Die im Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes getroffene Festlegung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse birgt potenzielle Risiken für die öffentliche Wasserversorgung. Die öffentliche Wasserversorgung darf nicht durch den im Entwurf gewünschten Wasserstoffhochlauf beeinträchtigt werden. Die AöW fordert hierfür eine entsprechende ausdrückliche Klarstellung in § 4 WassBG. Nur so kann die öffentliche Wasserversorgung gewährleistet und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden.
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AöW-Stellungnahme zum Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
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Feuchttücher können Pumpen und Anlagen der Abwasserinfrastruktur verstopfen und erhebliche Betriebs- und Instandhaltungskosten verursachen. Die AöW fordert deshalb eine stärkere Herstellerverantwortung.
Kommunalabwasserrichtlinie und Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert Verlässlichkeit
| Abwasser
Anlässlich der Resolution des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie warnt die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) vor neuen Unsicherheiten für Kommunen und öffentliche Unternehmen. Mit Blick auf den UN-Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni fordert die AöW verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit für Investitionen und eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips bei der Finanzierung der vierten Reinigungsstufe.
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