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RUNDBRIEF Nr. 06

04.07.2023

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

wie gewohnt haben wir Ihnen aktuelle Branchenthemen übersichtlich und mit Quellenangaben zusammengestellt. Wir freuen uns über Ihr Feedback und wünschen eine interessante Lektüre!

Ihr Team der AöW-Geschäftsstelle
Dr. Durmus Ünlü, Leonie Hilmers und Anja Kutzsch

AöW-Geschäftsstelle: Ab 1. Juli 2023 in der Invalidenstraße 91 in Berlin

AöW-Geschäftsstelle: Ab 1. Juli 2023 in der Invalidenstraße 91 in Berlin
Es gibt Neuigkeiten bei der AöW! Wir freuen uns, mit der Invalidenstraße 91 eine neue Adresse in unmittelbarer Nähe zum Berliner Hauptbahnhof und im Herzen der Stadt gefunden zu haben. Wir sind zuversichtlich, dass wir uns auch dort mit voller Kraft für die Ziele der AöW einsetzen können.

Die neue Geschäftsstelle eröffnet uns auch neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit für uns wichtigen Organisationen und Verbänden sowie des Austausches mit Kolleginnen und Kollegen. Auf diese neuen Möglichkeiten freuen wir uns sehr.

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AöW trauert um Eckhard Bomball - langjähriges AöW-Präsidiumsmitglied

AöW trauert um Eckhard Bomball - langjähriges AöW-Präsidiumsmitglied
Die traurige Nachricht vom Tod unseres langjährigen Präsidiumsmitglieds Herrn Eckhard Bomball († 27.06.2023) trifft uns zutiefst. Herr Bomball – ehemaliger Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Grevesmühlen – war von 2010 bis Ende 2020 Präsidiumsmitglied der AöW und für die Branche bekannt als Vordenker, Vorbild und Wegbereiter beim Thema Energieeffizienz. Seine besondere menschliche Art wird uns tief in Erinnerung bleiben.

In tiefer Trauer und in dankbarer Erinnerung.

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AöW-Pressemitteilung zum Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni 2023

AöW-Pressemitteilung zum Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni 2023
Am Tag der Daseinsvorsorge gilt es vor allem den Menschen – den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – für ihre Leistungen für eine gemeinwohlorientierte Daseinsvorsorge zu danken. Für die Zukunft werden noch mehr engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebraucht, die vor Ort diese wichtigen Zukunftsaufgaben der öffentlichen Wasserwirtschaft unterstützen. Der Klimawandel erfordert eine Transformation hin zu mehr Klimaschutz, Klimaanpassung und Resilienz. Die öffentlichen Unternehmen aus der Wasserwirtschaft stehen dafür als starke und verlässliche Partner der Kommunen sowie der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung – nicht um Krisen für Marktinteressen und Gewinnmaximierung auszunutzen, sondern für das öffentliche Gut und für das Gemeinwohl vor Ort für alle.

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Bremer Koalitionsvertrag: Vorsichtige Teil-Rekommunalisierung

SPD, Grüne und Linke in Bremen haben sich am 3. Juli auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Der Vertrag enthält unter anderem eine Passage zur Rekommunalisierung der Abwasserentsorgung. Hintergrund ist, dass die Leistungsverträge im Bereich der Abwasserentsorgung eine Laufzeit bis zum Jahr 2028 haben und bis zum Ende des Jahres 2026 gekündigt werden müssten. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir streben eine Erweiterung des öffentlichen Einflusses auf die Abwasserentsorgung und eine Erhöhung der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an. Wir werden hierzu rechtzeitig eine Entscheidung treffen.“ Das klingt nicht nach vollständiger Rekommunalisierung.

Gleichzeitig kündigen die Koalitionsparteien eine Entscheidung über die Konzessionsvergabe für die Trinkwasserversorgung ab 2029 an.

