EEG-Novelle: Kläranlagenbetreiber schlagen Alarm
Kläranlagenbetreiber erklären: Die EEG-Novellierung führt durch die geplante Erhebung der EEG-Umlage auf Eigenstromnutzung in Kläranlagen zu Gebührenerhöhungen.
Kläranlagenbetreiber erklären: Die EEG-Novellierung führt durch die geplante Erhebung der EEG-Umlage auf Eigenstromnutzung in Kläranlagen zu Gebührenerhöhungen.
Berlin. Die Europäische Kommission stellt in der Antwort auf „right2water“ die Bedeutung von Wasser als ererbtem Gut und des Menschenrechts auf Zugang zu sauberem Wasser und Sanitärversorgung heraus. Unter Verweis … weiterlesen …
Die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes macht die bereits erreichte Nutzung der Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft zunichte. Eine Belastung der Eigenversorgung mit Strom in Kläranlagen mit der EEG-Umlage verlagert diese Kosten auf die Gebührenzahler.
Das Europäische Bürgerbegehren zum Menschenrecht Wasser wurde durch die EU-Kommission angenommen und die erforderlichen Unterschriften bestätigt. Das Europaparlament hat der Konzessionsrichtlinie zu Dienstleistungen zugestimmt und darin Wasser als öffentliches Gut von fundamentalem Wert für alle EU-Bürger definiert. Symposium von breitem Bündnis diskutiert was zur Umsetzung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung für alle notwendig ist.