Die AöW kritisiert die Streichung von Klärgas als erneuerbaren Energieträger im Referentenentwurf. Diese Maßnahme belastet Kläranlagenbetreiber und hindert die Nutzung von Energiepotenzialen in der Abwasserwirtschaft. Klärgas spielt eine wichtige Rolle bei der Reduzierung von CO2-Emissionen und der Förderung der Energiewende. Die Streichung benachteiligt Klärgas im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien und steht im Widerspruch zur neuen Kommunalabwasserrichtlinie, die die Nutzung von Klärgas unterstützt, um bis 2045 den Energiebedarf von Kläranlagen zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken. Die AöW fordert daher, Klärgas als erneuerbare Energiequelle im Gesetzesentwurf beizubehalten, um die Ziele des Klimaschutzes und der Energiewende zu erreichen und die finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger nicht zu erhöhen.