Menschenrecht auf Wasser

Am 28. Juli 2010 hat die UN-Vollversammlung als höchstes Gremium der Vereinten Nationen in einer Resolution das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung explizit anerkannt. Die Resolution unterstreicht, dass dieses Recht essenziell für das menschliche Überleben und die Verwirklichung anderer Menschenrechte ist. Sie stellt dabei beide Elemente Wasser und Sanitärversorgung auf eine Stufe.

Resolution der Generalversammlung der UN: „Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung“ (PDF)

Im Herbst 2012 startete „Right2water Wasser und Sanitärversorgung sind ein Menschenrecht“, die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative. Den Anstoß gaben zwei Entwicklungen: Erstens die Enthaltung mehrerer EU-Mitgliedstaaten, als das Menschenrecht auf Wasser in der UN-Vollversammlung anerkannt wurde. Zweitens die wiederholten Liberalisierungsversuche der EU-Kommission in Bezug auf den Wassersektor, zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der Konzessionsrichtlinie.

Es ist der hohen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Initiative zu verdanken, dass in den Verhandlungen auf EU-Ebene zur Konzessions-Richtlinie der Wassersektor aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen wurde.

AKTUELLE BEITRÄGE ZUM THEMA

Trinkbrunnen-Kampagne zur EURO 2024: Bundesweite Kampagne gestartet

Unter dem Motto „EURO 2024 nachhaltig: ein Spiel – ein Trinkbrunnen“ startet der Verein a tip: tap e. V. eine vom Bundesumweltministerium (BMUV) geförderte Kampagne zur Steigerung der Bekanntheit von Trinkbrunnen. Die AöW unterstützt die Kampagne. Das Projekt sieht den Bau von 51 neuen Trinkbrunnen im ganzen Bundesgebiet vor.

AöW-Geschäftsführer Dr. Durmus Ünlü zu Gast bei ARTE zum Thema „Wem gehört das Wasser?“

ARTE | 21.05.2023

Umweltökonomin und Wasserexpertin Esther Crauser-Delbourg sowie AöW-Geschäftsführer Dr. Durmus Ünlü diskutieren im ARTE-Magazin „27“ zu Wasserknappheit, Nutzungskonflikten sowie den zukünftigen Umgang mit der immer knapper werdenden Ressource.

AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

In Folge der Umsetzung der Neufassung der Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020, im Folgenden TrinkwRL) sind Anpassungen im WHG vorgesehen und der vorliegende Gesetzesentwurf soll die erforderliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer neuen Bundesverordnung schaffen.
Aus AöW-Sicht greift der Gesetzesentwurf die Belange für den „Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle“ zu kurz und vernachlässigt wichtige Aspekte, die in der Umsetzung im WHG berücksichtigt werden müssen. Im Einzelnen in der AöW-Stellungnahme.