausbaggern konzentrierte Giftstoffe freisetzt, die sich in den Sedimenten angesammelt haben, was erhebliche Auswirkungen auf das Leben im Wasser und die Fischerei flussabwärts hat;

O.

in der Erwägung, dass 60 % der Flusseinzugsgebiete in transnationalen Regionen liegen, was eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit unerlässlich macht; in der Erwägung, dass 20 europäische Länder hinsichtlich mehr als 10 % ihrer Wasserressourcen von anderen Ländern abhängig sind und fünf Länder für mehr als 75 % ihrer Ressourcen auf den Zufluss über Flüsse aus dem Ausland angewiesen sind (19); in der Erwägung, dass Verstöße gegen die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (20) in Grenzregionen eine Verschlechterung grenzüberschreitender Wasserressourcen bewirken, wodurch die Verwirklichung der Ziele der WRRL im flussabwärts gelegenen Mitgliedstaat unmöglich wird; in der Erwägung, dass in der WRRL zwar „relevante Ökoregionen“ genannt werden, die Zusammenarbeit im Bereich Wasser in der Praxis jedoch unzureichend ist; in der Erwägung, dass aufgrund der Ressourcenknappheit die hydropolitische Komplexität gemeinsamer Einzugsgebiete voraussichtlich zunehmen wird;

P.

in der Erwägung, dass die erneuerbaren Wasserressourcen pro Kopf in der EU in den letzten 60 Jahren um 17 % zurückgegangen sind; in der Erwägung, dass mehrere EU-Länder in den letzten Monaten aufgrund von Dürren Trinkwasser rationieren mussten und es dort Gemeinden gibt, die darauf angewiesen sind, dass Trinkwasser mit Lastkraftwagen geliefert wird; in der Erwägung, dass Wasserleckagen 24 % des gesamten Wasserverbrauchs in der Union ausmachen;

Q.

in der Erwägung, dass 20-40 % des in Europa verfügbaren Wassers unter anderem durch Leckagen im Wasserversorgungssystem, eine unzureichende Installation wassersparender Technologien, übermäßige und unnötige Bewässerungstätigkeiten und tropfende Wasserhähne verschwendet werden;

R.

in der Erwägung, dass die jährliche Wasserführung in den Flüssen in Süd- und Südosteuropa zurückgeht und in Nord- und Nordosteuropa zunimmt; in der Erwägung, dass die Stromerzeugung aus Wasserkraft und die Kühlung von Kraftwerken stark beeinträchtigt werden; in der Erwägung, dass das Projekt „Adaptive Management of Barriers in European Rivers (AMBER)“ gezeigt hat, dass die Flüsse Europas durch mehr als eine Million Querbauwerke blockiert sind, wobei über 85 % kleine Bauten in schlechtem Zustand oder inaktiv sind; in der Erwägung, dass alle Barrieren Auswirkungen auf die Gesundheit von Flüssen und den Wasserkreislauf haben, indem sie den natürlichen Lauf eines Flusses verändern und die Fischwanderungsrouten blockieren;

S.

in der Erwägung, dass der Rückgang des Wasserspiegels und der Wassermengen schwerwiegende Auswirkungen auf die auf fossilen Energieträgern, Kernkraft und Wasserkraft basierenden Energiesektoren sowie auf Kühlsysteme hatte; in der Erwägung, dass die Dürren in diesem Sommer die schwere Belastung des Energiemarkts in Europa verschärft haben; in der Erwägung, dass die nachfolgenden Auswirkungen die bereits durch Hitzewellen geschwächten aquatischen Ökosysteme weiter beeinträchtigen könnten;

T.

in der Erwägung, dass viele touristische Aktivitäten von Flüssen abhängig sind; in der Erwägung, dass die Wasserknappheit derzeit 17 % des Hoheitsgebiets der EU betrifft, wobei die Lage im Mittelmeerraum, wo etwa 50 % der Bevölkerung im Sommer unter ständigem Wasserstress leben und viele touristische Stätten aufgrund der Dürre ihre Geschäftstätigkeit einstellen mussten, besorgniserregender ist;

U.

in der Erwägung, dass der Mangel an Niederschlägen und massive Wasserentnahmen für die Bewässerung Auswirkungen auf den Flussverkehr haben und zu Versorgungsschwierigkeiten für Schwerlasten, insbesondere im Rheintal, geführt haben, was sich negativ auf viele Wirtschaftszweige auswirkt; in der Erwägung, dass der Wasserstand der wichtigsten europäischen Wasserstraßen, insbesondere von Rhein, Donau und Po, kritisch niedrig war, was Auswirkungen auf die Landwirtschaft, das Trinkwasser, die Ökosysteme und den Handel hat;

V.

in der Erwägung, dass Wälder zunehmend anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels sind, insbesondere aufgrund des steigenden Ausmaßes an Waldbränden; in der Erwägung, dass jahrelange Dürre und Degradation ideale Bedingungen für die Ausbreitung von Waldbränden geschaffen haben; in der Erwägung, dass es in Europa Waldbrände dramatischen Ausmaßes gibt;

W.

in der Erwägung, dass in den zehn Jahren zwischen 2011 und 2021 mehr als 5 Millionen Hektar Wald vor allem aufgrund von Dürren durch Feuer zerstört wurden; in der Erwägung, dass allein die Waldbrände zwischen dem 4. Juni und dem 3. September 2022 zu einer verbrannten Gesamtfläche von mehr als 500 000 Hektar geführt haben (21), wobei die Fähigkeit der EU, Waldbrände zu bekämpfen, ihre Grenzen erreicht hat; in der Erwägung, dass Waldbrände im gesamten Gebiet der Union wertvolle Gebiete wie Naturparks und UNESCO-Geoparks zerstört haben, was einen Verlust an biologischer Vielfalt, Kulturpflanzen und Weideland zur Folge hatte;

X.

in der Erwägung, dass Dürren und Hitzewellen im Zusammenhang mit dem Klimawandel die Bekämpfung von Bränden erschweren, da sich Brände unter diesen Bedingungen leichter schnell verbreiten können und schwerwiegender sind; in der Erwägung, dass der Klimawandel die Häufigkeit und das zerstörerische Potenzial von Waldbränden erhöhen wird und die Waldbrandsaison in Europa wahrscheinlich früher im Jahr beginnen und später enden wird; in der Erwägung, dass diese beispiellosen Veränderungen in den Brandschutzvorkehrungen der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden sollten;

Y.

in der Erwägung, dass stabile, artenreiche und biologisch vielfältige Mischwälder mit unterschiedlichem Altersbestand mit kontinuierlichem Bewuchs viele positive Nebeneffekte bieten, insbesondere in Bezug auf die Abschwächung von Dürre und Hitze; in der Erwägung, dass Agroforstsysteme und Bäume, die in Agrarökosysteme integriert sind, ebenfalls viele Vorteile bieten, darunter Produktivität und Widerstandsfähigkeit;

Z.

in der Erwägung, dass Hitzewellen und Dürren negative Auswirkungen auf die Einkommen der Landwirte haben, was zur Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe führen kann; in der Erwägung, dass die Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe außerdem Bedingungen schaffen kann, die den Ausbruch von Waldbränden befördern;

AA.

in der Erwägung, dass Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge weltweit 35 % der Feuchtgebiete seit 1970 verschwunden sind, und zwar dreimal schneller als Wälder, obwohl sie viele Vorteile bieten; in der Erwägung, dass Küstenfeuchtgebiete wie Mangroven Kohlenstoff bis zu 55-mal schneller binden als tropische Regenwälder; in der Erwägung, dass Torfgebiete, die nur 3 % der Landfläche der Erde bedecken, nur dann 30 % des gesamten landgestützten Kohlenstoffs speichern können, wenn sie feucht sind, und überschüssiges Wasser aufnehmen, um Überschwemmungen und Dürren vorzubeugen; in der Erwägung, dass nach Angaben der Kommission etwa zwei Drittel der vor 100 Jahren bestehenden Feuchtgebiete in der EU verloren gegangen sind;

AB.

in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 28. Juli 2010 das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung als Menschenrecht anerkannt hat; in der Erwägung, dass sauberes Trinkwasser für alle Menschenrechte von wesentlicher Bedeutung ist; in der Erwägung, dass 1 884 790 Bürger 2013 die Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Right2Water“ zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung unterzeichnet haben; in der Erwägung, dass derzeit eine Million EU-Bürger keinen Zugang zu Wasser und 8 Millionen keine Sanitärversorgung haben;

AC.

in der Erwägung, dass die Dürre aufgrund von Hitze und Wassermangel die Lebensbedingungen der Menschen verschlechtert; in der Erwägung, dass die am stärksten benachteiligten Personen unverhältnismäßig stark betroffen sind; in der Erwägung, dass in den am stärksten von der Dürre betroffenen europäischen Ländern eine überhöhte Sterberate zu verzeichnen ist; in der Erwägung, dass Dürren die anfälligsten Gebäude beschädigen und die Lebensqualität der Bewohner beeinträchtigen;

AD.

in der Erwägung, dass Dürre und andere Folgen des Klimawandels Auswirkungen auf die psychische Gesundheit haben und, insbesondere bei jungen Menschen, Ängste verstärken;

AE.

in der Erwägung, dass der Haushalt des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) unzureichend ist, um angemessen auf Naturkatastrophen größeren Ausmaßes reagieren zu können und gegenüber den von Katastrophen betroffenen Regionen europäische Solidarität zum Ausdruck zu bringen;

AF.

in der Erwägung, dass Dürren Kaskadeneffekte haben können, zumal sich die durch Dürre verursachten Verluste in der EU auf schätzungsweise 9 Mrd. EUR jährlich belaufen; in der Erwägung, dass aus einer Analyse der Gemeinsamen Forschungsstelle hervorgeht, dass die Auswirkungen von Dürren auf die europäische Wirtschaft bis 2100 auf über 65 Mrd. EUR jährlich ansteigen könnten (22); in der Erwägung, dass Dürren doppelt so häufig auftreten dürften, wenn die globalen Temperaturen die Temperaturziele des Übereinkommens von Paris überschreiten, und dass die absoluten jährlichen Dürreverluste in Europa dann auf 40 Mrd. EUR jährlich ansteigen würden (23); in der Erwägung, dass die Kosten eines Nichttätigwerdens die Kosten für sofortige Investitionen in ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen bei Weitem übersteigen (24);

AG.

in der Erwägung, dass sich die bestehenden Ungleichheiten durch die Klimakrise weiter verschärfen; in der Erwägung, dass einkommensschwache Haushalte und schutzbedürftige Menschen besonders von der Klimakrise betroffen sind und besondere Unterstützung bei der Anpassung an den Klimawandel benötigen; in der Erwägung, dass Arbeitnehmer vor den negativen Auswirkungen der Klimakrise am Arbeitsplatz geschützt werden müssen;

1.

bekundet sein tiefes Mitgefühl und seine Solidarität mit den Familien derjenigen, die Opfer der jüngsten extremen Wetterereignisse waren, und mit den Bewohnern der verwüsteten Gebiete, und würdigt das Engagement der an den Hilfsmaßnahmen beteiligten hauptberuflichen und freiwilligen Feuerwehrleute und Rettungskräfte sowie nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und der Bürger, die versucht haben, Menschen zu retten und die Ausbreitung von Bränden zu verhindern, oft unter Gefährdung ihres eigenen Lebens;

2.

betont, dass eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung wichtig für die Gewährleistung der Ernährungssicherheit ist, und fordert die Kommission auf, davon abzusehen, weitere EU-Rechtsvorschriften vorzuschlagen, die unsere Ernährungssicherheit gefährden oder gefährden könnten;

3.

ist der Ansicht, dass diese extremen Wetterbedingungen ein Zeichen dafür sind, dass ehrgeizigere Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen erforderlich sind; ist der Ansicht, dass die EU in diesem Prozess eine führende Rolle spielen und ihre Bemühungen in allen Bereichen verstärken sollte; weist darauf hin, dass die EU im Einklang mit dem EU-Klimagesetz und dem Übereinkommen von Paris sowie den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen ihre Klimaschutzmaßnahmen verstärken sollte, um die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf 1,5 oC zu begrenzen und die Klimaresilienz zu stärken; fordert die EU auf, ihren auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegten Beitrag im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu aktualisieren und auf der 27. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 27) ihr Treibhausgasreduktionsziel im Einklang mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen anzuheben; fordert mit Blick auf das Paket „Fit für 55“ ein Höchstmaß an Ehrgeiz;

4.

