Die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland hat ein hohes Niveau bei günstigen Preisen für die Verbraucher. Die Strukturen sind regional unterschiedlich, angepasst an natürliche und demografische Bedingungen.
Durch interkommunale und regionale Kooperation mit anderen Partnern sowie den Zusammenschluss in öffentlich-rechtlichen Verbänden kann die Leistungsfähigkeit und die Effizienz der Ver- bzw. Entsorgung durch Arbeits- und Kostenteilung gesteigert werden. Dies erlangt besondere Bedeutung vor dem Hintergrund steigender Anforderungen: die demografische Entwicklung, der fortschreitende Klimawandel, technische Weiterentwicklungen und Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern kontinuierliche Anpassungen. Um all dem gerecht zu werden gewinnt öffentlich-rechtliche Zusammenarbeit weiter an Bedeutung. So kann z.B. Spezialwissen geteilt, gemeinsame Vergabe oder eine gemeinsame Rufbereitschaft organisiert werden.
Von einer Interkommunalen Zusammenarbeit oder anderen Formen öffentliche-öffentlicher Partnerschaften profitieren auch die Verbraucher durch niedrigere Gebühren und eine höhere Qualität der Leistungen. Es steht eine Vielzahl an öffentlich-rechtlichen Rechtsformen zur Verfügung, die sachgerechte, auf die jeweiligen individuellen Anforderungen zugeschnittene Organisationsformen ermöglichen.
Die Zusammenarbeit und Kooperation der öffentlich-rechtlichen Aufgabenträger ist eine adäquate Antwort gegenüber denjenigen, die für die steigenden Herausforderungen nur Liberalisierung, Wettbewerb, Kommerzialisierung und letzten Endes Privatisierung als Lösung parat haben.
AKTUELLE BEITRÄGE ZUM THEMAAm 22. März 2023: Tag des Wassers und UN-Weltwasserbericht
AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich vor allem auch beim Thema Wasser. Hierzu richtet der diesjährige UN-Bericht, der am Weltwassertag veröffentlicht wird, den Fokus darauf, inwieweit die Organisationen und Institutionen in der Lage sind, sich in Partnerschaften und Kooperationen zusammenzuschließen, um den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen und die Erreichung des UN-Nachhaltigkeitsziels 6 (Wasser und Sanitärversorgung für alle) zu beschleunigen. […]“
AöW zum Beschluss des Bundeskabinetts über die Nationale Wasserstrategie
Berlin. Das Bundeskabinett hat heute die Nationale Wasserstrategie beschlossen. AöW-Präsident Prof. Scheuer erklärte: „Wir begrüßen ausdrücklich die heute beschlossene Nationale Wasserstrategie der Bundesregierung. Sie ist umfassend und erfasst sämtliche Aspekte, die für die Sicherstellung unseres Wassers relevant sind. Es hängt nun vor allem von der (politischen) Verbindlichkeit, rechtszeitige Anpassungen und Dynamik der Nationalen Wasserstrategie ab. Die AöW wird ausdrücklich im Sinne einer gemeinwohlorientierten öffentlichen Wasserwirtschaft die Nationale Wasserstrategie unterstützen und sich für die Erreichung der Ziele einsetzen.“
Bericht zur Jahreskonferenz der AöW zum 15-jährigen Bestehen
Auf der Jahreskonferenz der AöW, die am 17. Mai anlässlich ihres 15-jährigen Bestehens eingeladen hatte, tauschten sich neben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim BMUV, Dr. Bettina Hoffmann auch die Vizepräsidentin des Umweltbundesamtes Dr. Lilian Busse, Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, sowie Expert:innen aus der Wasserwirtschaft und die wasserpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen zu den Themen Klimawandel und Klimaschutz aus.