AöW-Stellungnahme zur Umsetzung der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab 2029
Die AöW hat eine Stellungnahme zur Umsetzung der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab dem Jahr 2029 abgegeben. Sie stellt fest, dass die Annahmen zur technologischen Verfügbarkeit sich nicht erfüllt haben. Die Frist 2029 ist deshalb nicht realistisch. Die AöW spricht sich gegen einen Fonds zulasten der Gebührenzahlenden aus. Gefordert werden ein an der technischen Reife bzw. am Stand marktreifer Verfahren orientierter Übergang, staatliche Förderung, verlässliche Absatzmärkte, Abbau regulatorischer Hemmnisse sowie eine rechtliche Klarstellung zur Gebührenfähigkeit von Investitionen und Investitionssicherheit. (Fotoquelle: iStock/John Kevin)