Das CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland hat sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben. Im Folgenden werden die aus AöW-Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.
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AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland
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| Klimafolgenanpassung, Trinkwasser, Menschenrecht auf Wasser, Wasser in öffentlicher Hand, Vorrang für Trinkwasser
ARTE | 21.05.2023
Umweltökonomin und Wasserexpertin Esther Crauser-Delbourg sowie AöW-Geschäftsführer Dr. Durmus Ünlü diskutieren im ARTE-Magazin „27“ zu Wasserknappheit, Nutzungskonflikten sowie den zukünftigen Umgang mit der immer knapper werdenden Ressource.