Im Referentenentwurf ist die Übernahme der bisherigen Regelung von § 131 Abs. 6 GWB iVm. § 103 GWB-1990 in den § 31 RefE-GWB vorgesehen. Aus unserer Sicht bestätigt der Gesetzgeber damit, dass die bisherige Struktur der Wasserversorgung es rechtfertigt, im GWB weiterhin eine Sonderstellung zu haben. Die vorgesehene Regelung als Spezialnorm gebietet es allerdings auch, konsequent die Strukturbesonderheiten der Wasserversorgungswirtschaft zu beachten und fortzuschreiben, wenn die anerkannte Sonderstellung beibehalten werden soll. Wir haben folgende Anmerkungen zum Referentenentwurf.
Referentenentwurf Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB – Novelle)
8. GWB-Novelle
AöW-Stellungnahme zu Omnibus X: Strengere Pestizidgesetze nötig
Die AöW warnt in ihrer Stellungnahme zum Vereinfachungspaket der Europäischen Kommission (Omnibus X) vor einer Abschwächung der Pestizidgesetze. Die Datenlage zeigt: 19 % der Grundwassermessstellen sind mit Pestiziden belastet, und Metabolite wie Trifluoressigsäure (TFA) werden an 76 % der Messstellen nachgewiesen. TFA ist persistent, mobil und kaum aus Trinkwasser zu entfernen.
Die AöW fordert daher einen konsequenten Ausstieg aus PFAS – insbesondere ein Verbot PFAS-haltiger Pestizide – sowie ein Anwendungsverbot chemisch-synthetischer Pestizide in Wasserschutzgebieten. Nur so lassen sich Trinkwasserressourcen schützen und die Gesundheit von Menschen und Umwelt sichern.
AöW veröffentlicht Positionierung zu PFAS
Anlässlich des derzeit auf europäischer Ebene diskutierten Beschränkungsvorschlags zu PFAS hat die AöW eine Positionierung zur PFAS-Problematik verfasst.
Darin macht die AöW deutlich, dass PFAS eine wachsende Gefahr für unsere Gewässer und die Trinkwasserversorgung darstellen. Gefordert werden mehr Transparenz über PFAS-Einträge, ein zügiges Phasing-Out dieser Stoffe, der Schutz an der Quelle statt teurer End-of-Pipe-Lösungen sowie eine konsequente Herstellerverantwortung.