Chemikalien: Anpassung der Beobachtungsliste zur EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die EU-Kommission hat die Beobachtungsliste zur EU-Wasserrahmenrichtlinie zum zweiten Mal seit 2015 angepasst. Diese Liste enthält Chemikalien, deren Überwachung schwierig ist oder verstärkt werden soll. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie in Gewässern an repräsentativen Probenahmestellen messen. Dies teilte das UBA Ende August mit. Die Beobachtungsliste wurde mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1161 der Kommission aktualisiert. Innerhalb der nächsten sechs Monate starten die Bundesländer die Überwachung dieser Stoffe an 24 repräsentativen Messstellen und berichten jährlich über das UBA die Daten an das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET).

Ausgewählt werden Stoffe, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten in die Gewässer gelangen können und für die es Probleme bei der Überwachung gibt, z.B. weil die Bestimmungsgrenzen der chemischen Analytik sehr niedrig sind. Sie wurde erstmalig 2015 verabschiedet und muss alle 2 Jahre aktualisiert werden. Ein Stoff darf maximal 4 Jahre auf der Liste verbleiben.

UBA, Meldung vom 28.08.2020, Beobachtungsliste für Chemikalien in Gewässern aktualisiert