Am 28. Juli 2010 hat die UN-Vollversammlung als höchstes Gremium der Vereinten Nationen in einer Resolution das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung explizit anerkannt. Die Resolution unterstreicht, dass dieses Recht essenziell für das menschliche Überleben und die Verwirklichung anderer Menschenrechte ist. Sie stellt dabei beide Elemente Wasser und Sanitärversorgung auf eine Stufe.
Resolution der Generalversammlung der UN: „Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung“ (PDF)
Im Herbst 2012 startete „Right2water Wasser und Sanitärversorgung sind ein Menschenrecht“, die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative. Den Anstoß gaben zwei Entwicklungen: Erstens die Enthaltung mehrerer EU-Mitgliedstaaten, als das Menschenrecht auf Wasser in der UN-Vollversammlung anerkannt wurde. Zweitens die wiederholten Liberalisierungsversuche der EU-Kommission in Bezug auf den Wassersektor, zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der Konzessionsrichtlinie.
Es ist der hohen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Initiative zu verdanken, dass in den Verhandlungen auf EU-Ebene zur Konzessions-Richtlinie der Wassersektor aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen wurde.
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