bringt seine Sorge angesichts der Ergebnisse aus dem Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen 2021 über die Emissionslücke zum Ausdruck, insbesondere darüber, dass sich die Welt trotz der ambitionierteren Klimaversprechen im vergangenen Jahr bei den prognostizierten Emissionen auf dem Pfad zu einem Temperaturanstieg von 2,7o C befindet, sofern die nationalen Zusagen in vollem Umfang umgesetzt werden, was weltweit schwerwiegende Auswirkungen hätte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, sich weiterhin nachdrücklich für den Grünen Deal der EU einzusetzen und den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel und die Resilienz der EU zu verstärken, wobei extreme Wetterphänomene besonders berücksichtigt werden sollten;

5.

erwartet, dass der Vorschlag der Kommission für ein EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (25) eine Gelegenheit bietet, die Synergien zwischen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenvorbeugung und Wiederherstellung der Natur zu verbessern; erwartet, dass dieses Gesetz einen Rahmen für die Wiederherstellung dürreresilienter Ökosysteme schafft, einschließlich der Wiederherstellung von biologisch vielfältigen Wäldern mit unterschiedlichem Altersbestand und mit kontinuierlichem Bewuchs, Feuchtgebieten, natürlicher Vegetationsdecke, Schwammböden und landschaftsweiter natürlicher Versickerung sowie der Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von Flusseinzugsgebieten;

6.

unterstützt die Absicht der Kommission, durch die Einrichtung einer EU-Plattform für die Begrünung der Städte zu einem allgemeinen Abkühlungseffekt beizutragen; fordert die Kommission auf, ehrgeizige und spezifische verbindliche Ziele für die Artenvielfalt in Städten, naturbasierte Lösungen, ökosystembasierte Lösungen und grüne Infrastruktur festzulegen, die Menschen und Wildtieren Nutzen bringen und zu den allgemeinen Biodiversitätszielen beitragen würden; betont, dass Maßnahmen wie etwa ein Mindestanteil an Gründächern auf neuen Gebäuden und die Unterstützung urbaner Landwirtschaft, nach Möglichkeit einschließlich der Pflanzung von produktiven Bäumen, notwendig sind, wobei sichergestellt werden muss, dass keine Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt werden und die Verwendung von Düngemitteln auf städtischen Grünflächen in der EU reduziert und die Anzahl der Grünflächen entsprechend der Einwohnerzahl erhöht wird;

7.

fordert die Mitgliedstaaten auf, kurz-, mittel- und langfristige Wiederherstellungsmaßnahmen für infolge extremer Wetterereignisse geschädigte Ökosysteme zu priorisieren und zu ermitteln; fordert darüber hinaus Leitlinien der EU für Pläne zur Wiederherstellung nach Notsituationen, um prioritäre Bereiche für die Wiederaufbau-, Rehabilitations- und Wiederaufbauphasen nach durch Überschwemmungen, Waldbrände, Hitzewellen oder Dürren verursachten Katastrophen zu ermitteln, einschließlich Empfehlungen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zur Wiederbelebung der Existenzgrundlagen, der Wirtschaft und der betroffenen Umwelt;

8.

fordert die Kommission auf, Leitlinien bereitzustellen, die die Interessenträger nutzen können, um die Dürreresilienz sowohl von Menschen als auch von Ökosystemen zu stärken; betont, dass es einer koordinierten Zusammenarbeit auf europäischer Ebene auch im Bereich Forschung und Überwachung zwischen bereits bestehenden Einrichtungen wie der Europäischen Dürrebeobachtungsstelle, der EUA, dem Copernicus-Dienst für Katastrophen -und Krisenmanagement und anderen geeigneten Akteuren bedarf; betont, dass im Bereich der Finanzierung eine angemessene finanzielle Unterstützung im Rahmen der GAP, der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne und anderer regionaler Fonds festgelegt werden sollte;

9.

stellt fest, dass der Mittelmeerraum besonders gefährdet ist und dass spezifische Mechanismen und Ressourcen bereitgestellt werden müssen, um die Risiken und Auswirkungen von extremen Ereignissen in diesen Gebieten zu bewältigen; hebt hervor, dass Dürre und andere Wetterphänomene der Klimakrise nicht nur ökologische, sondern auch soziale, kulturelle, wirtschaftliche und politische Auswirkungen haben, wodurch sich die soziale Ungleichheit zu verschärfen droht;

10.

hebt den negativen Einfluss von Naturkatastrophen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU hervor, wodurch die Umsetzung der Kohäsionspolitik der Union behindert wird; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass bis 2030 über 100 Mrd. EUR an Mitteln der Kohäsionspolitik in die Energiewende, Dekarbonisierung und erneuerbare Energien investiert werden; erkennt die besondere Schutzbedürftigkeit der in Artikel 174 AEUV aufgeführten Gebiete, insbesondere Inseln und Berggebiete, und der in Artikel 349 AEUV aufgeführten Gebiete an;

11.

bekräftigt seine Unterstützung für die Anpassungsstrategie der EU; bedauert jedoch, dass in der Anpassungsstrategie keine konkreten, messbaren und zeitgebundenen Ziele für die Anstrengungen der EU und der Mitgliedstaaten, klimaresilient zu werden, festgelegt werden, und erinnert an die Forderung des Parlaments nach verbindlichen und quantifizierbaren Zielen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, einen umfassenden, ehrgeizigen und rechtsverbindlichen europäischen Rahmen für die Anpassung an den Klimawandel, einschließlich geeigneter Legislativinstrumente, vorzuschlagen, wobei besonderes Augenmerk auf die schwächsten Regionen zu legen ist;

12.

fordert die Kommission auf, dringend eine umfassende EU-weite Klimarisikobewertung auszuarbeiten, bei der den Risiken von Dürren, Waldbränden, Gesundheitsgefahren, Schwachstellen von Ökosystemen und den Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen und Netz-Hotspots besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, um kurz-, mittel- und langfristige Anpassungs- und Resilienzanstrengungen anzuleiten und zu priorisieren; fordert insbesondere, dass ein EU-Stresstest für die Klimaresilienz wichtiger Infrastrukturen bis Sommer 2023 abgeschlossen wird;

13.

weist darauf hin, dass sich die bestehenden Ungleichheiten durch die Klimakrise weiter verschärfen; betont, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen und schutzbedürftige Menschen besonders von der Klimakrise betroffen sind und besondere Unterstützung bei der Anpassung an den Klimawandel benötigen; begrüßt sozialpolitische Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, mit denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den negativen Auswirkungen der Klimakrise am Arbeitsplatz geschützt werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Anpassung an den Klimawandel in ihre Arbeits- und Sozialpolitik einzubeziehen;

Zivil- und Katastrophenschutz

14.

betont, dass es wichtig ist, das Katastrophenschutzverfahren der Union im Zusammenhang mit Waldbränden und anderen Naturkatastrophen weiterzuentwickeln und in vollem Umfang zu nutzen; fordert die Kommission auf, im Einklang mit der neuen EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel Wissen über die Anpassung der Wälder an den derzeitigen und erwarteten Klimawandel zu sammeln und unter den Mitgliedstaaten zu verbreiten; fordert die Kommission auf, auf der Grundlage verbesserter Copernicus-Dienste und anderer Fernerkundungsdaten Bewertungen und Karten des Waldbrandrisikos zu erstellen, um präventive Maßnahmen zu unterstützen; betont, wie wichtig es ist, das Katastrophenschutzverfahren der EU zu stärken, um angemessene Kapazitäten zur Bekämpfung von Waldbränden in der EU sicherzustellen;

15.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung der neuen ständigen rescEU-Flotte zu beschleunigen, und fordert sie nachdrücklich auf, dafür ausreichende Finanzmittel bereitzustellen und das bestehende europäische saisonale Sicherheitsnetz so bald wie möglich auszuweiten;

16.

nimmt die Beschränkungen des derzeitigen Rahmens für Katastrophenabwehr auf EU-Ebene auf der Grundlage eines freiwilligen Pools vorab zugesagter Ressourcen der Mitgliedstaaten besorgt zur Kenntnis; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu prüfen, die Katastrophenabwehrkapazitäten und -kompetenzen der EU angesichts zunehmend häufigerer und schwererer Klimakatastrophen auszuweiten, insbesondere durch die Schaffung einer ständigen EU-Katastrophenschutztruppe;

17.

fordert eine Ausweitung der derzeitigen freiwilligen Brandbekämpfungsreserve im Rahmen von rescEU und fordert alle Mitgliedstaaten auf, die Aufnahme eines Teils ihrer nationalen Feuerwehren in eine europäische Reserve in Erwägung zu ziehen; fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit der EU vorzulegen;

18.

befürwortet die Modernisierung der Einsatzmittel für den Katastrophenschutz durch die gemeinsame Vergabe neuer öffentlicher Aufträge, damit Ausrüstung und Boden- und Lufteinsatzmittel besser auf die Geographie der verschiedenen Gebiete der EU abgestimmt sind;

19.

fordert auf der Grundlage des Erfolgs des Pilotprogramms, das in diesem Sommer in Griechenland umgesetzt wurde, eine Verstärkung der saisonalen Vorhaltung von Feuerwehrleuten in Waldbrand-Hotspots;

20.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen in Forschung und Innovation zu erhöhen und die Schaffung eines europäischen Exzellenzzentrums für den Katastrophenschutz zu unterstützen, insbesondere um die Ausbildung von Akteuren im Bereich der Brandbekämpfung und des Krisenmanagements zu fördern und den Austausch bewährter Verfahren anzuregen;

21.

weist darauf hin, dass der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) mehrfach geändert wurde, um seinen Anwendungsbereich auszuweiten, und dass die Haushaltslinie für den EUSF 2022 aufgrund der Zunahme von Naturkatastrophen bereits vollständig in Anspruch genommen wurde; fordert eine deutliche Aufstockung der Mittelausstattung des EUSF, wodurch den Regionen bei der Antizipation und der Linderung der Auswirkungen des Klimawandels geholfen wird, und fordert, dass der Anwendungsbereich des EUSF erweitert wird, damit er auch für die klimaresilientere Wiederherstellung oder den klimaresilienteren Neubau von öffentlicher und privater Infrastruktur genutzt werden darf; betont, dass die Schwere einiger Naturkatastrophen in einigen Fällen auf vom Menschen verursachte Faktoren zurückzuführen ist, darunter eine unvorsichtige Raumplanung, die zum Bau von Wohnraum und Infrastruktur in Überschwemmungsgebieten von Flüssen oder in von Erdrutschen betroffenen Gebieten führt; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass die Erstattungen aus dem EUSF eine größere Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit fördern sollten, und zwar durch die Finanzierung ökosystembasierter Lösungen (z. B. Wiederaufforstung, Wiederherstellung von Lebensräumen, erdbebensicherer Wiederaufbau);

22.

weist darauf hin, dass es unerlässlich ist, dass Hilfe und Finanzmittel so schnell, unkompliziert und flexibel wie möglich in den betroffenen Gebieten zur Verfügung stehen, und hebt hervor, dass Synergien zwischen dem EUSF, dem Katastrophenschutzverfahren der Union sowie den Maßnahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Anpassung an den Klimawandel und den Programmen der territorialen Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung eines umfassenden Reaktions- und Resilienzpakets sind;

23.

fordert die Kommission auf, die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Prävention von Dürren und Klimawandel und der Bewältigung ihrer Folgen zu fördern; fordert die Kommission auf, eine europäische Initiative für bürgerschaftliche Beteiligung vorzuschlagen und freiwillige Initiativen zur Katastrophenbewältigung zu fördern;

Landwirtschaft

24.

fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der anhaltenden Dürre auf die Nahrungsmittelerzeugung in der EU im laufenden Jahr und auf die Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung im kommenden Winter umfassend zu bewerten; fordert die Kommission und den Rat darüber hinaus auf, zu prüfen, welche Abhilfe- und Unterstützungsmaßnahmen ergriffen werden können, damit Erzeuger von Primärlebensmitteln, die aufgrund von Hitze- und Dürreschäden Produktionsverluste erlitten haben, unverzüglich neue Produktionszyklen für die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln aufnehmen können;

25.

betont, wie wichtig es ist, über kurzfristige Maßnahmen und die Eindämmung der derzeitigen Krise hinauszugehen; betont, dass die EU ihre Lebensmittelsysteme weiter anpassen muss, um sie langfristig widerstandsfähiger zu machen;

26.

fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, in Forschung und Innovation zu investieren, um die Einführung von Sorten und Verfahren zu erleichtern, die widerstandsfähiger gegenüber Dürren und dem Klimawandel sind;

27.

fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen GAP-Strategiepläne umgesetzt werden, um die Landwirtschaft wassereffizienter zu machen, damit der Wasserverbrauch gesenkt und die Widerstandsfähigkeit gegen Dürre verbessert wird und gleichzeitig die hydromorphologischen Belastungen insgesamt verringert werden, wobei die Ergebnisse des Sonderberichts des Rechnungshofs über die nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft zu berücksichtigen sind; begrüßt die Einführung neuer Öko-Regelungen, die den Übergang zu einer widerstandsfähigeren und umweltfreundlicheren Landwirtschaft erleichtern sollten;

28.

fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Anteil der Agrarbeihilfe für die Prävention und das Management von Risiken in der Landwirtschaft zu erhöhen und eine Ausweitung der staatlichen Klimarisikoversicherungen in Betracht zu ziehen; fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Verfahren zu diesem Thema und anderen Klimaschutzmaßnahmen zu fördern;

29.

fordert die Kommission außerdem auf, finanzielle Mittel zur Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben vorzusehen, um die Verluste infolge von Dürreschäden oder anderen durch den Klimanotstand verursachten Ereignissen auszugleichen, Anreize für mehr Klimaresilienz und Nachhaltigkeit zu schaffen und sicherzustellen, dass diese Krise nicht mit endgültigen Schließungen von landwirtschaftlichen Betrieben endet;

30.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem Anlegen von Sicherheitsreserven an strategischen Futter- und Lebensmitteln Vorrang einzuräumen, um die schlimmsten Folgen von Dürren, einschließlich großer Ertragsschwankungen von Jahr zu Jahr, abzumildern, und fordert die Kommission auf, dies auf internationaler Ebene anzugehen, indem sie angesichts der Auswirkungen des Klimawandels auf die Landwirtschaft und die Lebensmittelversorgung die Einrichtung von Lebensmittellagern als Stabilisierungsinstrument vorantreibt;

31.

betont, dass effizientere und gezieltere landwirtschaftliche Bewässerungssysteme sowie Wasserspeicherkapazität und eine generelle Neukalibrierung des Bewässerungsbedarfs erforderlich sind, um eine nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen zu erreichen; weist darauf hin, dass Investitionen in Bewässerungs- und Wasserspeicherkapazitäten nur dann unterstützt werden, wenn sie zu Wassereinsparungen führen; betont, dass Investitionen in die Wiederherstellung von Ökosystemen und in den Übergang zu agrarökologischen Produktionsmethoden Vorrang haben sollten;

32.

nimmt den im Rahmen der neuen GAP-Reform gefassten Beschluss in Bezug auf Investitionen in Bewässerung in Gebieten, in denen der Zustand der Wasserkörper „niedriger als gut“ ist, zur Kenntnis; fordert die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in diesen Gebieten zu fördern, die in einer Weise zu Wassereinsparungen führen, die der strukturellen Wasserknappheit entgegenwirkt und die Auswirkungen auf die Gewässer verringert;

33.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, die Einführung von Bewässerungssystemen zu unterstützen, bei denen kein Oberflächen- oder Grundwasser genutzt wird, wie z. B. die Speicherung von Regenwasser und die Wiederverwertung von Abwasser, und gleichzeitig Anstrengungen zur Verringerung des Wasserverbrauchs insgesamt zu unternehmen; fordert die Kommission auf, so bald wie möglich die Auslegung der neuen EU-Bestimmungen über Investitionen in Bewässerung innerhalb des neuen GAP-Rahmens zu präzisieren, um etwaige Unklarheiten zu beseitigen; fordert die Kommission auf, die bestehenden Leitlinien für die Mitgliedstaaten in Bezug auf Investitionen in Bewässerung im Rahmen der neuen GAP-Strategiepläne zu verbessern;

34.

hebt die positive Rolle hervor, die Agrarökologie, Agroforstwirtschaft und ökologische/biologische Produktionssysteme bei der Sicherung von Wassermenge und -qualität spielen, indem sie die Effizienz der Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft steigern, die Widerstandsfähigkeit der Betriebe durch die Verringerung des Betriebsmitteleinsatzes und die Diversifizierung der Produktion verbessern und somit das Risiko streuen, was besonders wichtig ist, um vollständige Ernteausfälle zu vermeiden; weist darauf hin, dass das Anpflanzen von Hecken und Bäumen, die Sicherstellung der Bodenbedeckung, die Vermeidung von Überweidung, die Verringerung der Bodenverdichtung und der Aufbau organischer Substanzen und Humusspiegel im Boden für die Landwirte von Nutzen sind;

35.

betont angesichts der extremen Klimaereignisse der vergangenen Monate, dass die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die Biodiversitätsstrategie rasch umgesetzt werden müssen, um die ehrgeizigen Ziele im Hinblick auf einen umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Agrarsektor zu erreichen, wobei die unterschiedlichen Auswirkungen verschiedener Formen der landwirtschaftlichen Erzeugung auf das Klima berücksichtigt werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, sich weiterhin entschieden für den Grünen Deal der EU einzusetzen und die Maßnahmen für den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel und die Resilienz der EU zu verstärken, wobei extreme Wetterphänomene besonders berücksichtigt werden sollten;

36.

betont die Bedeutung der Bodengesundheit für Wasserrückhaltung und -filtration; fordert die Kommission auf, Wasserrückhalte- und -filterkapazitäten sowie Bodenfeuchtigkeit zu einer zentralen Säule des Entwurfs eines EU-Gesetzes über die Bodengesundheit zu machen, der 2023 veröffentlicht werden soll; betont, dass Torfgebiete ein enormes Potenzial als Kohlenstoffsenken haben und eine wichtige Rolle bei der Filterung von Wasser und der Eindämmung von Überschwemmungen, Dürren und Waldbränden spielen;

37.

fordert ein EU-Ziel für die Landdegradationsneutralität in der EU bis 2030, um sicherzustellen, dass das entsprechende Ziel im Rahmen der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in der EU vollständig verwirklicht wird, da die EU derzeit nicht auf dem richtigen Weg ist, dieses Ziel für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, wie im Sonderbericht des Rechnungshofs von 2018 zur Wüstenbildung hervorgehoben wurde;

38.

betont, dass die Landwirte dafür verantwortlich sind, die Boden- und Wasserressourcen in gutem Zustand zu halten, und dass Verfahren der klimaeffizienten Landwirtschaft verstärkt genutzt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission daher nachdrücklich auf, diese Verfahren durch die neuen Öko-Regelungen und durch die Entwicklung einer klimaeffizienten Landwirtschaft zu fördern, wobei auch andere Umweltelemente wie die Wasserbewirtschaftung einbezogen werden müssen, um die Anreize für die Erzeuger zu erhöhen; begrüßt die Absicht der Kommission, einen Vorschlag zur Zertifizierung nachhaltiger Kohlenstoffkreisläufe vorzulegen;

