OLG-Urteil
Trinkwasser aus der Leitung darf als gesund beworben werden. Zu diesem Urteil ist das Oberlandesgericht München gekommen. Der Streit zwischen dem Verband Deutscher Mineralbrunnen und dem niederbayerischen Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe hatte die Richter bereits vor zwei Jahren beschäftigt.
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