Stellungnahme

AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Entwurf Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz (ANK)

Die AöW begrüßt und unterstützt ausdrücklich die Anstrengungen um Klimaschutz, insbesondere beim natürlichen Klimaschutz, dem ganzheitlichen und integrativen Ansatz sowie die Synergiebestrebungen. Wir möchten betonen, dass Wasser eine Schlüsselrolle für natürlichen Klimaschutz darstellt und die Schutzbemühungen daher in allen Bereichen intensiviert werden müssen.

Stellungnahme

AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland

Das CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland hat sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben. Im Folgenden werden die aus AöW-Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.

Stellungnahme

AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum CETA-Abkommen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Verbändebeteiligungsverfahren zum CETA-Abkommen mit einer Frist von weniger als 24 Stunden durchgeführt. Bereits im April 2016 hatte die AöW darauf hingewiesen, dass die Wasserwirtschaft vom CETA- Abkommen nicht deutlich ausgenommen ist – und dass das nachteilige Folgen für das Gemeinwohl haben kann. An dem CETA-Text hat sich bisher nichts geändert und auch durch die zum CETA-Text zu Protokoll abgegebenen zwei Erklärungen können unsere Bedenken nicht ausgeräumt werden.

Stellungnahme

AöW-Stellungnahme zum Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

In Folge der Umsetzung der Neufassung der Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020, im Folgenden TrinkwRL) sind Anpassungen im WHG vorgesehen und der vorliegende Gesetzesentwurf soll die erforderliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer neuen Bundesverordnung schaffen.
Aus AöW-Sicht greift der Gesetzesentwurf die Belange für den „Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle“ zu kurz und vernachlässigt wichtige Aspekte, die in der Umsetzung im WHG berücksichtigt werden müssen. Im Einzelnen in der AöW-Stellungnahme.