Sauberes Trinkwasser, sichere und umweltgerechte Abwasserentsorgung, nachhaltige Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz sind Aufgaben der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Sie sind Kern der kommunalen Daseinsvorsorge.
Die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge und ihrer Infrastruktur gehören nach dem Grundverständnis unserer Demokratie in öffentliche Hand – in die Hände der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
In Deutschland werden mehr als 90 % der Abwasserentsorgung und über 70 % der Trinkwasserversorgung von öffentlich-rechtlichen Betrieben und Unternehmen oder von kommunalen Gesellschaften erbracht.
Die öffentliche Wasserwirtschaft steht für eine ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung. Wasserverbände und Zweckverbände nehmen zudem überörtliche und überregionale, flussgebietsübergreifende Aufgaben wahr. Auch wenig besiedelte Regionen werden dank öffentlicher Ver- und Entsorger mit einer Wasser- und Abwasserinfrastruktur bedient.
Nur die kommunale und verbandliche Wasserwirtschaft kann Qualität und Sicherheit langfristig und nachhaltig gewährleisten. Sie ist dem Umweltschutz ebenso verpflichtet wie einer vorausschauenden Wirtschaftlichkeit, vor allem aber den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber.
Deshalb gehört Wasser in die öffentliche Hand vor Ort.
(Bild: Peter Jost)

Kommunalabwasserrichtlinie und Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert Verlässlichkeit
Anlässlich der Resolution des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie warnt die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) vor neuen Unsicherheiten für Kommunen und öffentliche Unternehmen. Mit Blick auf den UN-Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni fordert die AöW verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit für Investitionen und eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips bei der Finanzierung der vierten Reinigungsstufe.
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AöW-Stellungnahme zur Umsetzung der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab 2029
Die AöW hat eine Stellungnahme zur Umsetzung der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab dem Jahr 2029 abgegeben. Sie stellt fest, dass die Annahmen zur technologischen Verfügbarkeit sich nicht erfüllt haben. Die Frist 2029 ist deshalb nicht realistisch. Die AöW spricht sich gegen einen Fonds zulasten der Gebührenzahlenden aus. Gefordert werden ein an der technischen Reife bzw. am Stand marktreifer Verfahren orientierter Übergang, staatliche Förderung, verlässliche Absatzmärkte, Abbau regulatorischer Hemmnisse sowie eine rechtliche Klarstellung zur Gebührenfähigkeit von Investitionen und Investitionssicherheit. (Fotoquelle: iStock/John Kevin)
AöW-Stellungnahme zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz (BT-Drs. 21/4099)
Die AöW hat zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (BT-Drs. 21/4099) Stellung genommen.
Die öffentliche Wasserwirtschaft unterstützt das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Zugleich weist die Stellungnahme darauf hin, dass nachhaltige Wasserwirtschaft, Gewässerschutz sowie die erheblichen Investitions- und Modernisierungsbedarfe der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur im weiteren Gesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigt werden müssen. (Fotoquelle: Pixelio/Sebastian Göbel)