39.

betont, dass die Verschmutzung von Grundwasser und Oberflächengewässern, insbesondere durch Nitrate und Pestizide, rasch verringert werden muss;

40.

fordert, dass bei allen Initiativen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Prävention und Eindämmung von Dürren, Überschwemmungen, Hitzewellen und ihren Auswirkungen die Belange der natürlichen Umwelt, insbesondere der Wälder, der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen, umfassend berücksichtigt werden;

Waldbrände

41.

fordert eine integrierte Reaktion auf Waldbrände, um die Wälder der EU vor der Zerstörung durch extreme Klimaereignisse zu schützen; hebt hervor, dass „Megabrände“ weltweit intensiver und häufiger werden; ist besorgt über die zu erwartende Zunahme der brandgefährdeten Gebiete und der Perioden mit hohem Waldbrandrisiko in den meisten europäischen Regionen, was insbesondere Szenarien mit hohen Emissionen betrifft; erinnert daran, dass eine vielfältige Landschaft mit artenreichen Wäldern ein besseres Bollwerk oder eine bessere natürliche Barriere gegen massive und unkontrollierbare Waldbrände bietet;

42.

betont, dass die Wiederherstellung und Wiederaufforstung vielfältiger Wälder die Verhütung und Eindämmung von Bränden unterstützen würde; betont, dass mehr Ressourcen und die Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Brandmanagements sowie Unterstützung für den Kapazitätsaufbau durch Beratungsdienste erforderlich sind, um die Auswirkungen des Klimawandels auf Wälder zu bekämpfen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Konzept eines integrierten Brandmanagements besser zu fördern und zu nutzen, und weist darauf hin, dass dazu möglicherweise bessere Regulierungskapazitäten der Mitgliedstaaten, die Stärkung der öffentlichen Verwaltung und eine gezielte Unterstützung sowie eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Katastrophenvorbeugung, -bereitschaft und -bewältigung erforderlich sein können;

43.

ist besorgt über das Risiko der Pyrocumulonimbusbildung infolge von Waldbränden und die damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf die Stratosphäre und die Ozonschicht; fordert daher, dass so weit wie möglich vorsätzlich gelegten Bränden entgegengewirkt und das Verbrennen von Bäumen in Wäldern eingeschränkt wird;

44.

weist auf die gesundheitlichen Auswirkungen von Waldbränden und der damit verbundenen Luftverschmutzung hin und bringt seine Besorgnis über die Prognose der Weltorganisation für Meteorologie zum Ausdruck, dass Waldbrände und Luftverschmutzung selbst bei einem Szenario mit geringen Emissionen voraussichtlich zunehmen werden (26); stellt fest, dass im Zuge der Erderwärmung mit einer Zunahme der Waldbrände und der damit verbundenen Luftverschmutzung zu rechnen ist, und zwar selbst bei einem Szenario mit geringen Emissionen, und weist darauf hin, dass sich dies nicht nur auf die menschliche Gesundheit, sondern auch auf die Ökosysteme auswirken wird, da sich Luftschadstoffe aus der Atmosphäre auf der Erdoberfläche absetzen; weist darauf hin, wie sich die Klimakrise auf die biologische Vielfalt und die Verringerung der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme auswirkt und welche Folgen dies für die Gesundheit der Bevölkerung hat, und unterstreicht daher die Bedeutung eines Ansatzes im Sinne des Konzepts „Eine Gesundheit“;

45.

fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass unsere Wälder weiterhin geschützt werden, und Land davor zu schützen, nach einem Waldbrand als nicht forstwirtschaftliche Fläche neu eingestuft zu werden, da dies dazu führen könnte, dass Brände vorsätzlich gelegt werden, um die Nutzung der Flächen für andere Zwecke zu erreichen, die vor dem Brand nicht erlaubt waren; fordert den Ausschuss der Regionen und die Dienststellen der Kommission auf, die Zusammenarbeit mit den lokalen Gebietskörperschaften sicherzustellen und die Geschichte der Neueinstufung von Flächen nach Waldbränden zu erforschen;

46.

fordert, dass die Richtlinie 2003/96/EG des Rates zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (27) überarbeitet wird, um eine Befreiung von der internen Verbrauchssteuer auf Energieerzeugnisse für Feuerwehrleute bei der Erfüllung ihrer Aufgaben aufzunehmen;

Wasser

47.

fordert die Kommission auf, eine umfassende EU-Wasserstrategie vorzulegen, die auch die Veranstaltung einer europäischen Wasserkonferenz mit den Mitgliedstaaten umfasst, um rasch Leitlinien für die Bewirtschaftung grenzüberschreitender gemeinsam genutzter Einzugsgebiete zu entwickeln, insbesondere im Falle mehrjähriger Dürren, und für eine ausgewogene Priorisierung der Wassernutzungen zu sorgen;

48.

fordert die Kommission auf, die Entwicklung umfassender regionaler oder nationaler Pläne von der Quelle bis zur Endnutzung zu koordinieren, um Wasserleckagen und -austritt aufgrund von minderwertiger oder schlecht gewarteter Infrastruktur, auch auf Ebene der Einzugsgebiete, der Städte und der landwirtschaftlichen Betriebe, zu bekämpfen, und zu diesem Zweck bewährte Verfahren auszutauschen;

49.

fordert die Kommission auf, verstärkte Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, um den Einsatz von Wasserwiederverwendungstechniken, wassersparenden Bewässerungstechnologien und -verfahren, Technologien zur Dachbegrünung, intelligenten Duschen und Toiletten, im Wassersektor, einschließlich der Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Starkregenbewirtschaftung, und in allen industriellen, privaten und gewerblichen Wasserkreisläufen und -anwendungen zu verstärken; fordert die Änderung der geltenden Rechtsvorschriften, um die Wiederverwendung von Wasser in Industriezweigen, in denen viel Wasser verwendet wird — unter Einhaltung der strengsten Qualitätskriterien — sowie in Büros und Häusern durch die Wiederverwendung von Grauwasser zu fördern; weist darauf hin, dass die Wasserbewirtschaftung entscheidend ist, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten, die Wasserversorgungs- und Ernährungssicherheit sowie die biologische Vielfalt zu schützen und gesunde Böden zu fördern;

