Liberalisierung – Privatisierung: Nein Danke!

Privatisierung war in den letzten zwei bis drei Jahrzehnten ein Zauberwort. Behauptet wurde, private Unternehmen seien wirtschaftlicher und effizienter als die öffentliche Wirtschaft. Die Privatisierungs- und Liberalisierungswelle (Telekommunikation, Energie, Fernsehen, Verkehr) der letzten Jahre hat aber recht unterschiedliche Wirkungen hervorgebracht. Einerseits tatsächlich Produktions- und Kostensenkungen. Andererseits jedoch Qualitätsverluste, hohe Transaktions- und Regulierungskosten und Preissteigerungen. Die Bilanz der positiven und negativen Effekte für die Volkswirtschaften und die Wohlfahrtswirkungen von der Privatisierung öffentlicher Aufgaben sind daher unklar. Sicher ist. Der Staat und die Bürger werden ausverkauft, private streichen Gewinne ein.  

Öffentliche natürliche Monopole sollten mit der Liberalisierung zerschlagen werden, an deren Stelle haben sich aber mächtige private Konzerne gebildet, die immense Gewinne abschöpfen.

Private Investoren wollen und müssen schnell Gewinne realisieren, das ist mit nachhaltigem Handeln schwer vereinbar. Durch kurzfristiges, auf Profit angelegtes Handeln, werden notwendige Investitionen häufig unterlassen und auf zukünftige Generationen verlagert. Sie werden oft nur dann getätigt, wenn es „brennt“, also für den Betrieb unumgänglich ist. Langfristiges Handeln darf nicht durch Feuerwehrstrategien ersetzt werden!

Nach den Finanz- und Wirtschaftskrisen der letzten zehn Jahre ist das Vertrauen in die positiven „Kräfte der Märkte“ dramatisch gesunken. Ernüchterung und Enttäuschung sind in der Bevölkerung gegenüber Privatisierung eingekehrt.

Die Wasserwirtschaft wird jedoch immer wieder als „letztes“ Monopol angegriffen, das es zu zerschlagen gilt.

Gerade aber in der Wasserwirtschaft haben Privatisierungen zu Preissteigerungen geführt. Umgekehrt sinken die Preise dort, wo die Trinkwasserversorgung wieder von den Kommunen übernommen wird. Bei einer Rekommunalisierung zeigen die Kommunen, dass sie es besser und sogar billiger können.

Die öffentliche Wasserwirtschaft ist orientiert auf Nachhaltigkeit, damit auch künftige Generationen ausreichende Wasserressourcen nutzen können. Das ist lebensnotwendig!

Initiativen gegen Wasserprivatisierung:

AG Friedensforschung
Aqua Publica
Attac Deutschland
Berliner Wassertisch
Berliner Wassertisch Info
Bündnis Kielwasser
Ecomujer e.V.
Hundertwasser – Stuttgarter Wasserforum
Interessengemeinschaft kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern
LabourNet Germany
Netzwerk „Unser Wasser“ 
Unser Wasser e. V.
Unser Wasser Hamburg
Unser Wasser Kassel
Wasserallianz Augsburg
Wasser in Bürgerhand
Wasserkarawane

AKTUELLE BEITRÄGE ZUM THEMA

EU-Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA): AöW zur Abstimmung im Bundestag am 01.12.2022

Der Bundestag wird am Donnerstag, 1. Dezember 2022 über das Ratifizierungsgesetz zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits abstimmen. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes in CETA seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.“

AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland

Das CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland hat sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben. Im Folgenden werden die aus AöW-Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.

AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum CETA-Abkommen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Verbändebeteiligungsverfahren zum CETA-Abkommen mit einer Frist von weniger als 24 Stunden durchgeführt. Bereits im April 2016 hatte die AöW darauf hingewiesen, dass die Wasserwirtschaft vom CETA- Abkommen nicht deutlich ausgenommen ist – und dass das nachteilige Folgen für das Gemeinwohl haben kann. An dem CETA-Text hat sich bisher nichts geändert und auch durch die zum CETA-Text zu Protokoll abgegebenen zwei Erklärungen können unsere Bedenken nicht ausgeräumt werden.