Umweltschutz

Für die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand bedeutet Umweltschutz schwerpunktmäßig Schutz des Wassers, daneben spielen auch Fragen des Klimaschutz‘ und der Klimafolgenanpassung eine große Rolle.

Wasser ist der Ursprung allen Lebens auf der Erde. Menschen, Tiere und Pflanzen bestehen zu einem großen Teil aus Wasser. Wasser ist deshalb lebensnotwendig, zugleich kann verschmutztes Wasser und zu viel Wasser z.B. bei Überschwemmungen für Mensch und Umwelt auch lebensbedrohlich sein.

Da Trinkwasser lebensnotwendig und unersetzlich ist, muss der Schutz der Trinkwasserressourcen Vorrang vor allen anderen Nutzungen wie Landwirtschaft, Energiegewinnung, Industrie und Bergbau haben. Während die Abwasseraufbereitung in kommunalen Kläranlagen einen wesentlichen Beitrag zum Gewässerschutz leistet und Einträge von Nährstoffen und Chemikalien in die Gewässer in den letzten Jahrzehnten drastisch reduzieren konnte, gelangen weiterhin zu viele unerwünschte Stoffe aus diffusen Quellen ins Grundwasser und die Oberflächengewässer. Um die Gewässer besser zu schützen, muss der Eintrag von Nährstoffen (insbesondere Nitrat) und Pestiziden aus der Landwirtschaft dringend reduziert werden. Die Techniken des Fracking, CCS und der Laugenversenkung  dürfen aus Vorsorgegründen nicht angewendet werden.

Sogenannte anthropogene Spurenstoffe (z.B. Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel, Biozide, Duftstoffe) können schon in geringen Konzentrationen Wirkungen auf die aquatische Umwelt haben. Deshalb ist die Vermeidung bzw. die Verminderung der Einträge von Spurenstoffen in den Wasserkreislauf eine dringende Notwendigkeit.  Ergänzend kann eine erweiterte kommunale Abwasserreinigung dort zum Einsatz kommen, wo Vermeidungs- bzw. Verminderungsstrategien nicht ausreichen und dies gewässerspezifisch geboten ist. In diesem Fall sind die Verursacher an den Kosten angemessen zu beteiligen.

Am 22. März 2023: Tag des Wassers und UN-Weltwasserbericht

AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich vor allem auch beim Thema Wasser. Hierzu richtet der diesjährige UN-Bericht, der am Weltwassertag veröffentlicht wird, den Fokus darauf, inwieweit die Organisationen und Institutionen in der Lage sind, sich in Partnerschaften und Kooperationen zusammenzuschließen, um den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen und die Erreichung des UN-Nachhaltigkeitsziels 6 (Wasser und Sanitärversorgung für alle) zu beschleunigen. […]“

AöW zum Beschluss des Bundeskabinetts über die Nationale Wasserstrategie

Berlin.  Das Bundeskabinett hat heute die Nationale Wasserstrategie beschlossen. AöW-Präsident Prof. Scheuer erklärte: „Wir begrüßen ausdrücklich die heute beschlossene Nationale Wasserstrategie der Bundesregierung.  Sie ist umfassend und erfasst sämtliche Aspekte, die für die Sicherstellung unseres Wassers relevant sind. Es hängt nun vor allem von der (politischen) Verbindlichkeit, rechtszeitige Anpassungen und Dynamik der Nationalen Wasserstrategie ab. Die AöW wird ausdrücklich im Sinne einer gemeinwohlorientierten öffentlichen Wasserwirtschaft die Nationale Wasserstrategie unterstützen und sich für die Erreichung der Ziele einsetzen.“

AöW-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser

Die AöW begrüßt die Initiative der EU-Kommission für eine Neufassung der kommunalen Abwasserrichtlinie und unterstützt zuvorderst die Ziele des Vorschlags, den Gewässerschutz zu verbessern und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erreichen. Der Regelungsbereich betrifft nach EU-Recht den Bereich der „Dienstleistungen im allgemeinem (wirtschaftlichen) Interesse“ – in Deutschland die „kommunale Daseinsvorsorge“ – und hat die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Bezahlbarkeit für Alle im Fokus. Vor diesem Hintergrund hat sich die AöW positioniert.

Gemeinsame Position für eine erweiterte Herstellerverantwortung in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie

Die Verbände der Wasserwirtschaft und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich in einer gemeinsamen Positionierung für den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen, eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in der Kommunalabwasserrichtlinie zu verankern.
Im gemeinsamen Papier werden Bund und Länder aufgefordert, sich für den Vorschlag einer EPR einzusetzen.

AöW-Positionspapier „Öffentliche Wasserwirtschaft als wichtige Partnerin in der Energiekrise – Forderungen aus der Praxis“

Durch den hohen Energiebedarf und den zu geringen Ausbau Erneuerbarer Energien trifft die Energiekrise Deutschland hart. Als Kritische Infrastruktur hat die öffentliche Wasserwirtschaft besondere Sorgfaltspflichten der Daseinsvorsorge. Zugleich ist sie aufgrund der Energieeinspar- aber auch der großen Energieproduktionspotenziale eine wichtige Partnerin bei der Bewältigung der Energiekrise und zur Erreichung der Energiewende in Deutschland. Hierzu werden aus der Praxis der öffentlichen Wasserwirtschaft konkrete Probleme aufgezeigt, Konsequenzen für die Energiewende hergeleitet und mögliche Lösungswege skizziert.

AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Entwurf Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz (ANK)

Die AöW begrüßt und unterstützt ausdrücklich die Anstrengungen um Klimaschutz, insbesondere beim natürlichen Klimaschutz, dem ganzheitlichen und integrativen Ansatz sowie die Synergiebestrebungen. Wir möchten betonen, dass Wasser eine Schlüsselrolle für natürlichen Klimaschutz darstellt und die Schutzbemühungen daher in allen Bereichen intensiviert werden müssen.

AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland

Das CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland hat sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben. Im Folgenden werden die aus AöW-Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.

AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

In Folge der Umsetzung der Neufassung der Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020, im Folgenden TrinkwRL) sind Anpassungen im WHG vorgesehen und der vorliegende Gesetzesentwurf soll die erforderliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer neuen Bundesverordnung schaffen.
Aus AöW-Sicht greift der Gesetzesentwurf die Belange für den „Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle“ zu kurz und vernachlässigt wichtige Aspekte, die in der Umsetzung im WHG berücksichtigt werden müssen. Im Einzelnen in der AöW-Stellungnahme.

AöW-Positionspapier „Hochwasser und Starkregen – Land und Stadt auf die Klimafolgen vorbereiten“

Der Klimawandel mit all seinen Facetten fordert eine vielseitige Anpassung von Land und Stadt um uns vor den Klimafolgen zu schützen. Es sind nicht nur die klimatischen Bedingungen und deren Ausmaße neu, sondern auch die Lösungskonzepte um diesen Herausforderungen zu begegnen. In dem Positionspapier wird aufgezeigt, welche Stellschrauben angepasst werden müssen, um die Klimawandelanpassung bundesweit voran zu bringen.