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RUNDBRIEF Nr. 01

19.01.2023

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

wir wünschen Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und zufriedenes Jahr 2023 und hoffen, Sie sind bisher gut in die ersten Wochen gestartet!

Wie gewohnt haben wir Ihnen aktuelle Branchenthemen übersichtlich und mit Quellenangaben zusammengestellt. Wir freuen uns über Ihr Feedback und wünschen eine interessante Lektüre!

Ihr Team der AöW-Geschäftsstelle
Dr. Durmus Ünlü, Leonie Hilmers und Anja Kutzsch

Stand: Fällungsmittelmangellage für Abwasserbetriebe

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UBA veröffentlicht Gutachten zur rechtlichen Bewertung
Im Dezember 2022 hat das Umweltbundesamt das Gutachten von Prof. Michael Reinhardt vom Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht „Zur rechtlichen Bewertung der situationsbedingten Knappheit von Betriebsmitteln für die Abwasserbehandlung“ veröffentlicht. Das Gutachten untersucht, wie die Situation unter ordnungs- und abgabenrechtlichen Gesichtspunkten einzuschätzen ist und welche Handlungsoptionen die Regelungen den Behörden und den Betreibern eröffnen.

Die Überschreitung normativ verbindlicher Emissionsgrenzwerte auf Grund kriegsbedingter Verknappung von Betriebsmitteln sei im einzelnen Fall unter den Voraussetzungen der wasserrechtlichen Notstandsklausel des § 8 Abs. 2 WHG gerechtfertigt. Das setze in tatsächlicher Hinsicht auch voraus, dass der Abwassereinleiter nachweislich alle ihm möglichen und zumutbaren organisatorischen und technischen Maßnahmen ergriffen hat, um die rechtlich maßgeblichen Werte einzuhalten.

Details und weitere Fragestellungen, die beantwortet werden, sind auf der externen Webseite des UBA abrufbar [Extern]

Bundesregierung zur Situation

Im Namen der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Situation der Fällmittelmangellage beantwortet. Die Bundesregierung schreibt, dass aus ihrer Sicht keine Anpassung des geltenden Bundeswasserrechts erforderlich sei. Bereits nach dem geltenden Recht bestünden Möglichkeiten, um angemessen mit der aktuellen Fällmittelmangellage umzugehen. Bei einer Überschreitung der Einleitungsgrenzwerte aufgrund einer unverschuldeten Notlage einzelner Kläranlagenbetreiber – wie bei der kriegsbedingten Fällmittelmangellage – könnten die Landesvollzugsbehörden im Einzelfall sowohl von Vollzugsmaßnahmen und Geldbußen als auch von einer Erhöhung der Abwasserabgabe nach § 4 Absatz 4 Satz 2 des Abwasserabgabengesetzes absehen.

Um Lieferengpässe bei Betriebsmitteln für die Abwasserbehandlung und Aufbereitung von Trinkwasser zu beheben, führe die Bundesregierung derzeit Gespräche mit der Abwasserwirtschaft, Industrie und Bundesländern. Ziel sei es, die Verfügbarkeit von sogenannten Fällmitteln auf dem deutschen Markt zu verbessern. Es zeichne sich ab, dass „die Schaffung von positiven Rahmenbedingungen zu einer erhöhten Produktion von Salzsäure sowie der Produktion von Fällmitteln als Hauptprodukt kurzfristig die Lage entspannen“ kann, schreibt die Bundesregierung.

Weitere Informationen [Extern]:
Heute im Bundestag (hib), Meldung 771/2022 v. 22.12.2022

Gemeinsamer Spendenaufruf der Wasserwirtschaft: Hilfe für die Ukraine 

Gemeinsamer Spendenaufruf der Wasserwirtschaft: Hilfe für die Ukraine 
Zusammen mit anderen Verbänden der Wasserwirtschaft unterstützt die AöW den Spendenaufruf für Wasserversorger und Abwasserbetriebe in der Ukraine. Für sie wird die Erfüllung der Aufgaben der Daseinsvorsorge zunehmend schwieriger. Dringend benötigt werden technische Hilfsgüter sowie finanzielle Spenden.

Gemeinsamer Spendenaufruf der Wasserwirtschaft herunterladen

Nach den ersten Erfahrungen mit den Strukturen zur Hilfeleistung von Deutschland nach Ukraine wurden nun einige Erleichterungen geschaffen:

  • Es besteht nun ein neuer Ablaufplan für die Abwicklung der Spenden für die ukrainische Wasserwirtschaft. Es wurde ein neuer Logistikprozess der Spendenabwicklung in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) geschaffen. Damit sollten künftige Spenden deutlich schneller und mit weniger bürokratischem Aufwand für die spendenden Unternehmen abgewickelt werden können.
  • Der VKU bleibt im ersten Schritt mit seiner Task Force weiterhin involviert. Es werden Spendenangebote angenommen und der Bedarf und Bestimmungsort mit den ukrainischen Kollegen geklärt.
  • Das BMF hat die relevanten Anwendungsschreiben zu steuerlichen Fragen verlängert (siehe hier: Bundesfinanzministerium - Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten).
Auf der VKU-Webseite ist der neue Ablaufplan hinterlegt und auch die Informationen aktualisiert.
Für die VKU-Initiative, aber auch für die bisherige Bereitschaft und Hilfeleistungen aus der gesamten Wasserwirtschaft – auch aus dem AöW-Mitgliederkreis – bedanken wir uns ausdrücklich und bitten um Ihre Unterstützung.

Kommunale Abwasserrichtlinie: Deutsche Sprachfassung

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Die EU-Kommission hatte bereits am 26.10.2022 ihren Vorschlag über die Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser vorgelegt – wir berichteten im AöW-Rundbrief 11/2022.

Nunmehr ist der Text in allen Sprachfassungen der Mitgliedsaaten auf EUR-Lex veröffentlicht, außerdem ist unter der Rubrik „Verfahren“/„Procedure“ der aktuelle Verfahrenstand abrufbar: [Externer Link | © Europäische Union, 1998–2022]

CCS: Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)

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Die Bundesregierung hat am 21. Dezember den Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) beschlossen. Laut Mitteilung des BMWK stellt der Bericht den technischen Fortschritt, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und den potenziellen Beitrag der Kohlendioxid-Abscheidung und -Speicherung (Carbon Capture and Storage - CCS) für den Klimaschutz dar. Der Bericht soll darüber hinaus einen Ausblick auf die Carbon Management-Strategie geben, die die Bundesregierung im Jahr 2023 erarbeiten will. Der Evaluierungsbericht benennt hierfür bereits zehn zentrale Handlungsfelder. So soll die Strategie insbesondere die denkbaren Einsatzfelder für die Technologien näher bestimmen. Auch die Beantwortung der Frage, ob CO2 in Deutschland gespeichert werden soll, bleibe der Carbon Management-Strategie vorbehalten.

Eine detaillierte Beschreibung der Umweltauswirkungen ist laut dem aktuellen Bericht bereits in der Veröffentlichung aus dem Jahr 2018 erfolgt, sodass diese im vorliegenden Bericht nur noch zusammenfassend erläutert und die nach 2018 veröffentlichten neuen Erkenntnisse genauer beschrieben werden. Im Abschnitt 7.3 „Geologische CO2-Speicherung“ des Evaluierungsberichts sind die möglichen Auswirkungen auf das oberflächennahe Grundwasser kurz zusammengefasst.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
BMWK, Meldung vom 21.12.2022
Bericht der Bundesregierung, Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)

Eckpunkte zum besseren Schutz Kritischer Infrastrukturen

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Am 7. Dezember hat das Bundeskabinett die Eckpunkte für das sogenannte KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Zum ersten Mal soll der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) – darunter auch die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung – per Bundesgesetz in Deutschland geregelt werden. Laut Bundesinnenministerium hat das KRITIS-Dachgesetz folgende Ziele:
  • Kritische Infrastrukturen sollen klar und systematisch identifiziert werden.
  • Staat und KRITIS-Betreiber sollen regelmäßige Risikobewertungen durchführen und dadurch Gefahren besser erkennen.
  • Es werden Mindeststandards für Betreiber Kritischer Infrastrukturen festgelegt. Für die Betreiber bedeutet das mehr Handlungssicherheit, um sich gegen Gefahren zu schützen.
  • Ein zentrales Meldesystem für Störungen soll das bestehende Meldewesen im Cybersicherheitsbereich ergänzen. Mögliche Schwachstellen beim Schutz Kritischer Infrastrukturen könnten so besser erkannt und behoben werden.
  • Die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure im Bereich der Kritischen Infrastrukturen soll besser organisiert und klare Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner benannt werden.
Das KRITIS-Dachgesetz soll außerdem gleichzeitig die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Critical Entities Resilience / CER-Richtlinie) umsetzen.

Quelle und weitere Informationen (Extern):
BMI, Meldung vom 07.12.2022

UBA und weitere Behörden: Beschränkungsvorschlag für PFAS

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Am 13. Januar hat das Umweltbundesamt (UBA) darüber informiert, dass die Behörden Deutschlands, der Niederlande, Dänemarks, Norwegens und Schwedens einen gemeinsamen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht haben. Bei dem Vorschlag handele es sich um einen der umfangreichsten seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung in 2007. ECHAs wissenschaftliche Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) werden laut UBA in ihren Sitzungen im März 2023 zunächst darüber beraten, ob der eingereichte Beschränkungsvorschlag den rechtlichen Anforderungen nach REACH entspricht. Danach werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Prüfung des Vorschlags beginnen. Die Stellungnahmen von RAC und SEAC sollen laut ⁠ REACH-Verordnung ⁠ innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden. Sobald diese vorliegen, entscheidet die Europäische Kommission zusammen mit den EU-Mitgliedsstaaten über eine potentielle Beschränkung.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
UBA, Meldung vom 13.01.2023

Ausschreibung UMSICHT-Wissenschaftspreis 2023

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Von regenerativen Energien, nachwachsenden Rohstoffen über innovative Werkstoffe, Wassertechnik bis zu Wissens- und Ressourcenmanagement – gemeinsam tragen sie zu einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Welt bei. Grundvoraussetzung dafür ist ein gesellschaftlicher Diskurs, in dem neue Entwicklungen Aufmerksamkeit bekommen und verbreitet werden. Mit dem UMSICHT-Wissenschaftspreis prämiert der Förderverein des Fraunhofer UMSICHT zum 14. Mal Menschen, die mit ihrer Arbeit diesen Diskurs ermöglichen. Ab sofort sind Bewerbungen für die beiden Kategorien Wissenschaft und Journalismus möglich.

Bewerbungen sind schnell und unkompliziert über ein Online-Formular möglich. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2023.

Näheres unter der externen Webseite des Fraunhofer UMSICHT

Kampagne von a tip: tap zum Weltwassertag 2023

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Das Motto des Weltwassertages 2023 der Vereinten Nationen (UN) ist: „Accelerating Change“. Der Verein a tip: tap möchte aus dem Tag eine einmonatige Kampagne vom 22.02. bis 22.03.2023 durchführen, um Leitungswasser statt Flaschenwasser im Bildungsumfeld voranzubringen. Hochschulen, Berufsschulen, Schulen und andere Bildungseinrichtungen sollen auf dem Weg zu Leitungswasser als Selbstverständlichkeit begleitet werden. In der Challenge können Studierende, Mitarbeiter*innen, Schüler*innen, aber natürlich auch Eltern, Bildungseinrichtungen nominieren. Mit einer E-Mail-Kampagne können Forderungen zu Leitungs- statt Flaschenwasser an Entscheidungsträger*innen von Hochschulen oder Schulen gesendet werden. Bildungseinrichtungen, die bereits auf Flaschenwasser verzichten, können sich auszeichnen lassen und als Best-Practice-Beispiel vorangehen.

Quelle und nähere Informationen [Extern]:
a tip: tap, Themenseite: Weltwassertag 2023

Ausschreibung DWA-Klimapreis 2023

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Die DWA hat anlässlich ihres 75-jährigen Bestehens einen DWA-Klimapreis ausgelobt. Die DWA möchte mit diesem Preis ausschließlich bereits realisierte Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz mit Leuchtturmcharakter auszeichnen. Wichtig hierbei sei, dass das gute Beispiel und die damit verbundenen Maßnahmen geeignet sind, auch in anderen Regionen oder Siedlungen realisiert zu werden. Um den DWA-Klimapreis 2023 sollen sich die Träger der jeweiligen Maßnahme bewerben.

Die Preisträger werden mit einer Urkunde ausgezeichnet und sollen Ihre Projekte auf dem DWA-Dialog Berlin 2023 und in den Mitgliederzeitschriften KA und KW vorstellen. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2023.

Quelle und weitere Informationen: [Extern]
DWA, Presseinformation 45/2022 vom 06. Dezember 2022

AöW auf LinkedIn

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Wir sind stetig dabei unsere Social Media Präsenz auszubauen, um Sie mit den wichtigsten Informationen über die AöW-Aktivitäten zu versorgen.

Seit Juni sind wir auch auf LinkedIn zu finden und informieren Sie dort regelmäßig über wichtige AöW-Aktivitäten!

Folgen Sie uns: https://www.linkedin.com/company/allianz-der-%C3%B6ffentlichen-wasserwirtschaft-e-v-a%C3%B6w/

Neues von AöW-Mitgliedern

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Emschergenossenschaft/ Lippeverband: Platz für den Inhalt von sieben Millionen Badewannen

Castrop-Rauxel/Dortmund. 900.000 Kubikmeter Fassungsvolumen besitzen die Emscher-Auen, das größte Hochwasserrückhaltebecken der Emschergenossenschaft an der Stadtgrenze Castrop-Rauxel/Dortmund, aktuell – das sind 50 Prozent mehr als der Phoenix See in Dortmund-Hörde. Nun werden die Emscher-Auen weiter ausgebaut, denn noch bestehen sie aus vier Einzelbecken. Nach der Beseitigung der Trenndämme, die seit der Befreiung der Emscher vom Abwasser nicht mehr benötigt werden, bestehen die Emscher-Auen ab spätestens Mitte 2025 aus einem einzigen Becken. EGLV vom 19.12.2022

StEB Köln: Plätze mit Vorbildcharakter: Multifunktionale Flächen schützen vor Überflutung

Auf Grundlage einer innovativen Planung haben die StEB Köln und die Stadt Köln in einem Gemeinschaftsvorhaben zwei Plätze in Porz-Eil neugestaltet, um für die Menschen im Stadtteil attraktiver und lebenswerter zu sein. Vor allem der Schutz vor Überflutungen bei Starkregen spielte bei Planung und Ausführung eine entscheidende Rolle: Die öffentlichen Platzflächen wurden zu multifunktionalen Freiräumen mit Regenrückhaltefunktion umgebaut. Um die Stadt Köln – gerade in dicht besiedelten oder stark versiegelten Bereichen – besser vor Starkregen zu schützen, kommen vermehrt solche Multifunktionsflächen zum Einsatz. Diese sind in erster Linie öffentliche Bereiche, die zum Verweilen einladen sollen. Gleichzeitig können sie jedoch bei Starkregen vorübergehend als Notspeicherraum für die Wassermassen dienen und diese gezielt ableiten. StEB vom 20.12.2022

Radio-/TV-Beiträge zu Wasserthemen

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In diesem Rundbrief können wir folgende Beiträge empfehlen (abrufbar in den externen Online-Mediatheken):
  • ARTE | Wasser ist Zukunft – Die Emscher - Das Wunder im Kohlenpott
    26.12.2022
    Externer Link
  • ARD, Wissen vor acht – Erde | Unser ökologischer (Wasser)-Rucksack, 28.12.2022
    Externer Link
  • ARTE | Wasser - Quelle des Lebens, 04.01.2023
    Externer Link
  • ARD alpha, alpha thema | Profis am Limit · Kampf gegen das Wasser, 10.01.2023
    Externer Link
  • rbb kultur | Wenn der Regen ausbleibt, 15.01.2023
    Externer Link
  • WDR, Planet Schule | Die Niederlande: Der Pakt mit dem Wasser · Wasser ist Zukunft, 20.01.2023
    Externer Link
Wir möchten Sie über TV- und Radioberichte zu Wasserthemen ständig informieren. Wenn Sie Empfehlungen zu Sendungen haben, die online abrufbar sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).

Veranstaltungshinweise

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  • 31. Januar 2023, Online
    a tip: tap | Trinkbrunnen im öffentlichen Raum
    Externer Link
  • 09. Februar 2023, Hannover
    5. Hannover-Fachtagung Sicherheit & Resilienz der niedersächsischen Wasserversorgung in Zeiten des Klimawandels
    Externer Link
  • 27.-28. Februar 2023, Berlin
    Difu-Seminar: Nachhaltigkeitshaushalte und Nachhaltigkeitsrendite
    Externer Link
  • 24. Mai 2023, Hamburg
    2. Kolloquium "Ästuare - Aktuelle Themen aus Gewässerökologie und Wasserbau"
    Weitere Infos folgen
  • 03.-05. Juli 2023, Trier
    SummerSchool 2023: Recht der Wasserwirtschaft
    Externer Link [PDF]
  • 04.-06. Juli 2023, Lindau
    19. Deutsches Talsperrensymposium
    Externer Link
  • 21. September 2023, Fürth
    Nürnberger Kolloquien zur Trinkwasserversorgung
    Externer Link
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
Fax: 0 30 / 39 74 36 83
E-Mail: info(at)aoew.de
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Dr. Durmuş Ünlü, AöW-Geschäftsführer
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