Bundesregierung beschließt besseren Schutz Kritischer Infrastrukturen

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Bevölkerungsschutz , Datum: 07.12.2022

Das KRITIS-Dachgesetz soll verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber und ein zentrales Störungs-Monitoring einführen.

Heute hat das Kabinett die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Eckpunkte für das sogenannte KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Zum ersten Mal soll der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in Deutschland per Bundesgesetz geregelt werden.

"Wir haben seit Beginn des verbrecherischen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auch eine veränderte Sicherheitslage in Deutschland", sagte Faeser im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung. "Wir nehmen die aktuellen Bedrohungen sehr ernst – und handeln! Der Schutz unserer Kritischen Infrastrukturen hat höchste Priorität."

Das KRITIS-Dachgesetz wird gleichzeitig die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Critical Entities Resilience / CER-Richtlinie) umsetzen. Diese soll voraussichtlich Ende 2022 verabschiedet werden. Eine Einbettung in das europäische Gesamtsystem und europaweite einheitliche Mindestvorgaben sowie verstärkte grenzüberschreitende Kooperation soll die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa stärken.