Die AöW hat in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung auf die wichtigsten Aspekte für den Schutz der Trinkwasserressourcen aufmerksam gemacht. Insbesondere die Anwendung des Verursacherprinzips sei dabei notwendig.

AöW- Stellungnahme zum Referentenentwurf Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEzgV)
Pressemitteilung zum UN-Weltwassertag 2025
AöW-Pressemitteilung vom 20.03.2025
Anlässlich des UN-Weltwassertags am 22. März, der in diesem Jahr unter dem Motto „Erhalt der Gletscher“ steht, betont die AöW die Bedeutung einer gemeinwohlorientierten und nachhaltigen Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Die Vereinten Nationen lenken mit dem diesjährigen Motto die Aufmerksamkeit auf das rasche Abschmelzen der Gletscher und dessen unberechenbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. Das Schmelzwasser der Gletscher hat Folgen für die Trinkwasserversorgung, die Landwirtschaft, die Industrie, die Energieerzeugung sowie für die Flusssysteme und Ökosysteme. (Foto: Zffoto-Fotolia)
AöW-Stellungnahme zum Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Die im Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes getroffene Festlegung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse birgt potenzielle Risiken für die öffentliche Wasserversorgung. Die öffentliche Wasserversorgung darf nicht durch den im Entwurf gewünschten Wasserstoffhochlauf beeinträchtigt werden. Die AöW fordert hierfür eine entsprechende ausdrückliche Klarstellung in § 4 WassBG. Nur so kann die öffentliche Wasserversorgung gewährleistet und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden.