Das CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland hat sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben. Im Folgenden werden die aus AöW-Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.
AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland
AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Die AöW hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Stellung genommen. Begrüßt werden insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur Klimaanpassung und wassersensiblen Stadtentwicklung. Aus Sicht der AöW sind insbesondere Starkregen- und Hochwasserschutz sowie eine nachhaltige Niederschlagswasserbewirtschaftung stärker zu berücksichtigen.
Rückblick: AöW-Jahresveranstaltung am 20. April 2026 in Berlin
Investitionen in die Wasserwirtschaft: Zukunft sichern in Zeiten von Wandel und steigenden Anforderungen
Die Sicherstellung der Wasserver- und Abwasserentsorgung gehört zu den grundlegenden Aufgaben der Daseinsvorsorge. Gleichzeitig steht die öffentliche Wasserwirtschaft vor tiefgreifenden Veränderungen. Klimawandel, steigende Anforderungen, zunehmende Nutzungskonflikte und ein wachsender Investitionsbedarf prägen die aktuellen Diskussionen. Diese Themen standen im Mittelpunkt der AöW-Jahresveranstaltung, auf der VertreterInnen aus Wissenschaft, Praxis, Politik und Verbänden zusammenkamen, um Perspektiven auszutauschen und Handlungsoptionen zu diskutieren.