Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand

Sauberes Trinkwasser, sichere und umweltgerechte Abwasserentsorgung, nachhaltige Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz sind Aufgaben der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Sie sind Kern der kommunalen Daseinsvorsorge.

Die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge und ihrer Infrastruktur gehören nach dem Grundverständnis unserer Demokratie in öffentliche Hand – in die Hände der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

In Deutschland werden mehr als 90 % der Abwasserentsorgung und über 70 % der Trinkwasserversorgung von öffentlich-rechtlichen Betrieben und Unternehmen oder von  kommunalen  Gesellschaften erbracht.

Die öffentliche Wasserwirtschaft steht für eine ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung. Wasserverbände und Zweckverbände nehmen zudem überörtliche und überregionale, flussgebietsübergreifende Aufgaben wahr. Auch wenig besiedelte Regionen werden dank öffentlicher Ver- und Entsorger mit einer Wasser- und Abwasserinfrastruktur bedient.

Nur die kommunale und verbandliche Wasserwirtschaft kann Qualität und Sicherheit langfristig und nachhaltig gewährleisten. Sie ist dem Umweltschutz ebenso verpflichtet wie einer vorausschauenden Wirtschaftlichkeit, vor allem aber den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber.

Deshalb gehört Wasser in die öffentliche Hand vor Ort.

(Bild: Peter Jost)

AKTUELLE BEITRÄGE ZUM THEMA

Bericht von der Jahreskonferenz der AöW in Freiburg im Breisgau am 27.04.2023

Lesen Sie hier den Bericht zur AöW-Jahreskonferenz „Brücken für die Belange des Wassers – Übergreifend denken und lokal handeln am Beispiel Freiburgs und anderer Betriebe der öffentlichen Wasserwirtschaft“, die am 27. April 2023 in Freiburg im Breisgau – eines der Gründungsmitglieder der AöW – stattfand.

AöW-Geschäftsführer Dr. Durmus Ünlü zu Gast bei ARTE zum Thema „Wem gehört das Wasser?“

ARTE | 21.05.2023

Umweltökonomin und Wasserexpertin Esther Crauser-Delbourg sowie AöW-Geschäftsführer Dr. Durmus Ünlü diskutieren im ARTE-Magazin „27“ zu Wasserknappheit, Nutzungskonflikten sowie den zukünftigen Umgang mit der immer knapper werdenden Ressource.

AöW- Stellungnahme zum Referentenentwurf Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEzgV)

Die AöW hat in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung auf die wichtigsten Aspekte für den Schutz der Trinkwasserressourcen aufmerksam gemacht. Insbesondere das Verursacherprinzip soll konsequent angewendet werden.