Das Ziel des AwSV ist es, die seit Langem bestehenden landesspezifischen unterschiedlichen Regelungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu vereinheitlichen. Die möglichen Auswirkungen auf eine nachhaltige Wasserwirtschaft stehen in diesem Zusammenhang für die AöW als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft im Mittelpunkt, insbesondere ist für uns wichtig, dass der Besorgnisgrundsatz des Schutzes der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen beachtet wird (§ 62 Abs. 1 WHG). Aus diesem Blickwinkel heraus hat die AöW grundsätzliche Bedenken, ob dieses Ziel mit der vorliegenden Fassung des AwSV erreicht werden kann. Diese Bedenken ergeben sich für uns insbesondere im Hinblick auf die Regelungen über Biogasanlagen, über JGS-Anlagen und über Anlagen in Schutzgebieten.
AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
AwSV
AöW veröffentlicht Positionierung zu PFAS
Anlässlich des derzeit auf europäischer Ebene diskutierten Beschränkungsvorschlags zu PFAS hat die AöW eine Positionierung zur PFAS-Problematik verfasst.
Darin macht die AöW deutlich, dass PFAS eine wachsende Gefahr für unsere Gewässer und die Trinkwasserversorgung darstellen. Gefordert werden mehr Transparenz über PFAS-Einträge, ein zügiges Phasing-Out dieser Stoffe, der Schutz an der Quelle statt teurer End-of-Pipe-Lösungen sowie eine konsequente Herstellerverantwortung.
PFAS: AöW fordert eine wirksame Strategie zum Schutz unserer Gewässer
AöW-Pressemitteilung vom 24.11.2025
Die AöW hat ihre Position zum Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Darin mahnt sie entschlossenes Handeln zum Schutz der Wasserressourcen an. Hintergrund sind aktuelle Debatten über PFAS-Funde im Trinkwasser, die bundesweit Aufmerksamkeit erhalten haben. Branchenverbände weisen zwar auf die begrenzte Aussagekraft der Einzelmessungen hin, machen aber zugleich deutlich, dass PFAS-Einträge technisch und wirtschaftlich zunehmend herausfordernd werden können.