Gewässer schützen

Der Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer dient sowohl dem Schutz unserer Trinkwasserressourcen als auch der aquatischen Umwelt, deren Lebensräumen und -gemeinschaften. Naturnahe Gewässer und insbesondere Flussauen bieten zudem einen natürlichen Hochwasserschutz. Die Gewässer sind zum einen durch punktuelle und diffuse Stoffeinträge zum anderen durch Eingriffe in die Struktur (z.B. Begradigung, Verrohrung, Querbauwerke) belastet.

Die kommunale Abwasserbehandlung als Teil der Daseinsvorsorge leistet einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz. Hohe Investitionen und technische Entwicklungen konnten den Eintrag von Nährstoffen, Schwermetallen und sauerstoffzehrenden Substanzen deutlich reduzieren. Dennoch sind damit die stofflichen Probleme in den Gewässern nicht vollständig gelöst. Diffuse Nährstoffeinträge aus stickstoffhaltigen Düngern (Nitrat) und Pestizide aus der Landwirtschaft belasten Grund- und Oberflächengewässer. Um diese Einträge in den Griff zu bekommen, ist eine Änderung der landwirtschaftlichen Praxis und ihrer Förderung in Richtung Wasser- und Umweltschutz unabdingbar.  Zudem werden Spurenstoffe (auch Mikroverunreinigungen genannt), also Stoffe, die in Gewässern bereits in niedrigen bis sehr niedrigen Konzentrationen schädlich wirken können, in vielen Gewässern gemessen. Die Mikroplastikfracht wird auf der einen Seite von Kläranlagen sehr stark reduziert, auf der anderen Seite gelangen weiterhin große Mengen an Mikroplastik z.B. aus Reifenabrieb über das Trennsystem oder Mischwasserabschläge in die Gewässer.

Das wichtigste gesetzliche Regelwerk auf EU-Ebene ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 2000, die einen umfassenden Gewässerschutz von der Quelle bis zur Mündung in allen Mitgliedsstaaten vorschreibt. Das verbindliche Ziel ist der gute ökologischen und chemische Zustands für die Oberflächengewässer und ein guter chemischer und mengenmäßiger Zustands für das Grundwasser. Die Vorgaben werden auf Bundesebene insbesondere im Wasserhaushaltsgesetz sowie in den Landeswassergesetzen auf Landesebene umgesetzt.

Um den guten ökologischen Zustand insbesondere von Fließgewässern zu erreichen, hat die öffentliche Wasserwirtschaft bereits unzählige Maßnahmen der Gewässerentwicklung und Renaturierung durchgeführt, allerdings sind weiterhin sehr viele Maßnahmen notwendig, um dieses Ziel zu erreichen. Trotz großer Anstrengungen wird es nicht möglich sein, den guten ökologischen Zustand aller Fließgewässer bis 2027 herzustellen. Hinderungsgründe sind vor allem fehlende Flächenverfügbarkeit und mangelnde (finanzielle) Ressourcen. Hinzu kommt die Akzeptanz von Maßnahmen in der Bevölkerung, die mit unzureichender politischer Unterstützung einhergeht.

 

AKTUELLE BEITRÄGE ZUM THEMA

AöW veröffentlicht Positionierung zu PFAS

Anlässlich des derzeit auf europäischer Ebene diskutierten Beschränkungsvorschlags zu PFAS hat die AöW eine Positionierung zur PFAS-Problematik verfasst.

Darin macht die AöW deutlich, dass PFAS eine wachsende Gefahr für unsere Gewässer und die Trinkwasserversorgung darstellen. Gefordert werden mehr Transparenz über PFAS-Einträge, ein zügiges Phasing-Out dieser Stoffe, der Schutz an der Quelle statt teurer End-of-Pipe-Lösungen sowie eine konsequente Herstellerverantwortung.

PFAS: AöW fordert eine wirksame Strategie zum Schutz unserer Gewässer

AöW-Pressemitteilung vom 24.11.2025

Die AöW hat ihre Position zum Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Darin mahnt sie entschlossenes Handeln zum Schutz der Wasserressourcen an. Hintergrund sind aktuelle Debatten über PFAS-Funde im Trinkwasser, die bundesweit Aufmerksamkeit erhalten haben. Branchenverbände weisen zwar auf die begrenzte Aussagekraft der Einzelmessungen hin, machen aber zugleich deutlich, dass PFAS-Einträge technisch und wirtschaftlich zunehmend herausfordernd werden können.

AöW-Pressemitteilung: Geplante Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung gefährdet Fortschritte im Grundwasserschutz

AöW-Pressemitteilung vom 19.06.2025

Nach Medienberichten wird das Bundeskabinett voraussichtlich am 24. Juni über die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung beschließen. Die Verordnung soll durch eine Ministerverordnung außer Kraft gesetzt werden. Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft ist dieser Schritt weder fachlich noch rechtlich nachvollziehbar. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) appelliert daher an die Bundesregierung, die Stoffstrombilanzverordnung nicht aufzuheben, sondern im Sinne eines vorsorgenden, rechtskonformen und zukunftsgerichteten Gewässerschutzes gezielt weiterzuentwickeln.