Klimaschutz

Die Unternehmen und Betriebe in öffentlicher Hand in der Wasserwirtschaft ergreifen im Rahmen ihrer Aufgaben der Daseinsvorsorge Maßnahmen für den Klimaschutz und das Gelingen der Energiewende.

In der öffentlichen Wasserwirtschaft werden an vielen Stellen erneuerbare Energien genutzt und die Energieeffizienz gesteigert. Damit können erhebliche Mengen an CO2-Emmissionen bei der Wasserversorgung und insbesondere bei der Abwasserreinigung eingespart werden. Diesen Beitrag für die Energiewende wollen unsere Mitglieder auch weiterhin steigern.

So werden in der Abwasserwirtschaft in erheblichem Umfang Erzeugungsanlagen zur Eigenversorgung z.B. von Kläranlagen betrieben, in denen das bei der Faulung des anfallenden Klärschlammes entstehende Faulgas (ein erneuerbarer Energieträger) als Brennstoff eingesetzt wird. Mit dem bei der Abwasserreinigung anfallenden, erneuerbaren Energieträger Faulgas werden hocheffiziente KWK-Anlagen zur Versorgung der Kläranlagen mit Strom und Wärme betrieben. Diese Energieerzeugung ist einerseits besonders energieeffizient (Betrieb als KWK-Anlagen) und andererseits ressourcenschonend und sie vermeidet Treibhausgasemissionen (gekoppelte Erzeugung).

AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes

In der Stellungnahme vom 03. Mai 2023 verdeutlicht die AöW die verschiedenen Aspekte, die für den Erfolg des Klimaanpassungsgesetzes entscheidend sind. Neben besseren rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen ist u.a. eine verlässliche und langfristige Finanzierung durch Einrichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe für Klimaschutz- sowie für Klimaanpassungsmaßnahmen notwendig.

Am 22. März 2023: Tag des Wassers und UN-Weltwasserbericht

AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich vor allem auch beim Thema Wasser. Hierzu richtet der diesjährige UN-Bericht, der am Weltwassertag veröffentlicht wird, den Fokus darauf, inwieweit die Organisationen und Institutionen in der Lage sind, sich in Partnerschaften und Kooperationen zusammenzuschließen, um den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen und die Erreichung des UN-Nachhaltigkeitsziels 6 (Wasser und Sanitärversorgung für alle) zu beschleunigen. […]“

Gemeinsame Position für eine erweiterte Herstellerverantwortung in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie

Die Verbände der Wasserwirtschaft und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich in einer gemeinsamen Positionierung für den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen, eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in der Kommunalabwasserrichtlinie zu verankern.
Im gemeinsamen Papier werden Bund und Länder aufgefordert, sich für den Vorschlag einer EPR einzusetzen.