Im Referentenentwurf ist die Übernahme der bisherigen Regelung von § 131 Abs. 6 GWB iVm. § 103 GWB-1990 in den § 31 RefE-GWB vorgesehen. Aus unserer Sicht bestätigt der Gesetzgeber damit, dass die bisherige Struktur der Wasserversorgung es rechtfertigt, im GWB weiterhin eine Sonderstellung zu haben. Die vorgesehene Regelung als Spezialnorm gebietet es allerdings auch, konsequent die Strukturbesonderheiten der Wasserversorgungswirtschaft zu beachten und fortzuschreiben, wenn die anerkannte Sonderstellung beibehalten werden soll. Wir haben folgende Anmerkungen zum Referentenentwurf.
Referentenentwurf Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB – Novelle)
8. GWB-Novelle
AöW veröffentlicht Positionierung zu PFAS
Anlässlich des derzeit auf europäischer Ebene diskutierten Beschränkungsvorschlags zu PFAS hat die AöW eine Positionierung zur PFAS-Problematik verfasst.
Darin macht die AöW deutlich, dass PFAS eine wachsende Gefahr für unsere Gewässer und die Trinkwasserversorgung darstellen. Gefordert werden mehr Transparenz über PFAS-Einträge, ein zügiges Phasing-Out dieser Stoffe, der Schutz an der Quelle statt teurer End-of-Pipe-Lösungen sowie eine konsequente Herstellerverantwortung.
PFAS: AöW fordert eine wirksame Strategie zum Schutz unserer Gewässer
AöW-Pressemitteilung vom 24.11.2025
Die AöW hat ihre Position zum Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Darin mahnt sie entschlossenes Handeln zum Schutz der Wasserressourcen an. Hintergrund sind aktuelle Debatten über PFAS-Funde im Trinkwasser, die bundesweit Aufmerksamkeit erhalten haben. Branchenverbände weisen zwar auf die begrenzte Aussagekraft der Einzelmessungen hin, machen aber zugleich deutlich, dass PFAS-Einträge technisch und wirtschaftlich zunehmend herausfordernd werden können.