Dagegen sollen die Prozesse über eine Rekommunalisierung der Müllabfuhr so rechtzeitig eingeleitet werden, dass spätestens 2025 darüber entschieden werden kann. Die Rekommunalisierung der Straßenreinigung soll bis 2028 umgesetzt werden.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
SPD-Bremen, Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft, 25.06.2023

CCS-Ziele im Klimaschutzgesetz vorgesehen

Das Bundeskabinett hat am 21. Juni 2023 die Neufassung des Klimaschutzgesetzes (KSG) beschlossen. Ziel der Regelung ist es laut Bundesregierung, den Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu gestalten. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht relevant ist die vorgesehene Regelung in § 3b KSG zu „technischen Senken“, womit auch die CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage, bzw. Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CO2)) gemeint ist. Danach sollen zur Erreichung der Klimaziele auch für die Jahre 2035, 2040 und 2045 Ziele für technische Senken festgelegt werden. Die Regelung sieht eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung vor, „wonach die Ziele für technische Senken auf Basis der Langfriststrategie der Bundesregierung zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen“.
Für die Anwendung der CCS-Technologie gibt es seit 2012 das Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (KSpG). Bislang haben die betroffenen Bundesländer von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Anwendung der CCS-Technologie auszuschließen. Mit der geplanten Zielfestlegung durch die Bundesregierung würde sich der Druck auf die Bundesländer erhöhen, die CCS-Technologie auf ihrem Gebiet zuzulassen bzw. den Ländervorbehalt im KSpG aufzugeben.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Bundesregierung, Meldung vom 21.06.2023
https://www.gesetze-im-internet.de/kspg/BJNR172610012.html


BGH bestätigt OLG München: Bezeichnung von Leitungswasser als "gesund“

Wie aus der Mitteilung der Kanzlei BBH vom 7. Juni hervorgeht, hat der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde der Revision gegen die Entscheidung des OLG München abgewiesen (Beschluss vom 17.5.2023, Az. I ZR 146/22). Das Urteil des OLG München ist damit rechtskräftig.

Laut BBH-Mitteilung ging es in der Rechtsstreitigkeit im Kern um die Frage, wie detailliert und umfassend ein Wasserversorger die Verbraucher öffentlich über die Wasserqualität informieren darf. Zu klären sei gewesen, wann bei gesundheitsbezogenen Aussagen nicht mehr von öffentlich-rechtlicher Information, sondern von Werbung auszugehen sei. Das Gericht habe dabei festgestellt, dass Wasserversorger ihr Leitungswasser im Rahmen einer Kundeninformation als „gesund“ bezeichnen dürfen.

Allerding geht die Kanzlei davon aus, dass gleichgelagerte Konflikte mit dieser BGH-Entscheidung nicht als beendet zu sehen sind. „Vielmehr bleibt es bei einer Einzelfallentscheidung“, heißt es in der Mitteilung. Zudem sei die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ein europaweit streng regulierter Bereich.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
BBH, Meldung vom 7.6.2023

Handelsblatt: Größter britischer Wasserversorger kurz vor Verstaatlichung

Wie das Handelsblatt am 28.06.2023 berichtet, steht der hoch verschuldete britische Wasserversorger Thames Water offenbar kurz vor der – zumindest vorübergehenden – Verstaatlichung. Grund für die sich zuspitzende Krise seien Schulden in Höhe von mehr als 13 Milliarden Pfund (rund 15 Milliarden Euro).

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Näheres unter Handelsblatt (Online) vom 28.06.2023

EU-Nitratrichtlinie: EU-Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren ein

Die EU-Kommission hat am 01.06.2023 das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass die von Bund und Ländern erlassenen Regelungen den Vorgaben der Richtlinie entsprechen und der Notwendigkeit gerecht werden, die hohe Nitratbelastung der Gewässer zu bekämpfen.

