Das CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland hat sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben. Im Folgenden werden die aus AöW-Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.

AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland
Pressemitteilung zum Koalitionsvertrag 2025
AöW-Pressemitteilung vom 10.04.2025
Die Einigung der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag enthält aus Sicht der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) wichtige Weichenstellungen. Jetzt kommt es darauf an, die im Vertrag angelegten Handlungsspielräume aktiv zu nutzen und mit konkreten Maßnahmen zu unterlegen.
Pressemitteilung zum UN-Weltwassertag 2025
AöW-Pressemitteilung vom 20.03.2025
Anlässlich des UN-Weltwassertags am 22. März, der in diesem Jahr unter dem Motto „Erhalt der Gletscher“ steht, betont die AöW die Bedeutung einer gemeinwohlorientierten und nachhaltigen Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Die Vereinten Nationen lenken mit dem diesjährigen Motto die Aufmerksamkeit auf das rasche Abschmelzen der Gletscher und dessen unberechenbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. Das Schmelzwasser der Gletscher hat Folgen für die Trinkwasserversorgung, die Landwirtschaft, die Industrie, die Energieerzeugung sowie für die Flusssysteme und Ökosysteme. (Foto: Zffoto-Fotolia)