Die AöW begrüßt die Regelungen in Bezug auf Aufgabenträger der Wasserversorgung (§ 44 BW WG-Entw) und Abwasserbeseitigung (§ 46 BW WG-Entw). Bereits im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist die Wasserversorgung als eine der Allgemeinheit dienende Aufgabe der Daseinsvorsorge benannt (§ 50 Abs. 1 WHG) und in einigen Bundesländern als Pflichtaufgabe ausgestaltet. Die nun in Baden-Württemberg vorgesehene Regelung lässt sich in diese öffentlich-rechtlich geprägte Zuweisung der Aufgabe einreihen und damit ist eine deutliche Stärkung von öffentlich-rechtlichen Strukturen in der Wasserwirtschaft in Baden-Württemberg erkennbar.
Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg
WasserG Baden-Württemberg
AöW veröffentlicht Positionierung zu PFAS
Anlässlich des derzeit auf europäischer Ebene diskutierten Beschränkungsvorschlags zu PFAS hat die AöW eine Positionierung zur PFAS-Problematik verfasst.
Darin macht die AöW deutlich, dass PFAS eine wachsende Gefahr für unsere Gewässer und die Trinkwasserversorgung darstellen. Gefordert werden mehr Transparenz über PFAS-Einträge, ein zügiges Phasing-Out dieser Stoffe, der Schutz an der Quelle statt teurer End-of-Pipe-Lösungen sowie eine konsequente Herstellerverantwortung.
PFAS: AöW fordert eine wirksame Strategie zum Schutz unserer Gewässer
AöW-Pressemitteilung vom 24.11.2025
Die AöW hat ihre Position zum Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Darin mahnt sie entschlossenes Handeln zum Schutz der Wasserressourcen an. Hintergrund sind aktuelle Debatten über PFAS-Funde im Trinkwasser, die bundesweit Aufmerksamkeit erhalten haben. Branchenverbände weisen zwar auf die begrenzte Aussagekraft der Einzelmessungen hin, machen aber zugleich deutlich, dass PFAS-Einträge technisch und wirtschaftlich zunehmend herausfordernd werden können.