Aus derzeitiger Sicht ist nicht auszuschließen, dass eine Belastung des Trinkwassers eintritt, z. B. eine Biofilmbildung, die die Qualität beeinträchtigt. Die Verträglichkeit der für die Herstellung von Hochgeschwindigkeitskabeln eingesetzten Materialien mit dem Trinkwasser ist bisher vollkommen ungeklärt. Aus den Unsicherheiten ergeben sich auch weitreichende Haftungsfragen für die Beteiligten. Für die Wasserversorger insbesondere hinsichtlich der Qualität für das Trinkwasser und der Versorgungssicherheit. Für die öffentlichen Wasserversorger ist dabei auch wichtig, dass Kosten, die sich aus der Haftung ergeben, nicht den Verbrauchern oder Nutzern aufgebürdet werden dürfen.
Vorschlag für eine EU-Verordnung über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation
Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen
Kommunalabwasserrichtlinie und Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert Verlässlichkeit
Anlässlich der Resolution des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie warnt die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) vor neuen Unsicherheiten für Kommunen und öffentliche Unternehmen. Mit Blick auf den UN-Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni fordert die AöW verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit für Investitionen und eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips bei der Finanzierung der vierten Reinigungsstufe.
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AöW-Stellungnahme zur Umsetzung der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab 2029
Die AöW hat eine Stellungnahme zur Umsetzung der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab dem Jahr 2029 abgegeben. Sie stellt fest, dass die Annahmen zur technologischen Verfügbarkeit sich nicht erfüllt haben. Die Frist 2029 ist deshalb nicht realistisch. Die AöW spricht sich gegen einen Fonds zulasten der Gebührenzahlenden aus. Gefordert werden ein an der technischen Reife bzw. am Stand marktreifer Verfahren orientierter Übergang, staatliche Förderung, verlässliche Absatzmärkte, Abbau regulatorischer Hemmnisse sowie eine rechtliche Klarstellung zur Gebührenfähigkeit von Investitionen und Investitionssicherheit. (Fotoquelle: iStock/John Kevin)