Ernährung

Anhörung zur Änderung
des Düngegesetzes

Zeit: Montag, 6. November 2023, 11 Uhr bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 900

Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Düngegesetzes hat sich der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 6. November 2023, befasst. Der Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes (20/8658) sieht die Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung, die Ermächtigung zur Einrichtung eines Monitorings der Düngeverordnung und die Schaffung von Grundlagen zur Anpassung der Stoffstrombilanzverordnung vor.

Die von den Fraktionen eingeladenen Sachverständigen kamen in ihren Stellungnahmen zu unterschiedlichen Bewertungen des Entwurfs. Die geplante Umsetzung der EU-Verordnung wurde übergreifend begrüßt, kritisch gesehen wurde vor allem die Stoffstrombilanzierung.

Sachverständige beklagen hohen Umsetzungsaufwand

Prof. Dr. Silvia Bachmann-Pfabe von der Hochschule Neubrandenburg erklärte in ihrer schriftlichen Stellungnahme, ein Monitoring der Düngeverordnung sei aus wissenschaftlicher und praktischer Sicht außerordentlich zu begrüßen. Mit den Änderungen im Düngegesetz könnten der Geltungsbereich und die Einhaltung betrieblicher Bilanzwerte in der Stoffstrombilanzverordnung neu definiert werden. Diesen Vorteilen stehe jedoch ein zeitlicher Aufwand für die Dokumentation, Pflege, Bereitstellung, Überprüfung und Übermittlung der Daten gegenüber. Beide Verfahren, Wirkungsmonitoring und Stoffstrombilanzierung, liefen zudem Gefahr, Daten mehrfach zu erfassen, erklärte die von der Fraktion Die Linke eingeladene Sachverständige.

Der von der AfD-Fraktion eingeladene Landwirt Elard von Gottberg, Leiter einer Agrargenossenschaft in Brandenburg, begrüßte die Umsetzung der EU-Verordnung und das Wirkungsmonitoring, letzteres bedeute jedoch mehr Bürokratie. Die Anpassung der Stoffstrombilanz, also Paragraf 11a des Düngegesetzes, sollte allerdings ersatzlos gestrichen werden. Zwei parallele Systeme seien nicht zielführend und bedeuteten eine noch höhere Dokumentationspflicht, sagte von Gottberg. Das sei abzulehnen. Aufwand und Nutzen blieben in einem vernünftigen Verhältnis, wenn auf Daten zurückgegriffen würde, die der Verwaltung und den landwirtschaftlichen Betrieben bereits vorlägen.

Auch Robert Knöferl von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Stellvertretender Leiter des Instituts für Agrarökologie und Biologischen Landbau, begrüßte die Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung sowie die Einführung einer Monitoringverordnung. Bezüglich der Änderung der Stoffstrombilanzverordnung warnte er jedoch vor einem immensen bürokratischen Aufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe, der großes Frustrationspotenzial mit sich bringe. Er empfehle daher, erklärte der von der CDU/CSU-Fraktion eingeladene Experte, die Stoffstrombilanz vollständig aus den Rechtsvorgaben herauszulösen und die Bilanzierung auf eine freiwillige Basis zu stellen. Zudem sei das Monitoring ein deutlich besseres und zielführenderes Instrument als die Stoffstrombilanz, um weitere Verbesserungen beim landwirtschaftlichen Gewässerschutz herbeizuführen.

Wasserwirtschaft hält Stoffstrombilanz für notwendig

Martin Weyand vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft erklärte, der Gesetzentwurf biete grundsätzlich eine gute Voraussetzung, die von der EU-Kommission vorgegebene Zielsetzung einer umwelt- und gewässerschonenden Orientierung für die Landwirtschaft umzusetzen. Kernpunkt sei dabei die vorgesehene Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung zu einem wirksamen und transparenten Steuerungsinstrument. In der Stellungnahme des von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladenen Verbands wird jedoch kritisiert, dass die Forderungen des Wissenschaftlichen Beirats für Düngungsfragen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einigen Fragen unberücksichtigt blieben. Dazu zähle, Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden und mit konkreten Obergrenzen zu versehen.

In der von Maximilian Zinnbauer vorgestellten Stellungnahme des von der SPD-Fraktion eingeladenen Johann Heinrich von Thünen-Institutes heißt es unter anderem, die vorgeschlagene Änderung des Düngegesetzes sei notwendig und sinnvoll, um dessen Zwecke besser verfolgen zu können und den Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission nachkommen zu können. Die Stoffstrombilanz trage nicht nur zum Gewässerschutz, sondern auch zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung bei. Das Monitoring zur Wirkung der Düngeverordnung sei der bisher fehlende Baustein, der Gewässerqualität, Standortbedingungen und landwirtschaftliche Düngepraxis flächendeckend – und mit relativ geringem Verwaltungsaufwand für die Betriebe – und bundesweit vergleichbar zusammenbringen und bewerten werde. Zu begrüßen sei, dass Monitoringdaten und -ergebnisse von Bundesbehörden auch für die Klimaberichterstattung und die Umweltberichterstattung genutzt werden dürfen.

