Im Rahmen einer Kleinen Anfrage zum Thema „Folgen zunehmender Gewässerverunreinigungen für die Trinkwasserversorgung“ hatte die Bundesregierung auch Gelegenheit sich zur der Wasserausnahme in der Konzessionsrichtlinie zu äußern. Nach Einschätzung der Bundesregierung besteht derzeit kein Anlass dafür, „die Ausnahme für Konzessionen im Bereich der Wasserversorgung, als eines der wichtigen Ergebnisse der Verhandlungen zur EU-Konzessionsrichtlinie, in Frage zu stellen.“
Home » Daseinsvorsorge » Wasser in öffentlicher Hand » Bundesregierung zur Wasserausnahme in der Konzessionsrichtlinie
Bundesregierung zur Wasserausnahme in der Konzessionsrichtlinie
Vergaberecht
Passende Beiträge zum Thema
Stellungnahme zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Feuchttücher können Pumpen und Anlagen der Abwasserinfrastruktur verstopfen und erhebliche Betriebs- und Instandhaltungskosten verursachen. Die AöW fordert deshalb eine stärkere Herstellerverantwortung.
Kommunalabwasserrichtlinie und Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert Verlässlichkeit
| Abwasser
Anlässlich der Resolution des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie warnt die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) vor neuen Unsicherheiten für Kommunen und öffentliche Unternehmen. Mit Blick auf den UN-Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni fordert die AöW verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit für Investitionen und eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips bei der Finanzierung der vierten Reinigungsstufe.
Fotoquelle: AdobeStock/Thomas-Leiss