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RUNDBRIEF Nr. 10

02.11.2023

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

wie gewohnt haben wir Ihnen aktuelle Branchenthemen übersichtlich und mit Quellenangaben zusammengestellt. Wir freuen uns über Ihr Feedback und wünschen eine interessante Lektüre!

Ihr Team der AöW-Geschäftsstelle
Dr. Durmus Ünlü, Leonie Hilmers und Anja Kutzsch

EU-Umweltrat nimmt Position zur Kommunalabwasserrichtlinie an

Am 16. Oktober hat der EU-Umweltrat seine Position zur Kommunalabwasserrichtlinie angenommen. Nun folgen die Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat. Ziel der Verhandlungen ist es, das Verfahren bis zum Ende der Legislaturperiode im Frühjahr 2024 abzuschließen.

Laut der Position des Umweltrates soll der Eintrag von Spurenstoffen über das kommunale Abwasser durch die Einführung einer sogenannten „4. Reinigungsstufe“ reduziert werden. Der EU-Umweltrat fordert die obligatorische Einführung dieser 4. Reinigungsstufe für Kläranlagen ab 200.000 Einwohnern. Bei kleineren Anlagen soll dies auf Basis einer Risikoabschätzung erfolgen.

Zudem sollen nach Auffassung des EU-Umweltrates die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika künftig an den Kosten der 4. Reinigungsstufe und damit an der Beseitigung dieser Stoffe beteiligt werden. Die genaue Ausgestaltung dieser Herstellerverantwortung, vor allem der Umfang der Finanzierungspflicht und der Kreis der einzubeziehenden Branchen, soll in den weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission diskutiert werden.

Die Umsetzungsfristen sollen im Gegensatz zu dem ursprünglichen Richtlinienvorschlag – in der Regel um 5 Jahre – verlängert, der Zukauf von erneuerbaren Energien wird bis zu 30 % ermöglicht und die Grenzwerte für Phosphor und Stickstoff gelockert werden.

Die jeweilige Position der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments und des Ministerrats geben den Verhandungsrahmen des Trilogs vor. Jetzt schließen sich die informellen Trilogverhandlungen zu dem Thema an. Wir informieren Sie über wichtige Entwicklungen.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Rat der EU, PM vom 16.10.2023

Rat der EU, Allgemeine Ausrichtung vom 16.10.2023

Bundesrat zur Änderung des Düngegesetzes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29. September 2023 zum Gesetzentwurf zur Änderung des Düngegesetzes Stellung genommen.

Mit dem geplanten Düngegesetz setzt die Bundesregierung die Forderungen der EU-Kommission zur Beilegung des Vertragsverletzungsverfahrens im Düngerecht um. Kernpunkte sind hierbei die Rechtsgrundlagen für ein verstärktes Monitoring sowie die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung, die Nährstoffüberschüsse auf betrieblicher Ebene vermeiden soll und hilft, den Düngeeinsatz zu optimieren.

Der Agrarausschuss des Bundesrates hatte zuvor empfohlen, die Stoffstrombilanzierung aus dem Düngegesetz zu streichen. Umweltverbände und Verbände aus der Wasserwirtschaft, darunter auch die AöW, forderten den Bundesrat auf, diesem Vorschlag des Agrarausschusses nicht zu folgen, um mit der Stoffstrombilanzverordnung eine umweltverträgliche Ausrichtung des Düngerechts zu gewährleisten. Der Bundesrat ist der Forderung der Umwelt- und Wasserverbände in der Sache gefolgt.

Am Montag, dem 6. November 2023 wird im Bundestag eine öffentliche Anhörung zur Änderung des zweiten Düngegesetzes stattfinden, zu der sich die AöW ebenfalls positioniert hat.

Quelle und weitere Informationen [Extern | PDF]:
Bundesrat, Beschluss vom 29.09.2023

Bundestag, Anhörung zum Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Kommunale Wärmeplanung: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für die Wärmeplanung vorgelegt, der die Grundlage für klimafreundliches Heizen werden soll. Konkret ist vorgesehen, dass alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne für klimafreundliches Heizen vorlegen müssen. Die Pläne sollen aufzeigen, in welchen Straßenzügen eine Fernwärmeversorgung geplant ist, wo Nahwärme beispielsweise über Biomasse zur Verfügung steht oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Als Energieträger werden unter anderem Abwärme, Biogas, Biomethan, Klärgas, Umweltwärme aus Oberflächengewässern, Grubenwasser und Abwasser genannt.

Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 Wärmepläne erstellen, für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt der 30. Juni 2028 als Stichtag. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen, außerdem ist vorgesehen, dass mehrere Gemeinden einen gemeinsamen Plan vorlegen können.

Das Gesetz appelliert an die staatlichen Stellen, den Ausbau und die Dekarbonisierung als ein Ziel von überragender gesamtvolkswirtschaftlicher Bedeutung anzunehmen und in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen, schreibt die Bundesregierung. Darüber hinaus soll es erstmals eine rechtsverbindliche Verpflichtung für die Betreiber bestehender Wärmenetzen geben, diese bis zum Jahr 2030 zu mindestens 30 Prozent und bis zum Jahr 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Als Wärme aus erneuerbaren Energien gelten unter anderem Abwasser, Geothermie, Umweltwärme und Biomethan. Ab dem Jahr 2045 sollen alle Wärmenetze gemäß den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes vollständig klimaneutral betrieben werden.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Deutscher Bundestag, PM vom 09.10.2023

Gesetzesentwurf der Bundesregierung, 06.10.2023, [PDF]

EU-Kommission: Beschränkung von Mikroplastik

Am 27. September 2023 hat die Europäische Kommission die Verordnung Nr. 2023/2055 veröffentlicht, mit der nun schrittweise eine Beschränkung von Mikroplastikpartikeln unter REACH wirksam wird. Diese sieht ein differenziertes Verbot von absichtlich zugesetzten Mikroplastikpartikeln, für eine Vielzahl von Verwendungen vor, das nun europaweit zu greifen beginnt. Damit wird die Freisetzung von persistenten Mikroplastikpartikeln in die Umwelt reduziert.

Die Beschränkung gilt für verschiedene Anwendungen mit einer Übergangszeit von bis zu 12 Jahren, um den Herstellern Zeit zu geben, Alternativen zu entwickeln und die Produktion umzustellen. Dazu gehören zum Beispiel sonstige Partikel in Kosmetika sowie in Wasch- und Reinigungsmitteln, Ummantelungen von beispielsweise Saatgut und Düngemitteln.

Quelle und weiter Informationen: [Extern]
Europäische Kommission, Meldung vom 25.09.2023

BMUV, Pressemittelung vom 16.10.2023

Stadtwerke Trier rekommunalisieren Trinkwasserversorgung

Um die Trinkwasserversorgung künftig ausschließlich unter kommunaler Führung weiterzuentwickeln, gründen die Stadtwerke Trier zum 1. Januar 2024 eine neue Gesellschaft: die SWT Wasser GmbH. Diese übernimmt die Trinkwassersparte von der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH, die mit der Encevo Deutschland GmbH (24,9 Prozent) und der Westenergie AG (18,7 Prozent) zwei private Anteilseigner hat.

„Die Re-Kommunalisierung ist ein Meilenstein für die Entwicklung der Region. Mit der neuen Wassergesellschaft liegt die Entscheidungshoheit rund um das Lebensmittel Nummer 1 alleine in unseren Händen. Und die neue Konstellation bietet zusätzliche Chancen für kommunale Zusammenarbeit", freut sich Triers Oberbürgermeister und SWT-Aufsichtsratsvorsitzender Wolfram Leibe.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Stadtwerke Trier, PM vom 28.09.2023

Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz eröffnet

Am 5. Oktober wurde in Berlin das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK) eröffnet. Als bundesweite Anlaufstelle informiert das KNK alle Interessent*innen über Fördermöglichkeiten und soll somit wesentlich dazu beitragen, Projekte für den Natürlichen Klimaschutz zu unterstützen und anzustoßen. Ein weiterer Schwerpunkt des neuen Kompetenzzentrums wird es sein, alle Akteur*innen im Natürlichen Klimaschutz in den Ländern, Regionen und in den Städten und Gemeinden miteinander zu vernetzen. Ziel ist es, das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) mit seinen Projekten und Programmen schnell und unkompliziert in die Fläche zu bringen. Zudem sollen Regionalagenturen etabliert werden, die eine wichtige Schnittstelle zwischen Bund, Ländern und den Akteur*innen vor Ort bilden.