Kritik von Landwirtschaftsverbänden

Deutliche Kritik an dem Entwurf äußerte der Vertreter des Deutschen Bauernverbandes, Steffen Pingen. So seien hinsichtlich der Schaffung eines Monitorings zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung bisher keinerlei Details für dessen Ausgestaltung bekannt. Kritisch sehe der Verband ferner, dass keine Grundlagen geschaffen würden für Ausnahmen oder Befreiungen für Betriebe, die besonders gewässerschonend wirtschaften. Weiter heißt es in der Stellungnahme, vor dem Hintergrund, dass die Stoffstrombilanz nicht von der EU-Kommission gefordert worden sei, sei die deutliche Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Stoffstrombilanz nicht nachvollziehbar. Daneben sei die Stoffstrombilanz auch aus fachlichen Gründen nicht das geeignete Instrument, die Effizienz und Effektivität der Düngung auf der Fläche zu verbessern, heißt es in der Stellungnahme des von der Unionsfraktion eingeladenen Verbands.

Für den Verband Familienbetriebe Land und Forst nahm Rechtsanwalt John Booth an der Anhörung teil. Der von der FDP-Fraktion eingeladene Verband unterstützt in seiner Stellungnahme die Umsetzung einer markteinheitlichen Regelung der Bereitstellung von Düngeprodukten für alle Marktteilnehmer. Jedoch würden die geplanten Regelungen zur Einführung eines Monitorings, so wie bisher vorgesehen, aus Sicht der Familienbetriebe zu einer unzumutbaren Belastung ohne gesicherte Zielerreichung führen. Solange der eigentliche Zweck des Monitoring nicht auch im Gesetz eindeutig erwähnt und geregelt wird, lehnten die Familienbetriebe die Einführung einer so weitreichenden Datenerhebung ab, da diese weder verhältnismäßig noch erforderlich sei.

Auch Gemüse- und Obstanbau betroffen

In der von Christian Ufen vorgestellten Stellungnahme des Zentralverbands Gartenbau wird darauf verwiesen, dass der Entwurf plane, den Anwendungsbereich der Stoffstrombilanzverordnung deutlich auszudehnen und letztlich eine Vielzahl von Betrieben in die Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz einzubeziehen. Dies würde den heimischen Gemüsebau ebenso betreffen wie die Erdbeerproduktion im Freiland. Der Verband wies darauf hin, dass eine Erfassung der Nährstoffabfuhr aufgrund des immensen Erfüllungsaufwands im Gemüsebau in keinem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Regelungswirkung stehe und es durch die Erstellung der Bilanz zu keinen neuen Erkenntnissen kommen werde. Der Gemüsebau sollte daher aus der Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz ausgenommen werden. Zudem sei der Zeitaufwand für die Betriebe unverhältnismäßig.

Das Düngegesetz regelt insbesondere die Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten. Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes sollen laut der Vorlage nationale Durchführungsvorschriften für eine neue EU-Verordnung ((EU) 2019/1009) mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt erlassen werden. Ferner sollen die Rechtsgrundlagen zur Stoffstrombilanzierung in Paragraf 11a des Düngegesetzes und die Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen (Stoffstrombilanzverordnung) angepasst werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Stoffstrombilanzverordnung regelt laut Entwurf die näheren Vorschriften über Ermittlung, Aufzeichnung und Bewertung der betrieblichen Nährstoffmengen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung soll ein bundesweites Monitoring eingerichtet werden, das der flächendeckenden Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission dienen soll. Hierdurch werde einer Forderung der EU-Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie Rechnung getragen.

In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am Donnerstag, 19. Oktober 2023, hatte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Ophelia Nick (Bündnis 90/Die Grünen), erklärt, mit dem auf den Weg gebrachten Paket würden die Düngeregeln zukunftsfest ausgerichtet. Durch Anpassungen des Düngegesetzes werde die rechtliche Grundlage für differenzierte Regelungen geschaffen, die über eine geänderte Stoffstrombilanzverordnung und eine Monitoringverordnung zur Wirksamkeit der Düngeverordnung erreicht werden sollen. Ziel sei, in der gesamten Breite der Landwirtschaft Dünger nachhaltiger einzusetzen. (mwo/06.11.2023)

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