Aus derzeitiger Sicht ist nicht auszuschließen, dass eine Belastung des Trinkwassers eintritt, z. B. eine Biofilmbildung, die die Qualität beeinträchtigt. Die Verträglichkeit der für die Herstellung von Hochgeschwindigkeitskabeln eingesetzten Materialien mit dem Trinkwasser ist bisher vollkommen ungeklärt. Aus den Unsicherheiten ergeben sich auch weitreichende Haftungsfragen für die Beteiligten. Für die Wasserversorger insbesondere hinsichtlich der Qualität für das Trinkwasser und der Versorgungssicherheit. Für die öffentlichen Wasserversorger ist dabei auch wichtig, dass Kosten, die sich aus der Haftung ergeben, nicht den Verbrauchern oder Nutzern aufgebürdet werden dürfen.
Vorschlag für eine EU-Verordnung über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation
Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen
Rückblick: AöW-Jahresveranstaltung am 20. April 2026 in Berlin
Investitionen in die Wasserwirtschaft: Zukunft sichern in Zeiten von Wandel und steigenden Anforderungen
Die Sicherstellung der Wasserver- und Abwasserentsorgung gehört zu den grundlegenden Aufgaben der Daseinsvorsorge. Gleichzeitig steht die öffentliche Wasserwirtschaft vor tiefgreifenden Veränderungen. Klimawandel, steigende Anforderungen, zunehmende Nutzungskonflikte und ein wachsender Investitionsbedarf prägen die aktuellen Diskussionen. Diese Themen standen im Mittelpunkt der AöW-Jahresveranstaltung, auf der VertreterInnen aus Wissenschaft, Praxis, Politik und Verbänden zusammenkamen, um Perspektiven auszutauschen und Handlungsoptionen zu diskutieren.
AöW-Stellungnahme zur Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V. (AöW) hat ihre Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag zur Vereinfachung bestimmter Anforderungen und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands veröffentlicht.
Gegenstand der Stellungnahme sind die Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat (BR-Drs. 62/1/26), insbesondere die Regelungen zur Herstellerverantwortung in der kommunalen Abwasserrichtlinie. Der ursprüngliche Richtlinienvorschlag enthält hierzu keine Vorgaben; das Thema wurde erst im Ausschussverfahren eingebracht.