Das ANK sieht insgesamt 69 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern vor. Für die Umsetzung stehen bis 2026 vier Milliarden Euro zur Verfügung. Die drei bereits veröffentlichten Förderaufrufe im Rahmen des ANK sind:
Quelle und weitere Informationen [Extern]:
BMUV, PM vom 05.10.2023

Website des Kompetenzzentrums Natürlicher Klimaschutz

Förderprogramm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Das Bundesumweltministerium hat einen neuen Aufruf zur Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) veröffentlicht. Vom 1. November 2023 bis zum 31. Januar 2024 können Förderungen für die Ausarbeitung von Anpassungskonzepten mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf naturbasierten Lösungen beantragt werden.

Die Anpassungskonzepte sollen möglichst viele Ebenen der lokalen Verwaltung einbeziehen sowie umwelt- und klimafreundlich ausgerichtet sein. So sollen die Konzepte je nach örtlichen Bedarf Anpassungsmaßnahmen wie Baumpflanzungen, Fassaden- und Dachbegrünungen sowie Retentionsflächen enthalten.

Über einen weiteren Förderschwerpunkt können Kommunen sowie weitere Akteur*innen eine Förderung für innovative Modellprojekte beantragen. Diese Modellprojekte sollen neue Ansätze der kommunalen Anpassung aufgreifen und andere Kommunen zur Nachahmung anregen. Für den gesamten Förderaufruf gilt, dass die Konzepte und Projekte die positiven Wechselwirkungen zwischen Klimaanpassung, natürlichem Klimaschutz und Stärkung der Biodiversität bestmöglich nutzen sollen.

Eine Online-Informationsveranstaltung der ZUG zum ANK-DAS-Förderaufruf findet am Donnerstag, den 9. November 2023 von 10.00 bis 12.00 Uhr statt.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Zukunft-Umwelt-Gesellschaft, DAS Förderaufruf

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StEB Köln als familienfreundlicher Arbeitgeber ausgezeichnet

Im Rahmen des „audits berufundfamilie“ erhalten die StEB Köln zum wiederholten Mal eine Auszeichnung, in diesem Jahr das „Zertifikat mit Prädikat“. Das Qualitätssiegel steht für eine langjährige, nachhaltige familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik.

Zu den aktuellen Maßnahmen der StEB Köln gehören u. a.: flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten, Sabbatical- und Freistellungsmöglichkeiten, ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagement, regelmäßige Mitarbeitergespräche und -befragungen, Coachings und Fortbildungsprogramme sowie Kooperationen mit externen Dienstleistern zur Kinderferienbetreuung und Pflege von Angehörigen. Ergänzt werden sollen diese Maßnahmen in der Zukunft u. a. durch: Unterstützung beim Spracherwerb von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund, Einführung eines Employee Self Services (ESS) sowie Verhandlungen zur Überarbeitung der Bestimmungen zur gleitenden Arbeitszeit. StEB Köln vom 13.10.2023


WVER: Innovatives Pilotprojekt zur Hochwasserprognose – Übergabe des Förderbescheids HÜPros

Der Wasserverband Eifel-Rur plant in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft der RWTH Aachen (IWW) ein „Hochwasser- und Überflutungs-Prognose-System für kleine Mittelgebirgseinzugsgebiete“ (Projekt HÜProS) für die Modellregion Eifel-Rur. Das Projekt ist von hoher Bedeutung für die Wasserwirtschaft.

Ziel des Projektes ist es, ein ergänzendes Prognosesystem zum landesweiten Hochwasserinformationssystem zu schaffen, mit dessen Hilfe die Hochwasservorhersage für die Einzugsgebiete von Inde und Vicht, die besonders schwer von der Hochwasserkatastrophe 2021 betroffen waren, räumlich und zeitlich präzisiert wird. Dazu werden Wetterprognosen, Pegelstände und Bodenfeuchtigkeitsdaten zu einer Vorhersage der Pegelstände verschnitten.