Am 21. Juni 2018 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union in einem ersten Verfahren entschieden, dass Deutschland gegen die Nitratrichtlinie verstoßen hat. Im Juli 2019 leitete die Kommission ein zweites Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtbefolgung des Urteils ein. Seitdem hat Deutschland sein Aktionsprogramm überarbeitet. Die Vorschriften würden nun die negativen Auswirkungen auf Böden und Wasserressourcen verringern, so die Kommission in ihrer Pressemitteilung vom 01.06.2023. Zudem hätten die deutschen Bundesländer besonders belastete Gebiete neu ausgewiesen, in denen strengere Vorschriften für Landwirte gelten.

Darüber hinaus hat das Bundeskabinett am 31.05.2023 eine Änderung des Düngegesetzes beschlossen. Damit soll die Rechtsgrundlage für eine Verordnung zur Verbesserung der Datenverfügbarkeit für das vereinbarte Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung und die Rechtsgrundlage für die geplante Weiterentwicklung der Stoffstrombilanzverordnung geschaffen werden.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
EU-Kommission, Meldung vom 01.06.2023
BMUV, Pressemitteilung vom 01.06.2023

Abwassergebühren: Haus & Grund vergleicht die 100 größten Städte

Der Eigentümerverband Haus & Grund hat die Abwassergebühren der 100 größten Städte verglichen. Demnach unterscheidet sich die jährliche Kostenbelastung der Verbraucherinnen und Verbraucher für die Abwasserentsorgung je nach Wohnort um mehr als 700 Euro. Das ist ein zentrales Ergebnis des Abwassergebührenrankings 2023, das das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat.

Der Eigentümerverband appellierte an die Kommunen, die Gründe für die enormen Unterschiede und die zum Teil sehr hohen Kosten zu analysieren und transparent darzulegen. Immer wieder falle bei der Ermittlung der Gebühren auf, dass die Gebührenordnungen der einzelnen Kommunen uneinheitlich, intransparent und häufig auch mit einer Vielzahl von individuellen Ausnahmeregelungen versehen seien. „Die häufig vorgetragenen Strukturunterschiede allein sind keine ausreichende Erklärung für die enormen Preisdifferenzen. Dieses Ranking soll ein Anstoß dafür sein, sich mit anderen Städten auszutauschen, voneinander zu lernen, um Kosten zu senken und nicht ständig eigene Besonderheiten zu pflegen und in den Vordergrund zu stellen“, so Haus & Grund-Präsident Warnecke abschließend.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Haus & Grund, Meldung vom 28.06.2023

Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung nimmt auch Wasser in den Blick

Das Bundeskabinett hat am 14. Juni die Nationale Sicherheitsstrategie beschlossen. Sie trägt den Titel „Wehrhaft. Resilient. Nachhaltig. Integrierte Sicherheit für Deutschland“. Gleich zu Anfang werden der nachhaltige Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, die Begrenzung der Klimakrise und die Bewältigung ihrer Folgen, die Sicherung des Zugangs zu Wasser und Nahrung sowie der Schutz der menschlichen Gesundheit als gemeinsame Interessen definiert.

Beim Thema Wasser knüpft die Sicherheitsstrategie an die Nationale Wasserstrategie an. Dazu heißt es: „Aufbauend auf der Nationalen Wasserstrategie wird die Bundesregierung die Wasserressourcen sichern und schützen. Neben der Anpassung an lange Trockenperioden sorgt die Strategie für einen verbesserten Schutz unseres Trinkwassers. Gemeinsam mit den Ländern wird der Bund die Umsetzung der Wasserstrategie vorantreiben.“

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Bundesregierung, Meldung vom 14. Juni 2023

Nationale Sicherheitsstrategie, Wehrhaft. Resilient. Nachhaltig. Integrierte Sicherheit für Deutschland, Juni 2023 [PDF]

Neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten

Am 24. Juni 2023 ist die neu gefasste Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, mit der wesentliche Inhalte der EU-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 2020 umgesetzt werden. Wie das BMG mitteilt, sichert die Trinkwasserverordnung weiterhin das gewohnt hohe Qualitätsniveau des Trinkwassers und berücksichtigt gleichzeitig neue Herausforderungen durch Umwelteinflüsse auf die Trinkwasserressourcen. Die Neufassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sieht die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor, führt neue Parameter ein und legt niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei fest. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen werden verpflichtet, alte Bleileitungen stillzulegen oder auszutauschen.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
BMG, Themenseite: Trinkwasserverordnung, Stand: 26. Juni 2023

UBA, Meldung vom 23.06.2023

Projektaufruf des BMWSB: Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 15. Juni 2023 den vierten Projektaufruf für das Bundesprogramm „Anpassung Urbaner Räume an den Klimawandel“ gestartet. Für die Jahre 2023 bis 2026 stehen damit weitere 200 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.

