Aus derzeitiger Sicht ist nicht auszuschließen, dass eine Belastung des Trinkwassers eintritt, z. B. eine Biofilmbildung, die die Qualität beeinträchtigt. Die Verträglichkeit der für die Herstellung von Hochgeschwindigkeitskabeln eingesetzten Materialien mit dem Trinkwasser ist bisher vollkommen ungeklärt. Aus den Unsicherheiten ergeben sich auch weitreichende Haftungsfragen für die Beteiligten. Für die Wasserversorger insbesondere hinsichtlich der Qualität für das Trinkwasser und der Versorgungssicherheit. Für die öffentlichen Wasserversorger ist dabei auch wichtig, dass Kosten, die sich aus der Haftung ergeben, nicht den Verbrauchern oder Nutzern aufgebürdet werden dürfen.
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Vorschlag für eine EU-Verordnung über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation
Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen
AöW-Stellungnahme zum Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Die im Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes getroffene Festlegung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse birgt potenzielle Risiken für die öffentliche Wasserversorgung. Die öffentliche Wasserversorgung darf nicht durch den im Entwurf gewünschten Wasserstoffhochlauf beeinträchtigt werden. Die AöW fordert hierfür eine entsprechende ausdrückliche Klarstellung in § 4 WassBG. Nur so kann die öffentliche Wasserversorgung gewährleistet und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden.
AöW-Pressemitteilung zum Weltwassertag am 22. März 2024
Berlin. „Wasser für Frieden“, so lautet das Motto des diesjährigen Weltwassertages. Dazu erklärt die Präsidentin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW):
„Das Thema ist aktueller denn je. Gerade in den Kriegen und Konflikten, die uns beschäftigen, erleben wir, dass zuerst und gezielt die Infrastruktur der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung angegriffen wird – ein Angriff auf die elementarsten Bedürfnisse der Menschen. Wasser ist ein Menschenrecht und jeder gezielte und vorsätzliche Angriff darauf muss als Kriegsverbrechen geahndet werden.