Die AöW hat mir ihrer Stellungnahme zum o.g. Referentenentwurf die geplante Aufhebung der seit 2018 geltenden Stoffstrombilanzverordnung kritisiert. Aus Sicht der AöW stellt die Nitratbelastung des Grundwassers weiterhin ein erhebliches Problem für den Gewässerschutz in Deutschland dar. Eine Reduktion der Nitrateinträge erfordere ein rechtliches Instrumentarium, das auf belastbaren Daten beruht und ein konsequentes Monitoring ermöglicht. Um Nährstoffflüsse nachvollziehbar zu dokumentieren und gezielte Maßnahmen ableiten zu können, ist die Stoffstrombilanz dabei ein unerlässliches Element.

AöW-Stellungnahme zum Referentenentwurf „Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung“
AöW-Pressemitteilung: Geplante Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung gefährdet Fortschritte im Grundwasserschutz
AöW-Pressemitteilung vom 19.06.2025
Nach Medienberichten wird das Bundeskabinett voraussichtlich am 24. Juni über die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung beschließen. Die Verordnung soll durch eine Ministerverordnung außer Kraft gesetzt werden. Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft ist dieser Schritt weder fachlich noch rechtlich nachvollziehbar. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) appelliert daher an die Bundesregierung, die Stoffstrombilanzverordnung nicht aufzuheben, sondern im Sinne eines vorsorgenden, rechtskonformen und zukunftsgerichteten Gewässerschutzes gezielt weiterzuentwickeln.
Zum Motto des Weltwassertages 2022 am 22. März: „Unser Grundwasser – der unsichtbare Schatz“
AöW-Präsident Prof. Scheuer: „Der Umgang mit unserem Grundwasser muss verbessert werden. Die öffentliche Wasserwirtschaft ist der Garant dafür, dass ressourcenschonend und mit Langfristperspektive gearbeitet wird.“ (Foto erstellt von rawpixel.com – de.freepik.com)