Die Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 15. September 2023 geeignete Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Das BBSR ist mit der Umsetzung des Programms beauftragt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wählt die zu fördernden Projekte aus. Gefördert werden innovative Erhaltungs- und Entwicklungsprojekte, die beispielhaft für die Anpassung von Städten und Gemeinden an den Klimawandel sind.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.bbsr.bund.de/klima-raeume

Quelle und weitere Informationen (Extern):
BBSR, Meldung vom 15.06.2023

31. August 2023: Bewerbungsschluss KUMAS-Leitprojekte

Seit seiner Gründung unterstützt das KUMAS UMWELTNETZWERK Umweltprojekte in ganz Bayern. Innovationsgehalt, Gestaltungsqualität und verbessernde Umwelteigenschaften stehen bei der Bewertung durch eine unabhängige Jury genauso im Vordergrund wie die Steigerung der Ressourceneffizienz. Die ausgezeichneten Leitprojekte werden öffentlichkeitswirksam ein Jahr lang in den Medien, auf der Homepage des KUMAS-UMWELTNETZWERKS, im Rahmen der KUMAS-Fachkongresse, bei Messeauftritten und in Netzwerkveranstaltungen präsentiert.

Einsendeschluss für Bewerbung oder Vorschlag ist der 31. August 2023!

Quelle und weitere Informationen (Extern):
KUMAS, 31. August 2023: Bewerbungsschluss KUMAS-Leitprojekte

Kurzstatement in Fernsehbeitrag über bedrohten Fluss

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AöW-Geschäftsführer Dr. Durmuş Ünlü durfte in einem Fernsehbeitrag auf Panorama3 (NDR) ein kurzes und prägnantes Statement zum Vorsorgeprinzip und Gewässerschutz abgeben. Im Kern ging es darum: Vorsorgend an der Quelle für den Gewässerschutz zu handeln und nicht zu warten, bis die Wasserversorger handeln müssen, nützt der Natur, nützt aber auch den Bürgerinnen und Bürgern. Das ist nicht zu viel verlangt, denn Wasser ist die Grundlage allen Lebens.

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AöW auf LinkedIn

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Wir sind stetig dabei unsere Social Media Präsenz auszubauen, um Sie mit den wichtigsten Informationen über die AöW-Aktivitäten zu versorgen.

Besuchen Sie uns auch auf LinkedIn und informieren Sie sich dort regelmäßig über wichtige AöW-Aktivitäten!

Folgen Sie uns: https://www.linkedin.com/company/allianz-der-%C3%B6ffentlichen-wasserwirtschaft-e-v-a%C3%B6w/

Neues von AöW-Mitgliedern

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Wupperverband: Neue Geschäftsbereichsleiterin im Wupperverband

Sabine Domgörgen ist ab 1. Juli neue Leiterin des Geschäftsbereichs Personal, Soziales & Zentrale Dienste beim Wupperverband. Gemeinsam mit dem neuen Vorstand des Wupperverbandes, Ingo Noppen (Amtsantritt 1. Juli), sowie Thomas Klein als Geschäftsbereichsleiter Technik und Flussgebietsmanagement wird Sabine Domgörgen den Wupperverband organisatorisch und inhaltlich weiterentwickeln. Wupperverband vom 29.06.2023