Konkret soll die Beobachtung und die Prognose der Wasserstände durch ein dichtes Netzwerk von Sensoren an den Flüssen Inde und Vicht und ihren Nebenläufen unter Nutzung einer künstlichen Intelligenz (KI) deutlich verbessert werden. Die Projektlaufzeit beträgt drei Jahre.

Neben den bereits genannten Institutionen, werden das Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft der Universität Duisburg-Essen, das Institut für Bio- und Geowissenschaften des Forschungszentrums Jülich und die regio iT in Aachen an dem Projekt als Partner fungieren. WVER vom 17.10.2023

StEB Köln gewinnen Goldenen Kanaldeckel 2023

Erster Platz für die StEB Köln: Das Unternehmen hat mit seinem „Wasser-Risiko-Check“ in diesem Jahr den „Goldenen Kanaldeckel“ gewonnen. Mit dem Preis des Instituts für Unterirdische Infrastruktur (IKT) werden jährlich herausragende Leistungen und Innovationen von kommunalen Abwasserbetrieben prämiert. Stellvertretend für das gesamte Team nahmen die StEB Köln-Projektverantwortlichen Lea Steyer und Maria Ceylan den Preis diese Woche entgegen.

Wie schütze ich mein Gebäude vor Überflutung bei Starkregen und Hochwasser? Warum habe ich Wasser im Keller und was kann ich dagegen tun? Bin ich vor Hochwasser geschützt? Diese Fragen beantwortet der kostenlose „Wasser-Risiko-Check“ seit mehreren Jahren erfolgreich den Menschen in Köln und seit diesem Jahr im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit auch den Bürgerinnen und Bürgern in Bornheim, Mülheim an der Ruhr, Troisdorf, Essen, Bergisch Gladbach und Duisburg.

Seit dem Jahr 2002 verleiht das IKT Institut für Unterirdische Infrastruktur den „Goldenen Kanaldeckel“. StEB vom 26.10.2023

Radio-/TV-Beiträge zu Wasserthemen

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In diesem Rundbrief können wir folgende Beiträge empfehlen (abrufbar in den externen Online-Mediatheken):
  • hr | Die Ratgeber, Medikamentenrückstände im Wasser, 17.10.2023
    Externer Link
  • ARD | Recht auf Wasser, 15.10.2023
    Externer Link
  • BR | DokThema, Europas Gemüseversorgung in Gefahr · Spaniens Kampf ums Wasser, 11.10.2023
    Externer Link
Wir möchten Sie über TV- und Radioberichte zu Wasserthemen ständig informieren. Wenn Sie Empfehlungen zu Sendungen haben, die online abrufbar sind, bitten wir um eine kurze Information an die AöW-Geschäftsstelle (info@aoew.de).

Veranstaltungshinweise

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  • 06. November 2023, Ostfildern
    Fachworkshop zur Integration von Starkregen-Resilienzen in die SiedlungsPlanung
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  • 09. November 2023, Online
    Zwischen Dürre und Land unter! – Ausblick: Wasser- und Grünraumversorgung für die Stadt der Zukunft
    Externer Link
  • 15./16. November 2023, Augsburg
    18. Bayerische Wassertage
    Externer Link
  • 17. November 2023, Online
    Gewässerschutzforum der Umweltorganisationen
    Externer Link
  • 21./22. November 2023, Rehburg-Loccum
    Wasser – wie managen wir diese knappe Ressource? Den Landschaftswasserhaushalt nachhaltig bewirtschaften
    Externer Link
  • 23. November 2023, Berlin und online
    4th Sustainability Transformation Conference
    Informationen folgen
  • 28./29. November 2023, Potsdam
    ver.di: 7. Konferenz für Ausbildungskräfte in der Ver- und Entsorgung
    Externer Link
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Invalidenstr. 91, 10115 Berlin
Postfach 40534, 10063 Berlin
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
Fax: 0 30 / 39 74 36 83
E-Mail: info(at)aoew.de
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Dr. Durmuş Ünlü, AöW-Geschäftsführer
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