Stellungnahme

Stellungnahme zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Die AöW hat zum Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Stellung genommen. Sie begrüßt insbesondere die vorgesehene Erweiterung der Abfallberatung zur sachgerechten Entsorgung von Feuchttüchern und Hygieneartikeln sowie die Klarstellung zur Kaskadennutzung bei Klärschlamm und Phosphorrückgewinnung. Zugleich spricht sich die AöW dafür aus, Hersteller stärker an den durch Feuchttücher verursachten Kosten der Abwasserinfrastruktur zu beteiligen und Arzneimittel in die Beratungspflicht nach § 46 Abs. 3 KrWG aufzunehmen. [Foto: PublicDomainPictures auf Pixabay]