Nach unserer Ansicht erschweren die geplanten Änderungen die Hebung von weiteren Energiepotenzialen in der Abwasserwirtschaft, da solche Maßnahmen unwirtschaftlich werden können. Bei bestehenden Maßnahmen kann sich dies sogar wegen des Kostendeckungs-prinzips gebührenerhöhend auswirken. Die vorgesehene übergangslose Streichung der bisherigen Regelungen zieht dies nach sich. Das würde sich auch auf bereits getroffene Investitionsentscheidungen auswirken und das Vertrauen der Bürger in stabile Gebühren beschädigen.

AöW zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Stand: 22.04.2016)
Energiesteuer- und des StromsteuerG
AöW-Pressemitteilung: Geplante Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung gefährdet Fortschritte im Grundwasserschutz
AöW-Pressemitteilung vom 19.06.2025
Nach Medienberichten wird das Bundeskabinett voraussichtlich am 24. Juni über die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung beschließen. Die Verordnung soll durch eine Ministerverordnung außer Kraft gesetzt werden. Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft ist dieser Schritt weder fachlich noch rechtlich nachvollziehbar. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) appelliert daher an die Bundesregierung, die Stoffstrombilanzverordnung nicht aufzuheben, sondern im Sinne eines vorsorgenden, rechtskonformen und zukunftsgerichteten Gewässerschutzes gezielt weiterzuentwickeln.
Gemeinsamer Spendenaufruf für die Wasserwirtschaft in der Ukraine
Seit fast drei Jahren dauert der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine an. Die Bedarfe vor Ort bleiben groß, insbesondere für die Reparatur zerstörter Infrastruktur und den Betrieb durch Generatoren. Die…