50.

weist darauf hin, dass der Energiesektor ein Großverbraucher von Wasser in Europa ist und dass der Wassersektor selbst für Wasserentnahme, Pumpen, Heizung, Kühlung, Reinigung und Entsalzung erhebliche Mengen an Energie verbraucht; weist auf die Auswirkungen niedriger Wasserspiegel auf den Energiesektor und bestimmte Industriezweige hin; betont, dass eine verbesserte Wassereffizienz direkte Auswirkungen auf die Verringerung des Energieverbrauchs und den Klimawandel haben kann;

51.

betont, dass die Bürgerinnen und Bürger in die Wasserbewirtschaftung einbezogen werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um gefährdeten und marginalisierten Gruppen im Einklang mit der Richtlinie Zugang zu Wasser zu verschaffen, und weitere Maßnahmen zu ergreifen, damit sie Zugang zu Leitungswasser haben; weist auf die Verpflichtung der Staaten zur Achtung des Menschenrechts auf Trinkwasser hin, insbesondere bei Hitzewellen und Dürreperioden, was zum Beispiel die Einrichtung von Partizipationsmechanismen umfasst, einschließlich der Umsetzung des Rechts auf freie, vorherige und informierte Zustimmung hinsichtlich großer Energieinfrastrukturen und der Tätigkeit der mineralgewinnenden Industrie; betont, wie wichtig die systematische Anerkennung von Gewohnheitsrechten auf Trinkwasser und die Bereitstellung einklagbarer Rechtsmittel (durch Beschwerdemechanismen) im Fall von Menschenrechtsverletzungen sind;

52.

betont, dass es wichtig ist, Spekulationsgeschäfte mit Wasser zu verhindern, um einen fairen Zugang und eine gute Ressourcenbewirtschaftung sicherzustellen; fordert ein Verbot des Handels mit Wasser als Rohstoff auf den Finanzmärkten;

Internationale und soziale Dimension

53.

betont, dass in ganz Europa viele Menschen in veralteten und heruntergekommenen Wohnungen sowie unter unbefriedigenden Lebensbedingungen leben, wodurch sie anfälliger für die Auswirkungen extremer Wettermuster sind; weist darauf hin, dass der Zugang zu angemessenem Wohnraum ein Grundrecht ist; fordert die rasche Annahme eines ehrgeizigen Klima-Sozialfonds, um die am stärksten benachteiligten Gruppen zu unterstützen, insbesondere um die Energieeffizienz ihrer Wohnungen zu erhöhen und ihre Heiz- und Kühlsysteme zu dekarbonisieren, unter anderem durch die Integration von Energie aus erneuerbaren Quellen, wodurch sie in die Lage versetzt werden, ihre Energiekosten zu senken und auch ihre Lebensqualität zu verbessern;

54.

betont, dass die weltweiten Maßnahmen dringend verstärkt werden müssen, um sowohl die Treibhausgasemissionen zu verringern als auch die Anpassungsfähigkeit zu verbessern, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel zu verringern, wie im 2022 angenommenen Klimapakt von Glasgow hervorgehoben wurde; fordert die EU auf, bei der Fortsetzung des Verfahrens zur Festlegung eines globalen Ziels für die Anpassung an den Klimawandel und der Sicherstellung der Verwirklichung des Ziels der internationalen Finanzierung des Klimaschutzes, einschließlich der Sicherstellung eines Gleichgewichts zwischen Klimaschutz- und Klimafinanzierung, eine aktive Rolle zu spielen; fordert die EU ferner auf, sich aktiv am Sendai-Rahmen für die Verringerung des Katastrophenrisikos zu beteiligen, um konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit Fortschritte bei der Entwicklung vor den Risiken von Naturkatastrophen geschützt werden;

55.

weist darauf hin, dass die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in die Zuständigkeit der EU fallen und dass Arbeitnehmer im Einklang mit der Richtlinie 89/391/EWG (28) vor allen Risiken, einschließlich neu auftretender Risiken, geschützt werden sollten; fordert die Kommission auf, die neuen und sich abzeichnenden Risiken des Klimawandels für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gründlich und rasch zu bewerten, damit die Arbeitnehmer besser vor hohen Temperaturen, natürlicher UV-Strahlung und anderen damit verbundenen Gefahren und Sicherheitsrisiken geschützt werden, insbesondere im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und im öffentlichen Dienst; weist darauf hin, dass sich aus den geschlechterdifferenzierten Rollenbildern zudem ein unterschiedlicher Grad der Schutzbedürftigkeit von Frauen und Männern gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels ergibt, sowie darauf, dass die Auswirkungen des Klimawandels die geschlechterbedingte Ungleichheit verschärfen;

56.

weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 darauf hinarbeiten müssen, alle arbeitsbedingten Todesfälle zu verhindern („Vision Null“); betont in diesem Zusammenhang, dass der Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz für alle Einsatzkräfte, einschließlich Feuerwehrleuten, die bei ihrer Arbeit besonders stark karzinogenen Stoffen ausgesetzt sind, sichergestellt werden müssen; betont, wie wichtig es ist, regelmäßige Sicherheits- und Risikomanagementschulungen für Notfalleinsatzkräfte vorzusehen und angemessene Schutzausrüstungen und -materialien in die nationalen Strategien der Mitgliedstaaten für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aufzunehmen; fordert die Kommission auf, die Umsetzung dieser Maßnahmen zu überwachen;

57.

bekundet der Bevölkerung Pakistans, die unter den tödlichen Auswirkungen der Klimakrise leidet, sein tiefstes Mitgefühl und stellt fest, dass Pakistan sehr wenig zur Klimakrise beiträgt; stellt fest, dass die Union anfänglich 1,8 Mio. EUR an humanitärer Hilfe für die Überschwemmungsopfer bereitgestellt hat, räumt jedoch ein, dass dieser Betrag nicht ausreicht, um den Bedürfnissen der betroffenen Menschen und Gemeinschaften angemessen Rechnung zu tragen;

58.

erachtet es als sehr wichtig, die vollständige Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung voranzubringen; begrüßt die Ministererklärung, die in diesem Sommer auf dem hochrangigen politischen Forum für nachhaltige Entwicklung angenommen wurde und in der festgestellt wird, dass Dürren und Überschwemmungen Herausforderungen mit weltweiter Tragweite sind, die die Entwicklungsländer sowie Menschen in prekärer Lage, insbesondere indigene Völker und lokale Gemeinschaften, am stärksten zu spüren bekommen; weist die Industrieländer erneut darauf hin, dass sie Solidarität mit den Entwicklungsländern und insbesondere mit den am stärksten gefährdeten Ländern zeigen müssen;

59.

weist darauf hin, dass der Zeitraum 2021-2030 das Jahrzehnt der Vereinten Nationen zur Wiederherstellung der Ökosysteme ist, und erwartet, dass dieses Jahrzehnt im Zeichen der Wiederherstellung der Natur in der Union stehen wird; fordert alle Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt auf, dringend Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur in ihren Hoheitsgebieten durchzuführen;

60.

stellt fest, dass Länder auf der ganzen Welt von schweren Dürren bislang ungekannten Ausmaßes betroffen sind und sich beispielsweise auch in China eine Rekorddürre ereignet hat; fordert eine engere Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei Dürren, Waldbränden und anderen Auswirkungen des Klimawandels; fordert die EU auf, sich um einen verstärkten Dialog in diesem Bereich zu bemühen, auch auf der COP 27, um Wissen auszutauschen und die Dürrebekämpfung gegenseitig zu verbessern;

61.

betont, dass Frühwarnsysteme für wirksame Anpassungsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung sind, insbesondere im Zusammenhang mit Waldbränden und Überschwemmungen, diese Systeme aber einem großen Teil der Welt nicht zur Verfügung stehen; unterstützt die Initiative „Frühwarndienste“ der Weltorganisation für Meteorologie und verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass sie rasch umgesetzt wird, um in Anbetracht der Auswirkungen der Klimakrise möglichst viele Menschenleben zu retten; legt den Mitgliedstaaten nahe, Technologien für Frühwarnsysteme auszutauschen;

62.

betont, dass nach Angaben der Vereinten Nationen durch die Dürre am Horn von Afrika 22 Mio. Menschen von Hunger bedroht sind; stellt fest, dass die Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang zu Nahrungsmitteln und dem Hunger in Ländern außerhalb der EU durch die Klimakrise und geopolitische Kräfte verschärft werden; fordert die EU auf, menschenrechtsbasierten und kohärenten Maßnahmen zur Ernährungssicherheit Vorrang einzuräumen; weist darauf hin, dass die Klimakrise humanitäre Krisen weltweit verschärft, insbesondere in Afghanistan, wo die Dürre dazu beiträgt, dass 20 Mio. Afghaninnen und Afghanen nichts zu essen haben;

63.

betont, dass die EU auf klimabedingte Fluchtbewegungen vorbereitet sein muss, und stellt fest, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Menschenrechte der von den Auswirkungen des Klimawandels bedrohten Bevölkerungsgruppen zu schützen; vertritt die Auffassung, dass diese Art der Vertreibung auf internationaler Ebene behandelt werden sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sowohl in internationalen Foren als auch im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU bei der Entwicklung eines internationalen Rahmens zur Bekämpfung klimabedingter Vertreibung und Migration zusammenzuarbeiten; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, zusammenzuarbeiten, um Menschen zu unterstützen, die infolge des Klimawandels vertrieben wurden und nicht mehr in der Lage sind, an ihrem Wohnort zu leben; hebt hervor, dass der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen entschieden hat, dass Staaten bei der Prüfung der Abschiebung von Asylsuchenden die menschenrechtsbezogenen Auswirkungen der Klimakrise in deren Herkunftsland berücksichtigen müssen;

64.

fordert verstärkte Investitionen in Bildung und die Sensibilisierung der europäischen Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Naturkatastrophen; fordert, dass der Internationale Tag der Katastrophenvorsorge mit sichtbaren EU-Initiativen gefördert wird;

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65.

beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1)  ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 28.

(2)  ABl. C 270 vom 7.7.2021, S. 2.

(3)  ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1.

(4)  ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 25.

(5)  ABl. C 184 vom 5.5.2022, S. 2.

(6)  ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 156.

(7)  ABl. C 506 vom 15.12.2021, S. 38.

(8)  ABl. C 316 vom 22.9.2017, S. 99.

(9)  ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159.

(10)  ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60.

(11)  ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.

(12)  Copernicus-Dienst zur Überwachung des Klimawandels, „Surface air temperature for August 2022“.

(13)  Weltressourceninstitut, „Achieving abundance: Understanding the Cost of a Sustainable Water Future“ (Abundanz erreichen: die Kosten einer Zukunft mit nachhaltigem Wasser verstehen), 21. Januar 2020.

(14)  Europäische Umweltagentur „Water Resources across Europe — Confronting Water stress: an updated assessment“ (Wasserressourcen in Europa — dem Wasserstress begegnen: eine aktualisierte Bewertung), 14. Oktober 2021.

(15)  Mekonen, Zelalem A. et al, „Wildfire exacerbates high-latitude soil carbon losses from climate warming“, Environment Research Letters, Bd. 17, Nr. 9, September 2022.

(16)  Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1).

(17)  Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1).

(18)  Europäischer Rechnungshof, Sonderbericht 20/2021 „Nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft: GAP-Mittel fördern eher eine stärkere als eine effizientere Wassernutzung“, 2021.

(19)  Baranyai, G., „Transboundary water governance in the European Union: the (unresolved) allocation question“, Amtsblatt des Weltwasserrates, Bd. 21, Nr. 3, 2019.

(20)  Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135 vom 30.5.1991, S. 40).

(21)  Copernicus-Dienst zur Überwachung der Atmosphäre, „Europe’s summer wildfire emissions highest in 15 years“, 6. September 2022.

(22)  Ankündigung der Gemeinsamen Forschungsstelle, „Global warming could more than double costs caused by drought in Europe, study finds“, 10. Mai 2021.

(23)  Ergebnisse der Gemeinsamen Forschungsstelle zur Prognose in Bezug auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels in Sektoren der EU auf der Grundlage einer Bottom-up-Analyse.

(24)  Mitteilung der Kommission vom 17. September 2020 mit dem Titel „Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas bis 2030 — In eine klimaneutrale Zukunft zum Wohl der Menschen investieren“ COM(2020)0562.

(25)  Mitteilung der Kommission vom 22. Juni 2022 über einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur (COM(2022)0304).

(26)  Weltorganisation für Meteorologie, „WMO Air Quality and Climate Bulletin highlights impacts of wildfires“, 7. September 2022.

(27)  Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (ABl. L 283 vom 31.10.2003, S. 51).

(28)  Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1).


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