Chemikalien: Anpassung der Beobachtungsliste zur EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die EU-Kommission hat die Beobachtungsliste zur EU-Wasserrahmenrichtlinie zum zweiten Mal seit 2015 angepasst. Diese Liste enthält Chemikalien, deren Überwachung schwierig ist oder verstärkt werden soll. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie in Gewässern an repräsentativen Probenahmestellen messen. Dies teilte das UBA Ende August mit. Die Beobachtungsliste wurde mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1161 der Kommission aktualisiert.