EGLV: Letzte „Köttelbecken“ des Lippe-Flusssystems sind Geschichte

Die Ära der Köttelbecken ist zu Ende: Der Herringer Bach und der Hoppeibach in Hamm waren die letzten beiden Nebenbachläufe der Lippe im Verantwortungsbereich des Lippeverbandes, die noch Abwasser führten. Über 100 Jahre wurde nicht in die Lippe selbst, aber in etliche ihrer Nebenläufe Abwasser privater Haushalte und Industrieanlagen eingeleitet. Als offene Schmutzwasserkanäle führten sie das Abwasser bis zu den Fluss-Klärwerken, wo es gereinigt wurde. Diese Einleitung ist nun Geschichte – mit der offiziellen Inbetriebnahme des Pumpwerks Bocksheideweg durch den Lippeverband sind der Herringer Bach und der Hoppeibach abwasserfrei. EGLV vom 15.06.2023

EGLV: Neue Genossenschaft für ein blaugrünes Morgen

Der Emscher-Umbau und die Lippe-Renaturierung haben die Grundlage für einen weitreichenden Transformationsprozess in der Region geschaffen. Den wollen Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern, Mitgliedern und den Menschen an Emscher und Lippe weiter beleben: Dafür wurde nun die „Allmende Emscher-Lippe eG“ gegründet. Berthold Oberkönig (geschäftsführend) und die Diplom-Ingenieurin für Weinbau und Oenologie (FH) Tina Krachten bilden den Vorstand der Allmende. EGLV vom 22.06.2023

Radio-/TV-Beiträge zu Wasserthemen

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In diesem Rundbrief können wir folgende Beiträge empfehlen (abrufbar in den externen Online-Mediatheken):
  • ARD | Quarks im Ersten, Hitze und Trockenheit - wird das Wasser knapp?, 01.07.2023
    Externer Link
  • WDR | Lokalzeit OWL, Salz in der Lutter: Ist es auf dem Weg ins Trinkwasser?, 27.06.2023
    Externer Link
  • NDR | Panorama 3, Bedrohter Fluss: Viel Salz, wenig Leben, 27.06.2023
    Externer Link
  • MDR-Fernsehen | Fakt ist!, Wem gehört unser Wasser?, 26.06.2023
    Externer Link
  • BR Fernsehen | BR24Live, Wassernot in Bayern · Politik sucht Lösungen, 21.06.2023
    Externer Link
  • BR Fernsehen | Abendschau – Der Süden, Wertschätzung für’s Wasser, 20.06.2023
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  • ARD | Weltspiegel, Spanien: Landwirtschaft leidet unter Wassermangel, 18.06.2023
    Externer Link
  • 3Sat (ORF) | NANO, Spaniens Wasserreservoirs gehen zur Neige, 16.06.2023
    Externer Link
  • ZDF | Militärhistoriker zu Damm-Bruch: Wie Wasser als Waffe eingesetzt wird, 07.06.2023
    Externer Link
  • ARD alpha |alpha-thema Gespräch: Wenn das Wasser knapp wird · Strategien gegen Trockenheit, 07.06.2023
    Externer Link
  • 3sat | Durst – Wenn unser Wasser verschwindet, 31.05.2023
    Teil 1: Externer Link
    Teil 2: Externer Link
  • 3Sat(ORF) | Wasser - Amerikas neues Luxusgut, 30.05.2023
    Externer Link
Wir möchten Sie über TV- und Radioberichte zu Wasserthemen ständig informieren. Wenn Sie Empfehlungen zu Sendungen haben, die online abrufbar sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).

Veranstaltungshinweise

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  • 03.-05. Juli 2023, Trier
    SummerSchool 2023: Recht der Wasserwirtschaft
    Externer Link [PDF]
  • 04.-06. Juli 2023, Lindau
    19. Deutsches Talsperrensymposium
    Externer Link
  • 21. September 2023, Fürth
    Nürnberger Kolloquien zur Trinkwasserversorgung
    Externer Link
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Invalidenstr. 91, 10115 Berlin
Postfach 40534, 10063 Berlin
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
Fax: 0 30 / 39 74 36 83
E-Mail: info(at)aoew.de
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