Sauberes Trinkwasser, sichere und umweltgerechte Abwasserentsorgung, nachhaltige Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz sind Aufgaben der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Sie sind Kern der kommunalen Daseinsvorsorge.
Die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge und ihrer Infrastruktur gehören nach dem Grundverständnis unserer Demokratie in öffentliche Hand – in die Hände der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
In Deutschland werden mehr als 90 % der Abwasserentsorgung und über 70 % der Trinkwasserversorgung von öffentlich-rechtlichen Betrieben und Unternehmen oder von kommunalen Gesellschaften erbracht.
Die öffentliche Wasserwirtschaft steht für eine ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung. Wasserverbände und Zweckverbände nehmen zudem überörtliche und überregionale, flussgebietsübergreifende Aufgaben wahr. Auch wenig besiedelte Regionen werden dank öffentlicher Ver- und Entsorger mit einer Wasser- und Abwasserinfrastruktur bedient.
Nur die kommunale und verbandliche Wasserwirtschaft kann Qualität und Sicherheit langfristig und nachhaltig gewährleisten. Sie ist dem Umweltschutz ebenso verpflichtet wie einer vorausschauenden Wirtschaftlichkeit, vor allem aber den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber.
Deshalb gehört Wasser in die öffentliche Hand vor Ort.
(Bild: Peter Jost)

AöW veröffentlicht Impulspapier zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand
Berlin. Am 13. Januar 2025 hat die AöW ihr neues Impulspapier „Politische Impulse zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand: Starke Partnerin für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit“ veröffentlicht. Mit diesem Papier unterstreicht die AöW die zentrale Bedeutung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand für das Gemeinwohl und die nachhaltige Ressourcensicherung. Es richtet sich an die Politik von Bund und Ländern und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen, um die zukünftigen Herausforderungen im Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser zu bewältigen.
Stärkung der öffentlichen Wasserwirtschaft: Impulspapier der AöW veröffentlicht
Die AöW hat das Impulspapier „Politische Impulse zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand“ veröffentlicht. Es betont die Bedeutung der öffentlichen Wasserwirtschaft für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit und fordert politische, rechtliche und finanzielle Unterstützung. Schwerpunkte sind u. a. nachhaltige Finanzierung, Förderung von Kooperationen, die Verankerung von Klimawandelanpassung und Hochwasserschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern in Artikel 91a GG, klare Verantwortlichkeiten durch das Verursacherprinzip und die Anerkennung wasserwirtschaftlicher Belange als Schutzgut von „überragendem öffentlichen Interesse“.
AöW-Position: Anpassung der Überwachungsmethodik an europäische Standards
Die AöW hat am 10.12.2024 bekräftigt, den deutschen Sonderweg der qualifizierten Stichprobe schrittweise an europäische Standards anzupassen. Ziel ist eine nachhaltige und effiziente Überwachung, die sowohl den Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (AbwRL) entspricht als auch Betreiber entlastet. Bereits die Stellungnahme der Verbände vom 07.06.2024 forderte die Abschaffung der qualifizierten Stichprobe/2h-Mischprobe zugunsten eines zukunftsorientierten Ansatzes. Durch eine Angleichung können Effizienz und Transparenz europaweit gestärkt und die Anlagenleistung gerecht bewertet werden. Die AöW unterstützt daher ausdrücklich die Fortführung der Diskussionen.