Gewässer schützen

Der Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer dient sowohl dem Schutz unserer Trinkwasserressourcen als auch der aquatischen Umwelt, deren Lebensräumen und -gemeinschaften. Naturnahe Gewässer und insbesondere Flussauen bieten zudem einen natürlichen Hochwasserschutz. Die Gewässer sind zum einen durch punktuelle und diffuse Stoffeinträge zum anderen durch Eingriffe in die Struktur (z.B. Begradigung, Verrohrung, Querbauwerke) belastet.

Die kommunale Abwasserbehandlung als Teil der Daseinsvorsorge leistet einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz. Hohe Investitionen und technische Entwicklungen konnten den Eintrag von Nährstoffen, Schwermetallen und sauerstoffzehrenden Substanzen deutlich reduzieren. Dennoch sind damit die stofflichen Probleme in den Gewässern nicht vollständig gelöst. Diffuse Nährstoffeinträge aus stickstoffhaltigen Düngern (Nitrat) und Pestizide aus der Landwirtschaft belasten Grund- und Oberflächengewässer. Um diese Einträge in den Griff zu bekommen, ist eine Änderung der landwirtschaftlichen Praxis und ihrer Förderung in Richtung Wasser- und Umweltschutz unabdingbar.  Zudem werden Spurenstoffe (auch Mikroverunreinigungen genannt), also Stoffe, die in Gewässern bereits in niedrigen bis sehr niedrigen Konzentrationen schädlich wirken können, in vielen Gewässern gemessen. Die Mikroplastikfracht wird auf der einen Seite von Kläranlagen sehr stark reduziert, auf der anderen Seite gelangen weiterhin große Mengen an Mikroplastik z.B. aus Reifenabrieb über das Trennsystem oder Mischwasserabschläge in die Gewässer.

Das wichtigste gesetzliche Regelwerk auf EU-Ebene ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 2000, die einen umfassenden Gewässerschutz von der Quelle bis zur Mündung in allen Mitgliedsstaaten vorschreibt. Das verbindliche Ziel ist der gute ökologischen und chemische Zustands für die Oberflächengewässer und ein guter chemischer und mengenmäßiger Zustands für das Grundwasser. Die Vorgaben werden auf Bundesebene insbesondere im Wasserhaushaltsgesetz sowie in den Landeswassergesetzen auf Landesebene umgesetzt.

Um den guten ökologischen Zustand insbesondere von Fließgewässern zu erreichen, hat die öffentliche Wasserwirtschaft bereits unzählige Maßnahmen der Gewässerentwicklung und Renaturierung durchgeführt, allerdings sind weiterhin sehr viele Maßnahmen notwendig, um dieses Ziel zu erreichen. Trotz großer Anstrengungen wird es nicht möglich sein, den guten ökologischen Zustand aller Fließgewässer bis 2027 herzustellen. Hinderungsgründe sind vor allem fehlende Flächenverfügbarkeit und mangelnde (finanzielle) Ressourcen. Hinzu kommt die Akzeptanz von Maßnahmen in der Bevölkerung, die mit unzureichender politischer Unterstützung einhergeht.

 

AKTUELLE BEITRÄGE ZUM THEMA

tagesschau.de berichtet: Industrie soll für Abwasserreinigung bezahlen

tagesschau.de | 26.09.2023

Die AöW begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission zur Erweiterten Herstellerverantwortung. Aus Sicht der AöW ist nicht nur die Vollkostentragung wichtig, sondern auch, dass die Organisation und Finanzierung der 4. Reinigungsstufe rechtssicher und praktikabel für die Kläranlagenbetreiber umgesetzt wird. Hierfür ist eine staatliche Stelle notwendig.

Kurzstatement in Fernsehbeitrag über bedrohten Fluss

NDR | 27.06.2023

AöW-Geschäftsführer Dr. Durmuş Ünlü durfte in einem Fernsehbeitrag auf Panorama3 (NDR) ein kurzes und prägnantes Statement zum Vorsorgeprinzip und Gewässerschutz abgeben. Im Kern ging es darum: Vorsorgend an der Quelle für den Gewässerschutz zu handeln und nicht zu warten, bis die Wasserversorger handeln müssen, nützt der Natur, nützt aber auch den Bürgerinnen und Bürgern. Das ist nicht zu viel verlangt, denn Wasser ist die Grundlage allen Lebens.

AöW- Stellungnahme zum Referentenentwurf Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEzgV)

Die AöW hat in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung auf die wichtigsten Aspekte für den Schutz der Trinkwasserressourcen aufmerksam gemacht. Insbesondere das Verursacherprinzip soll konsequent angewendet werden.