Bundesumweltministerium baut Förderung des kommunalen Klimaschutzes umfangreich aus

28.10.2021
Die novellierte Kommunalrichtlinie hat neue Förderschwerpunkte, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer.

Neufassung der Kommunalrichtlinie mit vielen neuen Fördermöglichkeiten tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft

Mit der „Kommunalrichtlinie“ unterstützt das Bundesumweltministerium (BMU) seit 2008 den Klimaschutz in Städten und Gemeinden. Die positiven Effekte gehen dabei weit über die CO2-Reduzierung hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Jetzt hat das BMU die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) novelliert. Neue Förderschwerpunkte, insbesondere in Form personeller Unterstützung für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer sollen ab 1. Januar neue Anreize für kommunale Akteure schaffen, sich für den Klimaschutz vor Ort zu engagieren.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, braucht es ein breites Bündnis kommunaler Akteure: von Städten, Gemeinden und Landkreisen, bis hin zu Sportvereinen, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Schulen. Damit sie den Klimaschutz in Kommunen noch entschlossener voranbringen können, haben wir die Fördermöglichkeiten mit der neuen Kommunalrichtlinie noch einmal erweitert. Das Engagement für den Klimaschutz macht sich bezahlt, nicht nur durch geringere Energiekosten, sondern auch durch mehr Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.“

Mit der Kommunalrichtlinie, dem größten nationalen Breitenförderprogramm im Klimaschutz, unterstützt das Bundesumweltministerium seit 2008 erfolgreich den Klimaschutz in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Rund 18.700 Projekte in mehr als 3.975 Kommunen haben bis Ende 2020 bereits von den Fördermöglichkeiten profitiert. Mit Fördergeldern von rund 820 Millionen Euro wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro ausgelöst. Ab dem 1. Januar 2022 haben kommunale Akteurinnen und Akteure noch mehr Möglichkeiten, sich für den Klimaschutz stark zu machen. Dazu ist die Kommunalrichtlinie umfassend neugestaltet, übersichtlich strukturiert und erweitert worden. Sie gilt bis 31. Dezember 2027.

Mit der neuen Kommunalrichtlinie setzt das Bundesumweltministerium vor allem auf mehr personelle Unterstützung für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Neben den bekannten Förderschwerpunkten Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Bildungseinrichtungen wird künftig auch Personal in drei weiteren Bereichen bezuschusst:

  • Fachpersonal, das sich um die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements kümmert
  • Klimaschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren: Sie können beispielsweise auf Landkreisebene Klimaschutz in denjenigen Kommunen ermöglichen, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt.
  • Klimaschutzmanager*innen für die Umsetzung von thematischen Fokuskonzepten (Mobilität, Wärme, Abfall)

Die novellierte Richtlinie bietet neue passgenaue Fördermöglichkeiten wie Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. Neu ist auch, dass im Rahmen sogenannter Vorreiterkonzepte die ambitionierte Anpassung von Klimaschutzkonzepten an die neuen nationalen Klimaschutzziele bezuschusst wird, die vor 2017 entstanden sind. Darüber hinaus gewährt das Bundesumweltministerium Fördermittel für zusätzliche investive Maßnahmen, etwa in den Bereichen Abfall und Abwasser.

Antragsberechtigt für die neue Kommunalrichtlinie sind künftig auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen. Strategische Förderschwerpunkte (Beratungen, Konzepte und Personal) sind für alle Antragstellergruppen geöffnet. Noch bis Ende 2022 sind die zu erbringenden Eigenmittelanteile reduziert. Finanzschwache Kommunen profitieren auch weiterhin von erhöhten Förderquoten – bis hin zur Vollfinanzierung für ein Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management. Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.

Bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenfrei telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter  . Über alle wesentlichen Neuerungen informiert das SK:KK regelmäßig in Informationsveranstaltungen.

Nächste Termine

11. November 2021 (Webinar)
SK:KK-Online: Förderwissen für den Klimaschutz für kommunale Unternehmen

14. Dezember 2021 (Webinar)
SK:KK-Online: Förderwissen für den Klimaschutz - Die novellierte Kommunalrichtlinie

28.10.2021 | Pressemitteilung Nr. 264/21 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM9846
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