Umweltschutz

Für die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand bedeutet Umweltschutz schwerpunktmäßig Schutz des Wassers, daneben spielen auch Fragen des Klimaschutz‘ und der Klimafolgenanpassung eine große Rolle.

Wasser ist der Ursprung allen Lebens auf der Erde. Menschen, Tiere und Pflanzen bestehen zu einem großen Teil aus Wasser. Wasser ist deshalb lebensnotwendig, zugleich kann verschmutztes Wasser und zu viel Wasser z.B. bei Überschwemmungen für Mensch und Umwelt auch lebensbedrohlich sein.

Da Trinkwasser lebensnotwendig und unersetzlich ist, muss der Schutz der Trinkwasserressourcen Vorrang vor allen anderen Nutzungen wie Landwirtschaft, Energiegewinnung, Industrie und Bergbau haben. Während die Abwasseraufbereitung in kommunalen Kläranlagen einen wesentlichen Beitrag zum Gewässerschutz leistet und Einträge von Nährstoffen und Chemikalien in die Gewässer in den letzten Jahrzehnten drastisch reduzieren konnte, gelangen weiterhin zu viele unerwünschte Stoffe aus diffusen Quellen ins Grundwasser und die Oberflächengewässer. Um die Gewässer besser zu schützen, muss der Eintrag von Nährstoffen (insbesondere Nitrat) und Pestiziden aus der Landwirtschaft dringend reduziert werden. Die Techniken des Fracking, CCS und der Laugenversenkung  dürfen aus Vorsorgegründen nicht angewendet werden.

Sogenannte anthropogene Spurenstoffe (z.B. Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel, Biozide, Duftstoffe) können schon in geringen Konzentrationen Wirkungen auf die aquatische Umwelt haben. Deshalb ist die Vermeidung bzw. die Verminderung der Einträge von Spurenstoffen in den Wasserkreislauf eine dringende Notwendigkeit.  Ergänzend kann eine erweiterte kommunale Abwasserreinigung dort zum Einsatz kommen, wo Vermeidungs- bzw. Verminderungsstrategien nicht ausreichen und dies gewässerspezifisch geboten ist. In diesem Fall sind die Verursacher an den Kosten angemessen zu beteiligen.

Pressemitteilung zum Koalitionsvertrag 2025

AöW-Pressemitteilung vom 10.04.2025

Die Einigung der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag enthält aus Sicht der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) wichtige Weichenstellungen. Jetzt kommt es darauf an, die im Vertrag angelegten Handlungsspielräume aktiv zu nutzen und mit konkreten Maßnahmen zu unterlegen.

Pressemitteilung zum UN-Weltwassertag 2025

AöW-Pressemitteilung vom 20.03.2025

Anlässlich des UN-Weltwassertags am 22. März, der in diesem Jahr unter dem Motto „Erhalt der Gletscher“ steht, betont die AöW die Bedeutung einer gemeinwohlorientierten und nachhaltigen Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Die Vereinten Nationen lenken mit dem diesjährigen Motto die Aufmerksamkeit auf das rasche Abschmelzen der Gletscher und dessen unberechenbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. Das Schmelzwasser der Gletscher hat Folgen für die Trinkwasserversorgung, die Landwirtschaft, die Industrie, die Energieerzeugung sowie für die Flusssysteme und Ökosysteme. (Foto: Zffoto-Fotolia)

AöW veröffentlicht Impulspapier zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand

Berlin. Am 13. Januar 2025 hat die AöW ihr neues Impulspapier „Politische Impulse zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand: Starke Partnerin für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit“ veröffentlicht. Mit diesem Papier unterstreicht die AöW die zentrale Bedeutung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand für das Gemeinwohl und die nachhaltige Ressourcensicherung. Es richtet sich an die Politik von Bund und Ländern und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen, um die zukünftigen Herausforderungen im Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser zu bewältigen.

Stärkung der öffentlichen Wasserwirtschaft: Impulspapier der AöW veröffentlicht

Die AöW hat das Impulspapier „Politische Impulse zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand“ veröffentlicht. Es betont die Bedeutung der öffentlichen Wasserwirtschaft für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit und fordert politische, rechtliche und finanzielle Unterstützung. Schwerpunkte sind u. a. nachhaltige Finanzierung, Förderung von Kooperationen, die Verankerung von Klimawandelanpassung und Hochwasserschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern in Artikel 91a GG, klare Verantwortlichkeiten durch das Verursacherprinzip und die Anerkennung wasserwirtschaftlicher Belange als Schutzgut von „überragendem öffentlichen Interesse“.

AöW-Pressemitteilung: AöW fordert nachhaltigen Hochwasserschutz durch Flussgebietspartnerschaften

Meldung vom 13.11.2024

Angesichts zunehmender Hochwasser- und Starkregenereignisse fordert die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) in ihrem aktuellen Positionspapier die Einrichtung und Förderung von Flussgebietspartnerschaften, um den Hochwasserschutz in Deutschland nachhaltig zu sichern. Die AöW sieht diese Form der Kooperation als wichtigen Beitrag, um Maßnahmen im gesamten Flusseinzugsgebiet koordiniert und effizient umzusetzen. Hochwasserschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die über die kommunale Ebene hinausreichen müsse.

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur BauGB-Novellierung

Der Klimawandel stellt Städte und Gemeinden vor neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf Starkregen, Dürre und Hitze. Eine Anpassung der Bauleitplanung an die neuen klimatischen Anforderungen ist daher dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die AöW im Rahmen der Verbändeanhörung am 15.08.2024 Stellung genommen.
[Bild von wal_172619 auf Pixabay]

AöW-Wahlprüfsteine zur Europawahl „Resilienz in Europa durch ein wasserresilientes Europa“

Die Europawahlen rücken näher und die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) legt einen besonderen Fokus auf die Themen, die für die Zukunft der Wasserpolitik in Europa entscheidend sind. Unter der Hauptforderung eines wasserresilienten Europas hat die AöW acht Kernforderungen formuliert, die als Wahlprüfsteine an die in Deutschland zur Europawahl antretenden Parteien – SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke – gerichtet sind.

AöW-Stellungnahme: BMEL Zukunftsprogramm Pflanzenschutz

Die AöW begrüßt das Ideenpapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Zukunftsprogramm Pflanzenschutz und das erklärte Reduktionsziel von Pestiziden um 50 %. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Maßnahmen zur ehrgeizigen Reduzierung chemischer Pestizide umgesetzt werden und die Folgekosten von Pestiziden internalisiert werden. Die AöW fordert insbesondere in Wasserschutzgebieten eine verstärkte Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes, um die Trinkwasserressourcen vor Einträgen zu schützen. Zudem wird ein transparentes Monitoring der Pestizidanwendung und -verbreitung sowie der Auswirkungen gefordert.

AöW-Stellungnahme zum Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Die im Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes getroffene Festlegung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse birgt potenzielle Risiken für die öffentliche Wasserversorgung. Die öffentliche Wasserversorgung darf nicht durch den im Entwurf gewünschten Wasserstoffhochlauf beeinträchtigt werden. Die AöW fordert hierfür eine entsprechende ausdrückliche Klarstellung in § 4 WassBG. Nur so kann die öffentliche Wasserversorgung gewährleistet und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden.