Berlin. Die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes macht die bereits erreichte Nutzung der Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft zunichte. Eine Belastung der Eigenversorgung mit Strom in Kläranlagen mit der EEG-Umlage verlagert diese Kosten auf die Gebührenzahler.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. betont als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserversorger, Abwasserbetriebe und der verbandlichen Wasserwirtschaft in Deutschland, dass ihre Mitgliedsunternehmen in der Steigerung der Energieeffizienz und der Hebung der Energiepotenziale im Wasser in den vergangenen Jahren viel erreicht haben. Energieautarke Kläranlagen sind mittlerweile nicht nur Vision, sondern schon möglich. Um diese Potenziale weiter nutzen und ausbauen zu können, sind entsprechende Rahmenbedingungen erforderlich.
Dem Motto des Weltwassertages 2014 – Wasser und Energie – steht die geplante Novelle des EEG diametral gegenüber. Von einigen geplanten Änderungen des EEG befürchtet die AöW negative Auswirkungen auf die öffentlichen Unternehmen und Betriebe in der Wasserwirtschaft, obwohl sie nicht Teil der Probleme sind, die mit einer Reform des EEG behoben werden sollen.
Bei Unternehmen in öffentlicher Hand kommt bisher die Energiewende direkt den Bürgern und übrigen Nutzern zugute und entlastet sie nachhaltig von höheren Preisen/Gebühren, weil mit diesen Leistungen keine Gewinne erzielt werden, und sie dem Gemeinwohl dienen.
Die zwei wichtigsten Kritikpunkte der AöW sind:
1. Geplante EEG-Umlage auf Eigenversorgung
Besonders betroffen von einer EEG-Umlage auf Eigenversorgung wären die öffentlichen Abwasserbetriebe. Sie sind bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgabe auf elektrischen Strom angewiesen (der Eigenbedarf ergibt sich somit aus der Pflichtaufgabe). Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§60 WHG) muss das aus der Abwasserreinigung anfallende Klärgas
verwertet werden. Der Gesamtwirkungsgrad aus Strom- und Wärmenutzung ist besonders hoch, da Wärme- und Strombedarf, anders als bei vielen anderen Stromerzeugern, zeitlich und mengenmäßig enger mit der Bereitstellung der Prozessgase aus der Klärschlammverwertung verknüpft sind.
Die Erzeugung von Klärgas aus Faulschlamm und die Nutzung für den elektrischen Eigenverbrauch ist integrierter Prozess aller größeren Kläranlagen und ökologisch sinnvoll im Sinne der nachhaltigen Nutzung von Abwasser als Rohstoff. Damit werden die Energieressourcen aus dem Abwasser genutzt und die CO2-Emmission einer ansonsten externen Stromversorgung vermieden. Die dezentrale Stromerzeugung aus Klärgas kann gegenüber Sonnen- und Windenergie Bestandteil der kontinuierlichen Grundversorgung sein. Durch die Eigenverwertung des Stroms entfallen auch die Aufwendungen für den Transport des Stroms.
Die Stromkunden und Gebührenzahler hätten von der EEG-Umlage auf Eigenversorgung in Kläranlagen keinen Nutzen, denn aufgrund des gebührenrechtlichen Kostendeckungsprinzips müssten die höheren Kosten ohnehin auf die Nutzer durchgereicht werden. Den Gebührenschuldnern werden mit der Belastung des Eigenstromverbrauchs in Kläranlagen mit der EEG-Umlage Kosten aufgebürdet und belegt die Abwasserkunden verursacherfremd mit Kosten, die nicht in der Abwasserreinigung begründet sind. Sie leistet auch keinen Beitrag zur Entlastung des Bürgers, sondern verschiebt Lasten der Grünstromsubventionierung auf die Abwasserkunden. Indirekt würde dadurch für Stromvielverbraucher ein Teil der Kosten zulasten von Abwassergebühren in den Kommunen verlagert.
Die AöW fordert, die Eigenversorgung für den Eigenbedarf bei Anlagen der öffentlichen Wasserwirtschaft von einer EEG-Umlage freizustellen.
2. EEG-Vergütung für Klärgas im Verhältnis zu Biogas
Die Nutzung von Klärgas wird nach wie vor im Verhältnis zur Biogasnutzung schlechter gestellt, was sachlich nicht zu rechtfertigen ist. Eine höhere EEG-Vergütung von Klärgas würde hingegen weitere Vorteile mit sich bringen.
Es würden bessere Möglichkeiten zur Mitverwertung von Bioabfallstoffen in der thermischen Klärschlammverwertung geschaffen werden (Umverteilung der Stoffströme). Da der in der Kläranlage erzeugte Eigenstrom selbst verbraucht wird, kann Strom z.B. aus Braunkohle und importiertem Erdöl und Erdgas ersetzt werden. Gleichzeitig wird die erzeugte Prozesswärme selbst genutzt und anders als bei Biogasanlagen wird keine landwirtschaftliche Fläche verbraucht.
Es werden keine belastenden Gärreste erzeugt. Boden und Gewässer werden nicht durch Pestizide, organisch problematische Verbindungen und Überdüngung geschädigt und die Böden nicht versauert. Durch neue Verfahren erfolgt die Verwertung des Klärschlamms zukünftig sogar nahezu rückstandsfrei (Stickstoff- und Phosphorelimination). Aus den Faulresten in den Kläranlagen können auch die Inhaltsstoffe wieder zu hochwertigem Dünger verarbeitet werden. Der technische Standard, die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Klärgasverwertung sind nach Auffassung der AöW zudem oft höher als die Biogasbewirtschaftung landwirtschaftlicher Anlagen.
Die AöW fordert daher, die EEG-Vergütung von Klärgas zu erhöhen.
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Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V.
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen, Mitglied.